23.01.2013 Aufrufe

Niederschrift der Ratssitzung vom 11.07.2005

Niederschrift der Ratssitzung vom 11.07.2005

Niederschrift der Ratssitzung vom 11.07.2005

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zu TOP 5: Erschließungsvertrag Verlängerung <strong>der</strong> Straße „Auf Staffels“<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Wohnbebauung <strong>der</strong> Häuser Auf Staffels 48-56 durch den Bauträger<br />

Herrn Spürkel, steht <strong>der</strong> Ausbau des Stichweges im Bereich <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Straße<br />

„Auf Staffels“ noch aus. Herr Spürkel ist nunmehr an die Ortsgemeinde /<br />

Verbandsgemeinde mit <strong>der</strong> Bitte des Abschlusses eines Erschließungsvertrages zum Bau<br />

<strong>der</strong> ca. 50m langen Stichstraße herangetreten. Der technische Ausbau soll nach Vorgaben<br />

(z.B. stärke Unterbau, Asphaltdicke usw.) <strong>der</strong> Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde auf <strong>der</strong><br />

Basis einer Asphaltstraße erfolgen. Nach Herstellung <strong>der</strong> Stichstraße und Abnahme durch<br />

die OG / VG wird diese, mit einer 5 jährigen Gewährleistung,<br />

an die Ortsgemeinde Rheinbreitbach übertragen.<br />

Alle mit dem Abschluss des Erschließungsvertrages und <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Stich-<br />

straße „Auf Staffels“ verbundenen Kosten, gehen zu Lasten des Erschließungsträgers<br />

Herrn Spürkel.<br />

- Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung zu den Nachfragen aus <strong>der</strong> <strong>Ratssitzung</strong> <strong>vom</strong><br />

13.06.2005<br />

Die Nachprüfung <strong>der</strong> Verwaltung zu den vorgebrachten Punkten in <strong>der</strong> o.g. <strong>Ratssitzung</strong><br />

ergab folgendes:<br />

In <strong>der</strong> Bauakte ist die Wegefläche als Erschließung für die Bauvorhaben zugrunde gelegt,<br />

eine Zuwegung auf dem Grundstück selbst ist nicht erkennbar (eine Einfahrt in die eingetragenen<br />

Carports wäre dann auch gar nicht möglich).<br />

Der hier geltende Bebauungsplan Rheinbreitbach-West weist auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden<br />

Seite eine öffentliche Grünfläche aus. Eine Bebauung dieses Bereiches wäre erst nach<br />

entsprechen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Rheinbreitbach<br />

möglich.<br />

Somit ist aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung fraglich, auf welche zwingende Grundlage Bezug genommen<br />

werden soll, aufgrund <strong>der</strong>er von dem potentiellen Erschließungsträger eine über<br />

die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus gehende Fläche für eine möglicherweise<br />

zukünftig angedachte weitergehende Erschließung zu for<strong>der</strong>n.<br />

Der Blick in die Verfahrensunterlagen bzw. die Anregungen aus <strong>der</strong> noch nicht abgewägten<br />

Offenlage des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Romersland III<br />

ergab, das dort zahlreiche Anregungen abgegeben wurden. Zu <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Erschließung<br />

über die Straße Auf Staffels haben sich Bewohner/ Eigentümer aus 7 Häusern aus<br />

<strong>der</strong> fraglichen Straße sowie 5 außerhalb des Plangebiets Wohnende kritisch geäußert (s.<br />

Markierung in <strong>der</strong> Anlage).<br />

Aus den Planunterlagen geht jedoch hervor, dass die Haupterschließung über eine zur<br />

Straße Auf Staffels parallel laufende geplante Verbindung in Richtung Maarweg nach<br />

Westen und Josefstraße nach Osten laufen soll, die als gute Verbindungsstraßen einen<br />

zügigen Abfluss des Verkehrs ermöglichen; in Richtung Staffels ist in Höhe des Hauses 44<br />

eine weitere Anbindung an das Straßennetz geplant sowie ein Fußweg in Höhe des Hauses<br />

Nr. 24.<br />

Im genehmigten Doppelhaushalt 2005/2006 <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach sind für die<br />

genannte Maßnahme keine Mittel veranschlagt bzw. müssten bei Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

durch die Ortsgemeinde die notwendigen Mittel im 1. Nachtragshaushalt 2005 bereitgestellt<br />

werden.<br />

Die Kostenaufteilung bei Erschließungsmaßnahmen nach BauGB beläuft sich auf 90 %<br />

(Anlieger) und 10 % (Gemeinde).<br />

Eine private Erschließungsmaßnahme würde auf Seiten <strong>der</strong> Gemeinde keine Kosten verursachen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!