Niederschrift der Ratssitzung vom 11.07.2005
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Zu TOP 5: Erschließungsvertrag Verlängerung <strong>der</strong> Straße „Auf Staffels“<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Wohnbebauung <strong>der</strong> Häuser Auf Staffels 48-56 durch den Bauträger<br />
Herrn Spürkel, steht <strong>der</strong> Ausbau des Stichweges im Bereich <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Straße<br />
„Auf Staffels“ noch aus. Herr Spürkel ist nunmehr an die Ortsgemeinde /<br />
Verbandsgemeinde mit <strong>der</strong> Bitte des Abschlusses eines Erschließungsvertrages zum Bau<br />
<strong>der</strong> ca. 50m langen Stichstraße herangetreten. Der technische Ausbau soll nach Vorgaben<br />
(z.B. stärke Unterbau, Asphaltdicke usw.) <strong>der</strong> Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde auf <strong>der</strong><br />
Basis einer Asphaltstraße erfolgen. Nach Herstellung <strong>der</strong> Stichstraße und Abnahme durch<br />
die OG / VG wird diese, mit einer 5 jährigen Gewährleistung,<br />
an die Ortsgemeinde Rheinbreitbach übertragen.<br />
Alle mit dem Abschluss des Erschließungsvertrages und <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Stich-<br />
straße „Auf Staffels“ verbundenen Kosten, gehen zu Lasten des Erschließungsträgers<br />
Herrn Spürkel.<br />
- Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltung zu den Nachfragen aus <strong>der</strong> <strong>Ratssitzung</strong> <strong>vom</strong><br />
13.06.2005<br />
Die Nachprüfung <strong>der</strong> Verwaltung zu den vorgebrachten Punkten in <strong>der</strong> o.g. <strong>Ratssitzung</strong><br />
ergab folgendes:<br />
In <strong>der</strong> Bauakte ist die Wegefläche als Erschließung für die Bauvorhaben zugrunde gelegt,<br />
eine Zuwegung auf dem Grundstück selbst ist nicht erkennbar (eine Einfahrt in die eingetragenen<br />
Carports wäre dann auch gar nicht möglich).<br />
Der hier geltende Bebauungsplan Rheinbreitbach-West weist auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden<br />
Seite eine öffentliche Grünfläche aus. Eine Bebauung dieses Bereiches wäre erst nach<br />
entsprechen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Rheinbreitbach<br />
möglich.<br />
Somit ist aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung fraglich, auf welche zwingende Grundlage Bezug genommen<br />
werden soll, aufgrund <strong>der</strong>er von dem potentiellen Erschließungsträger eine über<br />
die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus gehende Fläche für eine möglicherweise<br />
zukünftig angedachte weitergehende Erschließung zu for<strong>der</strong>n.<br />
Der Blick in die Verfahrensunterlagen bzw. die Anregungen aus <strong>der</strong> noch nicht abgewägten<br />
Offenlage des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Romersland III<br />
ergab, das dort zahlreiche Anregungen abgegeben wurden. Zu <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Erschließung<br />
über die Straße Auf Staffels haben sich Bewohner/ Eigentümer aus 7 Häusern aus<br />
<strong>der</strong> fraglichen Straße sowie 5 außerhalb des Plangebiets Wohnende kritisch geäußert (s.<br />
Markierung in <strong>der</strong> Anlage).<br />
Aus den Planunterlagen geht jedoch hervor, dass die Haupterschließung über eine zur<br />
Straße Auf Staffels parallel laufende geplante Verbindung in Richtung Maarweg nach<br />
Westen und Josefstraße nach Osten laufen soll, die als gute Verbindungsstraßen einen<br />
zügigen Abfluss des Verkehrs ermöglichen; in Richtung Staffels ist in Höhe des Hauses 44<br />
eine weitere Anbindung an das Straßennetz geplant sowie ein Fußweg in Höhe des Hauses<br />
Nr. 24.<br />
Im genehmigten Doppelhaushalt 2005/2006 <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach sind für die<br />
genannte Maßnahme keine Mittel veranschlagt bzw. müssten bei Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
durch die Ortsgemeinde die notwendigen Mittel im 1. Nachtragshaushalt 2005 bereitgestellt<br />
werden.<br />
Die Kostenaufteilung bei Erschließungsmaßnahmen nach BauGB beläuft sich auf 90 %<br />
(Anlieger) und 10 % (Gemeinde).<br />
Eine private Erschließungsmaßnahme würde auf Seiten <strong>der</strong> Gemeinde keine Kosten verursachen.