Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW
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4. Über Anträge zur Geschäftsordnung hat <strong>der</strong> Integrationsrat geson<strong>der</strong>t vorab zu<br />
entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt,<br />
so ist über den weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen<br />
bestimmt <strong>der</strong> Vorsitzende die Reihenfolge <strong>der</strong> Abstimmung.<br />
§ 11<br />
Persönliche Bemerkungen<br />
Für eine persönliche Bemerkung wird das Wort erst nach Schluss <strong>der</strong> Beratung, jedoch<br />
vor <strong>der</strong> Abstimmung, erteilt. Der Redner darf nicht zur Sache sprechen, son<strong>der</strong>n<br />
nur Äußerungen, die in <strong>der</strong> Aussprache in Bezug auf seine Person abgegeben worden<br />
sind, zurückweisen o<strong>der</strong> erkennbar gewordene Missverständnisse seiner früheren<br />
Ausführungen richtig stellen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.<br />
§ 12<br />
Ordnungs- und Hausrecht<br />
1. Dem Ordnungs- und Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während <strong>der</strong><br />
Sitzung im Sitzungssaal aufhalten.<br />
2. Wer sich ungebührlich benimmt o<strong>der</strong> die Würde <strong>der</strong> Versammlung verletzt,<br />
kann vom Vorsitzenden zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal<br />
gewiesen werden.<br />
3. Entsteht während einer Sitzung des Integrationsrates unter den Zuhörern störende<br />
Unruhe, so kann <strong>der</strong> Vorsitzende nach vorheriger Abmahnung den für die<br />
Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende<br />
Unruhe nicht auf an<strong>der</strong>e Weise zu beseitigen ist.<br />
§ 13<br />
Ordnungsruf und Wortentziehung<br />
1. Der Vorsitzende kann einen Redner zur Sache rufen, wenn er vom Gegenstand<br />
<strong>der</strong><br />
Beratung abweicht.<br />
2. Der Vorsitzende kann ein Integrationsratsmitglied zur Ordnung rufen, wenn es<br />
sich ungebührlich o<strong>der</strong> beleidigend äußert o<strong>der</strong> durch sein sonstiges Verhalten<br />
die Ordnung stört.<br />
3. Gibt ein Redner, <strong>der</strong> zu einem Beratungsgegenstand bereits zur Ordnung o<strong>der</strong><br />
dreimal zu Sache gerufen wurde, Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme,<br />
so kann ihm <strong>der</strong> Vorsitzende zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt<br />
das Wort entziehen. Die drohende Wortentziehung ist dem Redner zuvor anzukündigen.<br />
4. Der Vorsitzende kann einem Redner, <strong>der</strong> die Redezeit nach § 9 Abs. 3 überschreitet,<br />
nach dem entsprechenden Hinweis das Wort entziehen.<br />
§ 14<br />
Entzug <strong>der</strong> Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus <strong>der</strong> Sitzung<br />
1. Einem Integrationsratsmitglied, das wie<strong>der</strong>holt gegen die Ordnung verstößt o<strong>der</strong><br />
die Würde <strong>der</strong> Versammlung verletzt, können durch Beschluss des Integra-