Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW
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För<strong>der</strong>richtlinien <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> für interkulturelle Veranstaltungen und<br />
Projekte<br />
1. Grundsätze<br />
1.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> kann in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat im Rahmen<br />
<strong>der</strong> vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bereit gestellten Haushaltsmittel Veranstaltungen und<br />
Projekte för<strong>der</strong>n, die einen Beitrag zu einem gleichberechtigten Zusammenleben<br />
<strong>der</strong> deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung leisten.<br />
1.2. Zuwendungen werden ausschließlich als Zuschüsse für Veranstaltungen und<br />
Projekte in <strong>Bottrop</strong> gewährt.<br />
1.3. Ein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>ung besteht nicht.<br />
1.4. Soweit diese Richtlinien keine an<strong>der</strong>e Regelung treffen, gilt die allgemeine<br />
Zuwendungsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> vom 01.01.2003.<br />
2. För<strong>der</strong>ungskriterien<br />
2.1. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen sowie Einzelpersonen,<br />
die sich auf <strong>der</strong> Grundlage des Grundgesetzes für ein besseres Zusammenleben<br />
von Deutschen und Nichtdeutschen einsetzen.<br />
2.2. Geför<strong>der</strong>t werden können nur öffentlich zugängliche Veranstaltungen bzw.<br />
Projekte von öffentlichem Interesse.<br />
2.3. För<strong>der</strong>ungswürdig sind vor allem Veranstaltungen und Projekte<br />
• mit interkulturellem o<strong>der</strong> sozialintegrativem Ansatz, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Arbeit<br />
mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen,<br />
• die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen<br />
und Toleranz för<strong>der</strong>n,<br />
• die das Engagement von Migrantinnen und Migranten für das Gemeinwesen<br />
för<strong>der</strong>n,<br />
• die den Teilnehmern Lebensweise, Kultur und Religion an<strong>der</strong>er nahe bringen,<br />
Zuschüsse für Institutionen werden nicht gewährt.<br />
Projekte, die von mehreren unter 2.1 genannten Vereinigungen gemeinsam<br />
durchgeführt werden, sollen bevorzugt berücksichtigt werden, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Projekte, bei denen Migrantenvereinigungen mit deutschen Einrichtungen kooperieren.<br />
Bei allen Kooperationsprojekten muss ein verantwortlicher rechtsfähiger Antragssteller<br />
genannt werden.<br />
3. Umfang und För<strong>der</strong>ung