Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW
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Für die Einladung gilt § 7 dieser Geschäftsordnung entsprechend.<br />
Zu Beginn einer je<strong>der</strong> Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. <strong>Das</strong> Protokoll wird<br />
von diesem und dem Sitzungsleiter unterzeichnet. Es ist zudem für jede Sitzung<br />
eine Anwesenheitsliste zu führen.<br />
Der Arbeitskreisvorsitzende hat <strong>der</strong> Geschäftsstelle unmittelbar nach je<strong>der</strong> Sitzung<br />
die Anwesenheitsliste zuzuleiten. Außerdem hat er das Protokoll so rechtzeitig<br />
zu<br />
übermitteln, dass dieses spätestens mit <strong>der</strong> Einladung zur nächsten Arbeitskreissitzung<br />
zugesandt werden kann.<br />
5. Die Koordinierung <strong>der</strong> Arbeitskreise obliegt ausschließlich <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des Integrationsrates. Die Arbeitskreise haben ihre Sitzungstermine mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
abzustimmen.<br />
Die Geschäftstelle ist beratend tätig bezüglich <strong>der</strong> Abläufe im parlamentarischen<br />
System. Sie informiert vor allem darüber, inwieweit eine Angelegenheit in<br />
den Zuständigkeitsbereich an<strong>der</strong>er Gremien o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltung fällt.<br />
Darüber hinaus gibt die Geschäftstelle auf Wunsch Formulierungshilfe.<br />
Überdies ist es nicht Aufgabe <strong>der</strong> Geschäftstelle, die Tagungstermine <strong>der</strong> einzelnen<br />
Arbeitskreise zu erfragen und an ausstehende Unterlagen zu erinnern.<br />
Für verspätete Mitteilungen kann die Geschäftsstelle nicht verantwortlich gemacht<br />
werden.<br />
§17<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Geschäftsordnung des Integrationsrates tritt am Tage nach Beschlussfassung<br />
am 13.06.2006 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung ist damit außer Kraft gesetzt.