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Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW

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Für die Einladung gilt § 7 dieser Geschäftsordnung entsprechend.<br />

Zu Beginn einer je<strong>der</strong> Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. <strong>Das</strong> Protokoll wird<br />

von diesem und dem Sitzungsleiter unterzeichnet. Es ist zudem für jede Sitzung<br />

eine Anwesenheitsliste zu führen.<br />

Der Arbeitskreisvorsitzende hat <strong>der</strong> Geschäftsstelle unmittelbar nach je<strong>der</strong> Sitzung<br />

die Anwesenheitsliste zuzuleiten. Außerdem hat er das Protokoll so rechtzeitig<br />

zu<br />

übermitteln, dass dieses spätestens mit <strong>der</strong> Einladung zur nächsten Arbeitskreissitzung<br />

zugesandt werden kann.<br />

5. Die Koordinierung <strong>der</strong> Arbeitskreise obliegt ausschließlich <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Integrationsrates. Die Arbeitskreise haben ihre Sitzungstermine mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

abzustimmen.<br />

Die Geschäftstelle ist beratend tätig bezüglich <strong>der</strong> Abläufe im parlamentarischen<br />

System. Sie informiert vor allem darüber, inwieweit eine Angelegenheit in<br />

den Zuständigkeitsbereich an<strong>der</strong>er Gremien o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltung fällt.<br />

Darüber hinaus gibt die Geschäftstelle auf Wunsch Formulierungshilfe.<br />

Überdies ist es nicht Aufgabe <strong>der</strong> Geschäftstelle, die Tagungstermine <strong>der</strong> einzelnen<br />

Arbeitskreise zu erfragen und an ausstehende Unterlagen zu erinnern.<br />

Für verspätete Mitteilungen kann die Geschäftsstelle nicht verantwortlich gemacht<br />

werden.<br />

§17<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Geschäftsordnung des Integrationsrates tritt am Tage nach Beschlussfassung<br />

am 13.06.2006 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung ist damit außer Kraft gesetzt.

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