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Gesamtausgabe 2011-1 - Pastoraltheologische Informationen

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120<br />

Judith Könemann<br />

dem seine Chance auf Zugang zur Bildung zu geben und in diesem Sinne ein<br />

diakonisches Bildungsverständnis umzusetzen.<br />

Seit der Verabschiedung des Beschlusses „Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung<br />

im Bildungsbereich“ sind 35 Jahre vergangen. Der etwas sperrig<br />

anmutende Titel erinnert dabei immer wieder daran, dass das Dokument eben<br />

nicht ‚Schwerpunkte kirchlicher Bildungsverantwortung‘ heißt, wie man vorschnell<br />

meinen könnte. Macht doch die Sperrigkeit des Titels darauf aufmerksam,<br />

dass es bei der Verantwortung im Bildungsbereich um weit mehr geht<br />

als nur um die Verantwortung für unmittelbar kirchliche Bildungsbelange, wie<br />

sie vielleicht in Einrichtungen eigener Trägerschaft auftauchen, und dass es<br />

auch um weit mehr als ‚nur‘ um religiöse Bildung geht, unbenommen ihre<br />

Zentralität, sondern dass vielmehr die gesellschaftliche Mitverantwortung und<br />

Mitgestaltung der Kirche im Mittelpunkt steht, eben auch und gerade im Feld<br />

der Bildung.<br />

Prof. Dr. Judith Könemann<br />

Katholisch-Theologische Fakultät<br />

Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik<br />

Hüfferstraße 27<br />

D-49149 Münster<br />

Fon: +49 (0)251 83-32357<br />

Fax: +49 (0)251 83-30038<br />

eMail: j.koenemann(at)uni-muenster(dot)de<br />

Web: http://www.uni-muenster.de/FB2/personen/kthd/paeda/koenemann.html<br />

urn:nbn:de:hbz:6-93449628140 PThI, 31. Jahrgang, <strong>2011</strong>-1, S. 109–120<br />

Hermann-Josef Große Kracht<br />

An den Herausforderungen des Konzils vorbei<br />

Anmerkungen zum demokratietheoretischen roll back des Synodenpapiers<br />

über die „Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft“<br />

Das Arbeitspapier zu den „Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft“ 1<br />

gehört zu den weniger spektakulären Texten der Würzburger Synode. Es<br />

nimmt zentrale Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils eher zaghaftzaudernd<br />

als freudig-zustimmend auf und ist insgesamt durch einen defensivapologetischen<br />

Grundzug gekennzeichnet. Dem Text geht es – vor dem Hintergrund<br />

der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen der frühen<br />

1970er Jahre – vor allem darum, die etablierte staatskirchenrechtliche Position<br />

der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland gegen Kritik<br />

zu verteidigen. Die theologischen Aufbrüche zur kirchlichen Anerkennung des<br />

politischen Selbstverständnisses moderner westlicher Demokratien, denen<br />

das Konzil einen großen Teil seiner Kraft gewidmet hatte, werden dagegen<br />

kaum aufgegriffen oder gar weitergeführt. Die folgenden Ausführungen wollen<br />

zunächst kurz an einige Grundmerkmale der Verhältnisbestimmung von Staat<br />

und Kirche im Staatskirchenrecht der frühen Bundesrepublik erinnern (1.), um<br />

dann im Blick auf die staats- und demokratietheoretischen Aufbrüche des<br />

Konzils (2.) zu verdeutlichen, inwiefern der Synodentext diese Impulse eher<br />

programmatisch verweigert als produktiv vorangetrieben hat (3.). Auch vierzig<br />

Jahre nach Beginn der Würzburger Synode steht für die katholische Kirche<br />

der Bundesrepublik ein überzeugendes Grundsatzdokument zur Klärung ihres<br />

Verhältnisses zu den Prinzipien säkularer Staatlichkeit und moderner zivilgesellschaftlicher<br />

Demokratie noch immer aus (4.).<br />

1. Wahrung und Festigung der sittlichen Grundlagen des Staates?<br />

Zur staatskirchenrechtlichen Rede vom Öffentlichkeitsauftrag<br />

der Kirchen<br />

Aus heutiger Sicht mutet es befremdlich an, dass sich die Würzburger Synode<br />

nicht dazu durchringen konnte, ein vorwärtsweisendes Dokument zum<br />

Verhältnis der katholischen Kirche zum freiheitlich-demokratischen Staat der<br />

1 Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft, in: Gemeinsame Synode. Offizielle <strong>Gesamtausgabe</strong>.<br />

Ergänzungsband, Freiburg/Br. 1977, 187–214.<br />

PThI, 31. Jahrgang, <strong>2011</strong>-1, S. 121–135 urn:nbn:de:hbz:6-93449625778

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