Gesamtausgabe 2011-1 - Pastoraltheologische Informationen
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Judith Könemann<br />
dem seine Chance auf Zugang zur Bildung zu geben und in diesem Sinne ein<br />
diakonisches Bildungsverständnis umzusetzen.<br />
Seit der Verabschiedung des Beschlusses „Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung<br />
im Bildungsbereich“ sind 35 Jahre vergangen. Der etwas sperrig<br />
anmutende Titel erinnert dabei immer wieder daran, dass das Dokument eben<br />
nicht ‚Schwerpunkte kirchlicher Bildungsverantwortung‘ heißt, wie man vorschnell<br />
meinen könnte. Macht doch die Sperrigkeit des Titels darauf aufmerksam,<br />
dass es bei der Verantwortung im Bildungsbereich um weit mehr geht<br />
als nur um die Verantwortung für unmittelbar kirchliche Bildungsbelange, wie<br />
sie vielleicht in Einrichtungen eigener Trägerschaft auftauchen, und dass es<br />
auch um weit mehr als ‚nur‘ um religiöse Bildung geht, unbenommen ihre<br />
Zentralität, sondern dass vielmehr die gesellschaftliche Mitverantwortung und<br />
Mitgestaltung der Kirche im Mittelpunkt steht, eben auch und gerade im Feld<br />
der Bildung.<br />
Prof. Dr. Judith Könemann<br />
Katholisch-Theologische Fakultät<br />
Institut für Katholische Theologie und ihre Didaktik<br />
Hüfferstraße 27<br />
D-49149 Münster<br />
Fon: +49 (0)251 83-32357<br />
Fax: +49 (0)251 83-30038<br />
eMail: j.koenemann(at)uni-muenster(dot)de<br />
Web: http://www.uni-muenster.de/FB2/personen/kthd/paeda/koenemann.html<br />
urn:nbn:de:hbz:6-93449628140 PThI, 31. Jahrgang, <strong>2011</strong>-1, S. 109–120<br />
Hermann-Josef Große Kracht<br />
An den Herausforderungen des Konzils vorbei<br />
Anmerkungen zum demokratietheoretischen roll back des Synodenpapiers<br />
über die „Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft“<br />
Das Arbeitspapier zu den „Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft“ 1<br />
gehört zu den weniger spektakulären Texten der Würzburger Synode. Es<br />
nimmt zentrale Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils eher zaghaftzaudernd<br />
als freudig-zustimmend auf und ist insgesamt durch einen defensivapologetischen<br />
Grundzug gekennzeichnet. Dem Text geht es – vor dem Hintergrund<br />
der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen der frühen<br />
1970er Jahre – vor allem darum, die etablierte staatskirchenrechtliche Position<br />
der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland gegen Kritik<br />
zu verteidigen. Die theologischen Aufbrüche zur kirchlichen Anerkennung des<br />
politischen Selbstverständnisses moderner westlicher Demokratien, denen<br />
das Konzil einen großen Teil seiner Kraft gewidmet hatte, werden dagegen<br />
kaum aufgegriffen oder gar weitergeführt. Die folgenden Ausführungen wollen<br />
zunächst kurz an einige Grundmerkmale der Verhältnisbestimmung von Staat<br />
und Kirche im Staatskirchenrecht der frühen Bundesrepublik erinnern (1.), um<br />
dann im Blick auf die staats- und demokratietheoretischen Aufbrüche des<br />
Konzils (2.) zu verdeutlichen, inwiefern der Synodentext diese Impulse eher<br />
programmatisch verweigert als produktiv vorangetrieben hat (3.). Auch vierzig<br />
Jahre nach Beginn der Würzburger Synode steht für die katholische Kirche<br />
der Bundesrepublik ein überzeugendes Grundsatzdokument zur Klärung ihres<br />
Verhältnisses zu den Prinzipien säkularer Staatlichkeit und moderner zivilgesellschaftlicher<br />
Demokratie noch immer aus (4.).<br />
1. Wahrung und Festigung der sittlichen Grundlagen des Staates?<br />
Zur staatskirchenrechtlichen Rede vom Öffentlichkeitsauftrag<br />
der Kirchen<br />
Aus heutiger Sicht mutet es befremdlich an, dass sich die Würzburger Synode<br />
nicht dazu durchringen konnte, ein vorwärtsweisendes Dokument zum<br />
Verhältnis der katholischen Kirche zum freiheitlich-demokratischen Staat der<br />
1 Aufgaben der Kirche in Staat und Gesellschaft, in: Gemeinsame Synode. Offizielle <strong>Gesamtausgabe</strong>.<br />
Ergänzungsband, Freiburg/Br. 1977, 187–214.<br />
PThI, 31. Jahrgang, <strong>2011</strong>-1, S. 121–135 urn:nbn:de:hbz:6-93449625778