Stadtmagazin 02/2006 - Altlandsberg
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Seite 2 <strong>Altlandsberg</strong>er <strong>Stadtmagazin</strong> 23. Februar <strong>2006</strong><br />
Aus der Stadtverordnetenversammlung<br />
vom 26.01.<strong>2006</strong><br />
Informationen, Fragen,<br />
Berichte und Beschlüsse:<br />
– Warum wurde trotz Unwetterwarnung<br />
zwischen Weihnachten und<br />
Neujahr 2005 der Winterdienst nicht<br />
entsprechend der Lage beauftragt?<br />
Die Stadtverwaltung war zwischen den<br />
Feiertagen geschlossen. Aus Kostengründen<br />
existiert in der Verwaltung<br />
außerhalb der Dienstzeit kein Bereitschaftsdienst.<br />
Die für den Winterdienst<br />
unter Vertrag stehende Firma RUWE<br />
kommt bei der Straßenkategorie 3 ab<br />
einer Schneehöhe von 20 cm auf Anforderung<br />
durch die Verwaltung zum<br />
Einsatz. Diese Schneehöhe war nicht<br />
überall gegeben, an einigen Stellen jedoch<br />
überschritten. Auf Grund mangelnder<br />
Abstimmung zwischen Verwaltung<br />
und der Firma RUWE wurde der<br />
Auftrag zum Winterdienst zwischen den<br />
Feiertagen nicht ausgelöst.<br />
Im Ausschuss für Recht, Ordnung und<br />
Sicherheit werden Probleme des Winterdienstes<br />
und der möglichen Einrichtung<br />
eines Bereitschaftsdienstes in der<br />
Verwaltung beraten. Sollte sich die Einrichtung<br />
eines Bereitschaftsdienstes erforderlich<br />
machen, muss die Stadtverordnetenversammlung<br />
die Einstellung<br />
der dazu nötigen zusätzlichen finanziellen<br />
Mittel im Haushalt beschließen.<br />
– Welche Gründe gab es, dass die<br />
Kranzniederlegung am 13.11.2005<br />
(Volkstrauertag) von 2 Polizisten bewacht<br />
werden musste?<br />
Bei der Kranzniederlegung zum Volkstrauertag<br />
handelt es sich um eine poli-<br />
Den von Schmelzwasser betroffenen<br />
Bürgern im Ortsteil Wegendorf wird die<br />
Feststellung wenig helfen, dass ihr<br />
Wohngebiet Buchholzer Siedlung seinerzeit<br />
ohne die gesetzlich geforderte<br />
wasserrechtliche Genehmigung errichtet<br />
wurde. Bei ganz nüchterner Betrachtung<br />
handelt es sich aus wasserrechtlicher<br />
Sicht um einen „Schwarzbau“.<br />
Wie es dazu kommen konnte, ist gegenwärtig<br />
zwar nur die zweitwichtigste<br />
Frage, sie sollte aber wegen der Beurteilung<br />
der entstandenen Lage nicht unbeantwortet<br />
bleiben.<br />
Der von der Grundstücks-, Erschließungs-<br />
und Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH für Wegendorf (W.E.G) aufge-<br />
tische Veranstaltung, die laut Gesetz<br />
bei der Polizei angemeldet wurde.<br />
Durch die zuständige Polizeiwache wird<br />
nach eigener Einschätzung der Sicherheitslage<br />
entschieden, ob und in welchem<br />
Maße die jeweilige Veranstaltung<br />
durch Kräfte der Polizei gesichert wird.<br />
Es wurde vorgeschlagen, einen Vertreter<br />
der Polizei einzuladen, um die Stadtverordnetenversammlung<br />
über die Sicherheitslage<br />
in und um <strong>Altlandsberg</strong> zu<br />
informieren.<br />
– Gibt es Obdachlose in <strong>Altlandsberg</strong>?<br />
Derzeit gibt es in der Stadt <strong>Altlandsberg</strong><br />
keinen Obdachlosen.<br />
Informationen<br />
– zum Stand der Umsetzung und den<br />
geplanten Verlauf des Europäischen<br />
Fernradweges ZR1 innerhalb der<br />
Gemarkung der Stadt <strong>Altlandsberg</strong>;<br />
– zum Stand der Einnahmen und Ausgaben<br />
für die 775-Jahrfeier der<br />
Stadt;<br />
Beschlüsse<br />
– Die Stadtverordnetenversammlungen<br />
finden grundsätzlich im Ratssaal<br />
statt. Im Gutshaus wird nur getagt,<br />
wenn mit einer großen Gästezahl zu<br />
rechnen ist;<br />
– Feststellungsbeschluss zur Berufung<br />
eines sachkundigen Einwohners<br />
für den Ausschuss für Bildung,<br />
Jugend, Kultur, Sport und Soziales<br />
zum 01.<strong>02</strong>.<strong>2006</strong>;<br />
– Vergabe und Ablehnungen von Zuwendungen<br />
für das Jahr <strong>2006</strong>;<br />
– Nutzungsvertrag – Förderverein Bibliothek<br />
<strong>Altlandsberg</strong><br />
– Vergabe des Namens „Schlossplatz“<br />
für den Platz zwischen Gutshaus,<br />
Stadt- und Schlosskirche<br />
Kurt Heidemann<br />
Land unter in <strong>Altlandsberg</strong><br />
Hilfe im Notfall und Eigenvorsorge der Bürger<br />
stellte Bebauungsplan wurde 1992 vom<br />
zuständigen Landesbauamt genehmigt,<br />
obwohl die wasserrechtliche Genehmigung<br />
für dieses Gebiet nicht eingeholt<br />
wurde und somit nicht vorlag.<br />
Die Folgen dieses fatalen Versäumnisses<br />
bekamen die betroffenen Bürger<br />
seitdem bereits zum zweiten Mal am eigenen<br />
Leib zu spüren, liegt doch ihre<br />
Siedlung im Abzugsgebiet des Oberflächenwassers<br />
eines 5,7 km 2 großen<br />
Areals, das von Hirschfelde bis Wegendorf<br />
reicht.<br />
Viel wichtiger ist natürlich die Frage, wie<br />
es weitergehen soll.<br />
Unmittelbar nach der ersten Überflutung<br />
von Teilen des Wohngebietes in<br />
Wegendorf vor drei Jahren wurde der<br />
Wasser- und Bodenverband (WBV) von<br />
der Stadtverwaltung beauftragt, ein<br />
Projekt zu erarbeiten, um das Oberflächenwasser<br />
vor der Wohnsiedlung<br />
wie in einem Stausee zu sammeln und<br />
dosiert abzuleiten. Dieses Projekt liegt<br />
mittlerweile zwei Jahre in der Schublade,<br />
da die zur Realisierung erforderlichen<br />
Landflächen von der Stadt <strong>Altlandsberg</strong><br />
vorher von den Eigentümern<br />
erworben werden müssen, was sich als<br />
langwierig und schwierig erwiesen hat.<br />
Die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel<br />
des Landes Brandenburg<br />
standen zu dieser Zeit bereit.<br />
An dieser Stelle möchte ich einfügen,<br />
dass der WBV die gesetzliche Aufgabe<br />
hat, den schadlosen Abfluss vorhandener<br />
Fließe zu gewährleisten, wofür sie<br />
derzeit 8,80 Euro je Hektar Bodenfläche<br />
von den Kommunen erhalten. Darüber<br />
hinaus liegende Projekte, so beispielsweise<br />
das genannte Projekt für die<br />
Buchholzer Siedlung sind zusätzlich zu<br />
finanzieren. Ebenso gehört die Sicherung<br />
der Funktionstüchtigkeit von Drainagen<br />
auf Feldern und Wiesen nicht zu<br />
den gesetzlichen Aufgaben des WBV.<br />
Verantwortlich für diese Drainagen sind<br />
allein die Eigentümer der jeweiligen<br />
Flächen. Und für die Straßengräben<br />
sind die jeweiligen Baulastträger der<br />
Straßen zuständig.<br />
In einer Beratung des Bürgermeisters<br />
mit dem Geschäftsführer des WBV am<br />
14.<strong>02</strong>.<strong>2006</strong> sind folgende Schritte festgelegt<br />
worden:<br />
1. Durchführung einer Kamerabefahrung<br />
des Regenwasserkanals unter<br />
der Buchholzer Siedlung, um die<br />
Nutzbarkeit dieses Kanals für die<br />
spätere Ableitung des im geplanten<br />
Becken gesammelten Wassers festzustellen;<br />
2. Einleitung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens<br />
zur Umsetzung<br />
des Projektes; die Dauer wird<br />
etwa sechs Monate betragen;<br />
3. Gleichzeitig wird durch den WBV ein<br />
Fördermittelantrag beim Land gestellt;<br />
4. Im Haushalt der Stadt <strong>Altlandsberg</strong><br />
müssen die erforderlichen Eigenmittel<br />
eingestellt werden;<br />
Bei realistischer Betrachtung der Fristen<br />
und Probleme muss davon ausgegangen<br />
werden, dass sich das genannte<br />
Projekt frühestens in der 2. Hälfte <strong>2006</strong><br />
umsetzten lässt.<br />
Es steht außer Frage, dass die Stadt den<br />
Bürgern, die sich in einer Notlage befinden,<br />
im Rahmen ihrer finanziellen und<br />
personellen Möglichkeiten Hilfe gewährt.<br />
Gleichzeitig und aus aktuellem Anlass<br />
muss auf die Eigenverantwortung eines<br />
jeden Bürgers verwiesen werden. Vom<br />
Grundsatz sind nicht Staat und Kom-