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Pflegevorsorge in Österreich - Wiener Städtische

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3. Wie Pflege f<strong>in</strong>anziert werden kann<br />

3.1. Pflegegeld<br />

Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, haben unabhängig von ihrem E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong><br />

Anrecht auf Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig vom Ausmaß des Pflegebedarfs <strong>in</strong> 7 Stufen gestaffelt.<br />

Pflegegeld bekommt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />

• Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen e<strong>in</strong>er körperlichen, geistigen oder psychischen<br />

Beh<strong>in</strong>derung bzw. e<strong>in</strong>er S<strong>in</strong>nesbeh<strong>in</strong>derung, die voraussichtlich m<strong>in</strong>destens sechs<br />

Monate andauern wird;<br />

• Ständiger Pflegebedarf von zum<strong>in</strong>dest mehr als 60 Stunden im Monat;<br />

• Gewöhnlicher Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im<br />

EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist;<br />

Pflegebedarf im S<strong>in</strong>ne der Pflegegeldgesetze liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen<br />

als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung nötig ist. Betreuungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d all<br />

jene, die den persönlichen Bereich betreffen: Kochen, Essen, Medikamentene<strong>in</strong>nahme, An- und<br />

Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung <strong>in</strong>nerhalb der Wohnung.<br />

Hilfsverrichtungen s<strong>in</strong>d solche, die den sachlichen Lebensbereich betreffen (E<strong>in</strong>kaufen, Behördenwege,<br />

Putzen).<br />

Höhe des Pflegegeldes (Stand Oktober 2011):<br />

Pflegebedarf <strong>in</strong> Stunden pro Monat Stufe Betrag <strong>in</strong> € /Monat<br />

mehr als 60 Stunden 1 154,20<br />

mehr als 85 Stunden 2 284,30<br />

mehr als 120 Stunden 3 442,90<br />

mehr als 160 Stunden 4 664,30<br />

mehr als 180 Stunden, wenn<br />

5 902,30<br />

e<strong>in</strong> außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist<br />

mehr als 180 Stunden, wenn<br />

- zeitlich unkoord<strong>in</strong>ierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich s<strong>in</strong>d und diese regelmäßig<br />

während des Tages und der Nacht zu erbr<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d oder<br />

- die dauernde Anwesenheit e<strong>in</strong>er Pflegeperson während des Tages und der Nacht<br />

erforderlich ist, weil die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>er Eigen- oder Fremdgefährdung gege-<br />

ben ist<br />

mehr als 180 Stunden, wenn<br />

- ke<strong>in</strong>e zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung<br />

möglich s<strong>in</strong>d oder<br />

6 1.260,00<br />

7 1.655,80<br />

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