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Pflegevorsorge in Österreich - Wiener Städtische

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Mag. Andrea Fried<br />

<strong>Pflegevorsorge</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

Im Auftrag der <strong>Wiener</strong> <strong>Städtische</strong>n Versicherung, Vienna Insurance Group


Diese Informationsbroschüre ist urheberrechtlich geschützt. Alle Inhalte s<strong>in</strong>d sorgfältig recherchiert und geprüft. Es<br />

kann aber ke<strong>in</strong>e Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Die Haftung ist ausgeschlossen.<br />

Stand: April 2012<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

1. E<strong>in</strong>leitung ........................................................................................................................................ 3<br />

2. Was Pflege kostet........................................................................................................................... 5<br />

2.1. Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause........................................................................ 5<br />

2.2. Kosten der mobilen, ambulanten und teilstationären Angebote ....................................... 6<br />

2.3. Kosten von Pflegeheimen...................................................................................................... 9<br />

3. Wie Pflege f<strong>in</strong>anziert werden kann ............................................................................................. 11<br />

3.1. Pflegegeld............................................................................................................................. 11<br />

3.2. Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause .................................................................. 12<br />

3.3. Kostenübernahme für Pflegeplätze.................................................................................... 13<br />

4. FAQ zu rechtlichen Themen......................................................................................................... 15<br />

5. Ausblick......................................................................................................................................... 16<br />

2


1. E<strong>in</strong>leitung<br />

Pflege ist e<strong>in</strong> Thema, das so gut wie alle Menschen berührt - als Betroffene oder als Angehörige.<br />

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, früher oder später e<strong>in</strong>treten, lange oder kurz andauern.<br />

Es ist darum wichtig, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um sich im Fall des Falles e<strong>in</strong>e umfassende<br />

und würdevolle Betreuung leisten zu können. Das Ziel sollte es se<strong>in</strong>, die eigene Selbstständigkeit<br />

möglichst lange zu erhalten.<br />

Die soziale Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit ist <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> sehr gut. Doch Pflegeleistungen<br />

s<strong>in</strong>d sehr teuer und meistens reicht dafür die Pension nicht aus. Das Pflegegeld und<br />

die Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> vielen Fällen nur e<strong>in</strong> Tropfen auf den heißen<br />

Ste<strong>in</strong>.<br />

Im Jahr 2010 haben <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 442.378 Menschen Pflegegeld bezogen 1 . Das s<strong>in</strong>d rund 5 Prozent<br />

der Bevölkerung. Die Tendenz ist stark steigend.<br />

Das durchschnittliche Alter der Bezieher/<strong>in</strong>nen des Bundespflegegeldes betrug bei den Frauen<br />

fast 80 und bei den Männern 74 Jahre. Etwa 80 bis 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen<br />

werden zu Hause gepflegt. Angehörige leisten durch ihre Tätigkeit e<strong>in</strong>en wertvollen Beitrag, wobei<br />

ihre Betreuungsarbeit oftmals mit starker physischer und psychischer Belastung verbunden<br />

ist.<br />

Rund 38 Prozent der Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen leben alle<strong>in</strong>e, nur etwa 28 Prozent nehmen professionelle<br />

Hilfe <strong>in</strong> Anspruch. Das Betreuungsangebot ist <strong>in</strong> den meisten Bundesländern sehr umfassend<br />

und reicht von mobilen ambulanten Diensten (Heimhilfe, Essen auf Rädern, Hauskrankenpflege<br />

etc…) über Tageszentren, 24-Stunden-Betreuung zu Hause bis h<strong>in</strong> zur stationären<br />

Pflege <strong>in</strong> Heimen. Diese Dienste werden zumeist von der öffentlichen Hand gefördert (v.a. bei<br />

Personen mit niedrigem E<strong>in</strong>kommen). Die Selbstbehalte übersteigen das Pflegegeld aber oft bei<br />

weitem. Zur Veranschaulichung: Wer Pflegegeld der Stufe 2 - das s<strong>in</strong>d 284,30 Euro im Monat - erhält,<br />

muss e<strong>in</strong>en monatlichen Betreuungsbedarf von m<strong>in</strong>d. 85 Stunden nachweisen. Das bedeutet,<br />

dass pro Betreuungsstunde e<strong>in</strong> Betrag von 3,34 Euro zur Verfügung steht.<br />

1 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2010<br />

3


Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen des Bundes (Stand 31. 12. 2010) 2<br />

Alter Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Summe<br />

0 - 20 100 152 86 69 31 45 28 511<br />

21 - 40 1.657 2.139 908 819 537 402 291 6.753<br />

41 - 60 9.760 12.736 5.632 4.248 2.451 1.218 922 36.967<br />

61 - 80 35.024 45.880 20.205 15.865 9.446 3.761 1.903 132.084<br />

81 + 32.360 63.615 35.287 32.749 21.627 7.394 3.416 196.448<br />

Summe 78.901 124.522 62.118 53-750 34.092 12.820 6.560 372.763<br />

Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen der Länder (Stand 31. 12. 2010)<br />

Alter Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Summe<br />

0 - 20 2.996 3.648 2.721 1.446 915 1.001 797 13.197<br />

21 - 40 2.384 3.574 2.293 1.520 1.097 1.359 695 12.922<br />

41 - 60 3.509 3.422 1.783 1.213 690 529 223 11.369<br />

61 - 80 3.993 5.812 2.834 1.797 1.142 488 287 16.353<br />

81 + 2.596 5.187 2.980 2.297 1.742 649 323 15.774<br />

Summe 15.151 21.643 12.611 8.273 5.586 4.026 2.325 69.615<br />

Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen nach Stufen 3<br />

ÄNDERUNG ab 1.1. 2012:<br />

Bisher gab es e<strong>in</strong>e Unterteilung <strong>in</strong> Bundes- und Landespflegegeld. Mit 1.1. 2012 wurde das Landespflegegeld<br />

abgeschafft. Die Bezieher/<strong>in</strong>nen (dazu zählen v.a. Berufstätige und mitversicherte Angehörige)<br />

fallen seither ebenfalls <strong>in</strong> die Zuständigkeit des Bundes.<br />

2 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2010<br />

3 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2010<br />

4


2. Was Pflege kostet<br />

2.1. Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause<br />

Seit 1. Juli 2007 ist die 24-Stunden-Personenbetreuung zu Hause gesetzlich geregelt. Sie ist für<br />

Menschen gedacht, die rund um die Uhr Betreuung brauchen, aber dennoch weiterh<strong>in</strong> im eigenen<br />

Heim leben wollen.<br />

Sie können entweder selbständig tätige Betreuungspersonen oder Betreuungskräfte im Angestelltenverhältnis<br />

engagieren. Selbstständig tätige Betreuungspersonen brauchen e<strong>in</strong>en Gewerbesche<strong>in</strong>,<br />

ihr Honorar und ihre Arbeitszeiten können frei vere<strong>in</strong>bart werden. Bei Angestellten s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>destlöhne<br />

und Arbeitszeiten e<strong>in</strong>zuhalten, dafür ist die staatliche Förderung höher. Die Kosten variieren<br />

nach Anbieter, Betreuungsaufwand und Art der Dienstleistung.<br />

Laut e<strong>in</strong>er Erhebung des Vere<strong>in</strong>s für Konsumenten<strong>in</strong>formation 4 bei 77 Anbietern von 24-Stunden-<br />

Betreuung liegen die Tageskosten der 24-Stunden-Betreuung zwischen 40 und 115 Euro. Die Honorarhöhe<br />

hängt <strong>in</strong> der Regel vom Pflegeaufwand sowie der Ausbildung und den Deutschkenntnissen<br />

der Betreuungsperson ab. Dazu kommen vielfach noch Vermittlungsgebühren, Fahrtspesen<br />

und Mahlzeiten. Bei angestellten Personenbetreuern/<strong>in</strong>nen fallen zusätzlich Lohnnebenkosten<br />

an.<br />

Preisvergleich angestellte Betreuungskräfte (Stand Jänner 2011):<br />

Volkshilfe Hilfswerk Caritas<br />

Vermittlungsgebühr 788 € 1.050 € 990 € (bei unbefristeten<br />

Verträgen)<br />

Jahresgebühr 0 € 182 € 0 €<br />

Honorar der BetreuerInnen 70 € bis 90 € / Tag<br />

1.960 – 2.520 € / Monat<br />

67,60 € bis 97,80 €<br />

1.892,80 € - 2.738,40 €<br />

/Monat<br />

Ab 63 €<br />

Ab 1.764 € /Monat<br />

Haftpflichtversicherung 0 € 9 € 0 €<br />

Monatsbeitrag 0 € 199 € bis 249 € Erstes Monat: 249<br />

Danach: 155<br />

Ersatz der Fahrtkosten,<br />

Unterkunft und Verpflegung<br />

Nach Aufwand Nach Aufwand Nach Aufwand<br />

Quellen: www.pflegen.at; www.hilfswerk.at; www.caritas-rundumbetreut.at;<br />

4 Konsument, 2/2012<br />

5


2.2. Kosten der mobilen, ambulanten und teilstationären<br />

Angebote<br />

Zu den mobilen und ambulanten Diensten zählt e<strong>in</strong>e Vielzahl unterschiedlicher Angebote,<br />

wie etwa:<br />

» Hauskrankenpflege<br />

Die Hauskrankenpflege umfasst die Durchführung und Planung von pflegerischen Maßnahmen,<br />

therapeutische und diagnostische Verrichtungen nach Anordnung des Arztes, wie z.B. Dispensieren<br />

und Verabreichen von Medikamenten, Anlegen von Wundverbänden und Bandagen, Verabreichen<br />

von subkutanen Injektionen und Blutzuckerentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels<br />

sowie die Durchführung von Sondenernährung. Die Hauskrankenpflege kommt täglich<br />

(mehrmals) oder wöchentlich nach Hause.<br />

» Altenhilfe und Heimhilfe<br />

Mobile AltenfachbetreuerInnen bieten Hilfe bei der Körperpflege und Unterstützung bei den täglichen<br />

Grundbedürfnissen, Begleitung zu Arztterm<strong>in</strong>en oder zu Behörden. Sie beraten auch <strong>in</strong><br />

sozialen Problemlagen. Heimhilfen unterstützen v.a. bei Tätigkeiten im Haushalt, wie z.B. beim<br />

Sauberhalten der unmittelbaren Umgebung, Waschen, Bügeln, E<strong>in</strong>kaufen, etc.<br />

» Besuchsdienst<br />

SozialfachbetreuerInnen kommen zum Plaudern, Kaffeetr<strong>in</strong>ken und geme<strong>in</strong>samen Spazierengehen.<br />

Im Mittelpunkt stehen Sozialkontakt und Ansprache.<br />

» Essen auf Rädern<br />

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d sich e<strong>in</strong>e warme Mahlzeit<br />

zuzubereiten oder sich e<strong>in</strong>e warme Mahlzeit zu besorgen, können vorübergehend oder ständig<br />

„Essen auf Rädern“ <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Die Kosten bewegen sich zwischen 7,80 Euro (Hilfswerk,<br />

Kärnten) und 8,25 Euro (Hilfswerk, Wien) <strong>in</strong>kl. Zustellung. Förderungen s<strong>in</strong>d möglich.<br />

» Tageszentren<br />

Darunter versteht man E<strong>in</strong>richtungen zur Tagesbetreuung von alten oder beh<strong>in</strong>derten Menschen,<br />

die Betreuung benötigen, sonst aber zu Hause leben. Sie können <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> bis fünf Mal pro<br />

Woche besucht werden.<br />

6


» Berufsgruppen<br />

Ambulante und teilstationäre Dienste werden von unterschiedlichen Berufsgruppen erbracht. Dazu<br />

zählen u.a. 5 :<br />

• Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege<br />

• Pflegehelfer/<strong>in</strong>nen<br />

• Diplomierte Sozialbetreuung für Altenarbeit<br />

• Diplomierte Sozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenarbeit<br />

• Diplomierte Sozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenbegleitung<br />

• Diplomierte Sozialbetreuung für Familienarbeit<br />

• Fachsozialbetreuung für Altenarbeit<br />

• Fachsozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenarbeit<br />

• Fachsozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenbegleitung<br />

• Heimhilfe<br />

Was kosten ambulante und teilstationäre Dienste?<br />

Die Kosten, Förderungen und Selbstbehalte für ambulante und mobile Dienste s<strong>in</strong>d sehr unterschiedlich,<br />

je nachdem <strong>in</strong> welchem Bundesland und sogar <strong>in</strong> welcher Region (Stadt/Land) man<br />

wohnt. Die genauen Preise können zumeist nur unter Berücksichtigung des E<strong>in</strong>kommens, der Art<br />

und des Umfangs der Leistung sowie des Pflegebedarfs berechnet werden.<br />

» Kostenbeispiel Wien<br />

In Wien etwa setzt sich der Kostenbeitrag für ambulante und mobile Pflege- und Betreuungsdienste<br />

aus e<strong>in</strong>em Pflegegeld- und e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommensanteil zusammen. Beim E<strong>in</strong>kommensanteil<br />

gibt es Mengenrabatte, d.h. der Beitragssatz pro Stunden nimmt mit dem Ausmaß der Leistungen<br />

ab. Der Kostenbeitrag ist weiters abhängig von der Art und vom Umfang der Leistung, von der<br />

Miete und ob man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Haushalt mit dem/der Ehepartner/<strong>in</strong> wohnt.<br />

Die Maximalbeitragssätze (Selbstbehalte) betragen <strong>in</strong> Wien 6 (Stand 2010):<br />

1 Heimhilfestunde/1 Tag im Tageszentrum 16,86 Euro<br />

1 Stunde Besuchsdienst 13,49 Euro<br />

1 Stunde Hauskrankenpflege 22,14 Euro<br />

1 Stunde Re<strong>in</strong>igungsdienst 20,23 Euro<br />

Zustellung von Essen auf Rädern 1,35 Euro<br />

Zustellung Wäschedienst 10,96 Euro<br />

5 Detaillierte Informationen zu den Berufsgruppen unter http://gesundheitsdienstleistungen.goeg.at/gdl.aspx<br />

6 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009<br />

7


» Kostenbeispiel Burgenland<br />

Im Burgenland werden der hilfebedürftigen Person landese<strong>in</strong>heitlich geregelte Stundensätze für<br />

die re<strong>in</strong>e Pflegezeit (ohne Fahrtzeit) <strong>in</strong> Rechnung gestellt 7 :<br />

Diplompflege 26,90 Euro<br />

Pflegehilfe 21, 40 Euro<br />

Heimhilfe 17,20 Euro<br />

» Kostenbeispiel Steiermark<br />

Auch <strong>in</strong> der Steiermark richten sich die Kosten nach dem E<strong>in</strong>kommen. Für Diplomierte Pflegekräfte<br />

zahlen Betreuungsbedürftige e<strong>in</strong>en Selbstbehalt zwischen 12,96 Euro und maximal 67,88 Euro<br />

pro Stunde (max. 40 Euro für Heimhilfe, max. 48,50 für Pflegehilfe). In der Stadt Graz liegen die<br />

Tarife etwas darunter.<br />

» Kostenbeispiel Oberösterreich<br />

In Oberösterreich ist der Betrag ebenfalls nach der Höhe des E<strong>in</strong>kommens und des Pflegegelds<br />

gestaffelt. E<strong>in</strong>e Betreuungsstunde kostet zwischen 5 und 35 Euro (Stand 2009).<br />

» Kostenbeispiel Kärnten<br />

In Kärnten bewegen sich die Kostenbeiträge zwischen 6 und 39 Euro pro Betreuungsstunde.<br />

7 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009<br />

8


2.3. Kosten von Pflegeheimen<br />

Ist e<strong>in</strong>e Betreuung <strong>in</strong> den eigenen vier Wänden nicht (mehr) möglich, wird e<strong>in</strong> Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflegeheim<br />

gesucht und hoffentlich auch gefunden. Doch Heim ist nicht gleich Heim – es gibt große<br />

Unterschiede, was die Qualität der Betreuung angeht. Auch die Höhe der Heimkosten ist von vielen<br />

Faktoren abhängig. So kommt es etwa darauf an, <strong>in</strong> welchem Bundesland das Heim liegt und<br />

ob es sich um e<strong>in</strong>e öffentlich oder privat geführte E<strong>in</strong>richtung handelt.<br />

In vielen Heimen setzen sich die Gebühren aus e<strong>in</strong>em Grundbetrag und e<strong>in</strong>em Zuschlag entsprechend<br />

dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, meist <strong>in</strong> Anlehnung an die Höhe des Pflegegeldes,<br />

zusammen.<br />

Die Kosten <strong>in</strong> den von den Ländern betriebenen bzw. geförderten Pflegeheimen betragen zwischen<br />

96 bis 150 Euro pro Tag – abhängig von der Pflegebedürftigkeit und der Ausstattung der<br />

Zimmer (z.B. E<strong>in</strong>zelzimmerzuschlag). Das ergibt monatliche Kosten <strong>in</strong> der Höhe von 2.880 bis<br />

4.500 Euro. Im Vergleich dazu: Die durchschnittliche Nettopension beträgt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 938 Euro<br />

im Monat, das Pflegegeld liegt zwischen 664,30 (Stufe 4) und 1.655,80 Euro (Stufe 7).<br />

Preisbeispiel für e<strong>in</strong> privates Pflegeheim (Stand 2011):<br />

Pflegestufe Tagessätze im E<strong>in</strong>bettzimmer/ Euro Ungefähre monatl. Kosten<br />

Pflegestufe 1 110,01 3.300<br />

Pflegestufe 2 115, 90 3.477<br />

Pflegestufe 3 123,38 3.701<br />

Pflegestufe 4 129,97 3.900<br />

Pflegestufe 5 143, 14 4.294<br />

Pflegestufe 6 155, 31 4.659<br />

Pflegestufe 7 182,67 5.480<br />

Ab Pflegestufe 3 kann e<strong>in</strong>e Kostenübernahme vom Land beantragt werden<br />

Quelle: Seniorenresidenz Am Kurpark Wien Oberlaa<br />

9


» Kurzzeitpflege<br />

Menschen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, können für e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum<br />

(max. 6 Wochen pro Jahr) <strong>in</strong> professionelle Pflege gehen.<br />

Beispiel: In den Niederösterreichischen Landespflegeheimen kostete diese Form der Pflege im<br />

Jahr 2009 zwischen 59,34 und 143,26 Euro pro Tag (gestaffelt nach Pflegebedürftigkeit). Der Kostenbeitrag,<br />

den der Pflegebedürftige zahlen muss, errechnet sich aus dem E<strong>in</strong>kommen und dem<br />

Pflegegeld (das Vermögen wird nicht berücksichtigt).<br />

» Übergangspflege<br />

Übergangspflege ist Pflege für Menschen, die vom Krankenhaus kommend e<strong>in</strong> Heim als Übergang<br />

benötigen, bis sie wieder zu Hause leben können.<br />

Beispiel: Die Kosten für e<strong>in</strong>e Übergangspflege betrugen 2009 <strong>in</strong> Niederösterreich zwischen 82,93<br />

und 99,45 Euro pro Tag. Die Kostenbeteiligung ist nach dem E<strong>in</strong>kommen gestaffelt.<br />

» Betreutes Wohnen<br />

Betreutes Wohnen ist e<strong>in</strong>e für ältere Menschen geeignete Wohnform, soweit diese ke<strong>in</strong>er ständigen<br />

Pflege bedürfen. Der Begriff ist nicht normiert oder geschützt. Meist handelt es sich bei entsprechenden<br />

Angeboten um abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnungen gewerblicher<br />

Bauträger. Zusätzlich wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em längerfristigen Vertrag e<strong>in</strong>e Grundbetreuung, z. B. e<strong>in</strong>es Pflegedienstes<br />

mit Rufbereitschaft (Hausnotruf) und e<strong>in</strong> Hausmeisterservice gegen Entgelt vere<strong>in</strong>bart.<br />

10


3. Wie Pflege f<strong>in</strong>anziert werden kann<br />

3.1. Pflegegeld<br />

Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, haben unabhängig von ihrem E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong><br />

Anrecht auf Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig vom Ausmaß des Pflegebedarfs <strong>in</strong> 7 Stufen gestaffelt.<br />

Pflegegeld bekommt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />

• Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen e<strong>in</strong>er körperlichen, geistigen oder psychischen<br />

Beh<strong>in</strong>derung bzw. e<strong>in</strong>er S<strong>in</strong>nesbeh<strong>in</strong>derung, die voraussichtlich m<strong>in</strong>destens sechs<br />

Monate andauern wird;<br />

• Ständiger Pflegebedarf von zum<strong>in</strong>dest mehr als 60 Stunden im Monat;<br />

• Gewöhnlicher Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im<br />

EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist;<br />

Pflegebedarf im S<strong>in</strong>ne der Pflegegeldgesetze liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen<br />

als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung nötig ist. Betreuungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d all<br />

jene, die den persönlichen Bereich betreffen: Kochen, Essen, Medikamentene<strong>in</strong>nahme, An- und<br />

Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung <strong>in</strong>nerhalb der Wohnung.<br />

Hilfsverrichtungen s<strong>in</strong>d solche, die den sachlichen Lebensbereich betreffen (E<strong>in</strong>kaufen, Behördenwege,<br />

Putzen).<br />

Höhe des Pflegegeldes (Stand Oktober 2011):<br />

Pflegebedarf <strong>in</strong> Stunden pro Monat Stufe Betrag <strong>in</strong> € /Monat<br />

mehr als 60 Stunden 1 154,20<br />

mehr als 85 Stunden 2 284,30<br />

mehr als 120 Stunden 3 442,90<br />

mehr als 160 Stunden 4 664,30<br />

mehr als 180 Stunden, wenn<br />

5 902,30<br />

e<strong>in</strong> außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist<br />

mehr als 180 Stunden, wenn<br />

- zeitlich unkoord<strong>in</strong>ierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich s<strong>in</strong>d und diese regelmäßig<br />

während des Tages und der Nacht zu erbr<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d oder<br />

- die dauernde Anwesenheit e<strong>in</strong>er Pflegeperson während des Tages und der Nacht<br />

erforderlich ist, weil die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>er Eigen- oder Fremdgefährdung gege-<br />

ben ist<br />

mehr als 180 Stunden, wenn<br />

- ke<strong>in</strong>e zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung<br />

möglich s<strong>in</strong>d oder<br />

6 1.260,00<br />

7 1.655,80<br />

11


- e<strong>in</strong> gleichzuachtender Zustand vorliegt<br />

Mit dem Pflegegeld wird allerd<strong>in</strong>gs nur e<strong>in</strong> Teil der pflegebed<strong>in</strong>gten Mehraufwendungen abgegolten.<br />

Maßgebend für die Stufen 1 - 4 ist der zeitliche Pflegeaufwand, der auf der Grundlage e<strong>in</strong>es ärztlichen<br />

Sachverständigengutachtens ermittelt wird. Für die Stufen 5 - 7 ist neben dem zeitlichen<br />

Ausmaß e<strong>in</strong> zusätzliches Qualitätskriterium erforderlich.<br />

Für sehbeh<strong>in</strong>derte, bl<strong>in</strong>de und taubbl<strong>in</strong>de Personen sowie Personen, die auf den aktiven<br />

Gebrauch e<strong>in</strong>es Rollstuhles angewiesen s<strong>in</strong>d, gibt es e<strong>in</strong>e gesetzlich verankerte M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>stufung.<br />

Bei schwer geistig oder schwer psychisch beh<strong>in</strong>derten, <strong>in</strong>sbesondere demenziell erkrankten<br />

Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie von schwerstbeh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden Erschwerniszuschläge von 25 bis 75 Stunden<br />

pro Monat berücksichtigt.<br />

3.2. Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause<br />

Personen, die e<strong>in</strong>e 24-Stunden-Betreuung <strong>in</strong> Anspruch nehmen, können neben dem Pflegegeld<br />

e<strong>in</strong>e zusätzliche f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung beantragen.<br />

Voraussetzungen:<br />

• Pflegegeld ab der Stufe 3 (<strong>in</strong> manchen Bundesländern wie NÖ und Vlbg. bereits ab Stufe 1<br />

möglich).<br />

• Monatliches E<strong>in</strong>kommen unter 2.500 Euro (netto). Die E<strong>in</strong>kommensgrenze erhöht sich um<br />

400 Euro für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n und um 600 Euro für jede/n unterhaltsberechtige/n<br />

Angehörige/n mit Beh<strong>in</strong>derung. Ger<strong>in</strong>gfügige Überschreitungen s<strong>in</strong>d<br />

möglich.<br />

• Die Betreuungskräfte müssen entweder e<strong>in</strong>e theoretische Ausbildung bzw. fachspezifische<br />

Ermächtigung nachweisen oder seit m<strong>in</strong>destens sechs Monaten die Betreuung sachgerecht<br />

durchgeführt haben.<br />

Höhe des Zuschusses:<br />

Für e<strong>in</strong>e selbstständige Betreuungskraft beträgt die monatliche Förderung (Stand 2011) 275 Euro<br />

pro BetreuerIn (max. zwei). S<strong>in</strong>d die Betreuungskräfte beim Pflegebedürftigen, se<strong>in</strong>en Angehörigen<br />

oder e<strong>in</strong>er Organisation beschäftigt, beträgt die Förderung 550 Euro pro BetreuerIn (max.<br />

zwei).<br />

12


3.3. Kostenübernahme für Pflegeplätze<br />

Da die Pension und das Pflegegeld zumeist nicht ausreichen, um die Kosten e<strong>in</strong>es Pflegeplatzes zu<br />

decken, spr<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> den meisten Fällen die Sozialhilfe (bzw. „Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung“)<br />

e<strong>in</strong>. Sie übernimmt jenen Betrag, der das Nettoe<strong>in</strong>kommen (Pension, Renten, Pflegegeld<br />

etc.) und das Vermögen übersteigt. Dem Pflegeheimbewohner bleiben<br />

» 20 Prozent der Pension,<br />

» die Sonderzahlungen (13. und 14. Monatspension) sowie<br />

» 44,50 Euro vom Pflegegeld (10 % der Stufe 3) als „Taschengeld“.<br />

Weiters wird das verwertbare Vermögen (Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge,<br />

Häuser, Wohnungen, Liegenschaften) zur Kostendeckung herangezogen. Ist e<strong>in</strong>e Liegenschaft<br />

der Verwertung entzogen, weil die Ehegatt<strong>in</strong> bzw. der Ehegatte e<strong>in</strong> dr<strong>in</strong>gendes Wohnbedürfnis <strong>in</strong><br />

der Wohnung oder dem Haus hat, kann das Land se<strong>in</strong>e Forderung grundbücherlich sicherstellen.<br />

Für das Vermögen gibt es <strong>in</strong> den Bundesländern unterschiedlich hohe „Schonbeträge“, die nicht<br />

angetastet werden (u.a. für e<strong>in</strong> angemessenes Begräbnis). Zumeist gibt es auch e<strong>in</strong>e Kostenersatzpflicht<br />

für diejenigen, denen der Heimbewohner/die Heimbewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmten<br />

Zeitspanne Vermögen geschenkt hat. Der Rückersatz kann dabei <strong>in</strong> den meisten Bundesländern<br />

bis zum gesamten Wert des übertragenen Vermögens gehen.<br />

Kostenersatz der Angehörigen (Regress)<br />

Zur Wiedere<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung ihrer Aufwendungen haben die Bundesländer <strong>in</strong> ihren Sozialhilfe- bzw.<br />

M<strong>in</strong>destsicherungsgesetzen verschiedene Kostenersatzansprüche (Regresse) vorgesehen. E<strong>in</strong>e<br />

zentrale Rolle spielt dabei die Kostenersatzpflicht von unterhaltspflichtigen Angehörigen. Das<br />

s<strong>in</strong>d vor allem Ehepartner/<strong>in</strong>nen und Eltern von pflegebedürftigen K<strong>in</strong>dern.<br />

Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung von Eheleuten ist im Allgeme<strong>in</strong>en Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(§ 140 ABGB) geregelt. Die Höhe beträgt im Normalfall<br />

• bei E<strong>in</strong>kommenslosigkeit des Unterhaltsberechtigten: 33 Prozent des monatlichen Nettoe<strong>in</strong>kommens<br />

des Unterhaltspflichtigen<br />

• bei Eigene<strong>in</strong>kommen des Unterhaltsberechtigten: 40 Prozent des monatlichen Familiene<strong>in</strong>kommens<br />

(= Summe der E<strong>in</strong>kommen beider Ehegatten), wovon das Eigene<strong>in</strong>kommen<br />

des Unterhaltsberechtigten abgezogen wird.<br />

Beispiel: Unterhaltsverpflichteter verdient monatlich netto € 1.314 x 14 : 12 = € 1.533; Unterhaltsberechtigter<br />

verdient monatlich € 693 netto x 14 : 12 = € 808,50, das Familiene<strong>in</strong>kommen<br />

beträgt daher € 2341,50; davon 40 % = € 936,60 abzüglich Eigene<strong>in</strong>kommen von € 808,50 besteht<br />

e<strong>in</strong> Unterhaltsanspruch von € 128,10.<br />

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Der Kostenersatz von K<strong>in</strong>dern wurde <strong>in</strong> ganz <strong>Österreich</strong> vor der Nationalratswahl 2008 abgeschafft.<br />

Danach stiegen die Heime<strong>in</strong>weisungen rasant an. In der Zwischenzeit haben ihn zwei<br />

Bundesländer wieder e<strong>in</strong>geführt.<br />

In der Steiermark zahlen seit August 2012 K<strong>in</strong>der für die Pflegeheimunterbr<strong>in</strong>gung der Eltern ab<br />

e<strong>in</strong>em Nettoe<strong>in</strong>kommen von 1.500 Euro vier bis zehn Prozent. Wenn mehrere K<strong>in</strong>der gegenüber<br />

ihren Eltern unterhaltspflichtig s<strong>in</strong>d, zahlt jedes K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en aliquoten Anteil. Sollten dadurch die<br />

tatsächlichen Kosten der Pflegeheimunterbr<strong>in</strong>gung überschritten werden, wird für jedes K<strong>in</strong>d der<br />

Regress aliquot reduziert.<br />

In Kärnten wurde der K<strong>in</strong>derregress mit März 2012 wiedere<strong>in</strong>geführt. Die Bemessung erfolgt<br />

ebenfalls nach e<strong>in</strong>em sozial gestaffelten System ab e<strong>in</strong>em monatlichen E<strong>in</strong>kommen von € 1.160<br />

netto. Für K<strong>in</strong>der und nicht berufstätige Ehegatten gibt es Freibeträge.<br />

Bundesländer Überblick<br />

Bundesland Ersatzpflicht Ehe- Ersatzpflicht der K<strong>in</strong>der Vermögens- Rückgriff auf E<strong>in</strong>trag im<br />

partnerfreibetrag<br />

<strong>in</strong> € Schenkungen Grundbuch<br />

Wien Ja Ne<strong>in</strong> 4.000 3 Jahre Ja<br />

Niederösterreich Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> 10.600 5 Jahre Ja<br />

Burgenland Ja Ne<strong>in</strong> 5.271 5 Jahre Ja<br />

Oberösterreich Ja Ne<strong>in</strong> 12.000 5 Jahre Ja<br />

Steiermark Ja 4 – 10 % vom Nettoe<strong>in</strong>kommen;<br />

ab 1.500<br />

gestaffelt bis 2.700 €<br />

7.000 3 Jahre Ja<br />

Kärnten Ja Gestaffelt ab Nettoe<strong>in</strong>kommen<br />

von 1.160 €<br />

3.800 3 Jahre Ja<br />

Salzburg Ja Ne<strong>in</strong> 4.645 5 Jahre Ja<br />

Tirol Ja Ne<strong>in</strong> 7.000 5 Jahre Ja<br />

Vorarlberg Ja Ne<strong>in</strong> 10.000 10 Jahre Rückgriff<br />

auf 4 % Z<strong>in</strong>sen<br />

Nicht beim<br />

„kle<strong>in</strong>en<br />

Eigenheim“<br />

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4. FAQ zu rechtlichen Themen 8<br />

Wen trifft e<strong>in</strong>e Unterhaltsverpflichtung im Pflegefall?<br />

Ehepartner/<strong>in</strong>nen, Partner/<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>getragenen Partnerschaft und Eltern trifft im Pflegefall<br />

e<strong>in</strong>e Unterhaltspflicht (Ausnahme: Niederösterreich). In der Steiermark und <strong>in</strong> Kärnten müssen<br />

auch die K<strong>in</strong>der für die Pflege der Eltern aufkommen.<br />

Wann fordert die Sozialhilfe das Erbe e<strong>in</strong>?<br />

Nach dem Tod der Heimbewohner<strong>in</strong>/des Heimbewohners kann die zuständige Behörde ihre Forderungen<br />

gegenüber der Verlassenschaft geltend machen. Die Erben/Erb<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d nur bis zur<br />

Höhe der Verlassenschaft kostenersatzpflichtig.<br />

In den Sozialhilfe- bzw. M<strong>in</strong>destsicherungsgesetzen der e<strong>in</strong>zelnen Bundesländer f<strong>in</strong>den sich Härteklauseln.<br />

Sie sollen sicherstellen, dass die Kostenersatzansprüche die wirtschaftliche Existenz<br />

der Erben/Erb<strong>in</strong>nen nicht gefährden.<br />

Wenn e<strong>in</strong> Ehepaar ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>der hat und e<strong>in</strong>er der Partner stirbt, dann steht den Eltern der Pflichtteil<br />

zu. Leben diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim und beziehen Sozialhilfe, dann fordert die Sozialhilfe das Erbe<br />

e<strong>in</strong>.<br />

Wann fordert die Sozialhilfe Schenkungen e<strong>in</strong>?<br />

In jedem Bundesland gibt es e<strong>in</strong>e Frist (3-5 Jahre) <strong>in</strong>nerhalb der Geschenke zurückgefordert<br />

werden können. Darüber h<strong>in</strong>aus können Schenkungen angefochten werden, zum Beispiel wenn<br />

die Pflegebedürftigkeit zum Zeitpunkt der Schenkung bereits absehbar gewesen ist. Seit August<br />

2008 müssen wertvolle Geschenke (15.000 Euro für Nichtangehörige <strong>in</strong>nerhalb von fünf Jahren<br />

und 50.000 Euro für Angehörige <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres) an das F<strong>in</strong>anzamt gemeldet werden.<br />

Wann kann die Sozialhilfe ihre Ansprüche im Grundbuch sichern?<br />

Sozialhilfeträger können Sicherstellungen im Grundbuch e<strong>in</strong>tragen lassen, wenn absehbar ist,<br />

dass die Heimkosten nicht beglichen werden können. Das heißt, sie können auch dann e<strong>in</strong><br />

Pfandrecht begründen, wenn noch Bargeld vorhanden ist, das aber zur Deckung der zu<br />

erwartenden Kosten nicht ausreicht. E<strong>in</strong>zig <strong>in</strong> Vorarlberg ist das „kle<strong>in</strong>e Eigenheim“ – das heißt<br />

der Wohnraum für den Eigenbedarf – nicht pfändbar.<br />

Wie kann man sich vor Notverkäufen schützen?<br />

Schutz vor e<strong>in</strong>em Notverkauf von Haus oder Wohnung bieten Wohnrechte für Ehepartner und<br />

K<strong>in</strong>der, sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote zugunsten dieser. Beides sollte unbed<strong>in</strong>gt im<br />

Grundbuch e<strong>in</strong>getragen werden. Sollte das Haus später – zumeist nach dem Ableben des<br />

8 Die Angaben auf dieser Seite sollten noch e<strong>in</strong>er juristischen Absicherung unterzogen werden.<br />

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Pflegebedürftigen verkauft werden - müssen aus dem Verkaufspreis die Schulden bei der<br />

Sozialhilfe abgedeckt werden.<br />

5. Ausblick<br />

Pflegebedürftig zu werden stellt e<strong>in</strong> großes Risiko dar, das auch Gutverdienende rasch f<strong>in</strong>anziell<br />

überfordern kann. Angesichts des Drucks auf die öffentlichen Budgets ist zu erwarten, dass die<br />

private Vorsorge an Bedeutung gew<strong>in</strong>nen wird.<br />

Die <strong>Pflegevorsorge</strong> steht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> – wie auch <strong>in</strong> anderen Industrieländern – vor e<strong>in</strong>er großen<br />

Herausforderung. E<strong>in</strong>erseits ist durch die steigende Alterung der Bevölkerung e<strong>in</strong> wachsender<br />

Druck auf die öffentlichen Budgets zu erwarten. Da immer mehr Frauen selbst berufstätig s<strong>in</strong>d<br />

und auch die Zahl der K<strong>in</strong>der stetig s<strong>in</strong>kt, wird es immer mehr Bedarf an außerfamiliärer und professioneller<br />

Betreuung und Pflege geben.<br />

Laut <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009 9 stieg die Zahl der Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen zwischen 1999 und<br />

2009 um 31,6 Prozent an, die Aufwände für die Langzeitpflege haben sich <strong>in</strong> dieser Zeit um rund<br />

43 Prozent erhöht.<br />

9 BMAKS: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009<br />

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Das Wirtschaftsforschungs<strong>in</strong>stitut WIFO hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Studie 10 drei Szenarien über die künftige<br />

Entwicklung des Pflegebedarfs errechnet. Demnach wird sich die Zahl der Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen<br />

von 2010 bis 2030 zwischen 20 und 40 Prozent erhöhen. Je nach Berechnungsszenario<br />

erwarten die Experten <strong>in</strong> den kommenden 20 Jahren Kostensteigerungen für das österreichische<br />

Pflegesystem zwischen 66 und 207 Prozent.<br />

Private Vorsorge wird immer wichtiger<br />

Ohne private Vorsorge wird Pflege <strong>in</strong> Zukunft nicht mehr denkbar se<strong>in</strong>. Schon heute übersteigen<br />

die Preise für die Intensivpflege zu Hause oder im Seniorenheim die öffentlichen Zuschüsse bei<br />

weitem. Die Lebenserwartung wird weiter steigen, die geburtenstarken Jahrgänge kommen<br />

selbst <strong>in</strong>s Pflegealter und die Zahl der pflegenden Familienangehörigen wird weiter zurückgehen.<br />

Diese Entwicklungen machen die Pflege zu e<strong>in</strong>em zentralen gesellschaftlichen Thema der Zukunft,<br />

das uns alle betreffen wird.<br />

Um im Pflegefall die beste Betreuung zu bekommen, ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen. Die<br />

<strong>Wiener</strong> <strong>Städtische</strong> berät ihre Kunden ganzheitlich. Dazu gehört die Betrachtung der gesamten<br />

<strong>in</strong>dividuellen Lebens- und Vermögenssituation - und der gesellschaftlichen Entwicklungen.<br />

10 WIFO: Mittel- und langfristige F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Pflegevorsorge</strong>, 2008<br />

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