Pflegevorsorge in Österreich - Wiener Städtische
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Mag. Andrea Fried<br />
<strong>Pflegevorsorge</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
Im Auftrag der <strong>Wiener</strong> <strong>Städtische</strong>n Versicherung, Vienna Insurance Group
Diese Informationsbroschüre ist urheberrechtlich geschützt. Alle Inhalte s<strong>in</strong>d sorgfältig recherchiert und geprüft. Es<br />
kann aber ke<strong>in</strong>e Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Die Haftung ist ausgeschlossen.<br />
Stand: April 2012<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
1. E<strong>in</strong>leitung ........................................................................................................................................ 3<br />
2. Was Pflege kostet........................................................................................................................... 5<br />
2.1. Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause........................................................................ 5<br />
2.2. Kosten der mobilen, ambulanten und teilstationären Angebote ....................................... 6<br />
2.3. Kosten von Pflegeheimen...................................................................................................... 9<br />
3. Wie Pflege f<strong>in</strong>anziert werden kann ............................................................................................. 11<br />
3.1. Pflegegeld............................................................................................................................. 11<br />
3.2. Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause .................................................................. 12<br />
3.3. Kostenübernahme für Pflegeplätze.................................................................................... 13<br />
4. FAQ zu rechtlichen Themen......................................................................................................... 15<br />
5. Ausblick......................................................................................................................................... 16<br />
2
1. E<strong>in</strong>leitung<br />
Pflege ist e<strong>in</strong> Thema, das so gut wie alle Menschen berührt - als Betroffene oder als Angehörige.<br />
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, früher oder später e<strong>in</strong>treten, lange oder kurz andauern.<br />
Es ist darum wichtig, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um sich im Fall des Falles e<strong>in</strong>e umfassende<br />
und würdevolle Betreuung leisten zu können. Das Ziel sollte es se<strong>in</strong>, die eigene Selbstständigkeit<br />
möglichst lange zu erhalten.<br />
Die soziale Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit ist <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> sehr gut. Doch Pflegeleistungen<br />
s<strong>in</strong>d sehr teuer und meistens reicht dafür die Pension nicht aus. Das Pflegegeld und<br />
die Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> vielen Fällen nur e<strong>in</strong> Tropfen auf den heißen<br />
Ste<strong>in</strong>.<br />
Im Jahr 2010 haben <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 442.378 Menschen Pflegegeld bezogen 1 . Das s<strong>in</strong>d rund 5 Prozent<br />
der Bevölkerung. Die Tendenz ist stark steigend.<br />
Das durchschnittliche Alter der Bezieher/<strong>in</strong>nen des Bundespflegegeldes betrug bei den Frauen<br />
fast 80 und bei den Männern 74 Jahre. Etwa 80 bis 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen<br />
werden zu Hause gepflegt. Angehörige leisten durch ihre Tätigkeit e<strong>in</strong>en wertvollen Beitrag, wobei<br />
ihre Betreuungsarbeit oftmals mit starker physischer und psychischer Belastung verbunden<br />
ist.<br />
Rund 38 Prozent der Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen leben alle<strong>in</strong>e, nur etwa 28 Prozent nehmen professionelle<br />
Hilfe <strong>in</strong> Anspruch. Das Betreuungsangebot ist <strong>in</strong> den meisten Bundesländern sehr umfassend<br />
und reicht von mobilen ambulanten Diensten (Heimhilfe, Essen auf Rädern, Hauskrankenpflege<br />
etc…) über Tageszentren, 24-Stunden-Betreuung zu Hause bis h<strong>in</strong> zur stationären<br />
Pflege <strong>in</strong> Heimen. Diese Dienste werden zumeist von der öffentlichen Hand gefördert (v.a. bei<br />
Personen mit niedrigem E<strong>in</strong>kommen). Die Selbstbehalte übersteigen das Pflegegeld aber oft bei<br />
weitem. Zur Veranschaulichung: Wer Pflegegeld der Stufe 2 - das s<strong>in</strong>d 284,30 Euro im Monat - erhält,<br />
muss e<strong>in</strong>en monatlichen Betreuungsbedarf von m<strong>in</strong>d. 85 Stunden nachweisen. Das bedeutet,<br />
dass pro Betreuungsstunde e<strong>in</strong> Betrag von 3,34 Euro zur Verfügung steht.<br />
1 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2010<br />
3
Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen des Bundes (Stand 31. 12. 2010) 2<br />
Alter Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Summe<br />
0 - 20 100 152 86 69 31 45 28 511<br />
21 - 40 1.657 2.139 908 819 537 402 291 6.753<br />
41 - 60 9.760 12.736 5.632 4.248 2.451 1.218 922 36.967<br />
61 - 80 35.024 45.880 20.205 15.865 9.446 3.761 1.903 132.084<br />
81 + 32.360 63.615 35.287 32.749 21.627 7.394 3.416 196.448<br />
Summe 78.901 124.522 62.118 53-750 34.092 12.820 6.560 372.763<br />
Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen der Länder (Stand 31. 12. 2010)<br />
Alter Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Summe<br />
0 - 20 2.996 3.648 2.721 1.446 915 1.001 797 13.197<br />
21 - 40 2.384 3.574 2.293 1.520 1.097 1.359 695 12.922<br />
41 - 60 3.509 3.422 1.783 1.213 690 529 223 11.369<br />
61 - 80 3.993 5.812 2.834 1.797 1.142 488 287 16.353<br />
81 + 2.596 5.187 2.980 2.297 1.742 649 323 15.774<br />
Summe 15.151 21.643 12.611 8.273 5.586 4.026 2.325 69.615<br />
Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen nach Stufen 3<br />
ÄNDERUNG ab 1.1. 2012:<br />
Bisher gab es e<strong>in</strong>e Unterteilung <strong>in</strong> Bundes- und Landespflegegeld. Mit 1.1. 2012 wurde das Landespflegegeld<br />
abgeschafft. Die Bezieher/<strong>in</strong>nen (dazu zählen v.a. Berufstätige und mitversicherte Angehörige)<br />
fallen seither ebenfalls <strong>in</strong> die Zuständigkeit des Bundes.<br />
2 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2010<br />
3 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2010<br />
4
2. Was Pflege kostet<br />
2.1. Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause<br />
Seit 1. Juli 2007 ist die 24-Stunden-Personenbetreuung zu Hause gesetzlich geregelt. Sie ist für<br />
Menschen gedacht, die rund um die Uhr Betreuung brauchen, aber dennoch weiterh<strong>in</strong> im eigenen<br />
Heim leben wollen.<br />
Sie können entweder selbständig tätige Betreuungspersonen oder Betreuungskräfte im Angestelltenverhältnis<br />
engagieren. Selbstständig tätige Betreuungspersonen brauchen e<strong>in</strong>en Gewerbesche<strong>in</strong>,<br />
ihr Honorar und ihre Arbeitszeiten können frei vere<strong>in</strong>bart werden. Bei Angestellten s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>destlöhne<br />
und Arbeitszeiten e<strong>in</strong>zuhalten, dafür ist die staatliche Förderung höher. Die Kosten variieren<br />
nach Anbieter, Betreuungsaufwand und Art der Dienstleistung.<br />
Laut e<strong>in</strong>er Erhebung des Vere<strong>in</strong>s für Konsumenten<strong>in</strong>formation 4 bei 77 Anbietern von 24-Stunden-<br />
Betreuung liegen die Tageskosten der 24-Stunden-Betreuung zwischen 40 und 115 Euro. Die Honorarhöhe<br />
hängt <strong>in</strong> der Regel vom Pflegeaufwand sowie der Ausbildung und den Deutschkenntnissen<br />
der Betreuungsperson ab. Dazu kommen vielfach noch Vermittlungsgebühren, Fahrtspesen<br />
und Mahlzeiten. Bei angestellten Personenbetreuern/<strong>in</strong>nen fallen zusätzlich Lohnnebenkosten<br />
an.<br />
Preisvergleich angestellte Betreuungskräfte (Stand Jänner 2011):<br />
Volkshilfe Hilfswerk Caritas<br />
Vermittlungsgebühr 788 € 1.050 € 990 € (bei unbefristeten<br />
Verträgen)<br />
Jahresgebühr 0 € 182 € 0 €<br />
Honorar der BetreuerInnen 70 € bis 90 € / Tag<br />
1.960 – 2.520 € / Monat<br />
67,60 € bis 97,80 €<br />
1.892,80 € - 2.738,40 €<br />
/Monat<br />
Ab 63 €<br />
Ab 1.764 € /Monat<br />
Haftpflichtversicherung 0 € 9 € 0 €<br />
Monatsbeitrag 0 € 199 € bis 249 € Erstes Monat: 249<br />
Danach: 155<br />
Ersatz der Fahrtkosten,<br />
Unterkunft und Verpflegung<br />
Nach Aufwand Nach Aufwand Nach Aufwand<br />
Quellen: www.pflegen.at; www.hilfswerk.at; www.caritas-rundumbetreut.at;<br />
4 Konsument, 2/2012<br />
5
2.2. Kosten der mobilen, ambulanten und teilstationären<br />
Angebote<br />
Zu den mobilen und ambulanten Diensten zählt e<strong>in</strong>e Vielzahl unterschiedlicher Angebote,<br />
wie etwa:<br />
» Hauskrankenpflege<br />
Die Hauskrankenpflege umfasst die Durchführung und Planung von pflegerischen Maßnahmen,<br />
therapeutische und diagnostische Verrichtungen nach Anordnung des Arztes, wie z.B. Dispensieren<br />
und Verabreichen von Medikamenten, Anlegen von Wundverbänden und Bandagen, Verabreichen<br />
von subkutanen Injektionen und Blutzuckerentnahme zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels<br />
sowie die Durchführung von Sondenernährung. Die Hauskrankenpflege kommt täglich<br />
(mehrmals) oder wöchentlich nach Hause.<br />
» Altenhilfe und Heimhilfe<br />
Mobile AltenfachbetreuerInnen bieten Hilfe bei der Körperpflege und Unterstützung bei den täglichen<br />
Grundbedürfnissen, Begleitung zu Arztterm<strong>in</strong>en oder zu Behörden. Sie beraten auch <strong>in</strong><br />
sozialen Problemlagen. Heimhilfen unterstützen v.a. bei Tätigkeiten im Haushalt, wie z.B. beim<br />
Sauberhalten der unmittelbaren Umgebung, Waschen, Bügeln, E<strong>in</strong>kaufen, etc.<br />
» Besuchsdienst<br />
SozialfachbetreuerInnen kommen zum Plaudern, Kaffeetr<strong>in</strong>ken und geme<strong>in</strong>samen Spazierengehen.<br />
Im Mittelpunkt stehen Sozialkontakt und Ansprache.<br />
» Essen auf Rädern<br />
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d sich e<strong>in</strong>e warme Mahlzeit<br />
zuzubereiten oder sich e<strong>in</strong>e warme Mahlzeit zu besorgen, können vorübergehend oder ständig<br />
„Essen auf Rädern“ <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Die Kosten bewegen sich zwischen 7,80 Euro (Hilfswerk,<br />
Kärnten) und 8,25 Euro (Hilfswerk, Wien) <strong>in</strong>kl. Zustellung. Förderungen s<strong>in</strong>d möglich.<br />
» Tageszentren<br />
Darunter versteht man E<strong>in</strong>richtungen zur Tagesbetreuung von alten oder beh<strong>in</strong>derten Menschen,<br />
die Betreuung benötigen, sonst aber zu Hause leben. Sie können <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> bis fünf Mal pro<br />
Woche besucht werden.<br />
6
» Berufsgruppen<br />
Ambulante und teilstationäre Dienste werden von unterschiedlichen Berufsgruppen erbracht. Dazu<br />
zählen u.a. 5 :<br />
• Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege<br />
• Pflegehelfer/<strong>in</strong>nen<br />
• Diplomierte Sozialbetreuung für Altenarbeit<br />
• Diplomierte Sozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenarbeit<br />
• Diplomierte Sozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenbegleitung<br />
• Diplomierte Sozialbetreuung für Familienarbeit<br />
• Fachsozialbetreuung für Altenarbeit<br />
• Fachsozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenarbeit<br />
• Fachsozialbetreuung für Beh<strong>in</strong>dertenbegleitung<br />
• Heimhilfe<br />
Was kosten ambulante und teilstationäre Dienste?<br />
Die Kosten, Förderungen und Selbstbehalte für ambulante und mobile Dienste s<strong>in</strong>d sehr unterschiedlich,<br />
je nachdem <strong>in</strong> welchem Bundesland und sogar <strong>in</strong> welcher Region (Stadt/Land) man<br />
wohnt. Die genauen Preise können zumeist nur unter Berücksichtigung des E<strong>in</strong>kommens, der Art<br />
und des Umfangs der Leistung sowie des Pflegebedarfs berechnet werden.<br />
» Kostenbeispiel Wien<br />
In Wien etwa setzt sich der Kostenbeitrag für ambulante und mobile Pflege- und Betreuungsdienste<br />
aus e<strong>in</strong>em Pflegegeld- und e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommensanteil zusammen. Beim E<strong>in</strong>kommensanteil<br />
gibt es Mengenrabatte, d.h. der Beitragssatz pro Stunden nimmt mit dem Ausmaß der Leistungen<br />
ab. Der Kostenbeitrag ist weiters abhängig von der Art und vom Umfang der Leistung, von der<br />
Miete und ob man <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Haushalt mit dem/der Ehepartner/<strong>in</strong> wohnt.<br />
Die Maximalbeitragssätze (Selbstbehalte) betragen <strong>in</strong> Wien 6 (Stand 2010):<br />
1 Heimhilfestunde/1 Tag im Tageszentrum 16,86 Euro<br />
1 Stunde Besuchsdienst 13,49 Euro<br />
1 Stunde Hauskrankenpflege 22,14 Euro<br />
1 Stunde Re<strong>in</strong>igungsdienst 20,23 Euro<br />
Zustellung von Essen auf Rädern 1,35 Euro<br />
Zustellung Wäschedienst 10,96 Euro<br />
5 Detaillierte Informationen zu den Berufsgruppen unter http://gesundheitsdienstleistungen.goeg.at/gdl.aspx<br />
6 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009<br />
7
» Kostenbeispiel Burgenland<br />
Im Burgenland werden der hilfebedürftigen Person landese<strong>in</strong>heitlich geregelte Stundensätze für<br />
die re<strong>in</strong>e Pflegezeit (ohne Fahrtzeit) <strong>in</strong> Rechnung gestellt 7 :<br />
Diplompflege 26,90 Euro<br />
Pflegehilfe 21, 40 Euro<br />
Heimhilfe 17,20 Euro<br />
» Kostenbeispiel Steiermark<br />
Auch <strong>in</strong> der Steiermark richten sich die Kosten nach dem E<strong>in</strong>kommen. Für Diplomierte Pflegekräfte<br />
zahlen Betreuungsbedürftige e<strong>in</strong>en Selbstbehalt zwischen 12,96 Euro und maximal 67,88 Euro<br />
pro Stunde (max. 40 Euro für Heimhilfe, max. 48,50 für Pflegehilfe). In der Stadt Graz liegen die<br />
Tarife etwas darunter.<br />
» Kostenbeispiel Oberösterreich<br />
In Oberösterreich ist der Betrag ebenfalls nach der Höhe des E<strong>in</strong>kommens und des Pflegegelds<br />
gestaffelt. E<strong>in</strong>e Betreuungsstunde kostet zwischen 5 und 35 Euro (Stand 2009).<br />
» Kostenbeispiel Kärnten<br />
In Kärnten bewegen sich die Kostenbeiträge zwischen 6 und 39 Euro pro Betreuungsstunde.<br />
7 BMASK: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009<br />
8
2.3. Kosten von Pflegeheimen<br />
Ist e<strong>in</strong>e Betreuung <strong>in</strong> den eigenen vier Wänden nicht (mehr) möglich, wird e<strong>in</strong> Platz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflegeheim<br />
gesucht und hoffentlich auch gefunden. Doch Heim ist nicht gleich Heim – es gibt große<br />
Unterschiede, was die Qualität der Betreuung angeht. Auch die Höhe der Heimkosten ist von vielen<br />
Faktoren abhängig. So kommt es etwa darauf an, <strong>in</strong> welchem Bundesland das Heim liegt und<br />
ob es sich um e<strong>in</strong>e öffentlich oder privat geführte E<strong>in</strong>richtung handelt.<br />
In vielen Heimen setzen sich die Gebühren aus e<strong>in</strong>em Grundbetrag und e<strong>in</strong>em Zuschlag entsprechend<br />
dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, meist <strong>in</strong> Anlehnung an die Höhe des Pflegegeldes,<br />
zusammen.<br />
Die Kosten <strong>in</strong> den von den Ländern betriebenen bzw. geförderten Pflegeheimen betragen zwischen<br />
96 bis 150 Euro pro Tag – abhängig von der Pflegebedürftigkeit und der Ausstattung der<br />
Zimmer (z.B. E<strong>in</strong>zelzimmerzuschlag). Das ergibt monatliche Kosten <strong>in</strong> der Höhe von 2.880 bis<br />
4.500 Euro. Im Vergleich dazu: Die durchschnittliche Nettopension beträgt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 938 Euro<br />
im Monat, das Pflegegeld liegt zwischen 664,30 (Stufe 4) und 1.655,80 Euro (Stufe 7).<br />
Preisbeispiel für e<strong>in</strong> privates Pflegeheim (Stand 2011):<br />
Pflegestufe Tagessätze im E<strong>in</strong>bettzimmer/ Euro Ungefähre monatl. Kosten<br />
Pflegestufe 1 110,01 3.300<br />
Pflegestufe 2 115, 90 3.477<br />
Pflegestufe 3 123,38 3.701<br />
Pflegestufe 4 129,97 3.900<br />
Pflegestufe 5 143, 14 4.294<br />
Pflegestufe 6 155, 31 4.659<br />
Pflegestufe 7 182,67 5.480<br />
Ab Pflegestufe 3 kann e<strong>in</strong>e Kostenübernahme vom Land beantragt werden<br />
Quelle: Seniorenresidenz Am Kurpark Wien Oberlaa<br />
9
» Kurzzeitpflege<br />
Menschen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, können für e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum<br />
(max. 6 Wochen pro Jahr) <strong>in</strong> professionelle Pflege gehen.<br />
Beispiel: In den Niederösterreichischen Landespflegeheimen kostete diese Form der Pflege im<br />
Jahr 2009 zwischen 59,34 und 143,26 Euro pro Tag (gestaffelt nach Pflegebedürftigkeit). Der Kostenbeitrag,<br />
den der Pflegebedürftige zahlen muss, errechnet sich aus dem E<strong>in</strong>kommen und dem<br />
Pflegegeld (das Vermögen wird nicht berücksichtigt).<br />
» Übergangspflege<br />
Übergangspflege ist Pflege für Menschen, die vom Krankenhaus kommend e<strong>in</strong> Heim als Übergang<br />
benötigen, bis sie wieder zu Hause leben können.<br />
Beispiel: Die Kosten für e<strong>in</strong>e Übergangspflege betrugen 2009 <strong>in</strong> Niederösterreich zwischen 82,93<br />
und 99,45 Euro pro Tag. Die Kostenbeteiligung ist nach dem E<strong>in</strong>kommen gestaffelt.<br />
» Betreutes Wohnen<br />
Betreutes Wohnen ist e<strong>in</strong>e für ältere Menschen geeignete Wohnform, soweit diese ke<strong>in</strong>er ständigen<br />
Pflege bedürfen. Der Begriff ist nicht normiert oder geschützt. Meist handelt es sich bei entsprechenden<br />
Angeboten um abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnungen gewerblicher<br />
Bauträger. Zusätzlich wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em längerfristigen Vertrag e<strong>in</strong>e Grundbetreuung, z. B. e<strong>in</strong>es Pflegedienstes<br />
mit Rufbereitschaft (Hausnotruf) und e<strong>in</strong> Hausmeisterservice gegen Entgelt vere<strong>in</strong>bart.<br />
10
3. Wie Pflege f<strong>in</strong>anziert werden kann<br />
3.1. Pflegegeld<br />
Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, haben unabhängig von ihrem E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong><br />
Anrecht auf Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig vom Ausmaß des Pflegebedarfs <strong>in</strong> 7 Stufen gestaffelt.<br />
Pflegegeld bekommt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />
• Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen e<strong>in</strong>er körperlichen, geistigen oder psychischen<br />
Beh<strong>in</strong>derung bzw. e<strong>in</strong>er S<strong>in</strong>nesbeh<strong>in</strong>derung, die voraussichtlich m<strong>in</strong>destens sechs<br />
Monate andauern wird;<br />
• Ständiger Pflegebedarf von zum<strong>in</strong>dest mehr als 60 Stunden im Monat;<br />
• Gewöhnlicher Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im<br />
EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist;<br />
Pflegebedarf im S<strong>in</strong>ne der Pflegegeldgesetze liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen<br />
als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung nötig ist. Betreuungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d all<br />
jene, die den persönlichen Bereich betreffen: Kochen, Essen, Medikamentene<strong>in</strong>nahme, An- und<br />
Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung <strong>in</strong>nerhalb der Wohnung.<br />
Hilfsverrichtungen s<strong>in</strong>d solche, die den sachlichen Lebensbereich betreffen (E<strong>in</strong>kaufen, Behördenwege,<br />
Putzen).<br />
Höhe des Pflegegeldes (Stand Oktober 2011):<br />
Pflegebedarf <strong>in</strong> Stunden pro Monat Stufe Betrag <strong>in</strong> € /Monat<br />
mehr als 60 Stunden 1 154,20<br />
mehr als 85 Stunden 2 284,30<br />
mehr als 120 Stunden 3 442,90<br />
mehr als 160 Stunden 4 664,30<br />
mehr als 180 Stunden, wenn<br />
5 902,30<br />
e<strong>in</strong> außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist<br />
mehr als 180 Stunden, wenn<br />
- zeitlich unkoord<strong>in</strong>ierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich s<strong>in</strong>d und diese regelmäßig<br />
während des Tages und der Nacht zu erbr<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d oder<br />
- die dauernde Anwesenheit e<strong>in</strong>er Pflegeperson während des Tages und der Nacht<br />
erforderlich ist, weil die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>er Eigen- oder Fremdgefährdung gege-<br />
ben ist<br />
mehr als 180 Stunden, wenn<br />
- ke<strong>in</strong>e zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung<br />
möglich s<strong>in</strong>d oder<br />
6 1.260,00<br />
7 1.655,80<br />
11
- e<strong>in</strong> gleichzuachtender Zustand vorliegt<br />
Mit dem Pflegegeld wird allerd<strong>in</strong>gs nur e<strong>in</strong> Teil der pflegebed<strong>in</strong>gten Mehraufwendungen abgegolten.<br />
Maßgebend für die Stufen 1 - 4 ist der zeitliche Pflegeaufwand, der auf der Grundlage e<strong>in</strong>es ärztlichen<br />
Sachverständigengutachtens ermittelt wird. Für die Stufen 5 - 7 ist neben dem zeitlichen<br />
Ausmaß e<strong>in</strong> zusätzliches Qualitätskriterium erforderlich.<br />
Für sehbeh<strong>in</strong>derte, bl<strong>in</strong>de und taubbl<strong>in</strong>de Personen sowie Personen, die auf den aktiven<br />
Gebrauch e<strong>in</strong>es Rollstuhles angewiesen s<strong>in</strong>d, gibt es e<strong>in</strong>e gesetzlich verankerte M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>stufung.<br />
Bei schwer geistig oder schwer psychisch beh<strong>in</strong>derten, <strong>in</strong>sbesondere demenziell erkrankten<br />
Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie von schwerstbeh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden Erschwerniszuschläge von 25 bis 75 Stunden<br />
pro Monat berücksichtigt.<br />
3.2. Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause<br />
Personen, die e<strong>in</strong>e 24-Stunden-Betreuung <strong>in</strong> Anspruch nehmen, können neben dem Pflegegeld<br />
e<strong>in</strong>e zusätzliche f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung beantragen.<br />
Voraussetzungen:<br />
• Pflegegeld ab der Stufe 3 (<strong>in</strong> manchen Bundesländern wie NÖ und Vlbg. bereits ab Stufe 1<br />
möglich).<br />
• Monatliches E<strong>in</strong>kommen unter 2.500 Euro (netto). Die E<strong>in</strong>kommensgrenze erhöht sich um<br />
400 Euro für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n und um 600 Euro für jede/n unterhaltsberechtige/n<br />
Angehörige/n mit Beh<strong>in</strong>derung. Ger<strong>in</strong>gfügige Überschreitungen s<strong>in</strong>d<br />
möglich.<br />
• Die Betreuungskräfte müssen entweder e<strong>in</strong>e theoretische Ausbildung bzw. fachspezifische<br />
Ermächtigung nachweisen oder seit m<strong>in</strong>destens sechs Monaten die Betreuung sachgerecht<br />
durchgeführt haben.<br />
Höhe des Zuschusses:<br />
Für e<strong>in</strong>e selbstständige Betreuungskraft beträgt die monatliche Förderung (Stand 2011) 275 Euro<br />
pro BetreuerIn (max. zwei). S<strong>in</strong>d die Betreuungskräfte beim Pflegebedürftigen, se<strong>in</strong>en Angehörigen<br />
oder e<strong>in</strong>er Organisation beschäftigt, beträgt die Förderung 550 Euro pro BetreuerIn (max.<br />
zwei).<br />
12
3.3. Kostenübernahme für Pflegeplätze<br />
Da die Pension und das Pflegegeld zumeist nicht ausreichen, um die Kosten e<strong>in</strong>es Pflegeplatzes zu<br />
decken, spr<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> den meisten Fällen die Sozialhilfe (bzw. „Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung“)<br />
e<strong>in</strong>. Sie übernimmt jenen Betrag, der das Nettoe<strong>in</strong>kommen (Pension, Renten, Pflegegeld<br />
etc.) und das Vermögen übersteigt. Dem Pflegeheimbewohner bleiben<br />
» 20 Prozent der Pension,<br />
» die Sonderzahlungen (13. und 14. Monatspension) sowie<br />
» 44,50 Euro vom Pflegegeld (10 % der Stufe 3) als „Taschengeld“.<br />
Weiters wird das verwertbare Vermögen (Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge,<br />
Häuser, Wohnungen, Liegenschaften) zur Kostendeckung herangezogen. Ist e<strong>in</strong>e Liegenschaft<br />
der Verwertung entzogen, weil die Ehegatt<strong>in</strong> bzw. der Ehegatte e<strong>in</strong> dr<strong>in</strong>gendes Wohnbedürfnis <strong>in</strong><br />
der Wohnung oder dem Haus hat, kann das Land se<strong>in</strong>e Forderung grundbücherlich sicherstellen.<br />
Für das Vermögen gibt es <strong>in</strong> den Bundesländern unterschiedlich hohe „Schonbeträge“, die nicht<br />
angetastet werden (u.a. für e<strong>in</strong> angemessenes Begräbnis). Zumeist gibt es auch e<strong>in</strong>e Kostenersatzpflicht<br />
für diejenigen, denen der Heimbewohner/die Heimbewohner<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmten<br />
Zeitspanne Vermögen geschenkt hat. Der Rückersatz kann dabei <strong>in</strong> den meisten Bundesländern<br />
bis zum gesamten Wert des übertragenen Vermögens gehen.<br />
Kostenersatz der Angehörigen (Regress)<br />
Zur Wiedere<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung ihrer Aufwendungen haben die Bundesländer <strong>in</strong> ihren Sozialhilfe- bzw.<br />
M<strong>in</strong>destsicherungsgesetzen verschiedene Kostenersatzansprüche (Regresse) vorgesehen. E<strong>in</strong>e<br />
zentrale Rolle spielt dabei die Kostenersatzpflicht von unterhaltspflichtigen Angehörigen. Das<br />
s<strong>in</strong>d vor allem Ehepartner/<strong>in</strong>nen und Eltern von pflegebedürftigen K<strong>in</strong>dern.<br />
Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung von Eheleuten ist im Allgeme<strong>in</strong>en Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(§ 140 ABGB) geregelt. Die Höhe beträgt im Normalfall<br />
• bei E<strong>in</strong>kommenslosigkeit des Unterhaltsberechtigten: 33 Prozent des monatlichen Nettoe<strong>in</strong>kommens<br />
des Unterhaltspflichtigen<br />
• bei Eigene<strong>in</strong>kommen des Unterhaltsberechtigten: 40 Prozent des monatlichen Familiene<strong>in</strong>kommens<br />
(= Summe der E<strong>in</strong>kommen beider Ehegatten), wovon das Eigene<strong>in</strong>kommen<br />
des Unterhaltsberechtigten abgezogen wird.<br />
Beispiel: Unterhaltsverpflichteter verdient monatlich netto € 1.314 x 14 : 12 = € 1.533; Unterhaltsberechtigter<br />
verdient monatlich € 693 netto x 14 : 12 = € 808,50, das Familiene<strong>in</strong>kommen<br />
beträgt daher € 2341,50; davon 40 % = € 936,60 abzüglich Eigene<strong>in</strong>kommen von € 808,50 besteht<br />
e<strong>in</strong> Unterhaltsanspruch von € 128,10.<br />
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Der Kostenersatz von K<strong>in</strong>dern wurde <strong>in</strong> ganz <strong>Österreich</strong> vor der Nationalratswahl 2008 abgeschafft.<br />
Danach stiegen die Heime<strong>in</strong>weisungen rasant an. In der Zwischenzeit haben ihn zwei<br />
Bundesländer wieder e<strong>in</strong>geführt.<br />
In der Steiermark zahlen seit August 2012 K<strong>in</strong>der für die Pflegeheimunterbr<strong>in</strong>gung der Eltern ab<br />
e<strong>in</strong>em Nettoe<strong>in</strong>kommen von 1.500 Euro vier bis zehn Prozent. Wenn mehrere K<strong>in</strong>der gegenüber<br />
ihren Eltern unterhaltspflichtig s<strong>in</strong>d, zahlt jedes K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en aliquoten Anteil. Sollten dadurch die<br />
tatsächlichen Kosten der Pflegeheimunterbr<strong>in</strong>gung überschritten werden, wird für jedes K<strong>in</strong>d der<br />
Regress aliquot reduziert.<br />
In Kärnten wurde der K<strong>in</strong>derregress mit März 2012 wiedere<strong>in</strong>geführt. Die Bemessung erfolgt<br />
ebenfalls nach e<strong>in</strong>em sozial gestaffelten System ab e<strong>in</strong>em monatlichen E<strong>in</strong>kommen von € 1.160<br />
netto. Für K<strong>in</strong>der und nicht berufstätige Ehegatten gibt es Freibeträge.<br />
Bundesländer Überblick<br />
Bundesland Ersatzpflicht Ehe- Ersatzpflicht der K<strong>in</strong>der Vermögens- Rückgriff auf E<strong>in</strong>trag im<br />
partnerfreibetrag<br />
<strong>in</strong> € Schenkungen Grundbuch<br />
Wien Ja Ne<strong>in</strong> 4.000 3 Jahre Ja<br />
Niederösterreich Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> 10.600 5 Jahre Ja<br />
Burgenland Ja Ne<strong>in</strong> 5.271 5 Jahre Ja<br />
Oberösterreich Ja Ne<strong>in</strong> 12.000 5 Jahre Ja<br />
Steiermark Ja 4 – 10 % vom Nettoe<strong>in</strong>kommen;<br />
ab 1.500<br />
gestaffelt bis 2.700 €<br />
7.000 3 Jahre Ja<br />
Kärnten Ja Gestaffelt ab Nettoe<strong>in</strong>kommen<br />
von 1.160 €<br />
3.800 3 Jahre Ja<br />
Salzburg Ja Ne<strong>in</strong> 4.645 5 Jahre Ja<br />
Tirol Ja Ne<strong>in</strong> 7.000 5 Jahre Ja<br />
Vorarlberg Ja Ne<strong>in</strong> 10.000 10 Jahre Rückgriff<br />
auf 4 % Z<strong>in</strong>sen<br />
Nicht beim<br />
„kle<strong>in</strong>en<br />
Eigenheim“<br />
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4. FAQ zu rechtlichen Themen 8<br />
Wen trifft e<strong>in</strong>e Unterhaltsverpflichtung im Pflegefall?<br />
Ehepartner/<strong>in</strong>nen, Partner/<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>getragenen Partnerschaft und Eltern trifft im Pflegefall<br />
e<strong>in</strong>e Unterhaltspflicht (Ausnahme: Niederösterreich). In der Steiermark und <strong>in</strong> Kärnten müssen<br />
auch die K<strong>in</strong>der für die Pflege der Eltern aufkommen.<br />
Wann fordert die Sozialhilfe das Erbe e<strong>in</strong>?<br />
Nach dem Tod der Heimbewohner<strong>in</strong>/des Heimbewohners kann die zuständige Behörde ihre Forderungen<br />
gegenüber der Verlassenschaft geltend machen. Die Erben/Erb<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d nur bis zur<br />
Höhe der Verlassenschaft kostenersatzpflichtig.<br />
In den Sozialhilfe- bzw. M<strong>in</strong>destsicherungsgesetzen der e<strong>in</strong>zelnen Bundesländer f<strong>in</strong>den sich Härteklauseln.<br />
Sie sollen sicherstellen, dass die Kostenersatzansprüche die wirtschaftliche Existenz<br />
der Erben/Erb<strong>in</strong>nen nicht gefährden.<br />
Wenn e<strong>in</strong> Ehepaar ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>der hat und e<strong>in</strong>er der Partner stirbt, dann steht den Eltern der Pflichtteil<br />
zu. Leben diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim und beziehen Sozialhilfe, dann fordert die Sozialhilfe das Erbe<br />
e<strong>in</strong>.<br />
Wann fordert die Sozialhilfe Schenkungen e<strong>in</strong>?<br />
In jedem Bundesland gibt es e<strong>in</strong>e Frist (3-5 Jahre) <strong>in</strong>nerhalb der Geschenke zurückgefordert<br />
werden können. Darüber h<strong>in</strong>aus können Schenkungen angefochten werden, zum Beispiel wenn<br />
die Pflegebedürftigkeit zum Zeitpunkt der Schenkung bereits absehbar gewesen ist. Seit August<br />
2008 müssen wertvolle Geschenke (15.000 Euro für Nichtangehörige <strong>in</strong>nerhalb von fünf Jahren<br />
und 50.000 Euro für Angehörige <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres) an das F<strong>in</strong>anzamt gemeldet werden.<br />
Wann kann die Sozialhilfe ihre Ansprüche im Grundbuch sichern?<br />
Sozialhilfeträger können Sicherstellungen im Grundbuch e<strong>in</strong>tragen lassen, wenn absehbar ist,<br />
dass die Heimkosten nicht beglichen werden können. Das heißt, sie können auch dann e<strong>in</strong><br />
Pfandrecht begründen, wenn noch Bargeld vorhanden ist, das aber zur Deckung der zu<br />
erwartenden Kosten nicht ausreicht. E<strong>in</strong>zig <strong>in</strong> Vorarlberg ist das „kle<strong>in</strong>e Eigenheim“ – das heißt<br />
der Wohnraum für den Eigenbedarf – nicht pfändbar.<br />
Wie kann man sich vor Notverkäufen schützen?<br />
Schutz vor e<strong>in</strong>em Notverkauf von Haus oder Wohnung bieten Wohnrechte für Ehepartner und<br />
K<strong>in</strong>der, sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote zugunsten dieser. Beides sollte unbed<strong>in</strong>gt im<br />
Grundbuch e<strong>in</strong>getragen werden. Sollte das Haus später – zumeist nach dem Ableben des<br />
8 Die Angaben auf dieser Seite sollten noch e<strong>in</strong>er juristischen Absicherung unterzogen werden.<br />
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Pflegebedürftigen verkauft werden - müssen aus dem Verkaufspreis die Schulden bei der<br />
Sozialhilfe abgedeckt werden.<br />
5. Ausblick<br />
Pflegebedürftig zu werden stellt e<strong>in</strong> großes Risiko dar, das auch Gutverdienende rasch f<strong>in</strong>anziell<br />
überfordern kann. Angesichts des Drucks auf die öffentlichen Budgets ist zu erwarten, dass die<br />
private Vorsorge an Bedeutung gew<strong>in</strong>nen wird.<br />
Die <strong>Pflegevorsorge</strong> steht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> – wie auch <strong>in</strong> anderen Industrieländern – vor e<strong>in</strong>er großen<br />
Herausforderung. E<strong>in</strong>erseits ist durch die steigende Alterung der Bevölkerung e<strong>in</strong> wachsender<br />
Druck auf die öffentlichen Budgets zu erwarten. Da immer mehr Frauen selbst berufstätig s<strong>in</strong>d<br />
und auch die Zahl der K<strong>in</strong>der stetig s<strong>in</strong>kt, wird es immer mehr Bedarf an außerfamiliärer und professioneller<br />
Betreuung und Pflege geben.<br />
Laut <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009 9 stieg die Zahl der Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen zwischen 1999 und<br />
2009 um 31,6 Prozent an, die Aufwände für die Langzeitpflege haben sich <strong>in</strong> dieser Zeit um rund<br />
43 Prozent erhöht.<br />
9 BMAKS: <strong>Österreich</strong>ischer <strong>Pflegevorsorge</strong>bericht 2009<br />
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Das Wirtschaftsforschungs<strong>in</strong>stitut WIFO hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Studie 10 drei Szenarien über die künftige<br />
Entwicklung des Pflegebedarfs errechnet. Demnach wird sich die Zahl der Pflegegeldbezieher/<strong>in</strong>nen<br />
von 2010 bis 2030 zwischen 20 und 40 Prozent erhöhen. Je nach Berechnungsszenario<br />
erwarten die Experten <strong>in</strong> den kommenden 20 Jahren Kostensteigerungen für das österreichische<br />
Pflegesystem zwischen 66 und 207 Prozent.<br />
Private Vorsorge wird immer wichtiger<br />
Ohne private Vorsorge wird Pflege <strong>in</strong> Zukunft nicht mehr denkbar se<strong>in</strong>. Schon heute übersteigen<br />
die Preise für die Intensivpflege zu Hause oder im Seniorenheim die öffentlichen Zuschüsse bei<br />
weitem. Die Lebenserwartung wird weiter steigen, die geburtenstarken Jahrgänge kommen<br />
selbst <strong>in</strong>s Pflegealter und die Zahl der pflegenden Familienangehörigen wird weiter zurückgehen.<br />
Diese Entwicklungen machen die Pflege zu e<strong>in</strong>em zentralen gesellschaftlichen Thema der Zukunft,<br />
das uns alle betreffen wird.<br />
Um im Pflegefall die beste Betreuung zu bekommen, ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen. Die<br />
<strong>Wiener</strong> <strong>Städtische</strong> berät ihre Kunden ganzheitlich. Dazu gehört die Betrachtung der gesamten<br />
<strong>in</strong>dividuellen Lebens- und Vermögenssituation - und der gesellschaftlichen Entwicklungen.<br />
10 WIFO: Mittel- und langfristige F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Pflegevorsorge</strong>, 2008<br />
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