25.01.2013 Aufrufe

Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe

Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe

Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

1 Generalplanung<br />

Unter Generalplanung wird hier die integrative Erstellung<br />

von Plänen und Konzepten für das gesamte Stadtgebiet<br />

und <strong>des</strong>sen räumlichen Entwicklung verstanden:<br />

- Flächennutzungsplan<br />

- Verkehrsentwicklungsplan<br />

- Umweltschutz in der Stadtplanung,<br />

insbes. Lärmschutz<br />

1.1 Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der „vorbereitende<br />

Bauleitplan“ und damit das maßgebende generelle Planwerk<br />

für die räumliche Stadtentwicklung. Der Planungsspielraum<br />

ist begrenzt durch die Ziele der Raumordnung<br />

und durch einzelne Fachplanungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und Lan<strong>des</strong>.<br />

Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften <strong>des</strong><br />

§ 5 <strong>des</strong> Baugesetzbuches (BauGB):<br />

„Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet<br />

die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />

Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />

nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde<br />

in den Grundzügen darzustellen“<br />

Der FNP entfaltet keine direkte Rechtskraft für Einzelne,<br />

sondern enthält Bindungen für Behörden, für Entscheidungen<br />

bei Genehmigungen von Vorhaben oder für den<br />

Inhalt von Bebauungsplänen. Bebauungspläne sind aus<br />

dem FNP zu entwickeln.<br />

Die Planaufstellung wird begleitet durch die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und der von der Planung betroffenen<br />

Behörden. Der Plan muss von der höheren Verwaltungsbehörde<br />

genehmigt werden. Allgemeine vertiefende Informationen<br />

über den Flächennutzungsplan sind im Anhang<br />

aufgeführt.<br />

Für den Raum <strong>Karlsruhe</strong> gibt es wie für<br />

vier weitere Verdichtungsräume in Baden-<br />

Württemberg die Besonderheit, dass die<br />

Flächennutzungsplanung von einem Planungsverband,<br />

dem Nachbarschaftsverband,<br />

wahrgenommen wird. Das Stadtplanungsamt ist<br />

Planungsstelle <strong>des</strong> Nachbarschaftsverban<strong>des</strong> <strong>Karlsruhe</strong>.<br />

Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Nachbarschafts<br />

ver bands gesetz vom 09.07.1974 die Bil dung<br />

<strong>des</strong> Nachbarschafts verban<strong>des</strong> <strong>Karlsruhe</strong> (NVK) festgelegt.<br />

Damit ging die Planungshoheit der Mitgliedsgemeinden<br />

für die Flächennutzungsplanung an den Verband<br />

über.<br />

Mitglieder <strong>des</strong> Verbands sind die vier Städte und sieben<br />

Ge meinden sowie der Landkreis <strong>Karlsruhe</strong>. Die Fläche<br />

<strong>des</strong> Verbandsgebietes umfasst ca. 502 km² mit einer<br />

Einwohnerzahl von rd. 460.000.<br />

Nachbarschaftsverband<br />

<strong>Karlsruhe</strong><br />

17


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

1 Generalplanung<br />

Die Verbandsversammlung entscheidet über alle wichtigen<br />

Angelegenheiten <strong>des</strong> NVK. Sie wird gebildet aus<br />

den Delegierten der Mitgliedsgemeinden, die jeweils<br />

eine gemeinsame Stimme abgeben. Die Zusammensetzung<br />

und die Verteilung der Stimmengewichtung sehen<br />

wie folgt aus (01.01.2009):<br />

18<br />

Gemeinde Stimmge- Vertreter<br />

wichtung<br />

<strong>Karlsruhe</strong> 60 16<br />

Ettlingen 9 3<br />

Eggenstein-Leopoldshafen 3 2<br />

Karlsbad 4 2<br />

Linkenheim-Hochstetten 3 2<br />

Marxzell 1 2<br />

Pfinztal 4 2<br />

Rheinstetten 5 3<br />

Stutensee 6 3<br />

Waldbronn 3 2<br />

Weingarten 2 2<br />

Landratsamt <strong>Karlsruhe</strong> 0 2<br />

Summe 100 41<br />

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan 2010 datiert<br />

aus dem Jahre 2004; eine erste Aktualisierung erfolgte<br />

nach sieben Einzeländerungsverfahren und mit 27 Änderungspunkten<br />

Ende 2008.<br />

Anhand von vier Zielkonzepten (Verkehr, Dichtemodell,<br />

Versorgung/Zent ren, Landschaft/Freiraum),<br />

Fachplanungen und anderen Leitvorstellungen wurden<br />

die Planungen konkretisiert und abschließend die<br />

beabsichtigte städtebauliche Entwicklung präzisiert.<br />

Dazu wurden im FNP-2010 die vorhandenen und geplanten<br />

Wohn-, Gewerbe-, Grün-, Wald-, Landwirtschafts-,<br />

Verkehrsflächen u. a. m. dargestellt, aber<br />

auch Restriktionen wie Wasser-, Natur-, Landschaftsschutzgebiete<br />

oder NATURA 2000-Flächen (FFH,<br />

IBA). Im Vorfeld der FNP-Fortschreibung wurden alle<br />

beabsichtigten Bauflächen einer so genannten „Belastungsgrenzen-Untersuchung“<br />

im Sinne einer Umweltprüfung<br />

unterzogen.<br />

Der FNP 2010 wird nach der 2008 erfolgten ersten<br />

Aktualisierung auch über das o. g. Zieljahr hinaus<br />

vorerst die verbindliche Planungsgrundlage im NVK-<br />

Gebiet bleiben. Mit der nun begonnenen „Tragfähigkeitsstudie“<br />

sind vorbereitende Arbeiten für eine<br />

neue FNP-Fortschreibung in die Wege geleitet worden.<br />

Dafür werden für das gesamte Verbandsgebiet<br />

Bewertungen der wichtigsten Umweltschutzgüter wie<br />

Boden, Klima/Lufthygiene, Biotope, Landschaft/Freiraum,<br />

Wasser und Lärm erarbeitet.<br />

1 Ausschnitt Flächennutzungsplan


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

1 Generalplanung<br />

Stadt <strong>Karlsruhe</strong> · Stadtplanungsamt<br />

Leitprojekt<br />

Verkehrsentwicklungsplan<br />

<strong>Karlsruhe</strong> Masterplan 2015 · Verkehr und Mobilität<br />

1.2 Verkehrsentwicklungsplanung<br />

Die Mobilität der heutigen<br />

und künftigen Gesellschaft<br />

beruht auf<br />

untereinander abgestimmten<br />

Konzepten aller<br />

Verkehrsarten und<br />

Verkehrssysteme im<br />

Rahmen der beabsichtigten<br />

räumlichen<br />

Entwicklung. Eine<br />

Verkehrsentwicklungsplanung<br />

hat<br />

dies zu leisten und<br />

soll, beginnend mit<br />

der Analyse der Verkehrsgesche-<br />

hen über unterschiedliche Szenarien zu Handlungskonzepten<br />

mit mittelfristigen Horizonten kommen. Eine Aufgabe<br />

ist auch, übergeordnete Verkehrsplanungen sowohl<br />

INPUT: VERKEHRSNACHFRAGE<br />

- Einteilung <strong>des</strong> Stadtgebiets in Bezirke<br />

- Erhebung und Abschätzung der Strukturdaten sowie Quellen und Ziele je Bezirk<br />

z.B. Einwohnerzahlen, Alterstruktur, Arbeitsplätze, Verkaufsflächen, Schulen...<br />

- Nachbildung <strong>des</strong> Mobilitätsverhaltens z. B. Modal-Split<br />

- Bei Prognoseuntersuchungen: Abschätzung zukünftiger Veränderungen z.B. aus<br />

Baugebieten Flächennutzungsplan, Bevölkerungsprognosen...<br />

Beispiele:<br />

Verkehrsentwicklung<br />

<strong>Karlsruhe</strong> 1 / Juli 2008<br />

Schema Verkehrsmodell, „Verkehrsumlegung/ - simulation“.<br />

Belastungsplan (Belastung für definierte Planfälle)<br />

für den Nachbarschaftsverband als auch für die Stadt<br />

<strong>Karlsruhe</strong> im gesamtstädtischen Kontext zu begleiten.<br />

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist ein<br />

Rahmenplan zur Entwicklung <strong>des</strong> Verkehrssystems<br />

in <strong>Karlsruhe</strong> in den kommenden 10<br />

- 15 Jahren unter Einbeziehung aller Verkehrsarten.<br />

Auf der Basis der beabsichtigten<br />

Siedlungsentwicklung und der Einbeziehung<br />

von Aspekten der Umwelt- bzw.<br />

Stadtverträglichkeit macht er Aussagen zu den wichtigsten<br />

Netzen und Infrastrukturanlagen. Die Bearbeitung<br />

erfolgt in Phasen durch ein externes Büro in Zusammenarbeit<br />

mit dem Stadtplanungsamt und in Abstimmung<br />

mit anderen Dienststellen. Die Bestandsanalyse ist inzwischen<br />

abgeschlossen. Derzeit werden Szenarien über<br />

die künftige Verkehrsentwicklung diskutiert.<br />

Als eine wichtige Arbeitstechnik der Verkehrsentwicklungsplanung<br />

werden mit rech ner gestützten Verkehrssimulationsprogramm<br />

die Auswirkungen geplanter Stra-<br />

INPUT: VERKEHRSNETZ<br />

- Nachbildung <strong>des</strong> Straßennetzes <strong>des</strong> Stadtgebiets mit Länge, Kapazität,<br />

Geschwindigkeit der einzelnen Strecken<br />

- Berücksichtigung der Gegebenheiten z.B. Signalschaltungen, verkehrsberuhigte<br />

Zonen, Behinderungen z.B. durch Parkvorgänge...<br />

- Bei Prognoseuntersuchungen: Einarbeitung geplanter Projekte z.B. Nordtangente,<br />

Kombilösung...<br />

OUTPUT: VERKEHRSUMLEGUNG/ -SIMULATION<br />

Umlegung der Verkehrsnachfrage auf das Verkehrsnetz durch rechner-gestütztes iteratives Verfahren<br />

Knotenstromplan<br />

(für Knotenausbauform<br />

oder Signalprogramme)<br />

Differenzplan<br />

(Zu- und Abnahme <strong>des</strong> Verkehrs )<br />

19


Wind - Strömungssimuation<br />

<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

1 Generalplanung<br />

ßen untersucht, insbesondere welche Entlastungs- oder<br />

auch Verlage rungs effekte für das Stadtgebiet zu erwarten<br />

sind (Verkehrsumlegungen). Grundlage hierbei ist<br />

ein Verkehrsmodell, in welchem die Verkehrsnachfrage<br />

und das Verkehrsnetz nachgebildet sind. Darin sind umfassende<br />

Strukturdaten (z.B. Einwohner- und Arbeitsplatzdaten,<br />

Mobilitätsverhalten) und Netzdaten (z.B.<br />

Straßenabschnitte, Kapazitätsnachbildung) integriert,<br />

um das Verkehrsaufkommen möglichst wirklich keits nah<br />

nachbilden zu können.<br />

1.3 Umweltschutz in der Stadtplanung<br />

20<br />

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind<br />

u. a. die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes zu<br />

berücksichtigen. Dieser Belang steht gleichrangig<br />

mit anderen Aspekten, die für die<br />

Abwägung zu ermitteln sind (Abwägungsmaterial).<br />

Sowohl im vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan)<br />

als auch im verbindlichen<br />

Bauleitplan (Bebauungsplan) werden<br />

die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

in einem Umweltbericht (UB) mit einem dem Verfahren<br />

angemessenen Detaillierungsgrad als Bestandteil der<br />

Begründung beschrieben und bewertet. Dafür sind für<br />

die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Flora, Fauna, Klima,<br />

Boden, Wasser, Luft Untersuchungen vorzunehmen<br />

und zusammenzuführen.<br />

Die vom Nachbarschaftsverband <strong>Karlsruhe</strong> begonnene<br />

„Tragfähigkeitsstudie“ als Bestandteil der Fortschreibung<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplans wird - ähnlich<br />

der früheren Studie „Belastungsgrenzen“ - die gesamte<br />

Bandbreite <strong>des</strong> Umweltschutzes in der Bauleitplanung<br />

beinhalten.<br />

Lärmbelastungen gelten als meist genannte Umweltbelastungen,<br />

die krank machen oder erhebliche Einbußen<br />

an Wohnqualität und an Immobilienwerten bringen bis<br />

hin zu den bekannten Auswirkungen auf Sozialstrukturen.<br />

Daher gilt es, frühzeitig im Rahmen der Lärmvorsorge<br />

Lärmbelastungen zu vermeiden. Bereits mit der<br />

Ausweisung und Zuordnung von Siedlung, Gewerbe,<br />

Verkehrswegen und Freiraum werden Weichen gestellt,<br />

die Konfliktpotentiale mit sich bringen können. Die erforderlichen<br />

Expertisen werden im Stadtplanungsamt selbst<br />

erarbeitet oder auch an Gutachter vergeben. Sie sind die<br />

Basis für Maßnahmen bis hin zu Festsetzungen im Bebauungsplan<br />

wie z. B. maximal zulässige flächenhafte<br />

Schallleistungspegel, Abstände, Abschirmungen, passiver<br />

Schallschutz. Überall dort, wo hohe Belastungen bereits<br />

vorliegen, sei es durch verkehrliche oder bauliche<br />

Entwicklungen werden geeignete Konzeptionen im Rahmen<br />

der Lärmsanierung entwickelt.<br />

Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union<br />

von 2002 und die darauf folgende nationale Gesetzgebung<br />

haben die Gemeinden mit der Lärmminderungsplanung<br />

verpflichtet. Danach wurden die Lärmbelastungen<br />

durch Hauptverkehrsstraßen, Straßenbahnen und Gewerbe<br />

in einem ersten Schritt kartiert (Lärmkartierung).<br />

Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch<br />

das Eisenbahnbun<strong>des</strong>amt (EBA). Aus diesen Grundlagen<br />

wurde ein Aktionsplan entwickelt, an <strong>des</strong>sen Erstellung<br />

auch die Öffentlichkeit beteiligt war. Ziel der Lärmminderungsplanung<br />

ist, Belastungen zu minimieren, zu vermeiden<br />

und bisher ruhige Gebiete zu schützen. Dabei ist die<br />

Lärmminderungsplanung mit der Verkehrsentwicklungsplanung<br />

eng verzahnt.<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

CM<br />

MY<br />

CY<br />

CMY<br />

K<br />

Plakat_Verkehrslärm.pdf 27.08.2009 13:10:29<br />

Verkehrslärm<br />

in <strong>Karlsruhe</strong><br />

Was bringt der Lärmaktionsplan? Sie reden mit.<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Bürgersaal, Rathaus Marktplatz, <strong>Karlsruhe</strong><br />

Montag, 3. November 2008 · 18 Uhr Saaleinlass 17:30 Uhr<br />

Stadtplanungsamt<br />

www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/laermminderung.de<br />

stpla@karlsruhe.de <strong>Karlsruhe</strong>


Das Stadtplanungsamt von A–W<br />

21<br />

Lärmkartierung 2007<br />

Hotspots<br />

Einwohnerdichte über<br />

Schwellenwert:<br />

60 dB(A) (Ln)<br />

in Einw. / km²<br />


22<br />

3 <strong>Karlsruhe</strong> Süd-Ost, Teilbereich Gottesaue - Alter Schlachthof - Ostauepark


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

2 Städtebauliche Konzepte und<br />

Bebauungsplanung<br />

2.1 Städtebaulicher Entwurf<br />

Bereitet der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Nutzungsstruktur<br />

einer Stadt vor, so übernimmt der Bebauungsplan<br />

die Nutzungsvorgabe und setzt die städtebauliche<br />

Ausformung für neue Quartiere, Flächen oder<br />

auch bereits bebaute, aber verbesserungswürdige Orte<br />

innerhalb der Stadt fest. Voraussetzung dafür sind in der<br />

Regel städtebauliche Entwürfe. Deren Erarbeitung erfordert<br />

die Analyse der Bestandssituation und der verschiedenen<br />

Bindungen. Weitere Schritte beschäftigen<br />

sich mit der Detaillierung der beabsichtigten Nutzungen<br />

und Baumassen und deren städtebaulich vertretbaren<br />

Verteilung, mit der erforderlichen Erschließung und der<br />

Infrastrukturausstattung, der Eingriffs- und Ausgleichsthematik<br />

und der Freiraumkonzeption. Über allem liegt<br />

der Anspruch städtebaulicher Qualität und Baukultur,<br />

Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit, Sozialverträglichkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit.<br />

Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung,<br />

der Stadtsanierung, dem Stadtumbau bzw.<br />

den Umnutzungen von bebauten, aber nicht mehr genutzten<br />

Liegenschaften (Konversionen) bestimmt auch<br />

die städtebauliche Entwurfsarbeit und den Einsatz spezieller<br />

planerischer Instrumente. Dabei spielt auch die<br />

Nachverdichtung vorhandener Baugebiete eine Rolle<br />

bzw. deren Regulierung, um städtebauliche Auswüchse<br />

zu vermeiden. Da <strong>Karlsruhe</strong> weiterhin Wachstumsregion<br />

ist, Bauland knapp und teuer ist, Innenentwicklung vor<br />

Landschaftsverbrauch steht und insbesondere der Nachhaltigkeit<br />

verpflichtet ist, muss die Nachverdichtung geeigneter<br />

Baugebiete geprüft werden.<br />

1 Bebauungsplan: „Ober Säuterich“<br />

23


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

2 Städtebauliche Konzepte und<br />

Bebauungsplanung<br />

Ohne einen qualifizierten Bebauungsplan kann das nach<br />

§ 34 BauGB erforderliche „Einfügen in die Umgebung“<br />

zu unverträglich hoher Bebauungsdichte, aber auch zur<br />

1 Kniebesstraße, Doppelhaus das sich nicht in die Umgebung<br />

einfügt. Geschossigkeit, Dachform und Trauflinien<br />

sind nicht aufeinander abgestimmt.<br />

4 Fabrikstraße, durch die Aufnahme der Zweigeschossigkeit,<br />

<strong>des</strong> Satteldachs und der traufseitigen Gebäudeausrichtung<br />

fügt sich der Neubau in die Umgebung ein.<br />

24<br />

Unzulässigkeit einer moderaten Entwicklung führen. Daher<br />

ist in all diesen Fällen das steuernde Eingreifen der<br />

Bauleitplanung gefragt.<br />

1 Moltke- Ecke Mozartstraße, Aufnahme Trauflinie, aber anstelle<br />

Walmdach zwei Staffeldachgeschosse mit Terrassen<br />

bzw. Flachdach: Dachform durch § 34 nicht zu steuern.<br />

1 St.-Florian-Straße, Abschluss einer einheitlichen Häuserzeile<br />

mit Neubau eigener Prägung, der aber Trauf- und<br />

Firstlinie und auch das Thema Zwerchgiebel aufnimmt.


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

2 Städtebauliche Konzepte und<br />

Bebauungsplanung<br />

2.2 Verbindliche Bauleitplanung<br />

(Bebauungspläne)<br />

Mit der verbindlichen Bauleitplanung wird ein städtebaulicher<br />

Entwurf in einen „Bebauungsplan“ in Form<br />

einer Gemein<strong>des</strong>atzung in eine rechtswirksame Norm<br />

überführt.<br />

„Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen<br />

für die städtebauliche Ordnung“ (§ 8 Abs.1 Bau-<br />

BG).<br />

Der Bebauungsplan dient auch als gesicherte Grundlage<br />

für die Bildung der Baugrundstücke (Bodenordnung)<br />

und Erschließung sowie für notwendige Infrastrukturmaßnahmen.<br />

Man spricht von einem „qualifizierten Bebauungsplan“,<br />

wenn er Aussagen über Art und Maß der<br />

baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen<br />

und die örtlichen Verkehrsflächen (Erschließung)<br />

enthält. Ergänzend werden auf der Grundlage der Lan<strong>des</strong>bauordnung<br />

oft auch „örtliche Bauvorschriften“ mit<br />

gestalterischem Inhalt als Satzung beschlossen. Im Anhang<br />

beinhaltet der Teil 1 weitere Informationen zur Bebauungsplanung.<br />

Was ein Bebauungsplan nicht leisten kann, ist die Garantie<br />

für gute Architektur. Diese wird erst durch den hohen<br />

Anspruch der Bauherren und die Auswahl dazu qualifizierter<br />

Planungsbüros ermöglicht.<br />

Inhaltlich ist zu unterscheiden zwischen Angebots- und<br />

Nachfrageplänen, d.h. Plänen mit denen für einen absehbaren<br />

Bedarf und Bauwillige ein Angebot an Grundstücken<br />

vorgehalten werden soll, und solchen, die für<br />

ein oder mehrere konkrete Bauvorhaben und Investoren<br />

entwickelt bzw. als „vorhabenbezogene Bebauungspläne“<br />

von den Investoren selbst ausgearbeitet und von der<br />

Stadtplanung dann im Verfahren betreut werden. Abhängig<br />

von den Planungsinhalten sind unter bestimmten<br />

Voraussetzungen auch „vereinfachte“ bzw. „beschleunigte“<br />

Verfahren möglich, etwa bei Planänderungen, Ergänzungen<br />

und Innenentwicklung.<br />

1 Bebauungslan-Ausschnitt „Nördlich <strong>des</strong> Kanalweges - Weständerung“<br />

Im Bebauungsplan schlagen sich vielfältige, sehr unterschiedliche,<br />

oft gegenläufige Interessen nieder. Das<br />

BauGB nennt einen Katalog von Belangen, die bei der<br />

Aufstellung der Bebauungspläne zu berücksichtigen<br />

sind. Dabei ist es Aufgabe der Stadtplanung, das notwendige<br />

Abwägungsmaterial zu ermitteln und zu bewerten.<br />

Dies geschieht durch Anhörung der Öffentlichkeit<br />

und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange. Das Ergebnis dieser Arbeit wird dem<br />

Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Dieser ist es,<br />

der dann letztendlich mit seiner Entscheidung die Abwägung<br />

der unterschiedlichen Interessen im Rahmen <strong>des</strong><br />

Auslegungsbeschlusses und <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses<br />

vornimmt: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die<br />

öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und<br />

untereinander gerecht abzuwägen“ (§ 1 Abs. 7 BauGB).<br />

25


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

2 Städtebauliche Konzepte und<br />

Bebauungsplanung<br />

Für das <strong>Karlsruhe</strong>r Stadtgebiet gibt es über 780 gültige<br />

Bebauungspläne. Davon handelt es sich bei ca. 300<br />

Plänen um einfache Baufluchtenpläne aus der Zeit vor<br />

Einführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>baugesetzes 1960. Ca. 40 Pläne<br />

sind vorhabenbezogene Bebauungspläne.<br />

Für weitere ca. 100 Gebiete gibt es Aufstellungsbeschlüsse.<br />

Aufgrund der Vielzahl dieser Projekte können<br />

nicht alle Pläne gleichzeitig bearbeitet werden.<br />

26<br />

Die öffentliche Auslegung im Rahmen eines<br />

Bebauungsplanverfahrens ist für die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens ein sehr wichtiger,<br />

rechtserheblicher Bestandteil. Entsprechend<br />

Bebauungsplanverfahren<br />

Stadtplanungsamt<br />

ZJD<br />

Planungsvorbereitung<br />

Ausarbeitung<br />

<strong>des</strong> Vorentwurfs<br />

Ausarbeitung<br />

<strong>des</strong> Entwurfs<br />

Berücksichtigung<br />

der Stellungnahmen<br />

Bearbeitung<br />

der Stellungnahmen<br />

Gemeinderat<br />

Planungsausschuss<br />

Ortschaftsrat<br />

PLA: Aufstellungsbeschluss<br />

in öffentlicher Sitzung<br />

PLA: Vorstellung in<br />

nichtöffentlicher Sitzung<br />

Auslegungsbeschluss<br />

in öffentlicher Sitzung<br />

Satzungsbeschluss in<br />

öffentlicher Sitzung<br />

Bürger<br />

Frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit<br />

Öffentliche Auslegung<br />

<strong>des</strong> Planentwurfs<br />

Inkrafttreten durch<br />

öffentl. Bekanntmachung<br />

sorgfältig werden diese in einem „Offenlageraum“<br />

durchgeführt. Hier können die Bürger die Planunterlagen<br />

einsehen und sich auf Wunsch auch erläutern lassen.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert noch weitere<br />

Elemente:<br />

· Aushang neu gefasster Aufstellungsbeschlüsse mit<br />

Begründung zur Information<br />

· Darlegung im Amtsblatt mit gleichzeitiger Auslegung<br />

der Planunterlagen zur Infor mation und Erörterung<br />

· frühzeitige Information zu Zielen und Zwecken von<br />

Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren mit<br />

der Möglichkeit, sich hierzu zu äußern<br />

· Bereithalten der rechtskräftig gewordenen Bebau-<br />

ungspläne zur Information.<br />

städtische<br />

Dienststellen<br />

Abstimmung innerhalb<br />

der Verwaltung<br />

Beteiligung städtischer<br />

Dienststellen<br />

Behörden,<br />

sonstige Träger<br />

öffentl. Belange<br />

Erste<br />

Behördenbeteiligung<br />

Zweite<br />

Behördenbeteiligung


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

3 Verkehrsplanung<br />

Ähnlich wie in der Bauleitplanung mit den zwei Planungs-<br />

und Maßstabsebenen (Flächennutzungsplan<br />

und Bebauungsplan) erfordert auch das Thema Mobilität<br />

unterschiedliche Ebenen und Detaillierungen für<br />

die Erarbeitung von Konzepten und Planungen. Die gesamtstädtischen<br />

Verkehrsbelange, insbesondere für die<br />

Netzgestaltung <strong>des</strong> motorisierten Individualverkehrs<br />

(MIV) und <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)<br />

müssen im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung<br />

und der Lärmminderungsplanung gesehen werden.<br />

Deshalb ist die Verkehrsentwicklungsplanung Teil<br />

der Generalplanung. Alle übrigen Belange der Mobilität<br />

erfordern eine quartiersbezogene bzw. kleinräumige Betrachtung.<br />

Die Verkehrsplanung liefert auch die fachbezogenen<br />

Beiträge zur Bebauungsplanung.<br />

Die folgenden Ausführungen behandeln die unterschiedlichen<br />

Verkehrsarten:<br />

· Fußverkehr<br />

· Radverkehr<br />

· Öffentlicher Personennahverkehr<br />

· Motorisierter Individualverkehr einschließlich ruhen-<br />

der Verkehr<br />

3.1 Fußverkehr<br />

Jeder Mensch nimmt zeitweise als Fußgänger am Verkehrsgeschehen<br />

teil. Bei der Bemessung von Fußgängerverkehrsanlagen<br />

ist zu beachten, dass Fußgänger häufig<br />

nebeneinander gehen und Regenschirme, Taschen u. a.<br />

mit sich tragen. Personen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen<br />

müssen ebenfalls ausreichend Platz haben. Die<br />

Ansprüche mobilitätseingeschränkter Personen sollen<br />

Bestandteil jeder Planung sein. Auch Kinder müssen sich<br />

mit Fahrrädern auf Gehwegen bewegen können. Über<br />

1 Zugeparkte<br />

Gehwege<br />

lassen nur<br />

noch wenig<br />

Platz für<br />

Fußgänger.<br />

die reine Fortbewegung hinaus muss in bestimmten Bereichen<br />

auch die Aufenthaltsfunktion Beachtung finden.<br />

Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer<br />

und sehr „umwegempfindlich“. Deshalb muss bei<br />

der Fußverkehrsplanung für eine möglichst<br />

direkte selbstständige Wegeverbindung gesorgt<br />

werden. Fußgänger sollten möglichst<br />

umwegfrei und in einer Ebene geführt werden.<br />

Im „Längsverkehr“ (Laufen entlang der<br />

Gehwege) kommt es oft zu Konflikten mit<br />

halb auf dem Gehweg und zur Hälfte auf<br />

der Fahrbahn parkenden Kraftfahrzeugen.<br />

Im „Querverkehr“ (Überquerung der Fahrbahn) sind fehlende<br />

Bordsteinabsenkungen, Sichtbehinderungen durch<br />

parkende Fahrzeuge und Einbauten immer wieder auftretende<br />

Probleme. Seit den 1990er Jahren wird die Anlage<br />

ebenerdiger Fußgängerfurten zur Ergänzung niveaufreier<br />

Querungen vorangetrieben.<br />

1 Vorgezogene Seitenräume<br />

erleichtern durch bessere Sichtbeziehungen<br />

das Queren.<br />

Das Stadtplanungsamt beschäftigt sich seit einigen<br />

Jahren mit Überlegungen zur Verbesserung <strong>des</strong> Fußverkehrs.<br />

So liegen für alle Grundschulen in <strong>Karlsruhe</strong><br />

Schulwegpläne vor, die den gesamten Einzugsbereich<br />

einer Schule umfassen. Für ortsunkundige Besucher ist<br />

in <strong>Karlsruhe</strong> 2006 eine Kulturwegweisung für Fußgänger<br />

errichtet worden. Derzeit läuft eine Untersuchung, in<br />

welchen Quartiersstraßen ständige oder temporäre Spielmöglichkeiten<br />

für Kinder machbar wären.<br />

27<br />

1 „Querverkehr“


kehrsnetz.pdf 28.08.2009 12:08:45<br />

Radverkehrsnetz.pdf 28.08.2009 11:30:59<br />

Hauptnetz<br />

Ringroute<br />

Nebennetz<br />

<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

3 Verkehrsplanung<br />

3.2 Radverkehr<br />

<strong>Karlsruhe</strong> hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015<br />

„Fahrradstadt Nummer 1 in Süddeutschland“ zu werden.<br />

Hierfür wurden ein Konzept zum Ausbau <strong>des</strong> Radwegenetzes<br />

und das „20-Punkte-Programm zur Förderung<br />

<strong>des</strong> Radverkehrs in <strong>Karlsruhe</strong>“ verabschiedet.<br />

Mit diesem Programm soll kein Vorrang für den Radverkehr<br />

in der Stadt propagiert, wohl aber Partei ergriffen<br />

werden für eine umweltfreundliche Verkehrsart, die in<br />

der Stadt ein zügiges Fortkommen ermöglicht. Vor allem<br />

auf Distanzen bis zu fünf Kilometer ist das Fahrrad<br />

in vielen Fällen allen anderen Verkehrsmitteln überlegen.<br />

1 Radwegenetz <strong>Karlsruhe</strong><br />

Touristische Fernradwege<br />

(Bestandteil <strong>des</strong> Nebennetzes)<br />

28<br />

Der Radverkehrsanteil soll von 16 % (2002) auf 21 %<br />

(2012) und bis 2015 auf 23 % gesteigert werden. Der<br />

Zuwachs soll durch Verlagerungen vom Kfz-Verkehr gewonnen<br />

werden. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Senkung<br />

der Unfallzahlen mit Radfahrerbeteiligung (um<br />

15 %, Schwerverletzte bis 2010 um 25 %). Die Erkenntnisse<br />

aus der Unfallanalyse fließen in die laufenden Planungen<br />

ein.<br />

Das Handlungskonzept „Fahrradfreundliches <strong>Karlsruhe</strong>“<br />

basiert auf dem Grundgedanken, den Radverkehr als<br />

System zu begreifen, das neben der baulichen Infrastruktur<br />

die Elemente Öffentlichkeitsarbeit, Service und administrative<br />

Rahmenbedingungen umfasst. Information


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

3 Verkehrsplanung<br />

über neue Angebote sowie offensive Werbung für eine<br />

verstärkte Radnutzung sind wesentliche Handlungsfelder<br />

der zukünftigen Radverkehrsförderung in <strong>Karlsruhe</strong>.<br />

Erstmals wurde im Jahr 2008 der Wettbewerb „Fahrradfreundlichster<br />

Arbeitgeber in <strong>Karlsruhe</strong>“ vom Stadtplanungsamt<br />

ausgelobt. Insgesamt haben 13 Arbeitgeber<br />

mit insgesamt rund 12.000 Arbeitnehmern teilgenommen.<br />

Der Wettbewerb findet bereits bun<strong>des</strong>weit Nachahmer.<br />

Seit dem Jahr 2007 unterstützt die Stadt <strong>Karlsruhe</strong><br />

zudem die bun<strong>des</strong>weite Aktion „Mit dem Rad zur<br />

Arbeit“. Im Mai 2009 fand die lan<strong>des</strong>weite Auftaktveranstaltung<br />

erstmals in <strong>Karlsruhe</strong> statt. Neben Informationen<br />

zu verschiedenen Schwerpunktthemen gibt es<br />

auf der städtischen Homepage allgemeine Berichte zum<br />

Radverkehrsnetz, 20-Punkte-Programm, zu Stadtteilrouten<br />

und zur Sicherheit beim Radfahren (www.karlsruhe.<br />

de/radverkehr).<br />

Seit einigen Jahren wird ein sich über das gesamte Stadtgebiet<br />

erstrecken<strong>des</strong> Radroutennetz (ca. 20 Hauptrouten<br />

plus Nebennetz) eingerichtet. Es besteht aus zusammenhängenden<br />

und sicher befahrbaren Routen, die die Stadtteile<br />

mit dem Zentrum und auch Stadtteile untereinander<br />

verbinden. Zudem soll der Radverkehr bei allen anstehenden<br />

Neubau-, Umbau- und Straßenerhaltungsmaßnahmen<br />

konsequent gleichberechtigt berücksichtigt werden.<br />

Das Radlerforum (Vertreter <strong>des</strong> Gemeinderats;<br />

Interessenverbände ADFC, VCD,<br />

ADAC, Seniorenrat; Verwaltung etc.) tritt<br />

ein- bis zweimal im Jahr zusammen. Es werden<br />

Ziele der Radverkehrs politik diskutiert<br />

und Radverkehrsplanungen vorgestellt.<br />

3.3 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Ein gut funktionierender öffentlicher Personennahverkehr<br />

ist essentieller Bestandteil im Mobilitätsmix. Überall in<br />

der Welt haben dabei schienengebundene Systeme eine<br />

Renaissance erfahren. Die <strong>Karlsruhe</strong>r Stadtpolitik hat dabei<br />

bereits in Zeiten, in denen andere Städte funktionierende<br />

Systeme abgebaut und auf einen Ausbau <strong>des</strong> Individualverkehrs<br />

gesetzt haben, weiter an der Straßenbahn<br />

festgehalten und das System konsequent ausgebaut.<br />

<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong> in Zusammenarbeit<br />

mit den Verkehrsträger VBK sind:<br />

Frühzeitige Variantenuntersuchungen, Berücksichtigung<br />

von Optionstrassen für die Straßenbahn im Flächennutzungsplan,<br />

in Rahmenplänen und in Bebauungsplänen,<br />

Betreuung und Abstimmung von Planungen der Verkehrsbetrieben,<br />

Vorstellung im Planungsausschuss. Die<br />

2 Straßenbahntrasse<br />

zur<br />

Nordstadt,<br />

Planung: VBK<br />

2 „Fahrradstadt <strong>Karlsruhe</strong>“- Radfahrstreifen<br />

Hans-Thoma-Straße.<br />

29


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

3 Verkehrsplanung<br />

planerische Begleitung der Kombi-Lösung mit den notwendigen<br />

Teilprojekten bleibt auch noch in den kommenden<br />

Jahren eine Aufgabe seitens der Stadtplanung.<br />

Eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben ist der barrierefreie<br />

Ausbau von Haltestellen. Was bei Neubauten seit<br />

dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Behindertengleichstellungsgesetzes<br />

selbstverständlich ist, soll sukzessive auch bei allen<br />

anderen Haltestellen umgesetzt werden. Ziel ist es, an allen<br />

Haltestellen einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurstraßenbahnen<br />

anzubieten, wofür ein 34 cm hoher<br />

Bahnsteig notwendig wird. Zukünftig werden aber auch<br />

weiterhin Mittelflurstadtbahnwagen in <strong>Karlsruhe</strong> verkehren,<br />

die für einen barrierefreien Einstieg einen 55 cm hohen<br />

Bahnsteig benötigen. Deshalb ist vorgesehen, an einigen<br />

Haltestellen barrierefreie Übergangsmöglichkeiten<br />

von einem Mittelflurwagen in einen Niederflurwagen zu<br />

30<br />

schaffen. Zentrales Projekt hierzu ist derzeit der Bahnhofplatz.<br />

Ein Umbau hat hier gravierende verkehrliche und<br />

städtebauliche Auswirkungen, weshalb ein Architekturwettbewerb<br />

durchgeführt wurde. Derzeit laufen die Vorbereitungen<br />

für die Planfeststellung.<br />

3.4 Motorisierter Individualverkehr<br />

2 Bahnhofplatz<br />

Bevor neue Verkehrsanlagen geplant oder Änderungen<br />

am Bestand vorgenommen werden, muss geklärt werden,<br />

von welcher Verkehrsmenge auszugehen ist, wie<br />

sich der Verkehr zusammensetzen wird und welche Verkehrsqualität<br />

angeboten werden soll. Oft reichen hierfür<br />

Verkehrserhebungen <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> aus, je nach Fragestellung<br />

können aber auch zusätzlich noch Prognosen<br />

(allgemeine Tendenzen sowie Auswirkungen lokaler Entwicklungen)<br />

erforderlich sein. Verkehrserhebungen sind


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

3 Verkehrsplanung<br />

ein zentrales Arbeitsfeld im Bereich Verkehr. Sie dokumentieren<br />

bestehende Verkehrsmengen oder -abläufe<br />

und können je nach Fragestellung auf sehr unterschiedliche<br />

Weise durchgeführt werden.<br />

Die am häufigsten durchgeführte Verkehrserhebung ist<br />

die Verkehrszählung. Die seitliche Darstellung gibt einen<br />

Überblick über die vom Planungsamt durchgeführten<br />

Verkehrszählungen.<br />

Einige Fragestellungen lassen sich jedoch anhand von<br />

Zählungen nicht mehr beantworten. Bei größeren Untersuchungsräumen,<br />

wie z.B. einem ganzen Stadtteil im<br />

Rahmen eines Sanierungsprogramms, werden meistens<br />

auch Themen wie Durchgangsverkehr oder Aufenthaltsdauer<br />

von Fahrzeugen im Gebiet diskutiert. Zu diesem<br />

Zweck hat das Stadtplanungsamt mehrere Videokameras<br />

sowie eine Software zur Kennzeichenerkennung angeschafft.<br />

Damit lassen sich Fahrtrouten nachvollziehen,<br />

Reisegeschwindigkeiten messen sowie der Anteil von<br />

Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr analysieren.<br />

Der Neubau von Straßen ist, von wenigen Lückenschlüssen<br />

im Straßennetz ( B36 im Westen und B10 im Osten)<br />

oder dem Bau von Erschließungsstraßen für Wohn- oder<br />

Gewerbegebiete einmal abgesehen, weitgehend in den<br />

Hintergrund getreten. Planungen betreffen derzeit überwiegend<br />

Änderungen im Bestand.<br />

Vom Stadtplanungsamt eingesetzte Zählmethoden:<br />

Manuelle Zählung<br />

• Erfassung erfolgt mittels Handgerät,<br />

i.d.R. in 15-Minuten-Intervallen<br />

• bei qualifiziertem Personal gute Ergebnisse auch bzgl.<br />

der Klassifizierung (Lkw / Pkw…)<br />

• gut zur Zählung von Knotenpunkten geeignet<br />

• je nach Größe / Verkehrsstärke sind zwischen einem<br />

und vier Zähler pro Knoten erforderlich<br />

• i.d.R. Zählung von 06.00 - 20:00 Uhr, längere Zählun<br />

gen sind kaum realisierbar<br />

Seitenradar<br />

• Automatische Zählung der Fahrzeuge, Radarmessung<br />

vom Straßenrand aus<br />

• relativ genaue Geschwindigkeitsmessung<br />

• Klassifizierung der Fahrzeuge über Längenmessung,<br />

dies aber nur mäßig genau<br />

• Erhebung über mehrere Tage möglich<br />

• Geeigneter Standort oft schwer zu finden<br />

• Ausfall / Unterbrechung der Zählung, wenn Gerät ver-<br />

dreht oder Sicht auf Straße z.B. durch parken<strong>des</strong> Fahr-<br />

zeug verdeckt wird<br />

Zählplatte<br />

• Automatische Zählung durch Magnetsensor bei Über<br />

fahren durch Fahrzeug<br />

• Geschwindigkeitsmessung und Klassifizierung möglich,<br />

dies aber nur mäßig genau<br />

• Erhebung über mehrere Tage möglich<br />

• Fast beliebig platzierbar<br />

• Keine Kontrolle der gemessenen Daten während der<br />

Messung möglich<br />

• Montage und Demontage auf Fahrbahn erfordert de-<br />

ren kurzzeitige Sperrung<br />

1 Augustenburgstraße Grötzingen vorher... ...und nachher<br />

31<br />

Quelle: Schuh-Co GmbH<br />

Seitenradargerät<br />

in der Tullastraße<br />

Quelle: Nu-Metrics


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

3 Verkehrsplanung<br />

3.5 Ruhender Verkehr, Bewohnerparken<br />

Den Wünschen der Autofahrer nach ausreichend und gut<br />

erreichbaren Abstellmöglichkeiten kann aus städtebaulichen<br />

und verkehrlichen Gründen in vielen Fällen nicht<br />

32<br />

entsprochen werden. Daher ist ein Interessenausgleich<br />

zu suchen. Dieser ist abhängig von der jeweiligen Gebietsstruktur<br />

und den Nutzeransprüchen, z.B. der anderen<br />

Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger.<br />

Auch Anwohnerinteressen sind zu berücksichtigen.<br />

Um einen Ausgleich für Bewohner in Quartieren mit besonders<br />

hohem Parkdruck und fehlenden privaten Abstellmöglichkeiten<br />

zu schaffen, wurden seit 1982 zahlreiche<br />

Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Hierbei sind die<br />

gesetzlichen Vorschriften zu beachten, wonach tagsüber<br />

zwischen 9 und 18 Uhr nicht mehr als 50 % einer Zone<br />

den Bewohnern vorbehalten sein darf und nachts nicht<br />

mehr als 75 %.<br />

Für die Grundlagenermittlung, ob und wie eine Bewohnerparkzone<br />

möglich ist, sind aufwendige Parkierungserhebungen<br />

notwendig, die vom Stadtplanungsamt<br />

durchgeführt werden.<br />

2 Bürklinstraße<br />

Bewohnerparkzonen in <strong>Karlsruhe</strong>, Parkierungserhebung: Stadtplanungsamt, Plan: Tiefbauamt


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

4 Gestaltungsplanung für<br />

öffentliche Räume<br />

Den öffentlichen Raum nehmen wir auf unseren Wegen<br />

durch die Stadt wahr: unsere Plätze, Parks, Grünanlagen,<br />

die Gehwege, Verkehrsflächen, Spielplätze, Stadtmöbel,<br />

Werbeflächen, Baumalleen, Wasserflächen. Der<br />

öffentliche Raum deckt dabei eine Vielzahl von Funktionen<br />

ab. Er ist (Fort-) Bewegungsfläche, Aufenthaltsbereich,<br />

Erholungsbereich und immer auch Ort der Begegnung<br />

und <strong>des</strong> Austausches. Er dient der Orientierung,<br />

der Repräsentanz und der Identifikation der Bürger mit<br />

ihrer Stadt. Im öffentlichen Raum drückt sich die Lebendigkeit<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Lebens aus. Das Ziel der Gestaltung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Raums ist es, die Lebens- und Aufenthaltsqualität<br />

aufzuwerten. Es sollen die Stärken der<br />

Stadt deutlicher hervorgehoben und eine Gestaltqualität<br />

gesichert werden.<br />

Welche Möglichkeiten stehen für die Erreichung dieser<br />

Ziele zur Verfügung?<br />

· Konzepte für Plätze, Höfe, das nächtliche Stadtbild<br />

und Stadteinfahrten<br />

· Normative Instrumente wie Gestaltungssatzungen,<br />

Erhaltungssatzungen<br />

· Projektplanungen mit den Elementen Bodenbelag,<br />

Möblierung, Bepflanzung, Wasser, Beleuchtung<br />

· Beratung zur Fassadengestaltung, Werbung<br />

Projektentwicklungen in der <strong>Karlsruhe</strong>r Innenstadt, aber<br />

auch in der Altstadt Durlach sind von besonderem öffentlichen<br />

Interesse begleitet, da sie die Wahrnehmung<br />

der Stadt durch die Bürger unmittelbar betreffen. Oft<br />

sind Belange <strong>des</strong> Denkmalschutzes zu berücksichtigen.<br />

Größere Projekte durchlaufen eine Reihe<br />

von Entwicklungsstufen. Am Beginn steht<br />

im Idealfall ein konkurrieren<strong>des</strong> Verfahren.<br />

Oft schließt sich ein Bebauungsplanverfahren<br />

an. Beispiele für solche Verfahren sind<br />

die Erweiterung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts<br />

oder auch die Neubebauung der<br />

Nordseite <strong>des</strong> Marktplatzes. Ihnen ist gemeinsam,<br />

dass eine qualifizierte Auseinandersetzung mit<br />

den Argumenten <strong>des</strong> Denkmalschutzes ebenso notwendig<br />

ist wie eine gut vorbereitete Diskussion in Öffentlichkeit<br />

und Gemeinderat. Diese Projekte prägen das Stadtbild<br />

in besonderer Weise und müssen daher eine Qualität<br />

aufweisen, die diesen Status über sehr lange Zeiträume<br />

rechtfertigt.<br />

1 Marktplatz<br />

Nordseite<br />

„Kaiser-Karree“;<br />

LRO-Architekten<br />

Lederer,<br />

Rangnarsdottir,<br />

Oei<br />

33<br />

1 Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

4 Gestaltungsplanung für<br />

öffentliche Räume<br />

4.1 Plätzekonzept, Höfekonzept<br />

<strong>Karlsruhe</strong> besitzt eine große Zahl öffentlicher innerstädtischer<br />

Freiflächen mit unterschiedlichen Grundformen<br />

und räumlichen Qualitäten. Sie bieten durch ihre individuelle<br />

Form und die Lage an wichtigen Punkten im Straßennetz<br />

gute Orientierungsmöglichkeiten in der Stadt<br />

und haben damit das Potenzial, eigene Identitäten zu<br />

entwickeln.<br />

34<br />

Vorschlag für eine „Thematisierung“ von Plätzen<br />

2 „Platz der Grundrechte“, Jochen Gerz


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

4 Gestaltungsplanung für<br />

öffentliche Räume<br />

Die öffentlichen Räume der Stadt werden den neuen Bedürfnissen<br />

angepasst. Grundlage hierfür ist das Plätze-<br />

und Höfekonzept. Mit dem Kirchplatz St. Stephan und<br />

dem Platz der Grundrechte konnten zwei attraktive Stadtplätze<br />

im Innenstadtbereich neu geschaffen werden.<br />

Neben den öffentlichen Plätzen stellen die bisher in der<br />

Gestaltung sehr vernachlässigten ehemaligen „Lieferhöfe“<br />

ein nicht zu unterschätzen<strong>des</strong> Freiraumpotenzial<br />

in der Innenstadt dar, das aktiviert werden soll. Ziel ist,<br />

die Aufenthaltsqualität der Lieferhöfe zu steigern, die<br />

2 Spielplatz Kirchplatz St. Stephan (Gartenbauamt <strong>Karlsruhe</strong>)<br />

Höfe besser auffindbar und erlebbar zu machen und<br />

„positive Adressen“ zu bilden. Gleichzeitig können die<br />

Höfe dazu dienen, die rückwärtigen Bereiche der Kaiserstraße<br />

zu erschließen. Ab Herbst 2006 wurde im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Sanierungsgebietes „City-West“ ein umfangreiches<br />

Beteiligungsverfahren durchgeführt. Gemeinsam<br />

mit den Bürgerinnen und Bürger wurden<br />

Aufwertungskonzepte erarbeitet, Verbesserungen im<br />

Waldhof wurden bereits begonnen. Die nächsten Maßnahmen<br />

sind im Hirsch- und im Passagehof vorgesehen.<br />

35


36<br />

1<br />

Hirschhof: Bestand (kleines Bild), Planung TRANSURBAN, Beleuchtungskonzept Vogt & Partner


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

4 Gestaltungsplanung für<br />

öffentliche Räume<br />

4.2 Lichtplan<br />

Mit dem seit 2008 vorliegenden „Lichtplan <strong>Karlsruhe</strong>“<br />

(siehe auch www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/<br />

projekte/lichtplan) soll die Beleuchtung der Stadt bewusster<br />

ge staltet und der unverwechselbare Charakter<br />

der Stadt auch nachts her vor ge ho ben werden. Der<br />

Lichtplan regelt erstmals stadtübergreifend auch den gestalterischen<br />

Umgang mit Licht mit dem Ziel, die bestehenden<br />

und geplanten Be leuchtungsanlagen mit geringst<br />

möglicher Lichtverschmutzung und vorbildhafter<br />

Energie ef fizienz zu konzipieren. Durch die zusätzlichen<br />

Beleuchtungsmaßnahmen soll der Energieverbrauch mittelfristig<br />

nicht höher werden. Die Energieaufwendungen<br />

für neue Beleuchtungsprojekte soll durch den Einsatz<br />

effizienter Lichttechniken im Allgemeinen ausgeglichen<br />

werden. Der Lichtplan wurde in den „<strong>Karlsruhe</strong>r Masterplan<br />

2015“ aufgenommen.<br />

Ein Lichtgestaltungsbüro hat unter der Federführung <strong>des</strong><br />

<strong>Stadtplanungsamtes</strong> und in enger Zusammenarbeit mit<br />

den Stadtwerken und dem Tiefbauamt im Frühjahr 2006<br />

den Planungsprozess für den „Lichtplan <strong>Karlsruhe</strong>“ begonnen.<br />

Mit zahlreichen Beteiligten wie städtische Ämtern,<br />

Institutionen, Bürgervereinen und Ortschaftsräten<br />

- wurden Inhalte und Ziele disku tiert und Anregungen<br />

aufgenommen und rückgekoppelt.<br />

Erste wichtige Bausteine <strong>des</strong> Lichtplans wurden<br />

bereits im Vorgriff auf das Konzept realisiert,<br />

etwa der Kirchplatz St. Stephan, der<br />

Platz der Grundrechte und die neue Beleuchtung<br />

in der Kaiserstraße. Zusätzlich konnten<br />

durch Unterstützung Privater wesentliche<br />

nächtliche Anstrahlungen von öffentlichen<br />

und privaten Objekten in den letzten Jahren umgesetzt<br />

werden, u. a. die Beleuchtung <strong>des</strong> Zentrums für Kunst<br />

und Medien technologie (ZKM) sowie das Schloss Gottesaue.<br />

Auch die Lan<strong>des</strong>samm lung am Friedrichsplatz, das<br />

Prinz-Max-Palais, die Kunsthalle sowie das Vierordtbad<br />

er strahlen - Dank <strong>des</strong> Sponsorings der Stadtwerke <strong>Karlsruhe</strong><br />

- zwi schenzeitlich in einem neuen Licht.<br />

1 Lichtplan - Übersichtsplan Innenstadt <strong>Karlsruhe</strong>: Vogt & Partner<br />

2 Illumination - Prinz Max Palais<br />

37


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

4 Gestaltungsplanung für<br />

öffentliche Räume<br />

4.3 Gestaltungs- , Erhaltungs- und<br />

Gesamtanlagensatzung<br />

In einem gewissen Umfang kann das Stadtbild durch<br />

kommunale Satzungen beeinflusst werden. Es stehen<br />

neben den bereits erwähnten „Örtlichen Bauvorschriften“<br />

nach der LBO weitere gesetzgeberische Möglichkeiten<br />

zur Verfügung (siehe auch Anhang):<br />

•<br />

Gestaltungssatzungen nach der Lan<strong>des</strong>bauordnung:<br />

In einer Gestaltungssatzung können Anforderungen an<br />

die äußere Gestaltung der Gebäude und Anforderungen<br />

an Werbeanlagen formuliert werden. Das Verfahren<br />

folgt dem eines Bebauungsplanes. Gestaltungssatzungen<br />

sind sehr oft in Bebauungspläne integriert. Spezielle<br />

Satzungen sind gültig für die Gebiete Kentuckyallee/<br />

Louisianaring, Rheinbergstraße 10-12, Ortskern Daxlanden,<br />

Breite Straße 19-27, Baumgartensiedlung, ehemalige<br />

Amerikanersiedlung, Ortskern Beiertheim sowie Baublock<br />

Schnetzler-, Klose-, Gutsch- und Schwarzwaldstraße.<br />

•<br />

Erhaltungssatzungen nach dem Baugesetzbuch:<br />

Sie dienen dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines<br />

Gebietes. Beispiele sind die Erhaltungssatzungen Grötzingen,<br />

Baumgartensiedlung oder Ortskern Beiertheim.<br />

38<br />

1 Geltungsbereich Gesamtanlage „Altstadt Durlach“<br />

•<br />

1 Gestaltungssatzung Kentuckyallee/Louisianaring<br />

2 Erhaltungssatzung „Ortskern Beiertheim“<br />

Gesamtanlagensatzung nach dem<br />

Denkmalschutz gesetz:<br />

Gesamtanlagen grenzen Bereiche ab, in denen bedeutende<br />

historische Ensembles in ihrem Erscheinungsbild<br />

zu erhalten sind. In der Stadt <strong>Karlsruhe</strong> gibt es dieses<br />

Instrument für die Altstadt Durlach und für den Gutenbergplatz.<br />

2 Gesamtanlage Gutenbergplatz


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

4 Gestaltungsplanung für<br />

öffentliche Räume<br />

4.4 Projektplanungen<br />

In den vergangenen Jahren gab es in Zusammenhang<br />

mit dem Beteiligungsverfahren „City 2015 - Anschluss<br />

Zukunft“ diverse Maßnahmen zur Aufwertung <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Raums in der <strong>Karlsruhe</strong>r Innenstadt. Die Kaiserstraße<br />

erhielt eine neue Möblierung und eine<br />

stimmungsvollere Beleuchtung.<br />

Der „Kirchplatz St.<br />

Stephan“ wurde von<br />

einem Parkplatz zu<br />

einer Platzfläche mit<br />

Außengastronomie,<br />

Wasserspielen und<br />

Spielplatz umgestaltet.<br />

Mit einem Kunstwerk<br />

von Jochen Gerz als<br />

zeitgemäßes Denkmal in<br />

der Abfolge der Denkmäler<br />

vom Schlossplatz bis<br />

zum Rondellplatz wurde<br />

der „Platz der Grundrechte“<br />

geschaffen. Straßen im<br />

Stadtmobiliar in<br />

<strong>Karlsruhe</strong><br />

Handbuch · Stadt <strong>Karlsruhe</strong> · 2001<br />

Umfeld <strong>des</strong> Ettlinger Tor Centers wurden fußgängerfreundlicher<br />

gestaltet. All diese Maßnahmen haben zur<br />

Aufwertung <strong>des</strong> öffentlichen Raums beigetragen. Um<br />

in der Stadt eine möglichst durchgängige gute Qualität<br />

bei der Möblierung zu erreichen, soll das „Handbuch für<br />

Stadtmobiliar“ allen Planungsträgern und Privaten bei<br />

der Auswahl von Objekten Hilfestellung leisten.<br />

Neben den klassischen öffentlichen Räumen wie Plätze<br />

und Fußgängerzonen gibt es viele Bereiche, die ebenso<br />

das Bild unserer Stadt prägen wie Lärmschutzwände an<br />

Straßen oder Bahnstrecken, Verkehrsbauwerke wie Fußgängerunterführungen<br />

oder Brücken oder die Einrichtungen<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs, Straßenbahnstrecken<br />

und deren Haltestellen, Trafostationen oder Gleisüberwege.<br />

Es ist erforderlich, den Spielraum der Gestaltung<br />

in Auseinandersetzung mit den notwendigen technischen<br />

Vorgaben auszuloten, um eine hochwertige Gestaltung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Raums zu erlangen.<br />

2 Lärmschutzwand in Bulach,<br />

Planung: GJL Architekten<br />

2 Multileuchten in der Innenstadt<br />

2 Info-, Internet-, und Werbeflächen in der Kaiserstraße<br />

2 Neue innerstädtische Sitzbänke<br />

2 Kulturwegweiser im Stadtgebiet<br />

2 Barrierefreie Straßenbahntrasse Nordstadt<br />

39


4 Ensemble Ludwig-Marum-Straße<br />

<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

4 Gestaltungsplanung für<br />

öffentliche Räume<br />

4.5 Fassadengestaltung und Farbberatung<br />

Die Farbgestaltung ist für Bauträger nicht anzeige- oder<br />

genehmigungspflichtig. Aber oft sind im Bebauungsplan<br />

oder in den Baugenehmigungen Vorgaben formuliert,<br />

die mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden. So<br />

erfolgt eine fachgerechte Beratung bei Objektsanierungen<br />

der Stadt, der Volkswohnung<br />

und anderer Baugesellschaften und<br />

auf Anfrage für alle Bürger bei Neubauten<br />

oder Hausrenovierungen.<br />

Das Ziel der Fassadengestaltung und Farbberatung ist<br />

eine stimmige Gestaltung im gesamten Baugebiet und<br />

besonders im Straßen-Ensemble. Farbe ist der kostengünstigste<br />

Baustoff zur Stadtverschönerung.<br />

40<br />

4 Abgestimmte<br />

Fabgestaltung<br />

im Sanierungsgebiet<br />

Mühlburg nach<br />

einem Entwurf<br />

der Volkswohnung<br />

4 Entwurfs-Varianten<br />

zur<br />

Neugestaltung<br />

<strong>des</strong> Eckhauses<br />

Mühlburger Tor


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

5 Stadterneuerung<br />

Stadterneuerung hat in <strong>Karlsruhe</strong> eine lange Tradition.<br />

Die ersten Planungen entstanden für die Altstadt Mitte<br />

der 1920er Jahre. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte<br />

mit dem Umbau der Rheinstraße in Mühlburg in<br />

den 1950er Jahren die erste große Sanierungsmaßnahme.<br />

Ab 1971 folgte mit dem Sanierungsgebiet „Dörfle“<br />

eines der größten Stadterneuerungsprojekte in der<br />

Bun<strong>des</strong>republik (Abschluss 1994). Weitere Programme<br />

konnten für die Durlacher Altstadt, Südstadt, Weststadt,<br />

Oststadt, Hauptbahnhof-Süd u.a. durchgeführt<br />

werden. Neben den Programmen im Rahmen <strong>des</strong> früheren<br />

Städtebauförderungsgesetzes und dem jetzigen<br />

Baugesetzbuches gab es Lan<strong>des</strong>programme, die auch<br />

in <strong>Karlsruhe</strong> in verschiedenen Stadtteilen ihren Niederschlag<br />

fanden.<br />

Die Strategie der Innenentwicklung umfasst neben dem<br />

Stadtumbau, den Konversionen auch die Stadterneuerung<br />

als Stadtsanierung. Dabei wird Stadtplanung als<br />

Quartiersplanung in Verbindung mit dem Einsatz von finanziellen<br />

Förderungen Bund-Länder-Programm<br />

und der Bündelung unterschiedlicher<br />

Programme unter Beteiligung der Betroffenen in<br />

verhältnismäßig 'SOZIALE kurzen Zeiträumen wirksam. STADT' Prinzipiell<br />

werden öffentliche und private Maßnahmen gefördert.<br />

<strong>Karlsruhe</strong><br />

Welche Mittel dafür von Bund und/oder Land zur Verfügung<br />

stehen, ist von den einzelnen Fördermodellen und<br />

verfügbaren Budgets abhängig. Seit 10 Jahren wird in<br />

Deutschland zum Beispiel das Programm „Soziale Stadt“<br />

erfolgreich eingesetzt, da dieser Förderansatz nicht nur<br />

auf bauliche Sanierung Bund-Länder-Programm<br />

ausgerichtet ist, sondern auch<br />

zur Umsetzung lokal orientierter sozialpolitischer und<br />

wirtschaftspolitischer 'SOZIALE Ziele führen kann. STADT'<br />

Die Stadt selbst<br />

hat bei allen Programmen <strong>Karlsruhe</strong> einen eigenen Förderbeitrag<br />

zu leisten. Vertiefende Informationen über die Sanierungsprogramme<br />

und Verfahren sind im Anhang unter<br />

Punkt 8.2 aufgeführt.<br />

'SOZIALE STADT'<br />

Bund-Länder-Programm<br />

<strong>Karlsruhe</strong><br />

5.1 Städtische Förderrichtlinien für private<br />

Modernisierungen<br />

Die Förderung von Gebäudemodernisierungen ist ein<br />

wichtiges Element der Stadtsanierung. Die Modernisierung<br />

und Instandsetzung von Wohngebäuden verbessert<br />

insgesamt die Wohnqualität in einem Quartier. Die<br />

Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze)<br />

können dabei für private Hauseigentümer eine gewisse<br />

Signalwirkung haben. Beide Elemente, sowohl das<br />

Engagement der privaten Haus-/Wohnungseigentümer,<br />

aber auch die öffentlichen Maßnahmen sind sehr wichtig<br />

für den Erfolg eines Sanierungsprogrammes.<br />

Das erstrangige Ziel der Förderung ist die Modernisierung<br />

von Wohnraum. Hier sind im Wesentlichen energetische<br />

Maßnahmen wie z. B. der Austausch von ungenügend<br />

verglasten Fenstern gegen Isolier-/<br />

Wärmedämmverglasung, die Wärmedämmung an<br />

den Fassaden der Häuser, der Austausch bisheriger<br />

Einzelofenheizungen gegen moderne Zentral-<br />

bzw. Etagenheizungen oder die Grundrissverbesserung<br />

(z.B. Einbau von Bädern, Anbau<br />

von Balkonen) zur Anhebung der Wohnqualität<br />

und Anpassung an den derzeit bestehenden<br />

Wohnungsstandard zu sehen. Im Sanierungsgebiet<br />

City-West wird auch die Umwandlung<br />

von gewerblichen Flächen in Wohnraum gefördert,<br />

um in der <strong>Karlsruhe</strong>r Innenstadt das<br />

Wohnen wieder attraktiv zu gestalten.<br />

Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von<br />

Aufenthaltsqualität in der unmittelbaren<br />

Nähe <strong>des</strong> Hauses. Hier können ggf.<br />

Zuschüsse für so genannte Ordnungsmaßnahmen<br />

(Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen) und für die<br />

Neugestaltung (Begrünung, Schaffung von Aufenthaltsflächen)<br />

<strong>des</strong> Hinterhofes gewährt werden.<br />

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich insbesondere<br />

in den Vorschriften <strong>des</strong> Baugesetzbuches (§§ 136 ff)<br />

in Verbindung mit den auf Lan<strong>des</strong>ebene bestehenden<br />

Rahmenvorgaben der Städtebauförderrichtlinien. Was<br />

als Modernisierung anzusehen ist, wird in den §§ 148,<br />

177 BauGB dargestellt. Die Förderung privater Moderni-<br />

41


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

5 Stadterneuerung<br />

sierungen/Instandsetzungen kann eine Gemeinde bezuschussen.<br />

Ein Rechtsanspruch der privaten Eigentümer<br />

auf Förderung wird allerdings durch die Förderrichtlinien<br />

nicht begründet (siehe auch Anhang).<br />

5.2 Aktuelle Stadterneuerungsprojekte in<br />

<strong>Karlsruhe</strong><br />

Programm Soziale Stadt (SSP) Innenstadt-West (36 ha):<br />

Das zweite <strong>Karlsruhe</strong>r SSP-Gebiet, nach der südlichen<br />

Oststadt, läuft seit 2003. Der Abschluss der Maßnahme<br />

ist für Ende 2011 vorgesehen. Der Förderrahmen für das<br />

Gebiet beträgt rund 4,2 Mio. Euro. Zur Behebung der<br />

festgestellten städtebaulichen Missstände (Nutzungskonflikte<br />

Gast-/Ver gnügungs stätten und Wohnen, fehlende<br />

Grün- und Freiflächen) wurden im Rahmen der<br />

vielfältigen Besprech ungs runden im Zuge der Bürgerbeteiligung<br />

bereits folgende Projekte verwirklicht:<br />

- Umgestaltung <strong>des</strong> Schulhofes der Leopoldschule zu einem<br />

teilweise öffentlichen Platz durch eine (zeitweise)<br />

Verringerung <strong>des</strong> Schulhofes selbst.<br />

- Umgestaltung der Sophienstraße im Einmündungsbereich<br />

an der Karlstraße, Aufwertung <strong>des</strong> Gehwegbereichs<br />

vor dem Fichtegymnasium und vor dem Agneshaus<br />

sowie die Aufwertung <strong>des</strong> Vorfel<strong>des</strong> der Ladenzeile<br />

zischen Reinhold-Frank- und Leopoldstraße.<br />

42<br />

Sanierungsgebiete: blau - bestehende Sanierungsgebiete<br />

rot - aufgehobene/abgeschlossene Sanierungsgebiete<br />

1 Öffentliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt-West“<br />

- Private Modernisierungen im Wohnungsbestand<br />

Auch in diesem Gebiet lassen sich soziale Projekte nennen,<br />

die im Rahmen <strong>des</strong> Quartiersmanagements bzw.<br />

der Bürgerbeteiligung aufgegriffen wurden. Das ehemalige<br />

Büro <strong>des</strong> Quartiermanagements, in welchem vor Ort<br />

die Lenkungsgruppensitzungen der Verwaltung stattfanden,<br />

ist heute ein „Netzwerkladen“ der AWO.<br />

Sanierungsgebiet „Innenstadt-West“


3 Öffentliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt-West“: 43 Schulhof Leopoldschule


Sanierungsgebiet „City West“<br />

<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

5 Stadterneuerung<br />

Stadterneuerungsgebiet (SEP) City-West (30 ha):<br />

Dieses Gebiet schließt an das SSP-Gebiet Innenstadt-<br />

West an und wurde 2006 in das Förderprogramm auf genommen.<br />

Ablauf <strong>des</strong> Programmgebietes wird Ende 2014<br />

sein (Förderrahmen 3,2 Mio. Euro).<br />

Die im Sanierungsgebiet festgestellten städtebaulichen<br />

Missstände umfassen vor allem<br />

fehlende Grün- und Freiflächen, ungeordnete<br />

Baustruktur in den Blockinnenbereichen,<br />

Stellplatzmangel, Nutzungskonflikte<br />

Gast- und Vergnügungsstätten - Wohnen,<br />

bauliche und städtebauliche Mängel im öffentlichen<br />

Straßenraum und nicht zuletzt eine veraltete<br />

Substanz in den Wohnhäusern.<br />

44<br />

1 CI - Elemente für Hofeingänge, Entwurf: TRANSURBAN<br />

Gestaltung Passagehof<br />

Vorstellbare Variante 3<br />

BÜRGERBET EILIGUNG I M SANI ERUNGSGEBIET CITY – W EST<br />

S A N I E R U N G S B E I R A T 1 6 . 0 2 . 0 7<br />

TRANSURBAN


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

5 Stadterneuerung<br />

Programm Soziale Stadt (SSP) Mühlburg (72 ha):<br />

Mühlburg ist das dritte Sanierungsgebiet der Stadt<br />

<strong>Karlsruhe</strong> im Bund-Länderprogramm „Stadtteile mit<br />

besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“. Die<br />

Laufzeit begann Anfang 2007 und wird Ende 2015 abgeschlossen<br />

sein. Zur Behebung der festgestellten städ-<br />

4 Sanierungsgebiet „Mühlburg“<br />

45


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

5 Stadterneuerung<br />

tebaulichen Missstände (wie Lärmbelastung, bauliche<br />

Mängel an Straßen, fehlende Stellplätze, Defizite an<br />

qualitätvollen öffentlichen Freiflächen, teils veraltete<br />

Substanz der Wohnhäuser) wurden in den im Sanierungsbüro<br />

in der Lameystraße tagenden Lenkungsgruppensitzungen<br />

als erste Projekte die Umgestaltung<br />

der Glümerstraße, <strong>des</strong> Lindenplatzes und Umbau und<br />

Aufwertung <strong>des</strong> Kinder- und Jugendtreffs Mühlburg<br />

thematisiert. Im Rahmen <strong>des</strong> Sonderprogramms <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> „Ex-Wost“ wurden bereits erste Maßnahmen<br />

zur Stärkung der lokalen Wirtschaft erarbeitet und<br />

verwirklicht.<br />

46<br />

1 Beleuchtungskonzept Mühlburg, Vogt & Partner<br />

Stadterneuerung Rintheim:<br />

Für Rintheim sind Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.<br />

Nach Abschluss der „Vorbereitende Untersuchung“ gemäß<br />

§ 141 BauGB soll die Sanierung von Rintheim in<br />

zwei Teilbereichen, das Rintheimer Feld mit dem „Soziale<br />

Stadt Programm“ und Alt Rintheim mit dem „Lan<strong>des</strong>sanierungsprogramm“,<br />

erfolgen.<br />

Kriegsstraße-West:<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> geplanten Sanierungsgebietes „Kriegsstraße-West“<br />

ist eine Aufwertung und Umgestaltung<br />

der Freiräume „Kühler Krug“ und Weinbrennerplatz,<br />

sowie eine Verbesserung im Bereich der Kriegsstraße<br />

(Lärmschutz, ÖPNV, Stellplätze) geplant. Die Voruntersuchung<br />

beginnt im Herbst 2009.


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

6 Dienstleistungen für die<br />

<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />

Erfolgreiches Planen erfordert nicht nur den Einsatz der<br />

eigentlichen Planungstätigkeit in Form von Konzipieren,<br />

Entwerfen, Konstruieren, Formulieren von Regeln, sondern<br />

auch Vorbereiten, Verwalten, Vermitteln. Folgende<br />

Angebote stehen im Stadtplanungsamt zur Verfügung:<br />

· Verwaltung<br />

· Modellbau<br />

· Medien<br />

· Grafik<strong>des</strong>ign<br />

· Wettbewerbsberatung<br />

· Geschäftsstelle <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates<br />

Personal- und Organisationswesen, Kassen- und Rechnungswesen,<br />

Sekretariatsarbeit, Sitzungsvorbereitung<br />

bilden das administrative Rückgrat jeder größeren Organisationseinheit.<br />

Diese <strong>Aufgaben</strong> nimmt die Serviceeinheit<br />

Dienste wahr.<br />

6.1 Stadtmodell <strong>Karlsruhe</strong><br />

Seit Jahren wird in der Modellbauwerkstatt neben den<br />

projektbezogenen Arbeiten die Stadt <strong>Karlsruhe</strong> im Maßstab<br />

1:500 schrittweise nachgebaut. Das Stadtmodell soll<br />

dazu beitragen, anhand der körperlichen, nicht digitalen<br />

Darstellung die Diskussion um bestehende und geplante<br />

Bauprojekte zu veranschaulichen. Das Modell wird bei<br />

gemeinderätlichen Beratungen, bei Wettbewerbsverfah-<br />

1 73 Stadtmodell-Module (Planausschnitt, helle Flächen)<br />

wurden bisher von der Modellbauwerkstatt gefertigt<br />

ren und für die Öffentlichkeit zur Veranschaulichung von<br />

städtebaulichen Planungen und Hochbauprojekten eingesetzt.<br />

Die Fertigung je<strong>des</strong> einzelnen Hauses direkt aus<br />

den Bauakten <strong>des</strong> Bauordnungsamtes heraus gewährleistet<br />

eine sehr hohe Maßgenauigkeit der einzelnen Gebäude.<br />

Die Geometrien der Grundstücke und Straßenfluchten<br />

werden aus den digitalen Daten <strong>des</strong> Liegenschaftsamtes<br />

erhoben. Da je<strong>des</strong> Gebäude einzeln auf der Grundplatte<br />

(1 x 1 Meter) befestigt ist und sich im Bedarfsfall durch<br />

Neuplanungen ersetzen lässt, ist das Stadtmodell nicht<br />

nur ein Ausstellungsstück, sondern auch ein Arbeitsgerät,<br />

das kontinuierlich aktualisiert wird.<br />

2 Stadtmodell <strong>Karlsruhe</strong> mit Besuchergruppe<br />

47


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

6 Dienstleistungen für die<br />

<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />

6.2 Vermittlung von Planung über Medien<br />

Aufgabe der städtischen Bildstelle ist die fotografische<br />

Dokumentation von Projekten, das Erstellen von Fotografien<br />

für Präsentationen, Broschüren, Plakate etc. In<br />

erster Linie beinhaltet dies Architekturaufnahmen, Fotodokumentationen<br />

städtebaulicher Veränderungen,<br />

Platzsituationen und Stadtmobiliar.<br />

Die zweite Aufgabe der Bildstelle ist es,<br />

städtische Veranstaltungen in Bildern zu dokumentieren,<br />

die dann z.B. in der Stadtzeitung<br />

veröffentlicht werden.<br />

48<br />

6.3 Grafik<strong>des</strong>ign<br />

Botschaften und Themen der Stadt <strong>Karlsruhe</strong> sollten<br />

nicht nur informativ ansprechend, sondern auch die Aufmerksamkeit<br />

erregend und gestalterisch wirkungsvoll<br />

2 Südliche und nördliche Fassaden der Kaiserstraße


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

6 Dienstleistungen für die<br />

<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />

der Öffentlichkeit vermittelt werden. Das Ziel ist es, eine<br />

interessante und spannungsvolle Grafik mit Hilfe der<br />

Gestaltungsrichtlinien <strong>des</strong> Corporate-Designs der Stadt<br />

<strong>Karlsruhe</strong> umzusetzen. Die Öffentlichkeitsarbeit der<br />

Stadt <strong>Karlsruhe</strong>, <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong> und seiner Bereiche<br />

reicht von Wettbewerbspräsentationen, Informationstafeln,<br />

Plakaten, Broschüren, Faltblättern<br />

und Flyern über Stadtteilausstellungen<br />

bis hin zur Entwicklung von Logos und Signets.<br />

Dafür werden viele städtische Ämter<br />

betreut.<br />

6.4 Beratung bei Wettbewerbsverfahren<br />

Konkurrierende Verfahren fördern die Qualität <strong>des</strong> Bauens<br />

und Planens. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag<br />

zur Stadtbaukultur. Für <strong>Aufgaben</strong> von hoher gestalterischer<br />

Brisanz oder mit schwierigen technischen<br />

und gestalterischen Vorgaben bieten Wettbewerbe und<br />

Mehrfachbeauftragungen stets die Chance, die bestmögliche<br />

Lösung unter einer Vielfalt von Entwürfen auszuwählen.<br />

Die unterschiedlichen Lösungen können dabei<br />

zu Erkenntnissen führen, die eine einzelne Lösung gar<br />

nicht zu liefern vermag. Das Durchführen und Betreuen<br />

von Wettbewerben ist daher eine wichtige Aufgabe auch<br />

im Rahmen der Stadtplanung. Dabei bieten<br />

sich je nach Aufgabe unterschiedliche Verfahren<br />

für den Wettbewerb an (siehe auch<br />

Anhang Punkt 8.3). Das Stadtplanungsamt<br />

hat auch die Funktion einer Beratungsstelle<br />

für städtische Dienststellen, Architekten<br />

und Investoren.<br />

Nicht selten werden in Wettbewerben Themen behandelt,<br />

die entscheidenden Einfluss auf den öffentlichen<br />

Raum haben und damit die Öffentlichkeit besonders interessieren.<br />

So wurde z. B. für die Gestaltung der unterirdischen<br />

Haltestellen <strong>des</strong> zukünftigen Stadtbahntunnels der<br />

Kombi-Lösung eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt.<br />

Zuletzt stand der Wettbewerb zur Gestaltung <strong>des</strong> <strong>Karlsruhe</strong>r<br />

Bahnhofplatzes im Mittelpunkt <strong>des</strong> Öffentlichkeitsinteresses<br />

und wurde rege diskutiert.<br />

1 Konkurrieren<strong>des</strong> Entwurfsverfahren, Haltestellengestaltung „Kombi-Lösung“<br />

Beauftragungsempfehlung Entwurf: Allmann.Sattler.Wappner Architekten<br />

Neben Wettbewerben mit stadtgestalterischen <strong>Aufgaben</strong><br />

werden natürlich auch Verfahren durchgeführt, die<br />

klassische städtebauliche Planungen zum Inhalt haben.<br />

Hier geht es um die Gestaltung von Gebäudegruppen,<br />

Siedlungen oder ganzen Stadtteilen und um die öffentlichen<br />

Räume. Zu nennen sind hier z. B. die Wettbewerbe<br />

zu den Konversionsgebieten wie in Knielingen und Neureut<br />

oder zum Gebiet <strong>Karlsruhe</strong> Südost/Gottesaue.<br />

1 Wettbewerb Zoo: Irmscher / Därr<br />

49


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

6 Dienstleistungen für die<br />

<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />

50<br />

1 Wettbewerb „Bahnhofplatz Karlruhe“: terra nova landschaftsarchitekten<br />

1 Wettbewerb „Fußgängerbrücke über die B 36“:<br />

Ingenieurgruppe Bauen und Architekten Gassmann<br />

Als Beispiele für die Gestaltung von Verkehrsanlagen<br />

sind die Lärmschutzanlagen am Bulacher Kreuz, die<br />

Lichtgestaltung in der Unterführung Schwarzwaldstraße<br />

und der Fußgängerunterführung Hirschstraße oder die<br />

Fußgängerbrücke an der B 36 zu nennen. Die gestalterische<br />

Qualität dieser Planungen ist hier den vorangegangen<br />

Wettbewerben zu verdanken.<br />

6.5 Geschäftsstelle <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates<br />

Das Stadtplanungsamt ist auch Geschäftsstelle <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates.<br />

Nachdem der Gemeinderat die Geschäftsordnung<br />

für den Beirat beschlossen und die ersten<br />

Mitglieder berufen hatte, nahm das Gremium seine<br />

Arbeit 2007 auf. Bis zum Mai 2009 wurden 26 für das<br />

Stadtbild bedeutende Projekte behandelt. Ein Zwischenbericht<br />

(„Aspekte der Stadtplanung - Heft Nr. 25“) wurde<br />

dem Planungsausschuss vorgelegt.<br />

Der Gestaltungsbeirat besteht aus fünf, nicht in <strong>Karlsruhe</strong><br />

und Umgebung ansässigen Mitgliedern. Es handelt<br />

sich dabei um qualifizierte und zum Fachpreisrichter befähigte<br />

Architekten und Architektinnen, die innerhalb<br />

eines bestimmten Zeitraumes vor und nach ihrer Gestaltungsbeiratstätigkeit<br />

nicht in <strong>Karlsruhe</strong> planen und<br />

bauen dürfen. Das Gremium ist unabhängig und berät<br />

die Stadt ebenso wie Bauherren und Architekten im Sinne<br />

der Lan<strong>des</strong>bauordnung §§ 11 und 47 Abs.2. Die bisherige<br />

Arbeit wird aus Sicht der Stadtverwaltung als sehr<br />

erfolgreich eingeschätzt.<br />

1 Sitzung <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates


<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

7 Wahrnehmung der <strong>Aufgaben</strong><br />

und Organisation<br />

Stadt <strong>Karlsruhe</strong> – Stadtplanungsamt<br />

Geschäftsverteilung: Bereiche<br />

Die beschriebenen <strong>Aufgaben</strong> werden von vier Fachbereichen und der Serviceeinheit Dienste wahrgenommen.<br />

Generalplanung<br />

+ Stadtsanierung<br />

GS<br />

Heike Dederer<br />

Vorbereitende Bauleitplanung(Flächennutzungsplanung)*<br />

Verkehrsentwicklungsplanung<br />

sowie Planung<br />

von Verkehrsprojekten<br />

genereller Bedeutung*<br />

Planerische Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes mit dem<br />

Schwerpunkt Lärmschutz*<br />

Koordination mit der<br />

Landschaftsplanung<br />

und Abstimmung mit der<br />

Regionalplanung*<br />

General- und StadtteilstrukturplanungeinschließlichInfrastrukturplanung<br />

Einleitung, Konzeption,<br />

Koordination und Abwicklung<br />

von Sanierungsmaßnahmen<br />

Einzelprojekte von<br />

genereller Bedeutung<br />

sowie Standortuntersuchungen<br />

* als Planungsstelle <strong>des</strong><br />

Nachbarschaftsverban<strong>des</strong><br />

<strong>Karlsruhe</strong><br />

(NVK) für das gesamte<br />

Verbandsgebiet sowie<br />

für die Stadt <strong>Karlsruhe</strong><br />

mit entsprechender<br />

Vertiefung<br />

Planungskontaktstelle<br />

für Routinen:<br />

� Regierungspräsidium<br />

<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 21,<br />

Raumordnung<br />

� Regierungspräsidium<br />

<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 22,<br />

Sanierung<br />

� Regionalverband<br />

Mittlerer Oberrhein<br />

Verkehr<br />

V<br />

Alfons Brisbois<br />

Entwurfsplanungen für<br />

alle Verkehrsarten<br />

einschließlich Sonderplanungen<br />

(Schulweg,<br />

Behinderte, u.a.)<br />

Radverkehrskonzepte<br />

Planung für den ruhenden<br />

Verkehr (Parkierungsanlagen,<br />

Parkleitsysteme,<br />

Anwohnerparken u.a.)<br />

Verkehrserhebungen,<br />

Auswertungen, Darstellungen,<br />

Datenpflege<br />

und Verkehrsstatistik<br />

Planungen zum<br />

Verkehrsmanagement<br />

Verkehrsberatung<br />

(Baugesuche, Hochund<br />

Tiefbauplanungen)<br />

Verkehrsberatungen für<br />

Erschließung und<br />

Standortüberlegungen<br />

Verkehrsaspekte der<br />

Stadtteilrahmenplanungen<br />

Begleitung von Sonderprojekten<br />

Planungskontaktstelle<br />

für Routinen:<br />

� Deutsche Bahn AG<br />

� Regierungspräsidium<br />

<strong>Karlsruhe</strong> / Abteilung 4<br />

Straßenwesen und<br />

Verkehr<br />

� Städt. Rheinhäfen<br />

� VBK/AVG<br />

� Behindertenbeauftragter<br />

Amtsleiter<br />

Dr.-Ing.<br />

Harald Ringler<br />

Stellvertreter:<br />

Heiner Baron<br />

Serviceeinheit<br />

Dienste<br />

D<br />

Lothar Fringes<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

mit Haushalts-, Kassen-,<br />

Organisations- und Personalwesen,Informations-<br />

und Kommunikationswesen<br />

Städtebau<br />

S<br />

Heiner Baron<br />

Städtebauliche Entwürfe<br />

Verbindliche Bauleitplanung<br />

(Bebauungspläne<br />

und Satzungen einschließlich<br />

Verfahren)<br />

Stadtteilrahmenpläne<br />

und -maßnahmenpläne<br />

Planungs- und<br />

Verfahrensbetreuung<br />

Planauskünfte und<br />

öffentliche Auslegung<br />

von Bauleitplänen<br />

(Verbindungsstelle zu ZJD)<br />

Einvernehmen der Gemeinde<br />

bei Bauanträgen,<br />

Bodenverkehr und<br />

Bodenordnung (Verbindungsstelle<br />

zu BOA, LA)<br />

Planungsmanagement<br />

und Koordination<br />

Planungskontaktstelle<br />

für Routinen:<br />

� Regierungspräsidium<br />

<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 21,<br />

Baurecht<br />

� Staatliche HochbauundLiegenschaftsverwaltung<br />

� Volkswohnung GmbH<br />

� Ver- und Entsorgungsträger<br />

� Wirtschaftsförderung<br />

Stadt <strong>Karlsruhe</strong><br />

Stadtplanungsamt<br />

Oktober 2009<br />

Stadtbild<br />

SB<br />

Georg Gerardi<br />

Gestaltungsplanung<br />

öffentlicher Räume und<br />

ihrer Möblierung<br />

Städtebauliche Einzelprojekte<br />

von besonderer<br />

stadtgestalterischer<br />

Relevanz<br />

Fassadenberatung<br />

einschließlich Farbberatung<br />

Gestaltungs- und<br />

Erhaltungssatzungen<br />

(ohne Verfahren)<br />

Betreuung<br />

Gestaltungsbeirat<br />

Präsentation und<br />

Dokumentation<br />

Gestaltungsberatung<br />

und städtebauliche<br />

Begleitplanungen<br />

Beratung bei Wettbewerbsverfahren<br />

und<br />

deren Durchführung<br />

Planungskontaktstelle<br />

für Routinen:<br />

� Deutsche Post AG<br />

� Telekom<br />

� Regierungspräsidium<br />

<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 26,<br />

Denkmalschutz<br />

51


54<br />

2 Architekturspaziergang zum Thema „Lichtplan <strong>Karlsruhe</strong>“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!