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Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe

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<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

2 Städtebauliche Konzepte und<br />

Bebauungsplanung<br />

Für das <strong>Karlsruhe</strong>r Stadtgebiet gibt es über 780 gültige<br />

Bebauungspläne. Davon handelt es sich bei ca. 300<br />

Plänen um einfache Baufluchtenpläne aus der Zeit vor<br />

Einführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>baugesetzes 1960. Ca. 40 Pläne<br />

sind vorhabenbezogene Bebauungspläne.<br />

Für weitere ca. 100 Gebiete gibt es Aufstellungsbeschlüsse.<br />

Aufgrund der Vielzahl dieser Projekte können<br />

nicht alle Pläne gleichzeitig bearbeitet werden.<br />

26<br />

Die öffentliche Auslegung im Rahmen eines<br />

Bebauungsplanverfahrens ist für die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und die Durchführung<br />

<strong>des</strong> Verfahrens ein sehr wichtiger,<br />

rechtserheblicher Bestandteil. Entsprechend<br />

Bebauungsplanverfahren<br />

Stadtplanungsamt<br />

ZJD<br />

Planungsvorbereitung<br />

Ausarbeitung<br />

<strong>des</strong> Vorentwurfs<br />

Ausarbeitung<br />

<strong>des</strong> Entwurfs<br />

Berücksichtigung<br />

der Stellungnahmen<br />

Bearbeitung<br />

der Stellungnahmen<br />

Gemeinderat<br />

Planungsausschuss<br />

Ortschaftsrat<br />

PLA: Aufstellungsbeschluss<br />

in öffentlicher Sitzung<br />

PLA: Vorstellung in<br />

nichtöffentlicher Sitzung<br />

Auslegungsbeschluss<br />

in öffentlicher Sitzung<br />

Satzungsbeschluss in<br />

öffentlicher Sitzung<br />

Bürger<br />

Frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit<br />

Öffentliche Auslegung<br />

<strong>des</strong> Planentwurfs<br />

Inkrafttreten durch<br />

öffentl. Bekanntmachung<br />

sorgfältig werden diese in einem „Offenlageraum“<br />

durchgeführt. Hier können die Bürger die Planunterlagen<br />

einsehen und sich auf Wunsch auch erläutern lassen.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert noch weitere<br />

Elemente:<br />

· Aushang neu gefasster Aufstellungsbeschlüsse mit<br />

Begründung zur Information<br />

· Darlegung im Amtsblatt mit gleichzeitiger Auslegung<br />

der Planunterlagen zur Infor mation und Erörterung<br />

· frühzeitige Information zu Zielen und Zwecken von<br />

Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren mit<br />

der Möglichkeit, sich hierzu zu äußern<br />

· Bereithalten der rechtskräftig gewordenen Bebau-<br />

ungspläne zur Information.<br />

städtische<br />

Dienststellen<br />

Abstimmung innerhalb<br />

der Verwaltung<br />

Beteiligung städtischer<br />

Dienststellen<br />

Behörden,<br />

sonstige Träger<br />

öffentl. Belange<br />

Erste<br />

Behördenbeteiligung<br />

Zweite<br />

Behördenbeteiligung

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