Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe
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<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
2 Städtebauliche Konzepte und<br />
Bebauungsplanung<br />
Für das <strong>Karlsruhe</strong>r Stadtgebiet gibt es über 780 gültige<br />
Bebauungspläne. Davon handelt es sich bei ca. 300<br />
Plänen um einfache Baufluchtenpläne aus der Zeit vor<br />
Einführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>baugesetzes 1960. Ca. 40 Pläne<br />
sind vorhabenbezogene Bebauungspläne.<br />
Für weitere ca. 100 Gebiete gibt es Aufstellungsbeschlüsse.<br />
Aufgrund der Vielzahl dieser Projekte können<br />
nicht alle Pläne gleichzeitig bearbeitet werden.<br />
26<br />
Die öffentliche Auslegung im Rahmen eines<br />
Bebauungsplanverfahrens ist für die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens ein sehr wichtiger,<br />
rechtserheblicher Bestandteil. Entsprechend<br />
Bebauungsplanverfahren<br />
Stadtplanungsamt<br />
ZJD<br />
Planungsvorbereitung<br />
Ausarbeitung<br />
<strong>des</strong> Vorentwurfs<br />
Ausarbeitung<br />
<strong>des</strong> Entwurfs<br />
Berücksichtigung<br />
der Stellungnahmen<br />
Bearbeitung<br />
der Stellungnahmen<br />
Gemeinderat<br />
Planungsausschuss<br />
Ortschaftsrat<br />
PLA: Aufstellungsbeschluss<br />
in öffentlicher Sitzung<br />
PLA: Vorstellung in<br />
nichtöffentlicher Sitzung<br />
Auslegungsbeschluss<br />
in öffentlicher Sitzung<br />
Satzungsbeschluss in<br />
öffentlicher Sitzung<br />
Bürger<br />
Frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit<br />
Öffentliche Auslegung<br />
<strong>des</strong> Planentwurfs<br />
Inkrafttreten durch<br />
öffentl. Bekanntmachung<br />
sorgfältig werden diese in einem „Offenlageraum“<br />
durchgeführt. Hier können die Bürger die Planunterlagen<br />
einsehen und sich auf Wunsch auch erläutern lassen.<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert noch weitere<br />
Elemente:<br />
· Aushang neu gefasster Aufstellungsbeschlüsse mit<br />
Begründung zur Information<br />
· Darlegung im Amtsblatt mit gleichzeitiger Auslegung<br />
der Planunterlagen zur Infor mation und Erörterung<br />
· frühzeitige Information zu Zielen und Zwecken von<br />
Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren mit<br />
der Möglichkeit, sich hierzu zu äußern<br />
· Bereithalten der rechtskräftig gewordenen Bebau-<br />
ungspläne zur Information.<br />
städtische<br />
Dienststellen<br />
Abstimmung innerhalb<br />
der Verwaltung<br />
Beteiligung städtischer<br />
Dienststellen<br />
Behörden,<br />
sonstige Träger<br />
öffentl. Belange<br />
Erste<br />
Behördenbeteiligung<br />
Zweite<br />
Behördenbeteiligung