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Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe

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<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

2 Städtebauliche Konzepte und<br />

Bebauungsplanung<br />

2.1 Städtebaulicher Entwurf<br />

Bereitet der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Nutzungsstruktur<br />

einer Stadt vor, so übernimmt der Bebauungsplan<br />

die Nutzungsvorgabe und setzt die städtebauliche<br />

Ausformung für neue Quartiere, Flächen oder<br />

auch bereits bebaute, aber verbesserungswürdige Orte<br />

innerhalb der Stadt fest. Voraussetzung dafür sind in der<br />

Regel städtebauliche Entwürfe. Deren Erarbeitung erfordert<br />

die Analyse der Bestandssituation und der verschiedenen<br />

Bindungen. Weitere Schritte beschäftigen<br />

sich mit der Detaillierung der beabsichtigten Nutzungen<br />

und Baumassen und deren städtebaulich vertretbaren<br />

Verteilung, mit der erforderlichen Erschließung und der<br />

Infrastrukturausstattung, der Eingriffs- und Ausgleichsthematik<br />

und der Freiraumkonzeption. Über allem liegt<br />

der Anspruch städtebaulicher Qualität und Baukultur,<br />

Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit, Sozialverträglichkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit.<br />

Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung,<br />

der Stadtsanierung, dem Stadtumbau bzw.<br />

den Umnutzungen von bebauten, aber nicht mehr genutzten<br />

Liegenschaften (Konversionen) bestimmt auch<br />

die städtebauliche Entwurfsarbeit und den Einsatz spezieller<br />

planerischer Instrumente. Dabei spielt auch die<br />

Nachverdichtung vorhandener Baugebiete eine Rolle<br />

bzw. deren Regulierung, um städtebauliche Auswüchse<br />

zu vermeiden. Da <strong>Karlsruhe</strong> weiterhin Wachstumsregion<br />

ist, Bauland knapp und teuer ist, Innenentwicklung vor<br />

Landschaftsverbrauch steht und insbesondere der Nachhaltigkeit<br />

verpflichtet ist, muss die Nachverdichtung geeigneter<br />

Baugebiete geprüft werden.<br />

1 Bebauungsplan: „Ober Säuterich“<br />

23

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