Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe
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Wind - Strömungssimuation<br />
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
1 Generalplanung<br />
ßen untersucht, insbesondere welche Entlastungs- oder<br />
auch Verlage rungs effekte für das Stadtgebiet zu erwarten<br />
sind (Verkehrsumlegungen). Grundlage hierbei ist<br />
ein Verkehrsmodell, in welchem die Verkehrsnachfrage<br />
und das Verkehrsnetz nachgebildet sind. Darin sind umfassende<br />
Strukturdaten (z.B. Einwohner- und Arbeitsplatzdaten,<br />
Mobilitätsverhalten) und Netzdaten (z.B.<br />
Straßenabschnitte, Kapazitätsnachbildung) integriert,<br />
um das Verkehrsaufkommen möglichst wirklich keits nah<br />
nachbilden zu können.<br />
1.3 Umweltschutz in der Stadtplanung<br />
20<br />
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind<br />
u. a. die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes zu<br />
berücksichtigen. Dieser Belang steht gleichrangig<br />
mit anderen Aspekten, die für die<br />
Abwägung zu ermitteln sind (Abwägungsmaterial).<br />
Sowohl im vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan)<br />
als auch im verbindlichen<br />
Bauleitplan (Bebauungsplan) werden<br />
die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
in einem Umweltbericht (UB) mit einem dem Verfahren<br />
angemessenen Detaillierungsgrad als Bestandteil der<br />
Begründung beschrieben und bewertet. Dafür sind für<br />
die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Flora, Fauna, Klima,<br />
Boden, Wasser, Luft Untersuchungen vorzunehmen<br />
und zusammenzuführen.<br />
Die vom Nachbarschaftsverband <strong>Karlsruhe</strong> begonnene<br />
„Tragfähigkeitsstudie“ als Bestandteil der Fortschreibung<br />
<strong>des</strong> Flächennutzungsplans wird - ähnlich<br />
der früheren Studie „Belastungsgrenzen“ - die gesamte<br />
Bandbreite <strong>des</strong> Umweltschutzes in der Bauleitplanung<br />
beinhalten.<br />
Lärmbelastungen gelten als meist genannte Umweltbelastungen,<br />
die krank machen oder erhebliche Einbußen<br />
an Wohnqualität und an Immobilienwerten bringen bis<br />
hin zu den bekannten Auswirkungen auf Sozialstrukturen.<br />
Daher gilt es, frühzeitig im Rahmen der Lärmvorsorge<br />
Lärmbelastungen zu vermeiden. Bereits mit der<br />
Ausweisung und Zuordnung von Siedlung, Gewerbe,<br />
Verkehrswegen und Freiraum werden Weichen gestellt,<br />
die Konfliktpotentiale mit sich bringen können. Die erforderlichen<br />
Expertisen werden im Stadtplanungsamt selbst<br />
erarbeitet oder auch an Gutachter vergeben. Sie sind die<br />
Basis für Maßnahmen bis hin zu Festsetzungen im Bebauungsplan<br />
wie z. B. maximal zulässige flächenhafte<br />
Schallleistungspegel, Abstände, Abschirmungen, passiver<br />
Schallschutz. Überall dort, wo hohe Belastungen bereits<br />
vorliegen, sei es durch verkehrliche oder bauliche<br />
Entwicklungen werden geeignete Konzeptionen im Rahmen<br />
der Lärmsanierung entwickelt.<br />
Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union<br />
von 2002 und die darauf folgende nationale Gesetzgebung<br />
haben die Gemeinden mit der Lärmminderungsplanung<br />
verpflichtet. Danach wurden die Lärmbelastungen<br />
durch Hauptverkehrsstraßen, Straßenbahnen und Gewerbe<br />
in einem ersten Schritt kartiert (Lärmkartierung).<br />
Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch<br />
das Eisenbahnbun<strong>des</strong>amt (EBA). Aus diesen Grundlagen<br />
wurde ein Aktionsplan entwickelt, an <strong>des</strong>sen Erstellung<br />
auch die Öffentlichkeit beteiligt war. Ziel der Lärmminderungsplanung<br />
ist, Belastungen zu minimieren, zu vermeiden<br />
und bisher ruhige Gebiete zu schützen. Dabei ist die<br />
Lärmminderungsplanung mit der Verkehrsentwicklungsplanung<br />
eng verzahnt.<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
CM<br />
MY<br />
CY<br />
CMY<br />
K<br />
Plakat_Verkehrslärm.pdf 27.08.2009 13:10:29<br />
Verkehrslärm<br />
in <strong>Karlsruhe</strong><br />
Was bringt der Lärmaktionsplan? Sie reden mit.<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Bürgersaal, Rathaus Marktplatz, <strong>Karlsruhe</strong><br />
Montag, 3. November 2008 · 18 Uhr Saaleinlass 17:30 Uhr<br />
Stadtplanungsamt<br />
www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/laermminderung.de<br />
stpla@karlsruhe.de <strong>Karlsruhe</strong>