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Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe

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Wind - Strömungssimuation<br />

<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

1 Generalplanung<br />

ßen untersucht, insbesondere welche Entlastungs- oder<br />

auch Verlage rungs effekte für das Stadtgebiet zu erwarten<br />

sind (Verkehrsumlegungen). Grundlage hierbei ist<br />

ein Verkehrsmodell, in welchem die Verkehrsnachfrage<br />

und das Verkehrsnetz nachgebildet sind. Darin sind umfassende<br />

Strukturdaten (z.B. Einwohner- und Arbeitsplatzdaten,<br />

Mobilitätsverhalten) und Netzdaten (z.B.<br />

Straßenabschnitte, Kapazitätsnachbildung) integriert,<br />

um das Verkehrsaufkommen möglichst wirklich keits nah<br />

nachbilden zu können.<br />

1.3 Umweltschutz in der Stadtplanung<br />

20<br />

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind<br />

u. a. die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes zu<br />

berücksichtigen. Dieser Belang steht gleichrangig<br />

mit anderen Aspekten, die für die<br />

Abwägung zu ermitteln sind (Abwägungsmaterial).<br />

Sowohl im vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan)<br />

als auch im verbindlichen<br />

Bauleitplan (Bebauungsplan) werden<br />

die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

in einem Umweltbericht (UB) mit einem dem Verfahren<br />

angemessenen Detaillierungsgrad als Bestandteil der<br />

Begründung beschrieben und bewertet. Dafür sind für<br />

die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Flora, Fauna, Klima,<br />

Boden, Wasser, Luft Untersuchungen vorzunehmen<br />

und zusammenzuführen.<br />

Die vom Nachbarschaftsverband <strong>Karlsruhe</strong> begonnene<br />

„Tragfähigkeitsstudie“ als Bestandteil der Fortschreibung<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplans wird - ähnlich<br />

der früheren Studie „Belastungsgrenzen“ - die gesamte<br />

Bandbreite <strong>des</strong> Umweltschutzes in der Bauleitplanung<br />

beinhalten.<br />

Lärmbelastungen gelten als meist genannte Umweltbelastungen,<br />

die krank machen oder erhebliche Einbußen<br />

an Wohnqualität und an Immobilienwerten bringen bis<br />

hin zu den bekannten Auswirkungen auf Sozialstrukturen.<br />

Daher gilt es, frühzeitig im Rahmen der Lärmvorsorge<br />

Lärmbelastungen zu vermeiden. Bereits mit der<br />

Ausweisung und Zuordnung von Siedlung, Gewerbe,<br />

Verkehrswegen und Freiraum werden Weichen gestellt,<br />

die Konfliktpotentiale mit sich bringen können. Die erforderlichen<br />

Expertisen werden im Stadtplanungsamt selbst<br />

erarbeitet oder auch an Gutachter vergeben. Sie sind die<br />

Basis für Maßnahmen bis hin zu Festsetzungen im Bebauungsplan<br />

wie z. B. maximal zulässige flächenhafte<br />

Schallleistungspegel, Abstände, Abschirmungen, passiver<br />

Schallschutz. Überall dort, wo hohe Belastungen bereits<br />

vorliegen, sei es durch verkehrliche oder bauliche<br />

Entwicklungen werden geeignete Konzeptionen im Rahmen<br />

der Lärmsanierung entwickelt.<br />

Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union<br />

von 2002 und die darauf folgende nationale Gesetzgebung<br />

haben die Gemeinden mit der Lärmminderungsplanung<br />

verpflichtet. Danach wurden die Lärmbelastungen<br />

durch Hauptverkehrsstraßen, Straßenbahnen und Gewerbe<br />

in einem ersten Schritt kartiert (Lärmkartierung).<br />

Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch<br />

das Eisenbahnbun<strong>des</strong>amt (EBA). Aus diesen Grundlagen<br />

wurde ein Aktionsplan entwickelt, an <strong>des</strong>sen Erstellung<br />

auch die Öffentlichkeit beteiligt war. Ziel der Lärmminderungsplanung<br />

ist, Belastungen zu minimieren, zu vermeiden<br />

und bisher ruhige Gebiete zu schützen. Dabei ist die<br />

Lärmminderungsplanung mit der Verkehrsentwicklungsplanung<br />

eng verzahnt.<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

CM<br />

MY<br />

CY<br />

CMY<br />

K<br />

Plakat_Verkehrslärm.pdf 27.08.2009 13:10:29<br />

Verkehrslärm<br />

in <strong>Karlsruhe</strong><br />

Was bringt der Lärmaktionsplan? Sie reden mit.<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Bürgersaal, Rathaus Marktplatz, <strong>Karlsruhe</strong><br />

Montag, 3. November 2008 · 18 Uhr Saaleinlass 17:30 Uhr<br />

Stadtplanungsamt<br />

www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/laermminderung.de<br />

stpla@karlsruhe.de <strong>Karlsruhe</strong>

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