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Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe

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<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />

3 Verkehrsplanung<br />

Ähnlich wie in der Bauleitplanung mit den zwei Planungs-<br />

und Maßstabsebenen (Flächennutzungsplan<br />

und Bebauungsplan) erfordert auch das Thema Mobilität<br />

unterschiedliche Ebenen und Detaillierungen für<br />

die Erarbeitung von Konzepten und Planungen. Die gesamtstädtischen<br />

Verkehrsbelange, insbesondere für die<br />

Netzgestaltung <strong>des</strong> motorisierten Individualverkehrs<br />

(MIV) und <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)<br />

müssen im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung<br />

und der Lärmminderungsplanung gesehen werden.<br />

Deshalb ist die Verkehrsentwicklungsplanung Teil<br />

der Generalplanung. Alle übrigen Belange der Mobilität<br />

erfordern eine quartiersbezogene bzw. kleinräumige Betrachtung.<br />

Die Verkehrsplanung liefert auch die fachbezogenen<br />

Beiträge zur Bebauungsplanung.<br />

Die folgenden Ausführungen behandeln die unterschiedlichen<br />

Verkehrsarten:<br />

· Fußverkehr<br />

· Radverkehr<br />

· Öffentlicher Personennahverkehr<br />

· Motorisierter Individualverkehr einschließlich ruhen-<br />

der Verkehr<br />

3.1 Fußverkehr<br />

Jeder Mensch nimmt zeitweise als Fußgänger am Verkehrsgeschehen<br />

teil. Bei der Bemessung von Fußgängerverkehrsanlagen<br />

ist zu beachten, dass Fußgänger häufig<br />

nebeneinander gehen und Regenschirme, Taschen u. a.<br />

mit sich tragen. Personen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen<br />

müssen ebenfalls ausreichend Platz haben. Die<br />

Ansprüche mobilitätseingeschränkter Personen sollen<br />

Bestandteil jeder Planung sein. Auch Kinder müssen sich<br />

mit Fahrrädern auf Gehwegen bewegen können. Über<br />

1 Zugeparkte<br />

Gehwege<br />

lassen nur<br />

noch wenig<br />

Platz für<br />

Fußgänger.<br />

die reine Fortbewegung hinaus muss in bestimmten Bereichen<br />

auch die Aufenthaltsfunktion Beachtung finden.<br />

Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer<br />

und sehr „umwegempfindlich“. Deshalb muss bei<br />

der Fußverkehrsplanung für eine möglichst<br />

direkte selbstständige Wegeverbindung gesorgt<br />

werden. Fußgänger sollten möglichst<br />

umwegfrei und in einer Ebene geführt werden.<br />

Im „Längsverkehr“ (Laufen entlang der<br />

Gehwege) kommt es oft zu Konflikten mit<br />

halb auf dem Gehweg und zur Hälfte auf<br />

der Fahrbahn parkenden Kraftfahrzeugen.<br />

Im „Querverkehr“ (Überquerung der Fahrbahn) sind fehlende<br />

Bordsteinabsenkungen, Sichtbehinderungen durch<br />

parkende Fahrzeuge und Einbauten immer wieder auftretende<br />

Probleme. Seit den 1990er Jahren wird die Anlage<br />

ebenerdiger Fußgängerfurten zur Ergänzung niveaufreier<br />

Querungen vorangetrieben.<br />

1 Vorgezogene Seitenräume<br />

erleichtern durch bessere Sichtbeziehungen<br />

das Queren.<br />

Das Stadtplanungsamt beschäftigt sich seit einigen<br />

Jahren mit Überlegungen zur Verbesserung <strong>des</strong> Fußverkehrs.<br />

So liegen für alle Grundschulen in <strong>Karlsruhe</strong><br />

Schulwegpläne vor, die den gesamten Einzugsbereich<br />

einer Schule umfassen. Für ortsunkundige Besucher ist<br />

in <strong>Karlsruhe</strong> 2006 eine Kulturwegweisung für Fußgänger<br />

errichtet worden. Derzeit läuft eine Untersuchung, in<br />

welchen Quartiersstraßen ständige oder temporäre Spielmöglichkeiten<br />

für Kinder machbar wären.<br />

27<br />

1 „Querverkehr“

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