Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe
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<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
3 Verkehrsplanung<br />
Ähnlich wie in der Bauleitplanung mit den zwei Planungs-<br />
und Maßstabsebenen (Flächennutzungsplan<br />
und Bebauungsplan) erfordert auch das Thema Mobilität<br />
unterschiedliche Ebenen und Detaillierungen für<br />
die Erarbeitung von Konzepten und Planungen. Die gesamtstädtischen<br />
Verkehrsbelange, insbesondere für die<br />
Netzgestaltung <strong>des</strong> motorisierten Individualverkehrs<br />
(MIV) und <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)<br />
müssen im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung<br />
und der Lärmminderungsplanung gesehen werden.<br />
Deshalb ist die Verkehrsentwicklungsplanung Teil<br />
der Generalplanung. Alle übrigen Belange der Mobilität<br />
erfordern eine quartiersbezogene bzw. kleinräumige Betrachtung.<br />
Die Verkehrsplanung liefert auch die fachbezogenen<br />
Beiträge zur Bebauungsplanung.<br />
Die folgenden Ausführungen behandeln die unterschiedlichen<br />
Verkehrsarten:<br />
· Fußverkehr<br />
· Radverkehr<br />
· Öffentlicher Personennahverkehr<br />
· Motorisierter Individualverkehr einschließlich ruhen-<br />
der Verkehr<br />
3.1 Fußverkehr<br />
Jeder Mensch nimmt zeitweise als Fußgänger am Verkehrsgeschehen<br />
teil. Bei der Bemessung von Fußgängerverkehrsanlagen<br />
ist zu beachten, dass Fußgänger häufig<br />
nebeneinander gehen und Regenschirme, Taschen u. a.<br />
mit sich tragen. Personen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen<br />
müssen ebenfalls ausreichend Platz haben. Die<br />
Ansprüche mobilitätseingeschränkter Personen sollen<br />
Bestandteil jeder Planung sein. Auch Kinder müssen sich<br />
mit Fahrrädern auf Gehwegen bewegen können. Über<br />
1 Zugeparkte<br />
Gehwege<br />
lassen nur<br />
noch wenig<br />
Platz für<br />
Fußgänger.<br />
die reine Fortbewegung hinaus muss in bestimmten Bereichen<br />
auch die Aufenthaltsfunktion Beachtung finden.<br />
Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer<br />
und sehr „umwegempfindlich“. Deshalb muss bei<br />
der Fußverkehrsplanung für eine möglichst<br />
direkte selbstständige Wegeverbindung gesorgt<br />
werden. Fußgänger sollten möglichst<br />
umwegfrei und in einer Ebene geführt werden.<br />
Im „Längsverkehr“ (Laufen entlang der<br />
Gehwege) kommt es oft zu Konflikten mit<br />
halb auf dem Gehweg und zur Hälfte auf<br />
der Fahrbahn parkenden Kraftfahrzeugen.<br />
Im „Querverkehr“ (Überquerung der Fahrbahn) sind fehlende<br />
Bordsteinabsenkungen, Sichtbehinderungen durch<br />
parkende Fahrzeuge und Einbauten immer wieder auftretende<br />
Probleme. Seit den 1990er Jahren wird die Anlage<br />
ebenerdiger Fußgängerfurten zur Ergänzung niveaufreier<br />
Querungen vorangetrieben.<br />
1 Vorgezogene Seitenräume<br />
erleichtern durch bessere Sichtbeziehungen<br />
das Queren.<br />
Das Stadtplanungsamt beschäftigt sich seit einigen<br />
Jahren mit Überlegungen zur Verbesserung <strong>des</strong> Fußverkehrs.<br />
So liegen für alle Grundschulen in <strong>Karlsruhe</strong><br />
Schulwegpläne vor, die den gesamten Einzugsbereich<br />
einer Schule umfassen. Für ortsunkundige Besucher ist<br />
in <strong>Karlsruhe</strong> 2006 eine Kulturwegweisung für Fußgänger<br />
errichtet worden. Derzeit läuft eine Untersuchung, in<br />
welchen Quartiersstraßen ständige oder temporäre Spielmöglichkeiten<br />
für Kinder machbar wären.<br />
27<br />
1 „Querverkehr“