Aufgaben des Stadtplanungsamtes (PDF, 4.10 MB) - Karlsruhe
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<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
1 Generalplanung<br />
Unter Generalplanung wird hier die integrative Erstellung<br />
von Plänen und Konzepten für das gesamte Stadtgebiet<br />
und <strong>des</strong>sen räumlichen Entwicklung verstanden:<br />
- Flächennutzungsplan<br />
- Verkehrsentwicklungsplan<br />
- Umweltschutz in der Stadtplanung,<br />
insbes. Lärmschutz<br />
1.1 Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der „vorbereitende<br />
Bauleitplan“ und damit das maßgebende generelle Planwerk<br />
für die räumliche Stadtentwicklung. Der Planungsspielraum<br />
ist begrenzt durch die Ziele der Raumordnung<br />
und durch einzelne Fachplanungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und Lan<strong>des</strong>.<br />
Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften <strong>des</strong><br />
§ 5 <strong>des</strong> Baugesetzbuches (BauGB):<br />
„Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet<br />
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen<br />
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung<br />
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde<br />
in den Grundzügen darzustellen“<br />
Der FNP entfaltet keine direkte Rechtskraft für Einzelne,<br />
sondern enthält Bindungen für Behörden, für Entscheidungen<br />
bei Genehmigungen von Vorhaben oder für den<br />
Inhalt von Bebauungsplänen. Bebauungspläne sind aus<br />
dem FNP zu entwickeln.<br />
Die Planaufstellung wird begleitet durch die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit und der von der Planung betroffenen<br />
Behörden. Der Plan muss von der höheren Verwaltungsbehörde<br />
genehmigt werden. Allgemeine vertiefende Informationen<br />
über den Flächennutzungsplan sind im Anhang<br />
aufgeführt.<br />
Für den Raum <strong>Karlsruhe</strong> gibt es wie für<br />
vier weitere Verdichtungsräume in Baden-<br />
Württemberg die Besonderheit, dass die<br />
Flächennutzungsplanung von einem Planungsverband,<br />
dem Nachbarschaftsverband,<br />
wahrgenommen wird. Das Stadtplanungsamt ist<br />
Planungsstelle <strong>des</strong> Nachbarschaftsverban<strong>des</strong> <strong>Karlsruhe</strong>.<br />
Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Nachbarschafts<br />
ver bands gesetz vom 09.07.1974 die Bil dung<br />
<strong>des</strong> Nachbarschafts verban<strong>des</strong> <strong>Karlsruhe</strong> (NVK) festgelegt.<br />
Damit ging die Planungshoheit der Mitgliedsgemeinden<br />
für die Flächennutzungsplanung an den Verband<br />
über.<br />
Mitglieder <strong>des</strong> Verbands sind die vier Städte und sieben<br />
Ge meinden sowie der Landkreis <strong>Karlsruhe</strong>. Die Fläche<br />
<strong>des</strong> Verbandsgebietes umfasst ca. 502 km² mit einer<br />
Einwohnerzahl von rd. 460.000.<br />
Nachbarschaftsverband<br />
<strong>Karlsruhe</strong><br />
17
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
1 Generalplanung<br />
Die Verbandsversammlung entscheidet über alle wichtigen<br />
Angelegenheiten <strong>des</strong> NVK. Sie wird gebildet aus<br />
den Delegierten der Mitgliedsgemeinden, die jeweils<br />
eine gemeinsame Stimme abgeben. Die Zusammensetzung<br />
und die Verteilung der Stimmengewichtung sehen<br />
wie folgt aus (01.01.2009):<br />
18<br />
Gemeinde Stimmge- Vertreter<br />
wichtung<br />
<strong>Karlsruhe</strong> 60 16<br />
Ettlingen 9 3<br />
Eggenstein-Leopoldshafen 3 2<br />
Karlsbad 4 2<br />
Linkenheim-Hochstetten 3 2<br />
Marxzell 1 2<br />
Pfinztal 4 2<br />
Rheinstetten 5 3<br />
Stutensee 6 3<br />
Waldbronn 3 2<br />
Weingarten 2 2<br />
Landratsamt <strong>Karlsruhe</strong> 0 2<br />
Summe 100 41<br />
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan 2010 datiert<br />
aus dem Jahre 2004; eine erste Aktualisierung erfolgte<br />
nach sieben Einzeländerungsverfahren und mit 27 Änderungspunkten<br />
Ende 2008.<br />
Anhand von vier Zielkonzepten (Verkehr, Dichtemodell,<br />
Versorgung/Zent ren, Landschaft/Freiraum),<br />
Fachplanungen und anderen Leitvorstellungen wurden<br />
die Planungen konkretisiert und abschließend die<br />
beabsichtigte städtebauliche Entwicklung präzisiert.<br />
Dazu wurden im FNP-2010 die vorhandenen und geplanten<br />
Wohn-, Gewerbe-, Grün-, Wald-, Landwirtschafts-,<br />
Verkehrsflächen u. a. m. dargestellt, aber<br />
auch Restriktionen wie Wasser-, Natur-, Landschaftsschutzgebiete<br />
oder NATURA 2000-Flächen (FFH,<br />
IBA). Im Vorfeld der FNP-Fortschreibung wurden alle<br />
beabsichtigten Bauflächen einer so genannten „Belastungsgrenzen-Untersuchung“<br />
im Sinne einer Umweltprüfung<br />
unterzogen.<br />
Der FNP 2010 wird nach der 2008 erfolgten ersten<br />
Aktualisierung auch über das o. g. Zieljahr hinaus<br />
vorerst die verbindliche Planungsgrundlage im NVK-<br />
Gebiet bleiben. Mit der nun begonnenen „Tragfähigkeitsstudie“<br />
sind vorbereitende Arbeiten für eine<br />
neue FNP-Fortschreibung in die Wege geleitet worden.<br />
Dafür werden für das gesamte Verbandsgebiet<br />
Bewertungen der wichtigsten Umweltschutzgüter wie<br />
Boden, Klima/Lufthygiene, Biotope, Landschaft/Freiraum,<br />
Wasser und Lärm erarbeitet.<br />
1 Ausschnitt Flächennutzungsplan
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
1 Generalplanung<br />
Stadt <strong>Karlsruhe</strong> · Stadtplanungsamt<br />
Leitprojekt<br />
Verkehrsentwicklungsplan<br />
<strong>Karlsruhe</strong> Masterplan 2015 · Verkehr und Mobilität<br />
1.2 Verkehrsentwicklungsplanung<br />
Die Mobilität der heutigen<br />
und künftigen Gesellschaft<br />
beruht auf<br />
untereinander abgestimmten<br />
Konzepten aller<br />
Verkehrsarten und<br />
Verkehrssysteme im<br />
Rahmen der beabsichtigten<br />
räumlichen<br />
Entwicklung. Eine<br />
Verkehrsentwicklungsplanung<br />
hat<br />
dies zu leisten und<br />
soll, beginnend mit<br />
der Analyse der Verkehrsgesche-<br />
hen über unterschiedliche Szenarien zu Handlungskonzepten<br />
mit mittelfristigen Horizonten kommen. Eine Aufgabe<br />
ist auch, übergeordnete Verkehrsplanungen sowohl<br />
INPUT: VERKEHRSNACHFRAGE<br />
- Einteilung <strong>des</strong> Stadtgebiets in Bezirke<br />
- Erhebung und Abschätzung der Strukturdaten sowie Quellen und Ziele je Bezirk<br />
z.B. Einwohnerzahlen, Alterstruktur, Arbeitsplätze, Verkaufsflächen, Schulen...<br />
- Nachbildung <strong>des</strong> Mobilitätsverhaltens z. B. Modal-Split<br />
- Bei Prognoseuntersuchungen: Abschätzung zukünftiger Veränderungen z.B. aus<br />
Baugebieten Flächennutzungsplan, Bevölkerungsprognosen...<br />
Beispiele:<br />
Verkehrsentwicklung<br />
<strong>Karlsruhe</strong> 1 / Juli 2008<br />
Schema Verkehrsmodell, „Verkehrsumlegung/ - simulation“.<br />
Belastungsplan (Belastung für definierte Planfälle)<br />
für den Nachbarschaftsverband als auch für die Stadt<br />
<strong>Karlsruhe</strong> im gesamtstädtischen Kontext zu begleiten.<br />
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist ein<br />
Rahmenplan zur Entwicklung <strong>des</strong> Verkehrssystems<br />
in <strong>Karlsruhe</strong> in den kommenden 10<br />
- 15 Jahren unter Einbeziehung aller Verkehrsarten.<br />
Auf der Basis der beabsichtigten<br />
Siedlungsentwicklung und der Einbeziehung<br />
von Aspekten der Umwelt- bzw.<br />
Stadtverträglichkeit macht er Aussagen zu den wichtigsten<br />
Netzen und Infrastrukturanlagen. Die Bearbeitung<br />
erfolgt in Phasen durch ein externes Büro in Zusammenarbeit<br />
mit dem Stadtplanungsamt und in Abstimmung<br />
mit anderen Dienststellen. Die Bestandsanalyse ist inzwischen<br />
abgeschlossen. Derzeit werden Szenarien über<br />
die künftige Verkehrsentwicklung diskutiert.<br />
Als eine wichtige Arbeitstechnik der Verkehrsentwicklungsplanung<br />
werden mit rech ner gestützten Verkehrssimulationsprogramm<br />
die Auswirkungen geplanter Stra-<br />
INPUT: VERKEHRSNETZ<br />
- Nachbildung <strong>des</strong> Straßennetzes <strong>des</strong> Stadtgebiets mit Länge, Kapazität,<br />
Geschwindigkeit der einzelnen Strecken<br />
- Berücksichtigung der Gegebenheiten z.B. Signalschaltungen, verkehrsberuhigte<br />
Zonen, Behinderungen z.B. durch Parkvorgänge...<br />
- Bei Prognoseuntersuchungen: Einarbeitung geplanter Projekte z.B. Nordtangente,<br />
Kombilösung...<br />
OUTPUT: VERKEHRSUMLEGUNG/ -SIMULATION<br />
Umlegung der Verkehrsnachfrage auf das Verkehrsnetz durch rechner-gestütztes iteratives Verfahren<br />
Knotenstromplan<br />
(für Knotenausbauform<br />
oder Signalprogramme)<br />
Differenzplan<br />
(Zu- und Abnahme <strong>des</strong> Verkehrs )<br />
19
Wind - Strömungssimuation<br />
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
1 Generalplanung<br />
ßen untersucht, insbesondere welche Entlastungs- oder<br />
auch Verlage rungs effekte für das Stadtgebiet zu erwarten<br />
sind (Verkehrsumlegungen). Grundlage hierbei ist<br />
ein Verkehrsmodell, in welchem die Verkehrsnachfrage<br />
und das Verkehrsnetz nachgebildet sind. Darin sind umfassende<br />
Strukturdaten (z.B. Einwohner- und Arbeitsplatzdaten,<br />
Mobilitätsverhalten) und Netzdaten (z.B.<br />
Straßenabschnitte, Kapazitätsnachbildung) integriert,<br />
um das Verkehrsaufkommen möglichst wirklich keits nah<br />
nachbilden zu können.<br />
1.3 Umweltschutz in der Stadtplanung<br />
20<br />
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind<br />
u. a. die Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes zu<br />
berücksichtigen. Dieser Belang steht gleichrangig<br />
mit anderen Aspekten, die für die<br />
Abwägung zu ermitteln sind (Abwägungsmaterial).<br />
Sowohl im vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan)<br />
als auch im verbindlichen<br />
Bauleitplan (Bebauungsplan) werden<br />
die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
in einem Umweltbericht (UB) mit einem dem Verfahren<br />
angemessenen Detaillierungsgrad als Bestandteil der<br />
Begründung beschrieben und bewertet. Dafür sind für<br />
die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Flora, Fauna, Klima,<br />
Boden, Wasser, Luft Untersuchungen vorzunehmen<br />
und zusammenzuführen.<br />
Die vom Nachbarschaftsverband <strong>Karlsruhe</strong> begonnene<br />
„Tragfähigkeitsstudie“ als Bestandteil der Fortschreibung<br />
<strong>des</strong> Flächennutzungsplans wird - ähnlich<br />
der früheren Studie „Belastungsgrenzen“ - die gesamte<br />
Bandbreite <strong>des</strong> Umweltschutzes in der Bauleitplanung<br />
beinhalten.<br />
Lärmbelastungen gelten als meist genannte Umweltbelastungen,<br />
die krank machen oder erhebliche Einbußen<br />
an Wohnqualität und an Immobilienwerten bringen bis<br />
hin zu den bekannten Auswirkungen auf Sozialstrukturen.<br />
Daher gilt es, frühzeitig im Rahmen der Lärmvorsorge<br />
Lärmbelastungen zu vermeiden. Bereits mit der<br />
Ausweisung und Zuordnung von Siedlung, Gewerbe,<br />
Verkehrswegen und Freiraum werden Weichen gestellt,<br />
die Konfliktpotentiale mit sich bringen können. Die erforderlichen<br />
Expertisen werden im Stadtplanungsamt selbst<br />
erarbeitet oder auch an Gutachter vergeben. Sie sind die<br />
Basis für Maßnahmen bis hin zu Festsetzungen im Bebauungsplan<br />
wie z. B. maximal zulässige flächenhafte<br />
Schallleistungspegel, Abstände, Abschirmungen, passiver<br />
Schallschutz. Überall dort, wo hohe Belastungen bereits<br />
vorliegen, sei es durch verkehrliche oder bauliche<br />
Entwicklungen werden geeignete Konzeptionen im Rahmen<br />
der Lärmsanierung entwickelt.<br />
Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union<br />
von 2002 und die darauf folgende nationale Gesetzgebung<br />
haben die Gemeinden mit der Lärmminderungsplanung<br />
verpflichtet. Danach wurden die Lärmbelastungen<br />
durch Hauptverkehrsstraßen, Straßenbahnen und Gewerbe<br />
in einem ersten Schritt kartiert (Lärmkartierung).<br />
Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch<br />
das Eisenbahnbun<strong>des</strong>amt (EBA). Aus diesen Grundlagen<br />
wurde ein Aktionsplan entwickelt, an <strong>des</strong>sen Erstellung<br />
auch die Öffentlichkeit beteiligt war. Ziel der Lärmminderungsplanung<br />
ist, Belastungen zu minimieren, zu vermeiden<br />
und bisher ruhige Gebiete zu schützen. Dabei ist die<br />
Lärmminderungsplanung mit der Verkehrsentwicklungsplanung<br />
eng verzahnt.<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
CM<br />
MY<br />
CY<br />
CMY<br />
K<br />
Plakat_Verkehrslärm.pdf 27.08.2009 13:10:29<br />
Verkehrslärm<br />
in <strong>Karlsruhe</strong><br />
Was bringt der Lärmaktionsplan? Sie reden mit.<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Bürgersaal, Rathaus Marktplatz, <strong>Karlsruhe</strong><br />
Montag, 3. November 2008 · 18 Uhr Saaleinlass 17:30 Uhr<br />
Stadtplanungsamt<br />
www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/laermminderung.de<br />
stpla@karlsruhe.de <strong>Karlsruhe</strong>
Das Stadtplanungsamt von A–W<br />
21<br />
Lärmkartierung 2007<br />
Hotspots<br />
Einwohnerdichte über<br />
Schwellenwert:<br />
60 dB(A) (Ln)<br />
in Einw. / km²<br />
22<br />
3 <strong>Karlsruhe</strong> Süd-Ost, Teilbereich Gottesaue - Alter Schlachthof - Ostauepark
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
2 Städtebauliche Konzepte und<br />
Bebauungsplanung<br />
2.1 Städtebaulicher Entwurf<br />
Bereitet der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Nutzungsstruktur<br />
einer Stadt vor, so übernimmt der Bebauungsplan<br />
die Nutzungsvorgabe und setzt die städtebauliche<br />
Ausformung für neue Quartiere, Flächen oder<br />
auch bereits bebaute, aber verbesserungswürdige Orte<br />
innerhalb der Stadt fest. Voraussetzung dafür sind in der<br />
Regel städtebauliche Entwürfe. Deren Erarbeitung erfordert<br />
die Analyse der Bestandssituation und der verschiedenen<br />
Bindungen. Weitere Schritte beschäftigen<br />
sich mit der Detaillierung der beabsichtigten Nutzungen<br />
und Baumassen und deren städtebaulich vertretbaren<br />
Verteilung, mit der erforderlichen Erschließung und der<br />
Infrastrukturausstattung, der Eingriffs- und Ausgleichsthematik<br />
und der Freiraumkonzeption. Über allem liegt<br />
der Anspruch städtebaulicher Qualität und Baukultur,<br />
Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit, Sozialverträglichkeit<br />
und Wirtschaftlichkeit.<br />
Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung,<br />
der Stadtsanierung, dem Stadtumbau bzw.<br />
den Umnutzungen von bebauten, aber nicht mehr genutzten<br />
Liegenschaften (Konversionen) bestimmt auch<br />
die städtebauliche Entwurfsarbeit und den Einsatz spezieller<br />
planerischer Instrumente. Dabei spielt auch die<br />
Nachverdichtung vorhandener Baugebiete eine Rolle<br />
bzw. deren Regulierung, um städtebauliche Auswüchse<br />
zu vermeiden. Da <strong>Karlsruhe</strong> weiterhin Wachstumsregion<br />
ist, Bauland knapp und teuer ist, Innenentwicklung vor<br />
Landschaftsverbrauch steht und insbesondere der Nachhaltigkeit<br />
verpflichtet ist, muss die Nachverdichtung geeigneter<br />
Baugebiete geprüft werden.<br />
1 Bebauungsplan: „Ober Säuterich“<br />
23
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
2 Städtebauliche Konzepte und<br />
Bebauungsplanung<br />
Ohne einen qualifizierten Bebauungsplan kann das nach<br />
§ 34 BauGB erforderliche „Einfügen in die Umgebung“<br />
zu unverträglich hoher Bebauungsdichte, aber auch zur<br />
1 Kniebesstraße, Doppelhaus das sich nicht in die Umgebung<br />
einfügt. Geschossigkeit, Dachform und Trauflinien<br />
sind nicht aufeinander abgestimmt.<br />
4 Fabrikstraße, durch die Aufnahme der Zweigeschossigkeit,<br />
<strong>des</strong> Satteldachs und der traufseitigen Gebäudeausrichtung<br />
fügt sich der Neubau in die Umgebung ein.<br />
24<br />
Unzulässigkeit einer moderaten Entwicklung führen. Daher<br />
ist in all diesen Fällen das steuernde Eingreifen der<br />
Bauleitplanung gefragt.<br />
1 Moltke- Ecke Mozartstraße, Aufnahme Trauflinie, aber anstelle<br />
Walmdach zwei Staffeldachgeschosse mit Terrassen<br />
bzw. Flachdach: Dachform durch § 34 nicht zu steuern.<br />
1 St.-Florian-Straße, Abschluss einer einheitlichen Häuserzeile<br />
mit Neubau eigener Prägung, der aber Trauf- und<br />
Firstlinie und auch das Thema Zwerchgiebel aufnimmt.
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
2 Städtebauliche Konzepte und<br />
Bebauungsplanung<br />
2.2 Verbindliche Bauleitplanung<br />
(Bebauungspläne)<br />
Mit der verbindlichen Bauleitplanung wird ein städtebaulicher<br />
Entwurf in einen „Bebauungsplan“ in Form<br />
einer Gemein<strong>des</strong>atzung in eine rechtswirksame Norm<br />
überführt.<br />
„Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen<br />
für die städtebauliche Ordnung“ (§ 8 Abs.1 Bau-<br />
BG).<br />
Der Bebauungsplan dient auch als gesicherte Grundlage<br />
für die Bildung der Baugrundstücke (Bodenordnung)<br />
und Erschließung sowie für notwendige Infrastrukturmaßnahmen.<br />
Man spricht von einem „qualifizierten Bebauungsplan“,<br />
wenn er Aussagen über Art und Maß der<br />
baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen<br />
und die örtlichen Verkehrsflächen (Erschließung)<br />
enthält. Ergänzend werden auf der Grundlage der Lan<strong>des</strong>bauordnung<br />
oft auch „örtliche Bauvorschriften“ mit<br />
gestalterischem Inhalt als Satzung beschlossen. Im Anhang<br />
beinhaltet der Teil 1 weitere Informationen zur Bebauungsplanung.<br />
Was ein Bebauungsplan nicht leisten kann, ist die Garantie<br />
für gute Architektur. Diese wird erst durch den hohen<br />
Anspruch der Bauherren und die Auswahl dazu qualifizierter<br />
Planungsbüros ermöglicht.<br />
Inhaltlich ist zu unterscheiden zwischen Angebots- und<br />
Nachfrageplänen, d.h. Plänen mit denen für einen absehbaren<br />
Bedarf und Bauwillige ein Angebot an Grundstücken<br />
vorgehalten werden soll, und solchen, die für<br />
ein oder mehrere konkrete Bauvorhaben und Investoren<br />
entwickelt bzw. als „vorhabenbezogene Bebauungspläne“<br />
von den Investoren selbst ausgearbeitet und von der<br />
Stadtplanung dann im Verfahren betreut werden. Abhängig<br />
von den Planungsinhalten sind unter bestimmten<br />
Voraussetzungen auch „vereinfachte“ bzw. „beschleunigte“<br />
Verfahren möglich, etwa bei Planänderungen, Ergänzungen<br />
und Innenentwicklung.<br />
1 Bebauungslan-Ausschnitt „Nördlich <strong>des</strong> Kanalweges - Weständerung“<br />
Im Bebauungsplan schlagen sich vielfältige, sehr unterschiedliche,<br />
oft gegenläufige Interessen nieder. Das<br />
BauGB nennt einen Katalog von Belangen, die bei der<br />
Aufstellung der Bebauungspläne zu berücksichtigen<br />
sind. Dabei ist es Aufgabe der Stadtplanung, das notwendige<br />
Abwägungsmaterial zu ermitteln und zu bewerten.<br />
Dies geschieht durch Anhörung der Öffentlichkeit<br />
und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange. Das Ergebnis dieser Arbeit wird dem<br />
Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Dieser ist es,<br />
der dann letztendlich mit seiner Entscheidung die Abwägung<br />
der unterschiedlichen Interessen im Rahmen <strong>des</strong><br />
Auslegungsbeschlusses und <strong>des</strong> Satzungsbeschlusses<br />
vornimmt: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die<br />
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und<br />
untereinander gerecht abzuwägen“ (§ 1 Abs. 7 BauGB).<br />
25
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
2 Städtebauliche Konzepte und<br />
Bebauungsplanung<br />
Für das <strong>Karlsruhe</strong>r Stadtgebiet gibt es über 780 gültige<br />
Bebauungspläne. Davon handelt es sich bei ca. 300<br />
Plänen um einfache Baufluchtenpläne aus der Zeit vor<br />
Einführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>baugesetzes 1960. Ca. 40 Pläne<br />
sind vorhabenbezogene Bebauungspläne.<br />
Für weitere ca. 100 Gebiete gibt es Aufstellungsbeschlüsse.<br />
Aufgrund der Vielzahl dieser Projekte können<br />
nicht alle Pläne gleichzeitig bearbeitet werden.<br />
26<br />
Die öffentliche Auslegung im Rahmen eines<br />
Bebauungsplanverfahrens ist für die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit und die Durchführung<br />
<strong>des</strong> Verfahrens ein sehr wichtiger,<br />
rechtserheblicher Bestandteil. Entsprechend<br />
Bebauungsplanverfahren<br />
Stadtplanungsamt<br />
ZJD<br />
Planungsvorbereitung<br />
Ausarbeitung<br />
<strong>des</strong> Vorentwurfs<br />
Ausarbeitung<br />
<strong>des</strong> Entwurfs<br />
Berücksichtigung<br />
der Stellungnahmen<br />
Bearbeitung<br />
der Stellungnahmen<br />
Gemeinderat<br />
Planungsausschuss<br />
Ortschaftsrat<br />
PLA: Aufstellungsbeschluss<br />
in öffentlicher Sitzung<br />
PLA: Vorstellung in<br />
nichtöffentlicher Sitzung<br />
Auslegungsbeschluss<br />
in öffentlicher Sitzung<br />
Satzungsbeschluss in<br />
öffentlicher Sitzung<br />
Bürger<br />
Frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit<br />
Öffentliche Auslegung<br />
<strong>des</strong> Planentwurfs<br />
Inkrafttreten durch<br />
öffentl. Bekanntmachung<br />
sorgfältig werden diese in einem „Offenlageraum“<br />
durchgeführt. Hier können die Bürger die Planunterlagen<br />
einsehen und sich auf Wunsch auch erläutern lassen.<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordert noch weitere<br />
Elemente:<br />
· Aushang neu gefasster Aufstellungsbeschlüsse mit<br />
Begründung zur Information<br />
· Darlegung im Amtsblatt mit gleichzeitiger Auslegung<br />
der Planunterlagen zur Infor mation und Erörterung<br />
· frühzeitige Information zu Zielen und Zwecken von<br />
Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren mit<br />
der Möglichkeit, sich hierzu zu äußern<br />
· Bereithalten der rechtskräftig gewordenen Bebau-<br />
ungspläne zur Information.<br />
städtische<br />
Dienststellen<br />
Abstimmung innerhalb<br />
der Verwaltung<br />
Beteiligung städtischer<br />
Dienststellen<br />
Behörden,<br />
sonstige Träger<br />
öffentl. Belange<br />
Erste<br />
Behördenbeteiligung<br />
Zweite<br />
Behördenbeteiligung
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
3 Verkehrsplanung<br />
Ähnlich wie in der Bauleitplanung mit den zwei Planungs-<br />
und Maßstabsebenen (Flächennutzungsplan<br />
und Bebauungsplan) erfordert auch das Thema Mobilität<br />
unterschiedliche Ebenen und Detaillierungen für<br />
die Erarbeitung von Konzepten und Planungen. Die gesamtstädtischen<br />
Verkehrsbelange, insbesondere für die<br />
Netzgestaltung <strong>des</strong> motorisierten Individualverkehrs<br />
(MIV) und <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)<br />
müssen im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung<br />
und der Lärmminderungsplanung gesehen werden.<br />
Deshalb ist die Verkehrsentwicklungsplanung Teil<br />
der Generalplanung. Alle übrigen Belange der Mobilität<br />
erfordern eine quartiersbezogene bzw. kleinräumige Betrachtung.<br />
Die Verkehrsplanung liefert auch die fachbezogenen<br />
Beiträge zur Bebauungsplanung.<br />
Die folgenden Ausführungen behandeln die unterschiedlichen<br />
Verkehrsarten:<br />
· Fußverkehr<br />
· Radverkehr<br />
· Öffentlicher Personennahverkehr<br />
· Motorisierter Individualverkehr einschließlich ruhen-<br />
der Verkehr<br />
3.1 Fußverkehr<br />
Jeder Mensch nimmt zeitweise als Fußgänger am Verkehrsgeschehen<br />
teil. Bei der Bemessung von Fußgängerverkehrsanlagen<br />
ist zu beachten, dass Fußgänger häufig<br />
nebeneinander gehen und Regenschirme, Taschen u. a.<br />
mit sich tragen. Personen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen<br />
müssen ebenfalls ausreichend Platz haben. Die<br />
Ansprüche mobilitätseingeschränkter Personen sollen<br />
Bestandteil jeder Planung sein. Auch Kinder müssen sich<br />
mit Fahrrädern auf Gehwegen bewegen können. Über<br />
1 Zugeparkte<br />
Gehwege<br />
lassen nur<br />
noch wenig<br />
Platz für<br />
Fußgänger.<br />
die reine Fortbewegung hinaus muss in bestimmten Bereichen<br />
auch die Aufenthaltsfunktion Beachtung finden.<br />
Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer<br />
und sehr „umwegempfindlich“. Deshalb muss bei<br />
der Fußverkehrsplanung für eine möglichst<br />
direkte selbstständige Wegeverbindung gesorgt<br />
werden. Fußgänger sollten möglichst<br />
umwegfrei und in einer Ebene geführt werden.<br />
Im „Längsverkehr“ (Laufen entlang der<br />
Gehwege) kommt es oft zu Konflikten mit<br />
halb auf dem Gehweg und zur Hälfte auf<br />
der Fahrbahn parkenden Kraftfahrzeugen.<br />
Im „Querverkehr“ (Überquerung der Fahrbahn) sind fehlende<br />
Bordsteinabsenkungen, Sichtbehinderungen durch<br />
parkende Fahrzeuge und Einbauten immer wieder auftretende<br />
Probleme. Seit den 1990er Jahren wird die Anlage<br />
ebenerdiger Fußgängerfurten zur Ergänzung niveaufreier<br />
Querungen vorangetrieben.<br />
1 Vorgezogene Seitenräume<br />
erleichtern durch bessere Sichtbeziehungen<br />
das Queren.<br />
Das Stadtplanungsamt beschäftigt sich seit einigen<br />
Jahren mit Überlegungen zur Verbesserung <strong>des</strong> Fußverkehrs.<br />
So liegen für alle Grundschulen in <strong>Karlsruhe</strong><br />
Schulwegpläne vor, die den gesamten Einzugsbereich<br />
einer Schule umfassen. Für ortsunkundige Besucher ist<br />
in <strong>Karlsruhe</strong> 2006 eine Kulturwegweisung für Fußgänger<br />
errichtet worden. Derzeit läuft eine Untersuchung, in<br />
welchen Quartiersstraßen ständige oder temporäre Spielmöglichkeiten<br />
für Kinder machbar wären.<br />
27<br />
1 „Querverkehr“
kehrsnetz.pdf 28.08.2009 12:08:45<br />
Radverkehrsnetz.pdf 28.08.2009 11:30:59<br />
Hauptnetz<br />
Ringroute<br />
Nebennetz<br />
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
3 Verkehrsplanung<br />
3.2 Radverkehr<br />
<strong>Karlsruhe</strong> hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015<br />
„Fahrradstadt Nummer 1 in Süddeutschland“ zu werden.<br />
Hierfür wurden ein Konzept zum Ausbau <strong>des</strong> Radwegenetzes<br />
und das „20-Punkte-Programm zur Förderung<br />
<strong>des</strong> Radverkehrs in <strong>Karlsruhe</strong>“ verabschiedet.<br />
Mit diesem Programm soll kein Vorrang für den Radverkehr<br />
in der Stadt propagiert, wohl aber Partei ergriffen<br />
werden für eine umweltfreundliche Verkehrsart, die in<br />
der Stadt ein zügiges Fortkommen ermöglicht. Vor allem<br />
auf Distanzen bis zu fünf Kilometer ist das Fahrrad<br />
in vielen Fällen allen anderen Verkehrsmitteln überlegen.<br />
1 Radwegenetz <strong>Karlsruhe</strong><br />
Touristische Fernradwege<br />
(Bestandteil <strong>des</strong> Nebennetzes)<br />
28<br />
Der Radverkehrsanteil soll von 16 % (2002) auf 21 %<br />
(2012) und bis 2015 auf 23 % gesteigert werden. Der<br />
Zuwachs soll durch Verlagerungen vom Kfz-Verkehr gewonnen<br />
werden. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Senkung<br />
der Unfallzahlen mit Radfahrerbeteiligung (um<br />
15 %, Schwerverletzte bis 2010 um 25 %). Die Erkenntnisse<br />
aus der Unfallanalyse fließen in die laufenden Planungen<br />
ein.<br />
Das Handlungskonzept „Fahrradfreundliches <strong>Karlsruhe</strong>“<br />
basiert auf dem Grundgedanken, den Radverkehr als<br />
System zu begreifen, das neben der baulichen Infrastruktur<br />
die Elemente Öffentlichkeitsarbeit, Service und administrative<br />
Rahmenbedingungen umfasst. Information
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
3 Verkehrsplanung<br />
über neue Angebote sowie offensive Werbung für eine<br />
verstärkte Radnutzung sind wesentliche Handlungsfelder<br />
der zukünftigen Radverkehrsförderung in <strong>Karlsruhe</strong>.<br />
Erstmals wurde im Jahr 2008 der Wettbewerb „Fahrradfreundlichster<br />
Arbeitgeber in <strong>Karlsruhe</strong>“ vom Stadtplanungsamt<br />
ausgelobt. Insgesamt haben 13 Arbeitgeber<br />
mit insgesamt rund 12.000 Arbeitnehmern teilgenommen.<br />
Der Wettbewerb findet bereits bun<strong>des</strong>weit Nachahmer.<br />
Seit dem Jahr 2007 unterstützt die Stadt <strong>Karlsruhe</strong><br />
zudem die bun<strong>des</strong>weite Aktion „Mit dem Rad zur<br />
Arbeit“. Im Mai 2009 fand die lan<strong>des</strong>weite Auftaktveranstaltung<br />
erstmals in <strong>Karlsruhe</strong> statt. Neben Informationen<br />
zu verschiedenen Schwerpunktthemen gibt es<br />
auf der städtischen Homepage allgemeine Berichte zum<br />
Radverkehrsnetz, 20-Punkte-Programm, zu Stadtteilrouten<br />
und zur Sicherheit beim Radfahren (www.karlsruhe.<br />
de/radverkehr).<br />
Seit einigen Jahren wird ein sich über das gesamte Stadtgebiet<br />
erstrecken<strong>des</strong> Radroutennetz (ca. 20 Hauptrouten<br />
plus Nebennetz) eingerichtet. Es besteht aus zusammenhängenden<br />
und sicher befahrbaren Routen, die die Stadtteile<br />
mit dem Zentrum und auch Stadtteile untereinander<br />
verbinden. Zudem soll der Radverkehr bei allen anstehenden<br />
Neubau-, Umbau- und Straßenerhaltungsmaßnahmen<br />
konsequent gleichberechtigt berücksichtigt werden.<br />
Das Radlerforum (Vertreter <strong>des</strong> Gemeinderats;<br />
Interessenverbände ADFC, VCD,<br />
ADAC, Seniorenrat; Verwaltung etc.) tritt<br />
ein- bis zweimal im Jahr zusammen. Es werden<br />
Ziele der Radverkehrs politik diskutiert<br />
und Radverkehrsplanungen vorgestellt.<br />
3.3 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Ein gut funktionierender öffentlicher Personennahverkehr<br />
ist essentieller Bestandteil im Mobilitätsmix. Überall in<br />
der Welt haben dabei schienengebundene Systeme eine<br />
Renaissance erfahren. Die <strong>Karlsruhe</strong>r Stadtpolitik hat dabei<br />
bereits in Zeiten, in denen andere Städte funktionierende<br />
Systeme abgebaut und auf einen Ausbau <strong>des</strong> Individualverkehrs<br />
gesetzt haben, weiter an der Straßenbahn<br />
festgehalten und das System konsequent ausgebaut.<br />
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong> in Zusammenarbeit<br />
mit den Verkehrsträger VBK sind:<br />
Frühzeitige Variantenuntersuchungen, Berücksichtigung<br />
von Optionstrassen für die Straßenbahn im Flächennutzungsplan,<br />
in Rahmenplänen und in Bebauungsplänen,<br />
Betreuung und Abstimmung von Planungen der Verkehrsbetrieben,<br />
Vorstellung im Planungsausschuss. Die<br />
2 Straßenbahntrasse<br />
zur<br />
Nordstadt,<br />
Planung: VBK<br />
2 „Fahrradstadt <strong>Karlsruhe</strong>“- Radfahrstreifen<br />
Hans-Thoma-Straße.<br />
29
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
3 Verkehrsplanung<br />
planerische Begleitung der Kombi-Lösung mit den notwendigen<br />
Teilprojekten bleibt auch noch in den kommenden<br />
Jahren eine Aufgabe seitens der Stadtplanung.<br />
Eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben ist der barrierefreie<br />
Ausbau von Haltestellen. Was bei Neubauten seit<br />
dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Behindertengleichstellungsgesetzes<br />
selbstverständlich ist, soll sukzessive auch bei allen<br />
anderen Haltestellen umgesetzt werden. Ziel ist es, an allen<br />
Haltestellen einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurstraßenbahnen<br />
anzubieten, wofür ein 34 cm hoher<br />
Bahnsteig notwendig wird. Zukünftig werden aber auch<br />
weiterhin Mittelflurstadtbahnwagen in <strong>Karlsruhe</strong> verkehren,<br />
die für einen barrierefreien Einstieg einen 55 cm hohen<br />
Bahnsteig benötigen. Deshalb ist vorgesehen, an einigen<br />
Haltestellen barrierefreie Übergangsmöglichkeiten<br />
von einem Mittelflurwagen in einen Niederflurwagen zu<br />
30<br />
schaffen. Zentrales Projekt hierzu ist derzeit der Bahnhofplatz.<br />
Ein Umbau hat hier gravierende verkehrliche und<br />
städtebauliche Auswirkungen, weshalb ein Architekturwettbewerb<br />
durchgeführt wurde. Derzeit laufen die Vorbereitungen<br />
für die Planfeststellung.<br />
3.4 Motorisierter Individualverkehr<br />
2 Bahnhofplatz<br />
Bevor neue Verkehrsanlagen geplant oder Änderungen<br />
am Bestand vorgenommen werden, muss geklärt werden,<br />
von welcher Verkehrsmenge auszugehen ist, wie<br />
sich der Verkehr zusammensetzen wird und welche Verkehrsqualität<br />
angeboten werden soll. Oft reichen hierfür<br />
Verkehrserhebungen <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> aus, je nach Fragestellung<br />
können aber auch zusätzlich noch Prognosen<br />
(allgemeine Tendenzen sowie Auswirkungen lokaler Entwicklungen)<br />
erforderlich sein. Verkehrserhebungen sind
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
3 Verkehrsplanung<br />
ein zentrales Arbeitsfeld im Bereich Verkehr. Sie dokumentieren<br />
bestehende Verkehrsmengen oder -abläufe<br />
und können je nach Fragestellung auf sehr unterschiedliche<br />
Weise durchgeführt werden.<br />
Die am häufigsten durchgeführte Verkehrserhebung ist<br />
die Verkehrszählung. Die seitliche Darstellung gibt einen<br />
Überblick über die vom Planungsamt durchgeführten<br />
Verkehrszählungen.<br />
Einige Fragestellungen lassen sich jedoch anhand von<br />
Zählungen nicht mehr beantworten. Bei größeren Untersuchungsräumen,<br />
wie z.B. einem ganzen Stadtteil im<br />
Rahmen eines Sanierungsprogramms, werden meistens<br />
auch Themen wie Durchgangsverkehr oder Aufenthaltsdauer<br />
von Fahrzeugen im Gebiet diskutiert. Zu diesem<br />
Zweck hat das Stadtplanungsamt mehrere Videokameras<br />
sowie eine Software zur Kennzeichenerkennung angeschafft.<br />
Damit lassen sich Fahrtrouten nachvollziehen,<br />
Reisegeschwindigkeiten messen sowie der Anteil von<br />
Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr analysieren.<br />
Der Neubau von Straßen ist, von wenigen Lückenschlüssen<br />
im Straßennetz ( B36 im Westen und B10 im Osten)<br />
oder dem Bau von Erschließungsstraßen für Wohn- oder<br />
Gewerbegebiete einmal abgesehen, weitgehend in den<br />
Hintergrund getreten. Planungen betreffen derzeit überwiegend<br />
Änderungen im Bestand.<br />
Vom Stadtplanungsamt eingesetzte Zählmethoden:<br />
Manuelle Zählung<br />
• Erfassung erfolgt mittels Handgerät,<br />
i.d.R. in 15-Minuten-Intervallen<br />
• bei qualifiziertem Personal gute Ergebnisse auch bzgl.<br />
der Klassifizierung (Lkw / Pkw…)<br />
• gut zur Zählung von Knotenpunkten geeignet<br />
• je nach Größe / Verkehrsstärke sind zwischen einem<br />
und vier Zähler pro Knoten erforderlich<br />
• i.d.R. Zählung von 06.00 - 20:00 Uhr, längere Zählun<br />
gen sind kaum realisierbar<br />
Seitenradar<br />
• Automatische Zählung der Fahrzeuge, Radarmessung<br />
vom Straßenrand aus<br />
• relativ genaue Geschwindigkeitsmessung<br />
• Klassifizierung der Fahrzeuge über Längenmessung,<br />
dies aber nur mäßig genau<br />
• Erhebung über mehrere Tage möglich<br />
• Geeigneter Standort oft schwer zu finden<br />
• Ausfall / Unterbrechung der Zählung, wenn Gerät ver-<br />
dreht oder Sicht auf Straße z.B. durch parken<strong>des</strong> Fahr-<br />
zeug verdeckt wird<br />
Zählplatte<br />
• Automatische Zählung durch Magnetsensor bei Über<br />
fahren durch Fahrzeug<br />
• Geschwindigkeitsmessung und Klassifizierung möglich,<br />
dies aber nur mäßig genau<br />
• Erhebung über mehrere Tage möglich<br />
• Fast beliebig platzierbar<br />
• Keine Kontrolle der gemessenen Daten während der<br />
Messung möglich<br />
• Montage und Demontage auf Fahrbahn erfordert de-<br />
ren kurzzeitige Sperrung<br />
1 Augustenburgstraße Grötzingen vorher... ...und nachher<br />
31<br />
Quelle: Schuh-Co GmbH<br />
Seitenradargerät<br />
in der Tullastraße<br />
Quelle: Nu-Metrics
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
3 Verkehrsplanung<br />
3.5 Ruhender Verkehr, Bewohnerparken<br />
Den Wünschen der Autofahrer nach ausreichend und gut<br />
erreichbaren Abstellmöglichkeiten kann aus städtebaulichen<br />
und verkehrlichen Gründen in vielen Fällen nicht<br />
32<br />
entsprochen werden. Daher ist ein Interessenausgleich<br />
zu suchen. Dieser ist abhängig von der jeweiligen Gebietsstruktur<br />
und den Nutzeransprüchen, z.B. der anderen<br />
Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger.<br />
Auch Anwohnerinteressen sind zu berücksichtigen.<br />
Um einen Ausgleich für Bewohner in Quartieren mit besonders<br />
hohem Parkdruck und fehlenden privaten Abstellmöglichkeiten<br />
zu schaffen, wurden seit 1982 zahlreiche<br />
Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Hierbei sind die<br />
gesetzlichen Vorschriften zu beachten, wonach tagsüber<br />
zwischen 9 und 18 Uhr nicht mehr als 50 % einer Zone<br />
den Bewohnern vorbehalten sein darf und nachts nicht<br />
mehr als 75 %.<br />
Für die Grundlagenermittlung, ob und wie eine Bewohnerparkzone<br />
möglich ist, sind aufwendige Parkierungserhebungen<br />
notwendig, die vom Stadtplanungsamt<br />
durchgeführt werden.<br />
2 Bürklinstraße<br />
Bewohnerparkzonen in <strong>Karlsruhe</strong>, Parkierungserhebung: Stadtplanungsamt, Plan: Tiefbauamt
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
4 Gestaltungsplanung für<br />
öffentliche Räume<br />
Den öffentlichen Raum nehmen wir auf unseren Wegen<br />
durch die Stadt wahr: unsere Plätze, Parks, Grünanlagen,<br />
die Gehwege, Verkehrsflächen, Spielplätze, Stadtmöbel,<br />
Werbeflächen, Baumalleen, Wasserflächen. Der<br />
öffentliche Raum deckt dabei eine Vielzahl von Funktionen<br />
ab. Er ist (Fort-) Bewegungsfläche, Aufenthaltsbereich,<br />
Erholungsbereich und immer auch Ort der Begegnung<br />
und <strong>des</strong> Austausches. Er dient der Orientierung,<br />
der Repräsentanz und der Identifikation der Bürger mit<br />
ihrer Stadt. Im öffentlichen Raum drückt sich die Lebendigkeit<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Lebens aus. Das Ziel der Gestaltung<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Raums ist es, die Lebens- und Aufenthaltsqualität<br />
aufzuwerten. Es sollen die Stärken der<br />
Stadt deutlicher hervorgehoben und eine Gestaltqualität<br />
gesichert werden.<br />
Welche Möglichkeiten stehen für die Erreichung dieser<br />
Ziele zur Verfügung?<br />
· Konzepte für Plätze, Höfe, das nächtliche Stadtbild<br />
und Stadteinfahrten<br />
· Normative Instrumente wie Gestaltungssatzungen,<br />
Erhaltungssatzungen<br />
· Projektplanungen mit den Elementen Bodenbelag,<br />
Möblierung, Bepflanzung, Wasser, Beleuchtung<br />
· Beratung zur Fassadengestaltung, Werbung<br />
Projektentwicklungen in der <strong>Karlsruhe</strong>r Innenstadt, aber<br />
auch in der Altstadt Durlach sind von besonderem öffentlichen<br />
Interesse begleitet, da sie die Wahrnehmung<br />
der Stadt durch die Bürger unmittelbar betreffen. Oft<br />
sind Belange <strong>des</strong> Denkmalschutzes zu berücksichtigen.<br />
Größere Projekte durchlaufen eine Reihe<br />
von Entwicklungsstufen. Am Beginn steht<br />
im Idealfall ein konkurrieren<strong>des</strong> Verfahren.<br />
Oft schließt sich ein Bebauungsplanverfahren<br />
an. Beispiele für solche Verfahren sind<br />
die Erweiterung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts<br />
oder auch die Neubebauung der<br />
Nordseite <strong>des</strong> Marktplatzes. Ihnen ist gemeinsam,<br />
dass eine qualifizierte Auseinandersetzung mit<br />
den Argumenten <strong>des</strong> Denkmalschutzes ebenso notwendig<br />
ist wie eine gut vorbereitete Diskussion in Öffentlichkeit<br />
und Gemeinderat. Diese Projekte prägen das Stadtbild<br />
in besonderer Weise und müssen daher eine Qualität<br />
aufweisen, die diesen Status über sehr lange Zeiträume<br />
rechtfertigt.<br />
1 Marktplatz<br />
Nordseite<br />
„Kaiser-Karree“;<br />
LRO-Architekten<br />
Lederer,<br />
Rangnarsdottir,<br />
Oei<br />
33<br />
1 Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
4 Gestaltungsplanung für<br />
öffentliche Räume<br />
4.1 Plätzekonzept, Höfekonzept<br />
<strong>Karlsruhe</strong> besitzt eine große Zahl öffentlicher innerstädtischer<br />
Freiflächen mit unterschiedlichen Grundformen<br />
und räumlichen Qualitäten. Sie bieten durch ihre individuelle<br />
Form und die Lage an wichtigen Punkten im Straßennetz<br />
gute Orientierungsmöglichkeiten in der Stadt<br />
und haben damit das Potenzial, eigene Identitäten zu<br />
entwickeln.<br />
34<br />
Vorschlag für eine „Thematisierung“ von Plätzen<br />
2 „Platz der Grundrechte“, Jochen Gerz
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
4 Gestaltungsplanung für<br />
öffentliche Räume<br />
Die öffentlichen Räume der Stadt werden den neuen Bedürfnissen<br />
angepasst. Grundlage hierfür ist das Plätze-<br />
und Höfekonzept. Mit dem Kirchplatz St. Stephan und<br />
dem Platz der Grundrechte konnten zwei attraktive Stadtplätze<br />
im Innenstadtbereich neu geschaffen werden.<br />
Neben den öffentlichen Plätzen stellen die bisher in der<br />
Gestaltung sehr vernachlässigten ehemaligen „Lieferhöfe“<br />
ein nicht zu unterschätzen<strong>des</strong> Freiraumpotenzial<br />
in der Innenstadt dar, das aktiviert werden soll. Ziel ist,<br />
die Aufenthaltsqualität der Lieferhöfe zu steigern, die<br />
2 Spielplatz Kirchplatz St. Stephan (Gartenbauamt <strong>Karlsruhe</strong>)<br />
Höfe besser auffindbar und erlebbar zu machen und<br />
„positive Adressen“ zu bilden. Gleichzeitig können die<br />
Höfe dazu dienen, die rückwärtigen Bereiche der Kaiserstraße<br />
zu erschließen. Ab Herbst 2006 wurde im<br />
Rahmen <strong>des</strong> Sanierungsgebietes „City-West“ ein umfangreiches<br />
Beteiligungsverfahren durchgeführt. Gemeinsam<br />
mit den Bürgerinnen und Bürger wurden<br />
Aufwertungskonzepte erarbeitet, Verbesserungen im<br />
Waldhof wurden bereits begonnen. Die nächsten Maßnahmen<br />
sind im Hirsch- und im Passagehof vorgesehen.<br />
35
36<br />
1<br />
Hirschhof: Bestand (kleines Bild), Planung TRANSURBAN, Beleuchtungskonzept Vogt & Partner
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
4 Gestaltungsplanung für<br />
öffentliche Räume<br />
4.2 Lichtplan<br />
Mit dem seit 2008 vorliegenden „Lichtplan <strong>Karlsruhe</strong>“<br />
(siehe auch www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/<br />
projekte/lichtplan) soll die Beleuchtung der Stadt bewusster<br />
ge staltet und der unverwechselbare Charakter<br />
der Stadt auch nachts her vor ge ho ben werden. Der<br />
Lichtplan regelt erstmals stadtübergreifend auch den gestalterischen<br />
Umgang mit Licht mit dem Ziel, die bestehenden<br />
und geplanten Be leuchtungsanlagen mit geringst<br />
möglicher Lichtverschmutzung und vorbildhafter<br />
Energie ef fizienz zu konzipieren. Durch die zusätzlichen<br />
Beleuchtungsmaßnahmen soll der Energieverbrauch mittelfristig<br />
nicht höher werden. Die Energieaufwendungen<br />
für neue Beleuchtungsprojekte soll durch den Einsatz<br />
effizienter Lichttechniken im Allgemeinen ausgeglichen<br />
werden. Der Lichtplan wurde in den „<strong>Karlsruhe</strong>r Masterplan<br />
2015“ aufgenommen.<br />
Ein Lichtgestaltungsbüro hat unter der Federführung <strong>des</strong><br />
<strong>Stadtplanungsamtes</strong> und in enger Zusammenarbeit mit<br />
den Stadtwerken und dem Tiefbauamt im Frühjahr 2006<br />
den Planungsprozess für den „Lichtplan <strong>Karlsruhe</strong>“ begonnen.<br />
Mit zahlreichen Beteiligten wie städtische Ämtern,<br />
Institutionen, Bürgervereinen und Ortschaftsräten<br />
- wurden Inhalte und Ziele disku tiert und Anregungen<br />
aufgenommen und rückgekoppelt.<br />
Erste wichtige Bausteine <strong>des</strong> Lichtplans wurden<br />
bereits im Vorgriff auf das Konzept realisiert,<br />
etwa der Kirchplatz St. Stephan, der<br />
Platz der Grundrechte und die neue Beleuchtung<br />
in der Kaiserstraße. Zusätzlich konnten<br />
durch Unterstützung Privater wesentliche<br />
nächtliche Anstrahlungen von öffentlichen<br />
und privaten Objekten in den letzten Jahren umgesetzt<br />
werden, u. a. die Beleuchtung <strong>des</strong> Zentrums für Kunst<br />
und Medien technologie (ZKM) sowie das Schloss Gottesaue.<br />
Auch die Lan<strong>des</strong>samm lung am Friedrichsplatz, das<br />
Prinz-Max-Palais, die Kunsthalle sowie das Vierordtbad<br />
er strahlen - Dank <strong>des</strong> Sponsorings der Stadtwerke <strong>Karlsruhe</strong><br />
- zwi schenzeitlich in einem neuen Licht.<br />
1 Lichtplan - Übersichtsplan Innenstadt <strong>Karlsruhe</strong>: Vogt & Partner<br />
2 Illumination - Prinz Max Palais<br />
37
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
4 Gestaltungsplanung für<br />
öffentliche Räume<br />
4.3 Gestaltungs- , Erhaltungs- und<br />
Gesamtanlagensatzung<br />
In einem gewissen Umfang kann das Stadtbild durch<br />
kommunale Satzungen beeinflusst werden. Es stehen<br />
neben den bereits erwähnten „Örtlichen Bauvorschriften“<br />
nach der LBO weitere gesetzgeberische Möglichkeiten<br />
zur Verfügung (siehe auch Anhang):<br />
•<br />
Gestaltungssatzungen nach der Lan<strong>des</strong>bauordnung:<br />
In einer Gestaltungssatzung können Anforderungen an<br />
die äußere Gestaltung der Gebäude und Anforderungen<br />
an Werbeanlagen formuliert werden. Das Verfahren<br />
folgt dem eines Bebauungsplanes. Gestaltungssatzungen<br />
sind sehr oft in Bebauungspläne integriert. Spezielle<br />
Satzungen sind gültig für die Gebiete Kentuckyallee/<br />
Louisianaring, Rheinbergstraße 10-12, Ortskern Daxlanden,<br />
Breite Straße 19-27, Baumgartensiedlung, ehemalige<br />
Amerikanersiedlung, Ortskern Beiertheim sowie Baublock<br />
Schnetzler-, Klose-, Gutsch- und Schwarzwaldstraße.<br />
•<br />
Erhaltungssatzungen nach dem Baugesetzbuch:<br />
Sie dienen dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines<br />
Gebietes. Beispiele sind die Erhaltungssatzungen Grötzingen,<br />
Baumgartensiedlung oder Ortskern Beiertheim.<br />
38<br />
1 Geltungsbereich Gesamtanlage „Altstadt Durlach“<br />
•<br />
1 Gestaltungssatzung Kentuckyallee/Louisianaring<br />
2 Erhaltungssatzung „Ortskern Beiertheim“<br />
Gesamtanlagensatzung nach dem<br />
Denkmalschutz gesetz:<br />
Gesamtanlagen grenzen Bereiche ab, in denen bedeutende<br />
historische Ensembles in ihrem Erscheinungsbild<br />
zu erhalten sind. In der Stadt <strong>Karlsruhe</strong> gibt es dieses<br />
Instrument für die Altstadt Durlach und für den Gutenbergplatz.<br />
2 Gesamtanlage Gutenbergplatz
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
4 Gestaltungsplanung für<br />
öffentliche Räume<br />
4.4 Projektplanungen<br />
In den vergangenen Jahren gab es in Zusammenhang<br />
mit dem Beteiligungsverfahren „City 2015 - Anschluss<br />
Zukunft“ diverse Maßnahmen zur Aufwertung <strong>des</strong> öffentlichen<br />
Raums in der <strong>Karlsruhe</strong>r Innenstadt. Die Kaiserstraße<br />
erhielt eine neue Möblierung und eine<br />
stimmungsvollere Beleuchtung.<br />
Der „Kirchplatz St.<br />
Stephan“ wurde von<br />
einem Parkplatz zu<br />
einer Platzfläche mit<br />
Außengastronomie,<br />
Wasserspielen und<br />
Spielplatz umgestaltet.<br />
Mit einem Kunstwerk<br />
von Jochen Gerz als<br />
zeitgemäßes Denkmal in<br />
der Abfolge der Denkmäler<br />
vom Schlossplatz bis<br />
zum Rondellplatz wurde<br />
der „Platz der Grundrechte“<br />
geschaffen. Straßen im<br />
Stadtmobiliar in<br />
<strong>Karlsruhe</strong><br />
Handbuch · Stadt <strong>Karlsruhe</strong> · 2001<br />
Umfeld <strong>des</strong> Ettlinger Tor Centers wurden fußgängerfreundlicher<br />
gestaltet. All diese Maßnahmen haben zur<br />
Aufwertung <strong>des</strong> öffentlichen Raums beigetragen. Um<br />
in der Stadt eine möglichst durchgängige gute Qualität<br />
bei der Möblierung zu erreichen, soll das „Handbuch für<br />
Stadtmobiliar“ allen Planungsträgern und Privaten bei<br />
der Auswahl von Objekten Hilfestellung leisten.<br />
Neben den klassischen öffentlichen Räumen wie Plätze<br />
und Fußgängerzonen gibt es viele Bereiche, die ebenso<br />
das Bild unserer Stadt prägen wie Lärmschutzwände an<br />
Straßen oder Bahnstrecken, Verkehrsbauwerke wie Fußgängerunterführungen<br />
oder Brücken oder die Einrichtungen<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs, Straßenbahnstrecken<br />
und deren Haltestellen, Trafostationen oder Gleisüberwege.<br />
Es ist erforderlich, den Spielraum der Gestaltung<br />
in Auseinandersetzung mit den notwendigen technischen<br />
Vorgaben auszuloten, um eine hochwertige Gestaltung<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Raums zu erlangen.<br />
2 Lärmschutzwand in Bulach,<br />
Planung: GJL Architekten<br />
2 Multileuchten in der Innenstadt<br />
2 Info-, Internet-, und Werbeflächen in der Kaiserstraße<br />
2 Neue innerstädtische Sitzbänke<br />
2 Kulturwegweiser im Stadtgebiet<br />
2 Barrierefreie Straßenbahntrasse Nordstadt<br />
39
4 Ensemble Ludwig-Marum-Straße<br />
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
4 Gestaltungsplanung für<br />
öffentliche Räume<br />
4.5 Fassadengestaltung und Farbberatung<br />
Die Farbgestaltung ist für Bauträger nicht anzeige- oder<br />
genehmigungspflichtig. Aber oft sind im Bebauungsplan<br />
oder in den Baugenehmigungen Vorgaben formuliert,<br />
die mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden. So<br />
erfolgt eine fachgerechte Beratung bei Objektsanierungen<br />
der Stadt, der Volkswohnung<br />
und anderer Baugesellschaften und<br />
auf Anfrage für alle Bürger bei Neubauten<br />
oder Hausrenovierungen.<br />
Das Ziel der Fassadengestaltung und Farbberatung ist<br />
eine stimmige Gestaltung im gesamten Baugebiet und<br />
besonders im Straßen-Ensemble. Farbe ist der kostengünstigste<br />
Baustoff zur Stadtverschönerung.<br />
40<br />
4 Abgestimmte<br />
Fabgestaltung<br />
im Sanierungsgebiet<br />
Mühlburg nach<br />
einem Entwurf<br />
der Volkswohnung<br />
4 Entwurfs-Varianten<br />
zur<br />
Neugestaltung<br />
<strong>des</strong> Eckhauses<br />
Mühlburger Tor
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
5 Stadterneuerung<br />
Stadterneuerung hat in <strong>Karlsruhe</strong> eine lange Tradition.<br />
Die ersten Planungen entstanden für die Altstadt Mitte<br />
der 1920er Jahre. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte<br />
mit dem Umbau der Rheinstraße in Mühlburg in<br />
den 1950er Jahren die erste große Sanierungsmaßnahme.<br />
Ab 1971 folgte mit dem Sanierungsgebiet „Dörfle“<br />
eines der größten Stadterneuerungsprojekte in der<br />
Bun<strong>des</strong>republik (Abschluss 1994). Weitere Programme<br />
konnten für die Durlacher Altstadt, Südstadt, Weststadt,<br />
Oststadt, Hauptbahnhof-Süd u.a. durchgeführt<br />
werden. Neben den Programmen im Rahmen <strong>des</strong> früheren<br />
Städtebauförderungsgesetzes und dem jetzigen<br />
Baugesetzbuches gab es Lan<strong>des</strong>programme, die auch<br />
in <strong>Karlsruhe</strong> in verschiedenen Stadtteilen ihren Niederschlag<br />
fanden.<br />
Die Strategie der Innenentwicklung umfasst neben dem<br />
Stadtumbau, den Konversionen auch die Stadterneuerung<br />
als Stadtsanierung. Dabei wird Stadtplanung als<br />
Quartiersplanung in Verbindung mit dem Einsatz von finanziellen<br />
Förderungen Bund-Länder-Programm<br />
und der Bündelung unterschiedlicher<br />
Programme unter Beteiligung der Betroffenen in<br />
verhältnismäßig 'SOZIALE kurzen Zeiträumen wirksam. STADT' Prinzipiell<br />
werden öffentliche und private Maßnahmen gefördert.<br />
<strong>Karlsruhe</strong><br />
Welche Mittel dafür von Bund und/oder Land zur Verfügung<br />
stehen, ist von den einzelnen Fördermodellen und<br />
verfügbaren Budgets abhängig. Seit 10 Jahren wird in<br />
Deutschland zum Beispiel das Programm „Soziale Stadt“<br />
erfolgreich eingesetzt, da dieser Förderansatz nicht nur<br />
auf bauliche Sanierung Bund-Länder-Programm<br />
ausgerichtet ist, sondern auch<br />
zur Umsetzung lokal orientierter sozialpolitischer und<br />
wirtschaftspolitischer 'SOZIALE Ziele führen kann. STADT'<br />
Die Stadt selbst<br />
hat bei allen Programmen <strong>Karlsruhe</strong> einen eigenen Förderbeitrag<br />
zu leisten. Vertiefende Informationen über die Sanierungsprogramme<br />
und Verfahren sind im Anhang unter<br />
Punkt 8.2 aufgeführt.<br />
'SOZIALE STADT'<br />
Bund-Länder-Programm<br />
<strong>Karlsruhe</strong><br />
5.1 Städtische Förderrichtlinien für private<br />
Modernisierungen<br />
Die Förderung von Gebäudemodernisierungen ist ein<br />
wichtiges Element der Stadtsanierung. Die Modernisierung<br />
und Instandsetzung von Wohngebäuden verbessert<br />
insgesamt die Wohnqualität in einem Quartier. Die<br />
Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze)<br />
können dabei für private Hauseigentümer eine gewisse<br />
Signalwirkung haben. Beide Elemente, sowohl das<br />
Engagement der privaten Haus-/Wohnungseigentümer,<br />
aber auch die öffentlichen Maßnahmen sind sehr wichtig<br />
für den Erfolg eines Sanierungsprogrammes.<br />
Das erstrangige Ziel der Förderung ist die Modernisierung<br />
von Wohnraum. Hier sind im Wesentlichen energetische<br />
Maßnahmen wie z. B. der Austausch von ungenügend<br />
verglasten Fenstern gegen Isolier-/<br />
Wärmedämmverglasung, die Wärmedämmung an<br />
den Fassaden der Häuser, der Austausch bisheriger<br />
Einzelofenheizungen gegen moderne Zentral-<br />
bzw. Etagenheizungen oder die Grundrissverbesserung<br />
(z.B. Einbau von Bädern, Anbau<br />
von Balkonen) zur Anhebung der Wohnqualität<br />
und Anpassung an den derzeit bestehenden<br />
Wohnungsstandard zu sehen. Im Sanierungsgebiet<br />
City-West wird auch die Umwandlung<br />
von gewerblichen Flächen in Wohnraum gefördert,<br />
um in der <strong>Karlsruhe</strong>r Innenstadt das<br />
Wohnen wieder attraktiv zu gestalten.<br />
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von<br />
Aufenthaltsqualität in der unmittelbaren<br />
Nähe <strong>des</strong> Hauses. Hier können ggf.<br />
Zuschüsse für so genannte Ordnungsmaßnahmen<br />
(Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen) und für die<br />
Neugestaltung (Begrünung, Schaffung von Aufenthaltsflächen)<br />
<strong>des</strong> Hinterhofes gewährt werden.<br />
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich insbesondere<br />
in den Vorschriften <strong>des</strong> Baugesetzbuches (§§ 136 ff)<br />
in Verbindung mit den auf Lan<strong>des</strong>ebene bestehenden<br />
Rahmenvorgaben der Städtebauförderrichtlinien. Was<br />
als Modernisierung anzusehen ist, wird in den §§ 148,<br />
177 BauGB dargestellt. Die Förderung privater Moderni-<br />
41
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
5 Stadterneuerung<br />
sierungen/Instandsetzungen kann eine Gemeinde bezuschussen.<br />
Ein Rechtsanspruch der privaten Eigentümer<br />
auf Förderung wird allerdings durch die Förderrichtlinien<br />
nicht begründet (siehe auch Anhang).<br />
5.2 Aktuelle Stadterneuerungsprojekte in<br />
<strong>Karlsruhe</strong><br />
Programm Soziale Stadt (SSP) Innenstadt-West (36 ha):<br />
Das zweite <strong>Karlsruhe</strong>r SSP-Gebiet, nach der südlichen<br />
Oststadt, läuft seit 2003. Der Abschluss der Maßnahme<br />
ist für Ende 2011 vorgesehen. Der Förderrahmen für das<br />
Gebiet beträgt rund 4,2 Mio. Euro. Zur Behebung der<br />
festgestellten städtebaulichen Missstände (Nutzungskonflikte<br />
Gast-/Ver gnügungs stätten und Wohnen, fehlende<br />
Grün- und Freiflächen) wurden im Rahmen der<br />
vielfältigen Besprech ungs runden im Zuge der Bürgerbeteiligung<br />
bereits folgende Projekte verwirklicht:<br />
- Umgestaltung <strong>des</strong> Schulhofes der Leopoldschule zu einem<br />
teilweise öffentlichen Platz durch eine (zeitweise)<br />
Verringerung <strong>des</strong> Schulhofes selbst.<br />
- Umgestaltung der Sophienstraße im Einmündungsbereich<br />
an der Karlstraße, Aufwertung <strong>des</strong> Gehwegbereichs<br />
vor dem Fichtegymnasium und vor dem Agneshaus<br />
sowie die Aufwertung <strong>des</strong> Vorfel<strong>des</strong> der Ladenzeile<br />
zischen Reinhold-Frank- und Leopoldstraße.<br />
42<br />
Sanierungsgebiete: blau - bestehende Sanierungsgebiete<br />
rot - aufgehobene/abgeschlossene Sanierungsgebiete<br />
1 Öffentliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt-West“<br />
- Private Modernisierungen im Wohnungsbestand<br />
Auch in diesem Gebiet lassen sich soziale Projekte nennen,<br />
die im Rahmen <strong>des</strong> Quartiersmanagements bzw.<br />
der Bürgerbeteiligung aufgegriffen wurden. Das ehemalige<br />
Büro <strong>des</strong> Quartiermanagements, in welchem vor Ort<br />
die Lenkungsgruppensitzungen der Verwaltung stattfanden,<br />
ist heute ein „Netzwerkladen“ der AWO.<br />
Sanierungsgebiet „Innenstadt-West“
3 Öffentliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt-West“: 43 Schulhof Leopoldschule
Sanierungsgebiet „City West“<br />
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
5 Stadterneuerung<br />
Stadterneuerungsgebiet (SEP) City-West (30 ha):<br />
Dieses Gebiet schließt an das SSP-Gebiet Innenstadt-<br />
West an und wurde 2006 in das Förderprogramm auf genommen.<br />
Ablauf <strong>des</strong> Programmgebietes wird Ende 2014<br />
sein (Förderrahmen 3,2 Mio. Euro).<br />
Die im Sanierungsgebiet festgestellten städtebaulichen<br />
Missstände umfassen vor allem<br />
fehlende Grün- und Freiflächen, ungeordnete<br />
Baustruktur in den Blockinnenbereichen,<br />
Stellplatzmangel, Nutzungskonflikte<br />
Gast- und Vergnügungsstätten - Wohnen,<br />
bauliche und städtebauliche Mängel im öffentlichen<br />
Straßenraum und nicht zuletzt eine veraltete<br />
Substanz in den Wohnhäusern.<br />
44<br />
1 CI - Elemente für Hofeingänge, Entwurf: TRANSURBAN<br />
Gestaltung Passagehof<br />
Vorstellbare Variante 3<br />
BÜRGERBET EILIGUNG I M SANI ERUNGSGEBIET CITY – W EST<br />
S A N I E R U N G S B E I R A T 1 6 . 0 2 . 0 7<br />
TRANSURBAN
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
5 Stadterneuerung<br />
Programm Soziale Stadt (SSP) Mühlburg (72 ha):<br />
Mühlburg ist das dritte Sanierungsgebiet der Stadt<br />
<strong>Karlsruhe</strong> im Bund-Länderprogramm „Stadtteile mit<br />
besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“. Die<br />
Laufzeit begann Anfang 2007 und wird Ende 2015 abgeschlossen<br />
sein. Zur Behebung der festgestellten städ-<br />
4 Sanierungsgebiet „Mühlburg“<br />
45
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
5 Stadterneuerung<br />
tebaulichen Missstände (wie Lärmbelastung, bauliche<br />
Mängel an Straßen, fehlende Stellplätze, Defizite an<br />
qualitätvollen öffentlichen Freiflächen, teils veraltete<br />
Substanz der Wohnhäuser) wurden in den im Sanierungsbüro<br />
in der Lameystraße tagenden Lenkungsgruppensitzungen<br />
als erste Projekte die Umgestaltung<br />
der Glümerstraße, <strong>des</strong> Lindenplatzes und Umbau und<br />
Aufwertung <strong>des</strong> Kinder- und Jugendtreffs Mühlburg<br />
thematisiert. Im Rahmen <strong>des</strong> Sonderprogramms <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong> „Ex-Wost“ wurden bereits erste Maßnahmen<br />
zur Stärkung der lokalen Wirtschaft erarbeitet und<br />
verwirklicht.<br />
46<br />
1 Beleuchtungskonzept Mühlburg, Vogt & Partner<br />
Stadterneuerung Rintheim:<br />
Für Rintheim sind Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.<br />
Nach Abschluss der „Vorbereitende Untersuchung“ gemäß<br />
§ 141 BauGB soll die Sanierung von Rintheim in<br />
zwei Teilbereichen, das Rintheimer Feld mit dem „Soziale<br />
Stadt Programm“ und Alt Rintheim mit dem „Lan<strong>des</strong>sanierungsprogramm“,<br />
erfolgen.<br />
Kriegsstraße-West:<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> geplanten Sanierungsgebietes „Kriegsstraße-West“<br />
ist eine Aufwertung und Umgestaltung<br />
der Freiräume „Kühler Krug“ und Weinbrennerplatz,<br />
sowie eine Verbesserung im Bereich der Kriegsstraße<br />
(Lärmschutz, ÖPNV, Stellplätze) geplant. Die Voruntersuchung<br />
beginnt im Herbst 2009.
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
6 Dienstleistungen für die<br />
<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />
Erfolgreiches Planen erfordert nicht nur den Einsatz der<br />
eigentlichen Planungstätigkeit in Form von Konzipieren,<br />
Entwerfen, Konstruieren, Formulieren von Regeln, sondern<br />
auch Vorbereiten, Verwalten, Vermitteln. Folgende<br />
Angebote stehen im Stadtplanungsamt zur Verfügung:<br />
· Verwaltung<br />
· Modellbau<br />
· Medien<br />
· Grafik<strong>des</strong>ign<br />
· Wettbewerbsberatung<br />
· Geschäftsstelle <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates<br />
Personal- und Organisationswesen, Kassen- und Rechnungswesen,<br />
Sekretariatsarbeit, Sitzungsvorbereitung<br />
bilden das administrative Rückgrat jeder größeren Organisationseinheit.<br />
Diese <strong>Aufgaben</strong> nimmt die Serviceeinheit<br />
Dienste wahr.<br />
6.1 Stadtmodell <strong>Karlsruhe</strong><br />
Seit Jahren wird in der Modellbauwerkstatt neben den<br />
projektbezogenen Arbeiten die Stadt <strong>Karlsruhe</strong> im Maßstab<br />
1:500 schrittweise nachgebaut. Das Stadtmodell soll<br />
dazu beitragen, anhand der körperlichen, nicht digitalen<br />
Darstellung die Diskussion um bestehende und geplante<br />
Bauprojekte zu veranschaulichen. Das Modell wird bei<br />
gemeinderätlichen Beratungen, bei Wettbewerbsverfah-<br />
1 73 Stadtmodell-Module (Planausschnitt, helle Flächen)<br />
wurden bisher von der Modellbauwerkstatt gefertigt<br />
ren und für die Öffentlichkeit zur Veranschaulichung von<br />
städtebaulichen Planungen und Hochbauprojekten eingesetzt.<br />
Die Fertigung je<strong>des</strong> einzelnen Hauses direkt aus<br />
den Bauakten <strong>des</strong> Bauordnungsamtes heraus gewährleistet<br />
eine sehr hohe Maßgenauigkeit der einzelnen Gebäude.<br />
Die Geometrien der Grundstücke und Straßenfluchten<br />
werden aus den digitalen Daten <strong>des</strong> Liegenschaftsamtes<br />
erhoben. Da je<strong>des</strong> Gebäude einzeln auf der Grundplatte<br />
(1 x 1 Meter) befestigt ist und sich im Bedarfsfall durch<br />
Neuplanungen ersetzen lässt, ist das Stadtmodell nicht<br />
nur ein Ausstellungsstück, sondern auch ein Arbeitsgerät,<br />
das kontinuierlich aktualisiert wird.<br />
2 Stadtmodell <strong>Karlsruhe</strong> mit Besuchergruppe<br />
47
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
6 Dienstleistungen für die<br />
<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />
6.2 Vermittlung von Planung über Medien<br />
Aufgabe der städtischen Bildstelle ist die fotografische<br />
Dokumentation von Projekten, das Erstellen von Fotografien<br />
für Präsentationen, Broschüren, Plakate etc. In<br />
erster Linie beinhaltet dies Architekturaufnahmen, Fotodokumentationen<br />
städtebaulicher Veränderungen,<br />
Platzsituationen und Stadtmobiliar.<br />
Die zweite Aufgabe der Bildstelle ist es,<br />
städtische Veranstaltungen in Bildern zu dokumentieren,<br />
die dann z.B. in der Stadtzeitung<br />
veröffentlicht werden.<br />
48<br />
6.3 Grafik<strong>des</strong>ign<br />
Botschaften und Themen der Stadt <strong>Karlsruhe</strong> sollten<br />
nicht nur informativ ansprechend, sondern auch die Aufmerksamkeit<br />
erregend und gestalterisch wirkungsvoll<br />
2 Südliche und nördliche Fassaden der Kaiserstraße
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
6 Dienstleistungen für die<br />
<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />
der Öffentlichkeit vermittelt werden. Das Ziel ist es, eine<br />
interessante und spannungsvolle Grafik mit Hilfe der<br />
Gestaltungsrichtlinien <strong>des</strong> Corporate-Designs der Stadt<br />
<strong>Karlsruhe</strong> umzusetzen. Die Öffentlichkeitsarbeit der<br />
Stadt <strong>Karlsruhe</strong>, <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong> und seiner Bereiche<br />
reicht von Wettbewerbspräsentationen, Informationstafeln,<br />
Plakaten, Broschüren, Faltblättern<br />
und Flyern über Stadtteilausstellungen<br />
bis hin zur Entwicklung von Logos und Signets.<br />
Dafür werden viele städtische Ämter<br />
betreut.<br />
6.4 Beratung bei Wettbewerbsverfahren<br />
Konkurrierende Verfahren fördern die Qualität <strong>des</strong> Bauens<br />
und Planens. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag<br />
zur Stadtbaukultur. Für <strong>Aufgaben</strong> von hoher gestalterischer<br />
Brisanz oder mit schwierigen technischen<br />
und gestalterischen Vorgaben bieten Wettbewerbe und<br />
Mehrfachbeauftragungen stets die Chance, die bestmögliche<br />
Lösung unter einer Vielfalt von Entwürfen auszuwählen.<br />
Die unterschiedlichen Lösungen können dabei<br />
zu Erkenntnissen führen, die eine einzelne Lösung gar<br />
nicht zu liefern vermag. Das Durchführen und Betreuen<br />
von Wettbewerben ist daher eine wichtige Aufgabe auch<br />
im Rahmen der Stadtplanung. Dabei bieten<br />
sich je nach Aufgabe unterschiedliche Verfahren<br />
für den Wettbewerb an (siehe auch<br />
Anhang Punkt 8.3). Das Stadtplanungsamt<br />
hat auch die Funktion einer Beratungsstelle<br />
für städtische Dienststellen, Architekten<br />
und Investoren.<br />
Nicht selten werden in Wettbewerben Themen behandelt,<br />
die entscheidenden Einfluss auf den öffentlichen<br />
Raum haben und damit die Öffentlichkeit besonders interessieren.<br />
So wurde z. B. für die Gestaltung der unterirdischen<br />
Haltestellen <strong>des</strong> zukünftigen Stadtbahntunnels der<br />
Kombi-Lösung eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt.<br />
Zuletzt stand der Wettbewerb zur Gestaltung <strong>des</strong> <strong>Karlsruhe</strong>r<br />
Bahnhofplatzes im Mittelpunkt <strong>des</strong> Öffentlichkeitsinteresses<br />
und wurde rege diskutiert.<br />
1 Konkurrieren<strong>des</strong> Entwurfsverfahren, Haltestellengestaltung „Kombi-Lösung“<br />
Beauftragungsempfehlung Entwurf: Allmann.Sattler.Wappner Architekten<br />
Neben Wettbewerben mit stadtgestalterischen <strong>Aufgaben</strong><br />
werden natürlich auch Verfahren durchgeführt, die<br />
klassische städtebauliche Planungen zum Inhalt haben.<br />
Hier geht es um die Gestaltung von Gebäudegruppen,<br />
Siedlungen oder ganzen Stadtteilen und um die öffentlichen<br />
Räume. Zu nennen sind hier z. B. die Wettbewerbe<br />
zu den Konversionsgebieten wie in Knielingen und Neureut<br />
oder zum Gebiet <strong>Karlsruhe</strong> Südost/Gottesaue.<br />
1 Wettbewerb Zoo: Irmscher / Därr<br />
49
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
6 Dienstleistungen für die<br />
<strong>Aufgaben</strong>erfüllung<br />
50<br />
1 Wettbewerb „Bahnhofplatz Karlruhe“: terra nova landschaftsarchitekten<br />
1 Wettbewerb „Fußgängerbrücke über die B 36“:<br />
Ingenieurgruppe Bauen und Architekten Gassmann<br />
Als Beispiele für die Gestaltung von Verkehrsanlagen<br />
sind die Lärmschutzanlagen am Bulacher Kreuz, die<br />
Lichtgestaltung in der Unterführung Schwarzwaldstraße<br />
und der Fußgängerunterführung Hirschstraße oder die<br />
Fußgängerbrücke an der B 36 zu nennen. Die gestalterische<br />
Qualität dieser Planungen ist hier den vorangegangen<br />
Wettbewerben zu verdanken.<br />
6.5 Geschäftsstelle <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates<br />
Das Stadtplanungsamt ist auch Geschäftsstelle <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates.<br />
Nachdem der Gemeinderat die Geschäftsordnung<br />
für den Beirat beschlossen und die ersten<br />
Mitglieder berufen hatte, nahm das Gremium seine<br />
Arbeit 2007 auf. Bis zum Mai 2009 wurden 26 für das<br />
Stadtbild bedeutende Projekte behandelt. Ein Zwischenbericht<br />
(„Aspekte der Stadtplanung - Heft Nr. 25“) wurde<br />
dem Planungsausschuss vorgelegt.<br />
Der Gestaltungsbeirat besteht aus fünf, nicht in <strong>Karlsruhe</strong><br />
und Umgebung ansässigen Mitgliedern. Es handelt<br />
sich dabei um qualifizierte und zum Fachpreisrichter befähigte<br />
Architekten und Architektinnen, die innerhalb<br />
eines bestimmten Zeitraumes vor und nach ihrer Gestaltungsbeiratstätigkeit<br />
nicht in <strong>Karlsruhe</strong> planen und<br />
bauen dürfen. Das Gremium ist unabhängig und berät<br />
die Stadt ebenso wie Bauherren und Architekten im Sinne<br />
der Lan<strong>des</strong>bauordnung §§ 11 und 47 Abs.2. Die bisherige<br />
Arbeit wird aus Sicht der Stadtverwaltung als sehr<br />
erfolgreich eingeschätzt.<br />
1 Sitzung <strong>des</strong> Gestaltungsbeirates
<strong>Aufgaben</strong> <strong>des</strong> <strong>Stadtplanungsamtes</strong><br />
7 Wahrnehmung der <strong>Aufgaben</strong><br />
und Organisation<br />
Stadt <strong>Karlsruhe</strong> – Stadtplanungsamt<br />
Geschäftsverteilung: Bereiche<br />
Die beschriebenen <strong>Aufgaben</strong> werden von vier Fachbereichen und der Serviceeinheit Dienste wahrgenommen.<br />
Generalplanung<br />
+ Stadtsanierung<br />
GS<br />
Heike Dederer<br />
Vorbereitende Bauleitplanung(Flächennutzungsplanung)*<br />
Verkehrsentwicklungsplanung<br />
sowie Planung<br />
von Verkehrsprojekten<br />
genereller Bedeutung*<br />
Planerische Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes mit dem<br />
Schwerpunkt Lärmschutz*<br />
Koordination mit der<br />
Landschaftsplanung<br />
und Abstimmung mit der<br />
Regionalplanung*<br />
General- und StadtteilstrukturplanungeinschließlichInfrastrukturplanung<br />
Einleitung, Konzeption,<br />
Koordination und Abwicklung<br />
von Sanierungsmaßnahmen<br />
Einzelprojekte von<br />
genereller Bedeutung<br />
sowie Standortuntersuchungen<br />
* als Planungsstelle <strong>des</strong><br />
Nachbarschaftsverban<strong>des</strong><br />
<strong>Karlsruhe</strong><br />
(NVK) für das gesamte<br />
Verbandsgebiet sowie<br />
für die Stadt <strong>Karlsruhe</strong><br />
mit entsprechender<br />
Vertiefung<br />
Planungskontaktstelle<br />
für Routinen:<br />
� Regierungspräsidium<br />
<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 21,<br />
Raumordnung<br />
� Regierungspräsidium<br />
<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 22,<br />
Sanierung<br />
� Regionalverband<br />
Mittlerer Oberrhein<br />
Verkehr<br />
V<br />
Alfons Brisbois<br />
Entwurfsplanungen für<br />
alle Verkehrsarten<br />
einschließlich Sonderplanungen<br />
(Schulweg,<br />
Behinderte, u.a.)<br />
Radverkehrskonzepte<br />
Planung für den ruhenden<br />
Verkehr (Parkierungsanlagen,<br />
Parkleitsysteme,<br />
Anwohnerparken u.a.)<br />
Verkehrserhebungen,<br />
Auswertungen, Darstellungen,<br />
Datenpflege<br />
und Verkehrsstatistik<br />
Planungen zum<br />
Verkehrsmanagement<br />
Verkehrsberatung<br />
(Baugesuche, Hochund<br />
Tiefbauplanungen)<br />
Verkehrsberatungen für<br />
Erschließung und<br />
Standortüberlegungen<br />
Verkehrsaspekte der<br />
Stadtteilrahmenplanungen<br />
Begleitung von Sonderprojekten<br />
Planungskontaktstelle<br />
für Routinen:<br />
� Deutsche Bahn AG<br />
� Regierungspräsidium<br />
<strong>Karlsruhe</strong> / Abteilung 4<br />
Straßenwesen und<br />
Verkehr<br />
� Städt. Rheinhäfen<br />
� VBK/AVG<br />
� Behindertenbeauftragter<br />
Amtsleiter<br />
Dr.-Ing.<br />
Harald Ringler<br />
Stellvertreter:<br />
Heiner Baron<br />
Serviceeinheit<br />
Dienste<br />
D<br />
Lothar Fringes<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
mit Haushalts-, Kassen-,<br />
Organisations- und Personalwesen,Informations-<br />
und Kommunikationswesen<br />
Städtebau<br />
S<br />
Heiner Baron<br />
Städtebauliche Entwürfe<br />
Verbindliche Bauleitplanung<br />
(Bebauungspläne<br />
und Satzungen einschließlich<br />
Verfahren)<br />
Stadtteilrahmenpläne<br />
und -maßnahmenpläne<br />
Planungs- und<br />
Verfahrensbetreuung<br />
Planauskünfte und<br />
öffentliche Auslegung<br />
von Bauleitplänen<br />
(Verbindungsstelle zu ZJD)<br />
Einvernehmen der Gemeinde<br />
bei Bauanträgen,<br />
Bodenverkehr und<br />
Bodenordnung (Verbindungsstelle<br />
zu BOA, LA)<br />
Planungsmanagement<br />
und Koordination<br />
Planungskontaktstelle<br />
für Routinen:<br />
� Regierungspräsidium<br />
<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 21,<br />
Baurecht<br />
� Staatliche HochbauundLiegenschaftsverwaltung<br />
� Volkswohnung GmbH<br />
� Ver- und Entsorgungsträger<br />
� Wirtschaftsförderung<br />
Stadt <strong>Karlsruhe</strong><br />
Stadtplanungsamt<br />
Oktober 2009<br />
Stadtbild<br />
SB<br />
Georg Gerardi<br />
Gestaltungsplanung<br />
öffentlicher Räume und<br />
ihrer Möblierung<br />
Städtebauliche Einzelprojekte<br />
von besonderer<br />
stadtgestalterischer<br />
Relevanz<br />
Fassadenberatung<br />
einschließlich Farbberatung<br />
Gestaltungs- und<br />
Erhaltungssatzungen<br />
(ohne Verfahren)<br />
Betreuung<br />
Gestaltungsbeirat<br />
Präsentation und<br />
Dokumentation<br />
Gestaltungsberatung<br />
und städtebauliche<br />
Begleitplanungen<br />
Beratung bei Wettbewerbsverfahren<br />
und<br />
deren Durchführung<br />
Planungskontaktstelle<br />
für Routinen:<br />
� Deutsche Post AG<br />
� Telekom<br />
� Regierungspräsidium<br />
<strong>Karlsruhe</strong> / Referat 26,<br />
Denkmalschutz<br />
51
54<br />
2 Architekturspaziergang zum Thema „Lichtplan <strong>Karlsruhe</strong>“