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21. November 2012 - Gaiberg

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- 8 -<br />

Kindergartenausschuss<br />

4. im Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd<br />

Stellvertretendes Mitglied:<br />

1. im beschließenden „Umlegungsausschuss Mäuerlesäcker/Fritzenäcker“<br />

2. im beratenden „Verwaltungsausschuss“<br />

3. im „Abwasserzweckverband Im Hollmuth“<br />

Beschluss:<br />

Frau Gemeinderätin Ulrike Rieder rückt in die bisherigen Funktionen von<br />

Gemeinderat Michael Kleppe in den gemeinderätlichen Ausschüssen und<br />

Verbänden ein. -Einstimmig-<br />

9. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.07.2008 zur<br />

Förderung der Regenwassernutzung<br />

Im Prüfungsbericht des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises wurde unter<br />

Rd.Nr. „A 24“ folgendes beanstandet:<br />

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2008 über einen Antrag der<br />

Grünen Liste <strong>Gaiberg</strong> auf Förderung von Regenwassernutzung beraten. Hierbei<br />

wurde u.a. beschlossen, dass bei der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser<br />

(z.B. Toilettenspülung) bis auf weiteres auf das Recht zur Messung der<br />

Abwassermenge und damit verbunden auf die Erhebung der entsprechenden<br />

Abwassergebühren nach § 42 der Abwassersatzung verzichtet wird.<br />

Die gemeindliche Abwassersatzung stellt geltendes Ortsrecht dar und bindet damit<br />

sowohl die Verwaltung und die Bürger, als auch den Gemeinderat. Satzungen<br />

können weder im Ganzen noch in einzelnen Teilen durch einfachen<br />

Gemeinderatsbeschluss außer Kraft gesetzt werden. Auch der Verzicht auf die<br />

Anwendung einzelner Bestimmungen ist nicht möglich. Hierzu bedarf es einer<br />

Änderung der Satzung nach den in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen<br />

Verfahrensabläufen bis hin zur Satzungsanzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

Wie aus dem beigefügten Protokollauszug zu entnehmen ist, hat der Gemeinderat<br />

in seiner Sitzung auf Antrag der Grünen Liste <strong>Gaiberg</strong> folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

1. Die Nutzung von Regenwasser neben dem Einsatz von Trinkwasser wird von<br />

der Gemeinde <strong>Gaiberg</strong> ausdrücklich gestattet und befürwortet (ergänzend zu § 4<br />

Anschluss- und Benutzungszwang der Wasserversorgungssatzung)<br />

2. Die Gemeinde verzichtet bis auf weiteres auf das Recht zur Messung der<br />

Abwassermenge und damit verbunden der Erhebung der entsprechenden<br />

Abwassergebühren gem. § 42 der Abwassersatzung. -Einstimmig-<br />

Die Prüfung kommt zum Ergebnis, dass dieser Beschluss rechtswidrig war und<br />

aufgehoben werden sollte.<br />

Beschluss:<br />

Der Beschluss vom 16.07.2008 wird entsprechend der Prüfungsfeststellung<br />

aufgehoben. -Einstimmig-<br />

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