21. November 2012 - Gaiberg
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Kindergartenausschuss<br />
4. im Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd<br />
Stellvertretendes Mitglied:<br />
1. im beschließenden „Umlegungsausschuss Mäuerlesäcker/Fritzenäcker“<br />
2. im beratenden „Verwaltungsausschuss“<br />
3. im „Abwasserzweckverband Im Hollmuth“<br />
Beschluss:<br />
Frau Gemeinderätin Ulrike Rieder rückt in die bisherigen Funktionen von<br />
Gemeinderat Michael Kleppe in den gemeinderätlichen Ausschüssen und<br />
Verbänden ein. -Einstimmig-<br />
9. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.07.2008 zur<br />
Förderung der Regenwassernutzung<br />
Im Prüfungsbericht des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises wurde unter<br />
Rd.Nr. „A 24“ folgendes beanstandet:<br />
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2008 über einen Antrag der<br />
Grünen Liste <strong>Gaiberg</strong> auf Förderung von Regenwassernutzung beraten. Hierbei<br />
wurde u.a. beschlossen, dass bei der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser<br />
(z.B. Toilettenspülung) bis auf weiteres auf das Recht zur Messung der<br />
Abwassermenge und damit verbunden auf die Erhebung der entsprechenden<br />
Abwassergebühren nach § 42 der Abwassersatzung verzichtet wird.<br />
Die gemeindliche Abwassersatzung stellt geltendes Ortsrecht dar und bindet damit<br />
sowohl die Verwaltung und die Bürger, als auch den Gemeinderat. Satzungen<br />
können weder im Ganzen noch in einzelnen Teilen durch einfachen<br />
Gemeinderatsbeschluss außer Kraft gesetzt werden. Auch der Verzicht auf die<br />
Anwendung einzelner Bestimmungen ist nicht möglich. Hierzu bedarf es einer<br />
Änderung der Satzung nach den in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen<br />
Verfahrensabläufen bis hin zur Satzungsanzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde.<br />
Wie aus dem beigefügten Protokollauszug zu entnehmen ist, hat der Gemeinderat<br />
in seiner Sitzung auf Antrag der Grünen Liste <strong>Gaiberg</strong> folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
1. Die Nutzung von Regenwasser neben dem Einsatz von Trinkwasser wird von<br />
der Gemeinde <strong>Gaiberg</strong> ausdrücklich gestattet und befürwortet (ergänzend zu § 4<br />
Anschluss- und Benutzungszwang der Wasserversorgungssatzung)<br />
2. Die Gemeinde verzichtet bis auf weiteres auf das Recht zur Messung der<br />
Abwassermenge und damit verbunden der Erhebung der entsprechenden<br />
Abwassergebühren gem. § 42 der Abwassersatzung. -Einstimmig-<br />
Die Prüfung kommt zum Ergebnis, dass dieser Beschluss rechtswidrig war und<br />
aufgehoben werden sollte.<br />
Beschluss:<br />
Der Beschluss vom 16.07.2008 wird entsprechend der Prüfungsfeststellung<br />
aufgehoben. -Einstimmig-<br />
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