Lieferanten-Rahmenvertrag - RNG
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<strong>Lieferanten</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />
zur Netznutzung sowie zur Belieferung von Kunden mit elektrischer<br />
Energie in den Netzen der Rheinische NETZGesellschaft mbH<br />
V/01.02.2011<br />
ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende zu ersetzen. Dies gilt<br />
entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken. Zur Schließung von<br />
Regelungslücken sowie zur Auslegung des Vertrages sind die einschlägigen Regelwerke<br />
Transmission Code (sofern für diesen Vertrag einschlägig), Distribution Code sowie<br />
Metering Code ergänzend heranzuziehen. Ausdrückliche Regelungen des<br />
<strong>Rahmenvertrag</strong>s haben jedoch Vorrang vor den Bestimmungen der genannten<br />
Regelwerke.<br />
15.3 Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis bestimmende Umstände wesentlich<br />
ändern und dadurch für eine der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag nicht mehr<br />
zumutbar sein, so werden die Vertragsparteien den Vertrag baldmöglichst den<br />
geänderten Rahmenbedingungen anpassen.<br />
15.4 Übernimmt der Netzbetreiber ein Netzgebiet, werden die Entnahmestellen des<br />
<strong>Lieferanten</strong> in diesem Netzgebiet ab Übernahme des Netzes durch den Netzbetreiber im<br />
Rahmen dieses Vertrages abgewickelt. Der Netzbetreiber informiert den <strong>Lieferanten</strong> über<br />
die Netzübernahme und die Einzelheiten der Abwicklung mit einer Frist von mindestens<br />
dreieinhalb Monaten vor Wirksamwerden der Netzübernahme.<br />
15.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung der Schriftformklausel.<br />
15.6 Gerichtsstand ist der Sitz des Netzbetreibers.<br />
15.7 Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages.<br />
15.8 Die jeweiligen Ansprechpartner des Netzbetreibers und die Anschriften sind in der Anlage<br />
Ansprechpartner aufgeführt.<br />
16 Anlagen<br />
Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages.<br />
Verzeichnis der Anlagen<br />
Anlage 1 - Netzentgelte Strom<br />
Anlage 2 - Ermittlung und Handhabung von Lastprofilen<br />
Anlage 3 - § 18 NAV<br />
Anlage 4 - Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />
Anlage 5 - Ansprechpartner<br />
Anlage 6 - Merkblatt zur Konzessionsabgabe<br />
Anlage 7 - Störungsannahme<br />
Anlage 8 - Modul Zuordnungsvereinbarung (optional)<br />
Köln, .............................................. ,......................................<br />
............................................... ......... ........................................................<br />
Rheinische NETZGesellschaft mbH<br />
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