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Lieferanten-Rahmenvertrag - RNG

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<strong>Lieferanten</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />

zur Netznutzung sowie zur Belieferung von Kunden mit elektrischer<br />

Energie in den Netzen der Rheinische NETZGesellschaft mbH<br />

V/01.02.2011<br />

ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende zu ersetzen. Dies gilt<br />

entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken. Zur Schließung von<br />

Regelungslücken sowie zur Auslegung des Vertrages sind die einschlägigen Regelwerke<br />

Transmission Code (sofern für diesen Vertrag einschlägig), Distribution Code sowie<br />

Metering Code ergänzend heranzuziehen. Ausdrückliche Regelungen des<br />

<strong>Rahmenvertrag</strong>s haben jedoch Vorrang vor den Bestimmungen der genannten<br />

Regelwerke.<br />

15.3 Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis bestimmende Umstände wesentlich<br />

ändern und dadurch für eine der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag nicht mehr<br />

zumutbar sein, so werden die Vertragsparteien den Vertrag baldmöglichst den<br />

geänderten Rahmenbedingungen anpassen.<br />

15.4 Übernimmt der Netzbetreiber ein Netzgebiet, werden die Entnahmestellen des<br />

<strong>Lieferanten</strong> in diesem Netzgebiet ab Übernahme des Netzes durch den Netzbetreiber im<br />

Rahmen dieses Vertrages abgewickelt. Der Netzbetreiber informiert den <strong>Lieferanten</strong> über<br />

die Netzübernahme und die Einzelheiten der Abwicklung mit einer Frist von mindestens<br />

dreieinhalb Monaten vor Wirksamwerden der Netzübernahme.<br />

15.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung der Schriftformklausel.<br />

15.6 Gerichtsstand ist der Sitz des Netzbetreibers.<br />

15.7 Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages.<br />

15.8 Die jeweiligen Ansprechpartner des Netzbetreibers und die Anschriften sind in der Anlage<br />

Ansprechpartner aufgeführt.<br />

16 Anlagen<br />

Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages.<br />

Verzeichnis der Anlagen<br />

Anlage 1 - Netzentgelte Strom<br />

Anlage 2 - Ermittlung und Handhabung von Lastprofilen<br />

Anlage 3 - § 18 NAV<br />

Anlage 4 - Unterbrechung der Anschlussnutzung<br />

Anlage 5 - Ansprechpartner<br />

Anlage 6 - Merkblatt zur Konzessionsabgabe<br />

Anlage 7 - Störungsannahme<br />

Anlage 8 - Modul Zuordnungsvereinbarung (optional)<br />

Köln, .............................................. ,......................................<br />

............................................... ......... ........................................................<br />

Rheinische NETZGesellschaft mbH<br />

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