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Ausgabe 1/2009 - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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Was lange währt wird endlich<br />

auch umgesetzt – die GEW<br />

hat in langen juristischen<br />

Kämpfen gegen die mittelbare<br />

Frauendiskriminierung<br />

in der Umsetzung der Mehrarbeitsvergütung<br />

sowohl für<br />

teilzeitbeschäftigte Angestellte<br />

wie nun auch für verbeamtete<br />

Teilzeitbeschäftigte höchstrichterliche<br />

Erfolge erstritten <strong>und</strong><br />

den Landesarbeitgeber zur<br />

Umsetzung für alle Beschäftigten<br />

aufgefordert.<br />

Dem ist nun das Finanzministerium<br />

mit einem Erlass<br />

vom 19. Dezember 2008 <strong>und</strong><br />

das MSW mit einem entsprechenden<br />

Schreiben vom 5.<br />

Januar <strong>2009</strong> gefolgt.<br />

• Es gibt keine Bagatellgrenze<br />

für Teilzeitbeschäftigte. Vollzeitbeschäftigte<br />

Lehrkräfte<br />

erhalten erst mit der 4. St<strong>und</strong>e<br />

Mehrarbeit eine Bezahlung<br />

dieser St<strong>und</strong>en. Das gilt nicht<br />

für Teilzeitbeschäftigte. Erst<br />

wenn sie so viel Mehrarbeit geleistet<br />

haben, dass die Vollzeit<br />

erreicht worden ist, fallen sie<br />

unter dieselben schlechteren<br />

Regelungen wie VollzeitbeamtInnen.<br />

• Jede Mehrarbeitsst<strong>und</strong>e muss<br />

von der ersten St<strong>und</strong>e an wie<br />

eine St<strong>und</strong>enaufstockung bezahlt<br />

werden. Eine Abrechnung<br />

nach den Sätzen der geringeren<br />

Mehrarbeitsvergütung ist nicht<br />

zulässig.<br />

RECHTSBERATUNG<br />

Neues zur Mehrarbeit<br />

GEW-Erfolg für Teilzeitkräfte jetzt umgesetzt<br />

• Es können rückwirkend Anträge<br />

für Mehrarbeitsst<strong>und</strong>en<br />

seit dem 01.03.2008 gestellt<br />

werden, wenn Aufzeichnungen<br />

vorhanden sind.<br />

• Für all diejenigen, die bereits<br />

Anträge auf Freizeitausgleich<br />

bzw. anteilige Besoldung auch<br />

für Fälle vor dem 1. März 2008<br />

gestellt hatten, gilt diese Frist<br />

nicht. Sie werden entsprechende<br />

Nachzahlungen erhalten.<br />

• Für die Berechnung der anteiligen<br />

Besoldung werden das<br />

Gr<strong>und</strong>gehalt, der Familienzuschlag,<br />

die Amtszulagen sowie<br />

die allgemeine Stellenzulage<br />

zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Die Mehrarbeitsvergütung<br />

richtet sich wie<br />

bisher nach der Mehrarbeitsvergütungsordnung.<br />

Führt ein<br />

Günstigkeitsvergleich dazu,<br />

dass ein St<strong>und</strong>ensatz eine höhere<br />

Vergütung bewirkt, wird<br />

der St<strong>und</strong>ensatz gezahlt.<br />

Durch GEW Rechtsschutz<br />

erstritten hatte das Oberverwaltungsgericht<br />

NRW weitere<br />

zentrale Leitsätze für die<br />

Behandlung der Teilzeitbeamtinnen<br />

<strong>und</strong> -beamten beschlossen:<br />

• Es erfolgt keine Verrechnung<br />

mit den Ausfallst<strong>und</strong>en des<br />

Monats, in dem die Mehrarbeit<br />

geleistet wurde.<br />

SEITE 8<br />

• Es gibt keinen Vorrang für<br />

Freizeitausgleich, d.h. Vorrang<br />

hat die Bezahlung.<br />

Die GEW freut sich über<br />

diesen auch durch ihr Engagement<br />

<strong>und</strong> ihre Gerichtsverfahren<br />

erreichten Erfolg.<br />

Sie ruft dazu auf, die Mehrarbeit<br />

umgehend <strong>und</strong> lückenlos<br />

einzureichen, um damit auch<br />

das Ausmaß an zusätzlicher<br />

Belastung aufgr<strong>und</strong> zu geringer<br />

Vertretungsreserven deutlich<br />

zu machen.<br />

Personalräte haben<br />

bei der Einstufung<br />

nach TV-L mitzubestimmen<br />

Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) hat am 27. August 2008 (6<br />

P 11.07) mit seiner Entscheidung dem<br />

Personalrat entgegen der Meinung<br />

einiger vorinstanzlicher Gerichte ein<br />

Mitbestimmungsrecht bei der Stufenzuordnung<br />

zugesprochen.<br />

Es ist damit der Argumentation der<br />

GEW gefolgt.<br />

Personalräte sind daher bei jeder Einstellung<br />

bei der Frage der Ersteinstufung<br />

in die jeweilige Stufe der Entgeltgruppe<br />

zu beteiligen <strong>und</strong> können eine<br />

bessere <strong>und</strong> vor allem eine gerechte<br />

Stufenfestlegung für die neuen Tarifbeschäftigten<br />

erreichen.

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