Ausgabe 1/2009 - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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Was lange währt wird endlich<br />
auch umgesetzt – die GEW<br />
hat in langen juristischen<br />
Kämpfen gegen die mittelbare<br />
Frauendiskriminierung<br />
in der Umsetzung der Mehrarbeitsvergütung<br />
sowohl für<br />
teilzeitbeschäftigte Angestellte<br />
wie nun auch für verbeamtete<br />
Teilzeitbeschäftigte höchstrichterliche<br />
Erfolge erstritten <strong>und</strong><br />
den Landesarbeitgeber zur<br />
Umsetzung für alle Beschäftigten<br />
aufgefordert.<br />
Dem ist nun das Finanzministerium<br />
mit einem Erlass<br />
vom 19. Dezember 2008 <strong>und</strong><br />
das MSW mit einem entsprechenden<br />
Schreiben vom 5.<br />
Januar <strong>2009</strong> gefolgt.<br />
• Es gibt keine Bagatellgrenze<br />
für Teilzeitbeschäftigte. Vollzeitbeschäftigte<br />
Lehrkräfte<br />
erhalten erst mit der 4. St<strong>und</strong>e<br />
Mehrarbeit eine Bezahlung<br />
dieser St<strong>und</strong>en. Das gilt nicht<br />
für Teilzeitbeschäftigte. Erst<br />
wenn sie so viel Mehrarbeit geleistet<br />
haben, dass die Vollzeit<br />
erreicht worden ist, fallen sie<br />
unter dieselben schlechteren<br />
Regelungen wie VollzeitbeamtInnen.<br />
• Jede Mehrarbeitsst<strong>und</strong>e muss<br />
von der ersten St<strong>und</strong>e an wie<br />
eine St<strong>und</strong>enaufstockung bezahlt<br />
werden. Eine Abrechnung<br />
nach den Sätzen der geringeren<br />
Mehrarbeitsvergütung ist nicht<br />
zulässig.<br />
RECHTSBERATUNG<br />
Neues zur Mehrarbeit<br />
GEW-Erfolg für Teilzeitkräfte jetzt umgesetzt<br />
• Es können rückwirkend Anträge<br />
für Mehrarbeitsst<strong>und</strong>en<br />
seit dem 01.03.2008 gestellt<br />
werden, wenn Aufzeichnungen<br />
vorhanden sind.<br />
• Für all diejenigen, die bereits<br />
Anträge auf Freizeitausgleich<br />
bzw. anteilige Besoldung auch<br />
für Fälle vor dem 1. März 2008<br />
gestellt hatten, gilt diese Frist<br />
nicht. Sie werden entsprechende<br />
Nachzahlungen erhalten.<br />
• Für die Berechnung der anteiligen<br />
Besoldung werden das<br />
Gr<strong>und</strong>gehalt, der Familienzuschlag,<br />
die Amtszulagen sowie<br />
die allgemeine Stellenzulage<br />
zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Die Mehrarbeitsvergütung<br />
richtet sich wie<br />
bisher nach der Mehrarbeitsvergütungsordnung.<br />
Führt ein<br />
Günstigkeitsvergleich dazu,<br />
dass ein St<strong>und</strong>ensatz eine höhere<br />
Vergütung bewirkt, wird<br />
der St<strong>und</strong>ensatz gezahlt.<br />
Durch GEW Rechtsschutz<br />
erstritten hatte das Oberverwaltungsgericht<br />
NRW weitere<br />
zentrale Leitsätze für die<br />
Behandlung der Teilzeitbeamtinnen<br />
<strong>und</strong> -beamten beschlossen:<br />
• Es erfolgt keine Verrechnung<br />
mit den Ausfallst<strong>und</strong>en des<br />
Monats, in dem die Mehrarbeit<br />
geleistet wurde.<br />
SEITE 8<br />
• Es gibt keinen Vorrang für<br />
Freizeitausgleich, d.h. Vorrang<br />
hat die Bezahlung.<br />
Die GEW freut sich über<br />
diesen auch durch ihr Engagement<br />
<strong>und</strong> ihre Gerichtsverfahren<br />
erreichten Erfolg.<br />
Sie ruft dazu auf, die Mehrarbeit<br />
umgehend <strong>und</strong> lückenlos<br />
einzureichen, um damit auch<br />
das Ausmaß an zusätzlicher<br />
Belastung aufgr<strong>und</strong> zu geringer<br />
Vertretungsreserven deutlich<br />
zu machen.<br />
Personalräte haben<br />
bei der Einstufung<br />
nach TV-L mitzubestimmen<br />
Das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />
(BVerwG) hat am 27. August 2008 (6<br />
P 11.07) mit seiner Entscheidung dem<br />
Personalrat entgegen der Meinung<br />
einiger vorinstanzlicher Gerichte ein<br />
Mitbestimmungsrecht bei der Stufenzuordnung<br />
zugesprochen.<br />
Es ist damit der Argumentation der<br />
GEW gefolgt.<br />
Personalräte sind daher bei jeder Einstellung<br />
bei der Frage der Ersteinstufung<br />
in die jeweilige Stufe der Entgeltgruppe<br />
zu beteiligen <strong>und</strong> können eine<br />
bessere <strong>und</strong> vor allem eine gerechte<br />
Stufenfestlegung für die neuen Tarifbeschäftigten<br />
erreichen.