Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren
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Beim Druck des Barcode-Antrags sind bestimmte Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
zu beachten. So soll kein Sparpapier verwendet werden,<br />
es soll kein Farbdruck eingesetzt werden, es soll kein<br />
Eco-Druck verwendet werden, dem Barcode-Antrag darf kein<br />
Doppel beigefügt werden, usw. <strong>Die</strong>se und weitere Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
sind auf <strong>der</strong> Internetseite unter <strong>der</strong> Rubrik „drucken/signieren<br />
- Barcode - Hinweise zum Barcode-Druck“ detailliert<br />
beschrieben und werden ständig aktualisiert.<br />
Bei einem Antragsversand per Internet sind an die elektronische<br />
Übermittlung beson<strong>der</strong>e Sicherheitserfor<strong>der</strong>nisse geknüpft<br />
(§ 690 Abs. 3 2. Halbsatz ZPO), z.B. Verschlüsselung<br />
<strong>der</strong> Daten und Verwendung <strong>der</strong> qualifizierten digitalen Signatur.<br />
Der Zugang zu diesem online-Angebot ist auch über die Internetportale<br />
<strong>der</strong> Mahngerichte (www.mahngerichte.de) und<br />
Landesjustizverwaltungen / Gerichte (s. Anhang 5) sowie<br />
über das Justizportal des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
www.justizportal.de, dort unter „Onlinedienste“ und „<strong>Mahnverfahren</strong>“,<br />
möglich.<br />
Zur Benutzung des Online-Mahnantrags ist eine Kennziffer<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
b) Verwendung des Vordrucks «Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids»<br />
Der Vordruck ist im Format DIN A4 (o<strong>der</strong> DIN A4-ähnlich)<br />
zweiseitig; die Farbe ist grün. Der Vordruck ist im Handel in<br />
unterschiedlichen Formaten erhältlich.<br />
Zu dem Antrag ist ein beson<strong>der</strong>es Hinweisblatt (Ausfüllhinweise)<br />
erhältlich.<br />
Muster (verkleinerte Darstellung): Seiten 18 und 19.