Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren
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c) Form des Vordrucks<br />
- 17 -<br />
Der Antrag ist lediglich in einfacher Fertigung einzureichen<br />
(grünes Exemplar - das graue Exemplar ist, soweit vorhanden,<br />
als Durchschrift für die eigenen Akten vorgesehen).<br />
Es darf in jedem Fall nur ein Antragsvordruck verwendet<br />
werden, also auch dann, wenn sich <strong>der</strong> Antrag gegen mehrere<br />
Antragsgegner richtet.<br />
<strong>Die</strong> im Vordruck vorgesehenen Angaben entsprechen den<br />
gesetzlichen Erfor<strong>der</strong>nissen. Nähere Angaben können im automatisierten<br />
Verfahren nicht berücksichtigt werden:<br />
Fügen Sie deshalb dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids keine<br />
Beweismittel (z.B. Belege, Rückschecks etc.) bei! <strong>Die</strong>se müssten ungeprüft<br />
zurückgesandt werden.<br />
Ausfüllbeispiele sind im Teil IV ab Seite 101 vorhanden.<br />
Falls für einzelne Angaben <strong>der</strong> vorgesehene Platz nicht ausreicht<br />
(z.B., wenn mehr als zwei natürliche Personen als Antragsgegner<br />
vorhanden sind), ist für die nicht unterzubringenden<br />
Angaben ein geson<strong>der</strong>tes, nicht farbiges Blatt an den<br />
Vordruck anzuheften (vgl. hierzu Hinweise zum Vordruck für<br />
den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids).<br />
<strong>Die</strong> Mahnabteilungen <strong>der</strong> Amtsgerichte stellen zum Teil zu<br />
diesem Zweck ein ”Ergänzungsblatt” zur Verfügung, das in<br />
<strong>der</strong> Reihenfolge und Systematik dem Antrag auf Erlass eines<br />
Mahnbescheids entspricht.<br />
Muster Ergänzungsblatt: Seite 22.