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Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren

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c) Form des Vordrucks<br />

- 17 -<br />

Der Antrag ist lediglich in einfacher Fertigung einzureichen<br />

(grünes Exemplar - das graue Exemplar ist, soweit vorhanden,<br />

als Durchschrift für die eigenen Akten vorgesehen).<br />

Es darf in jedem Fall nur ein Antragsvordruck verwendet<br />

werden, also auch dann, wenn sich <strong>der</strong> Antrag gegen mehrere<br />

Antragsgegner richtet.<br />

<strong>Die</strong> im Vordruck vorgesehenen Angaben entsprechen den<br />

gesetzlichen Erfor<strong>der</strong>nissen. Nähere Angaben können im automatisierten<br />

Verfahren nicht berücksichtigt werden:<br />

Fügen Sie deshalb dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids keine<br />

Beweismittel (z.B. Belege, Rückschecks etc.) bei! <strong>Die</strong>se müssten ungeprüft<br />

zurückgesandt werden.<br />

Ausfüllbeispiele sind im Teil IV ab Seite 101 vorhanden.<br />

Falls für einzelne Angaben <strong>der</strong> vorgesehene Platz nicht ausreicht<br />

(z.B., wenn mehr als zwei natürliche Personen als Antragsgegner<br />

vorhanden sind), ist für die nicht unterzubringenden<br />

Angaben ein geson<strong>der</strong>tes, nicht farbiges Blatt an den<br />

Vordruck anzuheften (vgl. hierzu Hinweise zum Vordruck für<br />

den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids).<br />

<strong>Die</strong> Mahnabteilungen <strong>der</strong> Amtsgerichte stellen zum Teil zu<br />

diesem Zweck ein ”Ergänzungsblatt” zur Verfügung, das in<br />

<strong>der</strong> Reihenfolge und Systematik dem Antrag auf Erlass eines<br />

Mahnbescheids entspricht.<br />

Muster Ergänzungsblatt: Seite 22.

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