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Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren

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I. Allgemeine Hinweise<br />

1) Einführung des automatisierten <strong>Mahnverfahren</strong>s<br />

Ab 1. Oktober 1982 ist die <strong>maschinelle</strong> <strong>Bearbeitung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>gerichtlichen</strong> <strong>Mahnverfahren</strong> in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

stufenweise in allen Bundeslän<strong>der</strong>n aufgrund von<br />

Landesverordnungen (§ 703 c Absatz 3 ZPO) eingeführt worden.<br />

Seither hat sich die <strong>maschinelle</strong> <strong>Bearbeitung</strong> zu einem anerkannten<br />

und bewährten Verfahren entwickelt, mit dem bis auf die<br />

unter Ziff. 7 genannten Ausnahmen alle deutschen <strong>Mahnverfahren</strong><br />

nach <strong>der</strong> ZPO bearbeitet werden.<br />

Mit dem automatisierten <strong>Mahnverfahren</strong> erbringen die Justizverwaltungen<br />

einen Beitrag zur mo<strong>der</strong>nen und bürgerfreundlichen<br />

<strong>Die</strong>nstleistung. Dazu gehört auch die vorliegende Broschüre,<br />

mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> rechtsuchenden Bevölkerung <strong>der</strong> Verfahrensablauf<br />

erläutert und eine Hilfestellung für die Einreichung von<br />

Anträgen gegeben werden soll.<br />

Seit dem 1. Januar 2009 ist die automatisierte <strong>Bearbeitung</strong> in allen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n unter Zuweisung auf zentrale Mahngerichte<br />

(s. Ziff. 2) unbeschränkt eingeführt. Nähere Einzelheiten sind bei<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Landesjustizverwaltung o<strong>der</strong> bei den Amtsgerichten<br />

zu erfahren (s. dazu auch Übersicht Anhang 4, Seite 123).<br />

<strong>Die</strong> <strong>maschinelle</strong> <strong>Bearbeitung</strong> erfolgt überwiegend in durchgehend<br />

automatisierten Arbeitsgängen und in allen Län<strong>der</strong>n grundsätzlich<br />

nach einheitlichen Regeln.<br />

<strong>Die</strong> Anträge können in zeitgemäßer Form wie Datenfernübertragung<br />

o<strong>der</strong> Datenträgeraustausch gestellt werden, aber auch ein<br />

Barcode-Antrag über das online-<strong>Mahnverfahren</strong> wird angeboten.<br />

Selbstverständlich ist es auch noch möglich, Anträge auf Formularen<br />

zu stellen. Dann sind beson<strong>der</strong>e Vordrucke vorgeschrieben<br />

und zwingend zu verwenden.

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