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Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren

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3. im EGVP-Fenster ist auf „Ausgang“ zu klicken<br />

4. die zu versendenden Daten/Nachrichten sind zu markieren<br />

5. es ist auf „Signieren“ zu klicken, das System fragt sodann<br />

nach <strong>der</strong> Signatur-PIN, die einzugeben ist.<br />

6. Nach erfolgreicher Signatur ist auf „Markierte senden“ zu<br />

klicken<br />

Wurde die Nachricht erfolgreich versendet, erscheint sie unter<br />

„Gesendete“.<br />

Nach Versenden <strong>der</strong> Nachricht wird das Ausdrucken <strong>der</strong> Eingangsbestätigung<br />

o<strong>der</strong> des Sendeprotokolls empfohlen, da<br />

diese als rechtsverbindlicher Nachweis für den Eingang <strong>der</strong><br />

Nachricht bei Gericht gelten. Hierzu muss die entsprechende<br />

Nachricht markiert werden und <strong>der</strong> Button „Drucken“ betätigt<br />

werden. Im sich öffnenden Fenster kann <strong>der</strong> Umfang des<br />

Ausdrucks ausgewählt werden.<br />

Das Mahngericht übersendet dem Antragsteller eine Quittungsdatei,<br />

aus <strong>der</strong> sich das Ergebnis <strong>der</strong> Verarbeitung bei<br />

Gericht ergibt. <strong>Die</strong>se Quittungsdatei sollte daher unbedingt<br />

geprüft werden. Konnten alle Daten verarbeitet werden, hat<br />

die Quittungsdatei am Ende <strong>der</strong> Datei folgendes Aussehen:<br />

---------------<br />

Abweichungen<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0,00<br />

0<br />

---------------<br />

Sofern an dieser Stelle Abweichungen aufgeführt sind und<br />

das Mahngericht die eingereichten Anträge nicht verarbeitet<br />

hat, sind die nicht verarbeiteten Antragsdaten nachfolgend<br />

aufgelistet. Nach Fehlerbehebung durch den Antragsteller,<br />

<strong>der</strong> hierzu ggfls. seinen Softwarehersteller kontaktieren<br />

muss, müssen die Anträge daher erneut an das Mahngericht<br />

übermittelt werden.

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