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Exkurs Finanzstrafrecht - Raiffeisen

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Unglück bei einer Veranstaltung<br />

Mehrere Personen werden bei „Massen-Panik“ getötet<br />

Veranstaltungs-GmbH trifft Verkehrssicherungspflicht<br />

(umfassende Schutzmaßnahmen)<br />

Wenn Entscheidungsträger Schutzmaßnahmen<br />

rechtswidrig und schuldhaft unterlassen hat<br />

=> Entscheidungsträger begeht<br />

fahrlässige Gemeingefährdung mit Todesfolge (§ 177 StGB)<br />

=> Verbandsverantwortlichkeit der Veranstaltungs-GmbH<br />

Unfall auf Schipiste<br />

DR. HUBERT STANGLECHNER<br />

15.03.2006 21<br />

Schifahrer stürzt auf steiler Piste, prallt gegen einen<br />

nicht gepolsterten Pfosten des Fangzaunes und wird<br />

schwer verletzt<br />

Seilbahnunternehmen trifft Pistensicherungspflicht<br />

Betriebsleiter (= Entscheidungsträger) hat Absicherung<br />

rechtswidrig und schuldhaft unterlassen<br />

=> Betriebsleiter begeht fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)<br />

=> Verbandsverantwortlichkeit des Seilbahnunternehmens<br />

DR. HUBERT STANGLECHNER<br />

15.03.2006 22<br />

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