Exkurs Finanzstrafrecht - Raiffeisen
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Unglück bei einer Veranstaltung<br />
Mehrere Personen werden bei „Massen-Panik“ getötet<br />
Veranstaltungs-GmbH trifft Verkehrssicherungspflicht<br />
(umfassende Schutzmaßnahmen)<br />
Wenn Entscheidungsträger Schutzmaßnahmen<br />
rechtswidrig und schuldhaft unterlassen hat<br />
=> Entscheidungsträger begeht<br />
fahrlässige Gemeingefährdung mit Todesfolge (§ 177 StGB)<br />
=> Verbandsverantwortlichkeit der Veranstaltungs-GmbH<br />
Unfall auf Schipiste<br />
DR. HUBERT STANGLECHNER<br />
15.03.2006 21<br />
Schifahrer stürzt auf steiler Piste, prallt gegen einen<br />
nicht gepolsterten Pfosten des Fangzaunes und wird<br />
schwer verletzt<br />
Seilbahnunternehmen trifft Pistensicherungspflicht<br />
Betriebsleiter (= Entscheidungsträger) hat Absicherung<br />
rechtswidrig und schuldhaft unterlassen<br />
=> Betriebsleiter begeht fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)<br />
=> Verbandsverantwortlichkeit des Seilbahnunternehmens<br />
DR. HUBERT STANGLECHNER<br />
15.03.2006 22<br />
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