Exkurs Finanzstrafrecht - Raiffeisen
Exkurs Finanzstrafrecht - Raiffeisen
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Pflichten, die den Verband treffen<br />
Straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Pflichten<br />
im „Rahmen der Tätigkeit“ des Verbandes<br />
- Allgemeine Verkehrssicherungspflicht (§1295 ABGB)<br />
- Pflicht zur Schadensvermeidung bei Waren- oder Dienstleistungen<br />
- Pflichten des Arbeitnehmer- und Umweltschutzes<br />
Beispiel:<br />
- Tödlicher Verkehrsunfall bei Dienstreise durch<br />
Bremsversagen des nicht gewarteten Firmenfahrzeuges<br />
DR. HUBERT STANGLECHNER<br />
15.03.2006 9<br />
Keine Pflichten des Verbandes<br />
Allgemeine Pflichten „ohne inhaltlichen Bezug“<br />
zum jeweiligen Verband<br />
- keine grundsätzliche Pflicht Straftaten zu verhindern<br />
Beispiel:<br />
- tödlicher Verkehrsunfall bei Dienstreise wegen<br />
überhöhter Geschwindigkeit des Firmenfahrzeuges<br />
DR. HUBERT STANGLECHNER<br />
15.03.2006 10<br />
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