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Exkurs Finanzstrafrecht - Raiffeisen

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Pflichten, die den Verband treffen<br />

Straf-, zivil- und verwaltungsrechtliche Pflichten<br />

im „Rahmen der Tätigkeit“ des Verbandes<br />

- Allgemeine Verkehrssicherungspflicht (§1295 ABGB)<br />

- Pflicht zur Schadensvermeidung bei Waren- oder Dienstleistungen<br />

- Pflichten des Arbeitnehmer- und Umweltschutzes<br />

Beispiel:<br />

- Tödlicher Verkehrsunfall bei Dienstreise durch<br />

Bremsversagen des nicht gewarteten Firmenfahrzeuges<br />

DR. HUBERT STANGLECHNER<br />

15.03.2006 9<br />

Keine Pflichten des Verbandes<br />

Allgemeine Pflichten „ohne inhaltlichen Bezug“<br />

zum jeweiligen Verband<br />

- keine grundsätzliche Pflicht Straftaten zu verhindern<br />

Beispiel:<br />

- tödlicher Verkehrsunfall bei Dienstreise wegen<br />

überhöhter Geschwindigkeit des Firmenfahrzeuges<br />

DR. HUBERT STANGLECHNER<br />

15.03.2006 10<br />

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