Exkurs Finanzstrafrecht - Raiffeisen
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Begriff des Entscheidungsträgers<br />
Personen mit Außenvertretungsbefugnis<br />
- Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Prokurist etc<br />
Leitende Angestellte mit Kontrollbefugnis<br />
- Aufsichtsrat, Betriebsleiter, Leiter einer Revisionsabteilung<br />
Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die<br />
Geschäftsführung<br />
- faktischer Geschäftsführer<br />
DR. HUBERT STANGLECHNER<br />
15.03.2006 11<br />
Verantwortlichkeit für f<br />
Tat des Entscheidungsträgers<br />
Entscheidungstr gers<br />
Entscheidungsträger handelt<br />
-in Ausübung seiner leitenden Funktion<br />
-tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft<br />
=> keine Verantwortlichkeit<br />
-Notwehr<br />
-Rücktritt vom Versuch<br />
-Tätige Reue<br />
-Selbstanzeige im FinStrG<br />
DR. HUBERT STANGLECHNER<br />
15.03.2006 12<br />
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