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Exkurs Finanzstrafrecht - Raiffeisen

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Begriff des Entscheidungsträgers<br />

Personen mit Außenvertretungsbefugnis<br />

- Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Prokurist etc<br />

Leitende Angestellte mit Kontrollbefugnis<br />

- Aufsichtsrat, Betriebsleiter, Leiter einer Revisionsabteilung<br />

Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die<br />

Geschäftsführung<br />

- faktischer Geschäftsführer<br />

DR. HUBERT STANGLECHNER<br />

15.03.2006 11<br />

Verantwortlichkeit für f<br />

Tat des Entscheidungsträgers<br />

Entscheidungstr gers<br />

Entscheidungsträger handelt<br />

-in Ausübung seiner leitenden Funktion<br />

-tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft<br />

=> keine Verantwortlichkeit<br />

-Notwehr<br />

-Rücktritt vom Versuch<br />

-Tätige Reue<br />

-Selbstanzeige im FinStrG<br />

DR. HUBERT STANGLECHNER<br />

15.03.2006 12<br />

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