29.01.2013 Aufrufe

AtemImpulse 1/2011 - sbam

AtemImpulse 1/2011 - sbam

AtemImpulse 1/2011 - sbam

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5.Organisation<br />

Art. 14<br />

<strong>sbam</strong><br />

Sekretariat<br />

Art. 15<br />

Fort- und<br />

Weiterbildungskommision<br />

6. Inkrafttreten<br />

Art. 17<br />

MITTEILUNGEN<br />

Das <strong>sbam</strong> Sekretariat sammelt die bis Ende Dezember eingehenden<br />

Kursbestätigungen und leitet sie an die Fort- und<br />

Weiterbildungskommission weiter. Es erstellt aufgrund der Entscheide<br />

der Kommission und der Rekursentscheide des Vorstandes<br />

die Liste der praktizierenden diplomierten Atemtherapeutinnen<br />

und Atemtherapeuten und besorgt deren Vertrieb.<br />

Die Fort- und Weiterbildungskommission prüft die von den<br />

Mitgliedern eingereichten Unterlagen und stellt fest, ob die<br />

Fortbildungspflicht erfüllt ist. Sie eröffnet ihren Entscheid<br />

allen Mitgliedern einzeln bis Ende Januar mit dem Hinweis,<br />

dass dagegen innert 10 Tagen seit Zustellung des Entscheides<br />

schriftlich und begründet Rekurs an den Vorstand erhoben<br />

werden kann.<br />

Inkrafttreten Dieses Reglement ist mit der Genehmigung der Mitgliederversammlung<br />

vom 15. Juni.2001 am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.<br />

Es wurde an den Mitgliederversammlungen vom 5. Juni<br />

2004 und 13. Mai 2006 und 29.4.<strong>2011</strong> revidiert. Die revidierten<br />

Bestimmungen treten per 1. Januar <strong>2011</strong> in Kraft.<br />

Atem-Impulse 1/<strong>2011</strong> 7<br />

<strong>AtemImpulse</strong>_1_<strong>2011</strong>.indd 7 08.03.11 19:55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!