Strahlung und Strahlenschutz - Bundesamt für Strahlenschutz
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mal von Alphastrahlung <strong>und</strong> ein anderes Mal von Beta-<br />
strahlung herrührt, ist die biologische Wirkung der<br />
Alphastrahlung etwa 20 mal größer. Mit der Angabe<br />
allein der Energiedosis kann demzufolge die biologische<br />
Wirkung der <strong>Strahlung</strong> im menschlichen Körper nicht<br />
ausreichend beschrieben werden.<br />
Die Energiedosis wird deshalb mit Hilfe so genannter<br />
<strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktoren präzisiert, die die biologischen<br />
Unterschiede der <strong>Strahlung</strong>swirkung berücksichtigen.<br />
Die Zahlenwerte dieser Faktoren <strong>für</strong> die ver-<br />
schiedenen <strong>Strahlung</strong>sarten sind dabei so ausgewählt,<br />
dass sie ein Maß <strong>für</strong> deren biologische Wirksamkeit<br />
bei niedrigen Dosen darstellen. Der Wichtungsfaktor<br />
<strong>für</strong> <strong>Strahlung</strong> mit geringer Ionisationsdichte in Gewebe,<br />
wie z. B. Röntgen-, Gamma- <strong>und</strong> Betastrahlung, wird<br />
mit 1 angenommen. Für <strong>Strahlung</strong> mit hoher Ionisationsdichte<br />
wie Alpha- <strong>und</strong> Neutronenstrahlung werden<br />
10<br />
<strong>Strahlung</strong>sart Faktor<br />
Röntgen- <strong>und</strong> Gammastrahlung 1<br />
Betastrahlung 1<br />
Neutronen je nach Energie 5 … 20<br />
Alphastrahlung 20<br />
<strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktoren <strong>für</strong> verschiedene Arten ionisierender <strong>Strahlung</strong>.<br />
Organe <strong>und</strong> Gewebe Faktor<br />
Keimdrüsen 0,20<br />
Knochenmark (rot) 0,12<br />
Dickdarm 0,12<br />
Lunge 0,12<br />
Magen 0,12<br />
Blase 0,05<br />
Brust 0,05<br />
Leber 0,05<br />
Speiseröhre 0,05<br />
Schilddrüse 0,05<br />
Haut 0,01<br />
Knochenoberfläche 0,01<br />
übrige Organe <strong>und</strong> Gewebe 0,05<br />
Gewebe-Wichtungsfaktoren <strong>für</strong> verschiedene Organe <strong>und</strong> Gewebe.<br />
höhere Werte angenommen. In der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />
der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (Anlage VI<br />
zur StrlSchV) werden zur Bewertung der biologischen<br />
Wirksamkeit <strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktoren der Internationalen<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>kommission (ICRP) angegeben,<br />
wie sie in der Tabelle (s. unten) aufgeführt sind.<br />
Die Dosis, welche die biologische Wirksamkeit der<br />
<strong>Strahlung</strong> „wichtet“, wird als Organdosis bezeichnet.<br />
Man erhält sie durch Multiplikation der Energiedosis,<br />
angegeben in Gray (Gy), mit dem <strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktor.<br />
Die Maßeinheit der Äquivalentdosis ist das<br />
Sievert (Sv).<br />
<strong>Strahlung</strong>swirkungen werden eingeteilt in deterministische<br />
Wirkungen, die bei einer Exposition oberhalb<br />
bestimmter Dosisschwellenwerte eintreten <strong>und</strong> stochastische<br />
Wirkungen, die nach Ablauf einer längeren