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Strahlung und Strahlenschutz - Bundesamt für Strahlenschutz

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mal von Alphastrahlung <strong>und</strong> ein anderes Mal von Beta-<br />

strahlung herrührt, ist die biologische Wirkung der<br />

Alphastrahlung etwa 20 mal größer. Mit der Angabe<br />

allein der Energiedosis kann demzufolge die biologische<br />

Wirkung der <strong>Strahlung</strong> im menschlichen Körper nicht<br />

ausreichend beschrieben werden.<br />

Die Energiedosis wird deshalb mit Hilfe so genannter<br />

<strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktoren präzisiert, die die biologischen<br />

Unterschiede der <strong>Strahlung</strong>swirkung berücksichtigen.<br />

Die Zahlenwerte dieser Faktoren <strong>für</strong> die ver-<br />

schiedenen <strong>Strahlung</strong>sarten sind dabei so ausgewählt,<br />

dass sie ein Maß <strong>für</strong> deren biologische Wirksamkeit<br />

bei niedrigen Dosen darstellen. Der Wichtungsfaktor<br />

<strong>für</strong> <strong>Strahlung</strong> mit geringer Ionisationsdichte in Gewebe,<br />

wie z. B. Röntgen-, Gamma- <strong>und</strong> Betastrahlung, wird<br />

mit 1 angenommen. Für <strong>Strahlung</strong> mit hoher Ionisationsdichte<br />

wie Alpha- <strong>und</strong> Neutronenstrahlung werden<br />

10<br />

<strong>Strahlung</strong>sart Faktor<br />

Röntgen- <strong>und</strong> Gammastrahlung 1<br />

Betastrahlung 1<br />

Neutronen je nach Energie 5 … 20<br />

Alphastrahlung 20<br />

<strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktoren <strong>für</strong> verschiedene Arten ionisierender <strong>Strahlung</strong>.<br />

Organe <strong>und</strong> Gewebe Faktor<br />

Keimdrüsen 0,20<br />

Knochenmark (rot) 0,12<br />

Dickdarm 0,12<br />

Lunge 0,12<br />

Magen 0,12<br />

Blase 0,05<br />

Brust 0,05<br />

Leber 0,05<br />

Speiseröhre 0,05<br />

Schilddrüse 0,05<br />

Haut 0,01<br />

Knochenoberfläche 0,01<br />

übrige Organe <strong>und</strong> Gewebe 0,05<br />

Gewebe-Wichtungsfaktoren <strong>für</strong> verschiedene Organe <strong>und</strong> Gewebe.<br />

höhere Werte angenommen. In der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (Anlage VI<br />

zur StrlSchV) werden zur Bewertung der biologischen<br />

Wirksamkeit <strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktoren der Internationalen<br />

<strong>Strahlenschutz</strong>kommission (ICRP) angegeben,<br />

wie sie in der Tabelle (s. unten) aufgeführt sind.<br />

Die Dosis, welche die biologische Wirksamkeit der<br />

<strong>Strahlung</strong> „wichtet“, wird als Organdosis bezeichnet.<br />

Man erhält sie durch Multiplikation der Energiedosis,<br />

angegeben in Gray (Gy), mit dem <strong>Strahlung</strong>s-Wichtungsfaktor.<br />

Die Maßeinheit der Äquivalentdosis ist das<br />

Sievert (Sv).<br />

<strong>Strahlung</strong>swirkungen werden eingeteilt in deterministische<br />

Wirkungen, die bei einer Exposition oberhalb<br />

bestimmter Dosisschwellenwerte eintreten <strong>und</strong> stochastische<br />

Wirkungen, die nach Ablauf einer längeren

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