Innerschwand Aktuell (3,40 MB)
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Seite 22<br />
35 JAHRE - INNERSCHWAND AKTUELL Folge 138<br />
Die Ortsbauernschaft <strong>Innerschwand</strong> informiert:<br />
(Quelle RZV Vöcklabruck)<br />
1. Impfung gegen Blauzungenkrankheit verpflichtend!<br />
Bedingt durch den ersten Fall von Blauzungenkrankheit in Österreich wurde vom<br />
Gesundheitsministerium, entsprechend der Vorgangsweise in anderen EU-Ländern, in der Verordnung<br />
Nr. 396 vom 18. November 2008 mitgeteilt, dass alle für die Viruserkrankung empfänglichen<br />
landwirtschaftlichen Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) geimpft werden müssen.<br />
Mit der Impfung soll ein möglicher wirtschaftlicher Schaden durch eine Infektion der Tiere für die<br />
Betriebe verhindert werden.<br />
Nachdem die Impfung verpflichtend ist, übernimmt die Kosten der Bund bzw. die EU. Die Impfungen<br />
werden von den praktizierenden Tierärzten durchgeführt. Diese bekommen von der Behörde ein Gebiet<br />
bzw. die Betriebe für die Impfung zugewiesen. Der Landwirt kann sich nicht aussuchen, welcher Tierarzt<br />
auf seinem Betrieb impft. Üblicherweise wird dies aber der Tierarzt der jeweiligen Gemeinde sein. Wir<br />
ersuchen Sie, den Tierarzt bestmöglich zu unterstützen und eventuell auch betriebseigene Überkleidung<br />
(sauberer Stallmantel) zur Verfügung zu stellen.<br />
Welche Rinder müssen geimpft werden?<br />
Grundsätzlich müssen alle Rinder über einem Alter von 3 Monaten geimpft werden. Kälber ab einem<br />
Alter von 4 Wochen können auf Wunsch des Landwirtes geimpft werden.<br />
Folgende Ausnahmen von der Impfung gibt es:<br />
� Maststiere und Mastochsen in Boxenhaltung<br />
� Teststieraspiranten – männliche Tiere von genetisch interessanten Müttern nicht impfen<br />
� Tiere, welche bis Ende April mit Sicherheit geschlachtet werden bzw. in Drittländer, Bsp.<br />
Russland, exportiert werden<br />
Sind Impfschäden zu erwarten?<br />
Bei gesunden Tieren sind keine Impfschäden durch die Impfung zu erwarten. Kranke Tiere oder<br />
Herden, welche gerade von der Rindergrippe betroffen sind, sollten zu einem späteren Zeitpunkt<br />
geimpft werden.<br />
In Deutschland bzw. in Tirol und Vorarlberg sind bei lediglich 0,01 % der geimpften Tiere Probleme<br />
aufgetreten. Falls es wider Erwarten Schäden durch die Impfung bei Ihren Tieren gibt, ersuchen wir<br />
diese bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden.<br />
Wann wird die Impfung durchgeführt?<br />
Die Impfungen werden in Oberösterreich von Anfang Dezember bis Ende März 2009 durchgeführt.<br />
Rinder müssen zwei Mal geimpft werden. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung<br />
beträgt ca. 4 Wochen. Zwischen der ersten und der zweiten Impfung dürfen die Tiere nicht auf<br />
einen anderen Betrieb verbracht werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtstierarztes.<br />
Ob es in ca. 12 Monaten zu einer Auffrischungsimpfung kommen wird, kann jetzt noch nicht gesagt<br />
werden.<br />
Stellungnahme von Franz Maier - Ortsbauernobmann<br />
Auf Grund des Verendens einer meiner Kühe einige Stunde nach der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit,<br />
möchte ich festhalten, dass laut der Obduktion von Amtstierarzt Herbert Seiringer das Tier<br />
fünf faustgroße Abszesse an der Leber hatte. Eines davon ist durch den Stress der Impfung geplatzt.<br />
Dies hat zu einer Blutvergiftung geführt, an der die Kuh gestorben ist. Das Rind wäre mit Sicherheit auch<br />
ohne Impfung an der nächsten Aufregung verendet. Der Impfung kann daher nicht die Schuld gegeben<br />
werden.<br />
Die Ortsbauernschaft bittet euch am 25. Jänner 2009 bei der Landwirtschaftskammerwahl<br />
von eurem Wahlrecht Gebrauch zu machen, damit auch in Zukunft die Vertretung der<br />
Bauernschaft gesichert ist!<br />
Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins<br />
Jahr 2009 wünscht euch die Ortsbauernschaft <strong>Innerschwand</strong>