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Innerschwand Aktuell (3,40 MB)

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Seite 22<br />

35 JAHRE - INNERSCHWAND AKTUELL Folge 138<br />

Die Ortsbauernschaft <strong>Innerschwand</strong> informiert:<br />

(Quelle RZV Vöcklabruck)<br />

1. Impfung gegen Blauzungenkrankheit verpflichtend!<br />

Bedingt durch den ersten Fall von Blauzungenkrankheit in Österreich wurde vom<br />

Gesundheitsministerium, entsprechend der Vorgangsweise in anderen EU-Ländern, in der Verordnung<br />

Nr. 396 vom 18. November 2008 mitgeteilt, dass alle für die Viruserkrankung empfänglichen<br />

landwirtschaftlichen Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) geimpft werden müssen.<br />

Mit der Impfung soll ein möglicher wirtschaftlicher Schaden durch eine Infektion der Tiere für die<br />

Betriebe verhindert werden.<br />

Nachdem die Impfung verpflichtend ist, übernimmt die Kosten der Bund bzw. die EU. Die Impfungen<br />

werden von den praktizierenden Tierärzten durchgeführt. Diese bekommen von der Behörde ein Gebiet<br />

bzw. die Betriebe für die Impfung zugewiesen. Der Landwirt kann sich nicht aussuchen, welcher Tierarzt<br />

auf seinem Betrieb impft. Üblicherweise wird dies aber der Tierarzt der jeweiligen Gemeinde sein. Wir<br />

ersuchen Sie, den Tierarzt bestmöglich zu unterstützen und eventuell auch betriebseigene Überkleidung<br />

(sauberer Stallmantel) zur Verfügung zu stellen.<br />

Welche Rinder müssen geimpft werden?<br />

Grundsätzlich müssen alle Rinder über einem Alter von 3 Monaten geimpft werden. Kälber ab einem<br />

Alter von 4 Wochen können auf Wunsch des Landwirtes geimpft werden.<br />

Folgende Ausnahmen von der Impfung gibt es:<br />

� Maststiere und Mastochsen in Boxenhaltung<br />

� Teststieraspiranten – männliche Tiere von genetisch interessanten Müttern nicht impfen<br />

� Tiere, welche bis Ende April mit Sicherheit geschlachtet werden bzw. in Drittländer, Bsp.<br />

Russland, exportiert werden<br />

Sind Impfschäden zu erwarten?<br />

Bei gesunden Tieren sind keine Impfschäden durch die Impfung zu erwarten. Kranke Tiere oder<br />

Herden, welche gerade von der Rindergrippe betroffen sind, sollten zu einem späteren Zeitpunkt<br />

geimpft werden.<br />

In Deutschland bzw. in Tirol und Vorarlberg sind bei lediglich 0,01 % der geimpften Tiere Probleme<br />

aufgetreten. Falls es wider Erwarten Schäden durch die Impfung bei Ihren Tieren gibt, ersuchen wir<br />

diese bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden.<br />

Wann wird die Impfung durchgeführt?<br />

Die Impfungen werden in Oberösterreich von Anfang Dezember bis Ende März 2009 durchgeführt.<br />

Rinder müssen zwei Mal geimpft werden. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung<br />

beträgt ca. 4 Wochen. Zwischen der ersten und der zweiten Impfung dürfen die Tiere nicht auf<br />

einen anderen Betrieb verbracht werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtstierarztes.<br />

Ob es in ca. 12 Monaten zu einer Auffrischungsimpfung kommen wird, kann jetzt noch nicht gesagt<br />

werden.<br />

Stellungnahme von Franz Maier - Ortsbauernobmann<br />

Auf Grund des Verendens einer meiner Kühe einige Stunde nach der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit,<br />

möchte ich festhalten, dass laut der Obduktion von Amtstierarzt Herbert Seiringer das Tier<br />

fünf faustgroße Abszesse an der Leber hatte. Eines davon ist durch den Stress der Impfung geplatzt.<br />

Dies hat zu einer Blutvergiftung geführt, an der die Kuh gestorben ist. Das Rind wäre mit Sicherheit auch<br />

ohne Impfung an der nächsten Aufregung verendet. Der Impfung kann daher nicht die Schuld gegeben<br />

werden.<br />

Die Ortsbauernschaft bittet euch am 25. Jänner 2009 bei der Landwirtschaftskammerwahl<br />

von eurem Wahlrecht Gebrauch zu machen, damit auch in Zukunft die Vertretung der<br />

Bauernschaft gesichert ist!<br />

Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins<br />

Jahr 2009 wünscht euch die Ortsbauernschaft <strong>Innerschwand</strong>

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