2,73 MB - Stadt Weißenfels
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Nach § 129 Abs. 1 GO LSA wird ein Rechnungsprüfungsamt mit<br />
der Prüfung der Jahresrechnung der Kommunen beauftragt. Die<br />
kreisangehörigen Städte und Gemeinden, welche nach § 127<br />
Abs. 1 kein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben, können<br />
sich nach § 127 Abs. 2 eines anderen kommunalen Rechnungsprüfungsamtes<br />
bedienen.<br />
Rechnungsergebnis<br />
Die Haushaltsrechnungen 2010 des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes<br />
sind jeweils in den Einnahmen und Ausgaben<br />
ausgeglichen.<br />
Für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolgte eine<br />
Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 145.150,20 €.<br />
Eine Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt gem. § 22<br />
GemHVO LSA ist nicht notwendig, da die Gemeinde Wengelsdorf<br />
schuldenfrei ist und keine Tilgungsleistungen für Kredite<br />
erfolgen müssen.<br />
Für die Gemeinde Wengelsdorf wird entsprechend des Jahresabschlusses<br />
2010 folgendes Rechnungsergebnis ausgewiesen:<br />
alle Wertangaben in EURO<br />
Soll - Einnahmen Verwaltungshaushalt 982.291,71<br />
Soll - Einnahmen Vermögenshaushalt 517.334,47<br />
Summe Soll – Einnahmen 1.499.626,18<br />
neue Haushaltseinnahmereste 0,00<br />
Abgang alte Haushaltseinnahmereste 0,00<br />
Abgang alte Kasseneinnahmereste 172,50<br />
Summe bereinigte Solleinnahmen 1.499.453,68<br />
Soll – Ausgaben Verwaltungshaushalt 982.119,21<br />
Soll – Ausgaben Vermögenshaushalt 467.210,78<br />
Summe Soll – Ausgaben 1.499.329,25<br />
Neue Haushaltsausgabereste 50.943,25<br />
davon Verwaltungshaushalt 0,00<br />
davon Vermögenshaushalt 50.943,25<br />
Abgang alte Haushaltsausgabereste 819,56<br />
Abgang alte Kassenausgabereste 0,00<br />
Summe bereinigte Sollausgaben 1.499.453,68<br />
etwaiger Unterschiedsbetrag<br />
bereinigte Solleinnahmen . / . bereinigte Sollausgaben 0,00<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> nimmt den Schlussbericht<br />
und die Stellungnahme des Bürgermeisters zur örtlichen Prüfung<br />
der Jahresrechnung der Gemeinde Wengelsdorf für das<br />
Jahr 2010 zur Kenntnis.<br />
Nach § 170 Abs. 2 GO LSA stellt der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
die in der Teilziffer 8.5. dargelegte Jahresrechnung der<br />
Gemeinde Wengelsdorf für das Haushaltsjahr 2010 fest.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> erteilt dem Bürgermeister der<br />
Gemeinde Wengelsdorf für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung.<br />
Die Jahresrechnung 2010 ist in der Zeit vom 23.01.2012 –<br />
31.01.2012 beim Amt Finanzen in der Klosterstraße 2, Zimmer<br />
123, Sekretariat der Amtsleiterin, öffentlich ausgelegt und kann<br />
zu den Sprechzeiten eingesehen werden.<br />
<strong>Weißenfels</strong>, den 29.12.2011<br />
Risch<br />
Oberbürgermeister<br />
________________________________________________________<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
Gemeindewahlleiter<br />
Sitzübergang im <strong>Stadt</strong>rat<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
Gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und §§ 75 Abs. 1 Satz 2 sowie 76<br />
Abs. 1 Satz 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt<br />
(KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt:<br />
1. Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>, Herr<br />
Dr. Johannes Kreis, aus dem Wahlvorschlag der Christlich<br />
4<br />
Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist mit Ablauf<br />
des 31. Dezember 2011 durch Mandatsverzicht aus dem<br />
<strong>Stadt</strong>rat ausgeschieden.<br />
2. Der Sitz ist gemäß § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das<br />
Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) ab 1. Januar 2012 auf Frau<br />
Heidi Föhre, Hirsemannplatz 3, 06667 <strong>Weißenfels</strong>, übergegangen.<br />
<strong>Weißenfels</strong>, den 5. Januar 2012<br />
Otto<br />
Gemeindewahlleiter<br />
Zweckverband<br />
für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong><br />
Hinweisbekanntmachung<br />
Gemäß § 8 Abs. 5 GKG-LSA i.V.m. § 14 Abs. 2 wird darauf hingewiesen,<br />
dass die Genehmigung der Auflösung des Zweckverbandes<br />
für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong> im amtlichen<br />
Veröffentlichungsblatt der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises,<br />
im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt,<br />
am 15.12.2011 öffentlich bekannt gemacht worden ist.<br />
<strong>Weißenfels</strong>, 09.01.2012<br />
Girnus Dienstsiegel<br />
Verbandsgeschäftsführerin<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
Der Oberbürgermeister<br />
Erläuterung zur Hinweisbekanntmachung<br />
des Zweckverbandes<br />
für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong><br />
vom 09.01.2012<br />
Kommunalaufsichtliche Genehmigung<br />
zur Auflösung des Zweckverbandes<br />
Zum Verständnis des zu Grunde liegenden Inhaltes der zuvor<br />
veröffentlichten Hinweisbekanntmachung des Zweckverbandes<br />
für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong> wird nachstehend die vom<br />
Burgenlandkreis getroffene Regelung im Zusammenhang mit<br />
der Auflösung des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung<br />
<strong>Weißenfels</strong> wie folgt wiedergegeben:<br />
„Die Auflösung des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung<br />
<strong>Weißenfels</strong> wird unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt,<br />
dass die Auflösung erst wirksam wird, wenn gewährleistet<br />
ist, dass unmittelbar anschließend die Aufgabe Abwasserbeseitigung<br />
durch einen leistungsfähigen Aufgabenträger bis<br />
spätestens zum 01.01.2013 wirksam übernommen wird. Die<br />
Feststellung der Erfüllung der Bedingung und der Termin des<br />
Aufgabenübergangs bedürfen der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.“<br />
<strong>Weißenfels</strong>, den 12.01.2012<br />
Risch<br />
Oberbürgermeister