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2,73 MB - Stadt Weißenfels

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Nach § 129 Abs. 1 GO LSA wird ein Rechnungsprüfungsamt mit<br />

der Prüfung der Jahresrechnung der Kommunen beauftragt. Die<br />

kreisangehörigen Städte und Gemeinden, welche nach § 127<br />

Abs. 1 kein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben, können<br />

sich nach § 127 Abs. 2 eines anderen kommunalen Rechnungsprüfungsamtes<br />

bedienen.<br />

Rechnungsergebnis<br />

Die Haushaltsrechnungen 2010 des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes<br />

sind jeweils in den Einnahmen und Ausgaben<br />

ausgeglichen.<br />

Für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolgte eine<br />

Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 145.150,20 €.<br />

Eine Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt gem. § 22<br />

GemHVO LSA ist nicht notwendig, da die Gemeinde Wengelsdorf<br />

schuldenfrei ist und keine Tilgungsleistungen für Kredite<br />

erfolgen müssen.<br />

Für die Gemeinde Wengelsdorf wird entsprechend des Jahresabschlusses<br />

2010 folgendes Rechnungsergebnis ausgewiesen:<br />

alle Wertangaben in EURO<br />

Soll - Einnahmen Verwaltungshaushalt 982.291,71<br />

Soll - Einnahmen Vermögenshaushalt 517.334,47<br />

Summe Soll – Einnahmen 1.499.626,18<br />

neue Haushaltseinnahmereste 0,00<br />

Abgang alte Haushaltseinnahmereste 0,00<br />

Abgang alte Kasseneinnahmereste 172,50<br />

Summe bereinigte Solleinnahmen 1.499.453,68<br />

Soll – Ausgaben Verwaltungshaushalt 982.119,21<br />

Soll – Ausgaben Vermögenshaushalt 467.210,78<br />

Summe Soll – Ausgaben 1.499.329,25<br />

Neue Haushaltsausgabereste 50.943,25<br />

davon Verwaltungshaushalt 0,00<br />

davon Vermögenshaushalt 50.943,25<br />

Abgang alte Haushaltsausgabereste 819,56<br />

Abgang alte Kassenausgabereste 0,00<br />

Summe bereinigte Sollausgaben 1.499.453,68<br />

etwaiger Unterschiedsbetrag<br />

bereinigte Solleinnahmen . / . bereinigte Sollausgaben 0,00<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> nimmt den Schlussbericht<br />

und die Stellungnahme des Bürgermeisters zur örtlichen Prüfung<br />

der Jahresrechnung der Gemeinde Wengelsdorf für das<br />

Jahr 2010 zur Kenntnis.<br />

Nach § 170 Abs. 2 GO LSA stellt der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

die in der Teilziffer 8.5. dargelegte Jahresrechnung der<br />

Gemeinde Wengelsdorf für das Haushaltsjahr 2010 fest.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> erteilt dem Bürgermeister der<br />

Gemeinde Wengelsdorf für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung.<br />

Die Jahresrechnung 2010 ist in der Zeit vom 23.01.2012 –<br />

31.01.2012 beim Amt Finanzen in der Klosterstraße 2, Zimmer<br />

123, Sekretariat der Amtsleiterin, öffentlich ausgelegt und kann<br />

zu den Sprechzeiten eingesehen werden.<br />

<strong>Weißenfels</strong>, den 29.12.2011<br />

Risch<br />

Oberbürgermeister<br />

________________________________________________________<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

Gemeindewahlleiter<br />

Sitzübergang im <strong>Stadt</strong>rat<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

Gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und §§ 75 Abs. 1 Satz 2 sowie 76<br />

Abs. 1 Satz 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt<br />

(KWO LSA) mache ich hiermit Folgendes bekannt:<br />

1. Das Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>, Herr<br />

Dr. Johannes Kreis, aus dem Wahlvorschlag der Christlich<br />

4<br />

Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist mit Ablauf<br />

des 31. Dezember 2011 durch Mandatsverzicht aus dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat ausgeschieden.<br />

2. Der Sitz ist gemäß § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) ab 1. Januar 2012 auf Frau<br />

Heidi Föhre, Hirsemannplatz 3, 06667 <strong>Weißenfels</strong>, übergegangen.<br />

<strong>Weißenfels</strong>, den 5. Januar 2012<br />

Otto<br />

Gemeindewahlleiter<br />

Zweckverband<br />

für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong><br />

Hinweisbekanntmachung<br />

Gemäß § 8 Abs. 5 GKG-LSA i.V.m. § 14 Abs. 2 wird darauf hingewiesen,<br />

dass die Genehmigung der Auflösung des Zweckverbandes<br />

für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong> im amtlichen<br />

Veröffentlichungsblatt der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises,<br />

im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt,<br />

am 15.12.2011 öffentlich bekannt gemacht worden ist.<br />

<strong>Weißenfels</strong>, 09.01.2012<br />

Girnus Dienstsiegel<br />

Verbandsgeschäftsführerin<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

Der Oberbürgermeister<br />

Erläuterung zur Hinweisbekanntmachung<br />

des Zweckverbandes<br />

für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong><br />

vom 09.01.2012<br />

Kommunalaufsichtliche Genehmigung<br />

zur Auflösung des Zweckverbandes<br />

Zum Verständnis des zu Grunde liegenden Inhaltes der zuvor<br />

veröffentlichten Hinweisbekanntmachung des Zweckverbandes<br />

für Abwasserentsorgung <strong>Weißenfels</strong> wird nachstehend die vom<br />

Burgenlandkreis getroffene Regelung im Zusammenhang mit<br />

der Auflösung des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung<br />

<strong>Weißenfels</strong> wie folgt wiedergegeben:<br />

„Die Auflösung des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung<br />

<strong>Weißenfels</strong> wird unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt,<br />

dass die Auflösung erst wirksam wird, wenn gewährleistet<br />

ist, dass unmittelbar anschließend die Aufgabe Abwasserbeseitigung<br />

durch einen leistungsfähigen Aufgabenträger bis<br />

spätestens zum 01.01.2013 wirksam übernommen wird. Die<br />

Feststellung der Erfüllung der Bedingung und der Termin des<br />

Aufgabenübergangs bedürfen der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.“<br />

<strong>Weißenfels</strong>, den 12.01.2012<br />

Risch<br />

Oberbürgermeister

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