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Haushaltsplan 2013 - Hilter

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8. 4 Haushaltsausgleich<br />

§ 110 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes schreibt vor, dass der Haushalt<br />

in jedem Jahr sowohl in Planung als auch in der Jahresrechnung ausgeglichen sein soll.<br />

Der Haushaltsausgleich ist erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem<br />

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der<br />

Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sicherzustellen.<br />

Der Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag im Planungsjahr<br />

nach der mittelfristigen Finanzplanung spätestens im zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden<br />

Jahr ausgeglichen werden kann oder die Entnahme aus Überschussrücklagen möglich<br />

ist.<br />

Der Ergebnishaushalt 2011 schloss mit einem Überschuss von 1.304.726,54 € ab. Ursächlich<br />

hierfür ist die enorme Steigerung im Bereich der Gewerbesteuer. Mit dem Überschuss<br />

können die Fehlbeträge aus den Vorjahren von<br />

2008: 49.425,- €<br />

2009: 219.839,- €<br />

2010: 30.435,- €<br />

299.699,- €<br />

komplett abgebaut werden. Der Restbetrag wird in die Überschussrücklage eingestellt. Der<br />

Endbestand an Zahlungsmitteln im Finanzhaushalt wird sich im Jahr 2012 um 3,3 Mio. €<br />

verschlechtern. Der Endbestand an liquiden Mittel betrug am 31.12.11 5.296.876,20 Mio. €.<br />

Die Ursache der Verschlechterung wurde bereits unter Nr. 8.3 dargelegt.<br />

Das Haushaltsjahr 2012 verlief ebenfalls überdurchschnittlich gut. Das geplante Defizit von<br />

342.100,- € im Ergebnishaushalt wird nicht entstehen, vielmehr wird mit einem Überschuss<br />

von ca. 800 TEUR gerechnet. Hinzu kommt die Auflösung einer im Jahr 2011 gebildeten<br />

Rückstellung für zurückzuzahlende Gewerbesteuer i.H.v. 3,0 Mio.€, so dass sich das Ergebnis<br />

auf 3,8 Mio. € erhöhen wird. Der Grund für die Rückstellung ist entfallen, so dass diese<br />

ergebniswirksam aufgelöst werden kann.<br />

Das Endbestand an Zahlungsmitteln war zum 31.12.12 i.H.v. 109.926,20 € geplant. Aufgrund<br />

der Ergebnisverbesserungen wird sich dieser voraussichtlich auf 2,0 Mio. € erhöhen. Im Finanzplanungszeitraum<br />

werden sich die Finanzmittelbestandsveränderungen durchweg negativ<br />

darstellen. Jedoch werden über den gesamten Finanzplanungszeitraum aller Voraussicht<br />

nach keine Kassenkredite in Anspruch genommen, die Kassenbestände weisen Ende 2015<br />

einen Bestand von 0,- €.<br />

Die Liquidität der Gemeinde ist über den Finanzplanungszeitraum gesichert, die Investitionen<br />

können gegenfinanziert werden. Es wird keine Darlehensaufnahme über die ordentliche Tilgung<br />

hinaus erfolgen. Die Entwicklung des Schuldenstandes je Einwohner kann dem nachfolgenden<br />

Schaubild entnommen werden.<br />

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