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Haushaltsplan 2013 - Hilter

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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Hilter</strong> a.T.W. für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der<br />

Rat der Gemeinde <strong>Hilter</strong> a.T.W. in der Sitzung am 11.12.2012 folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 12.771.400,- €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 13.022.100,- €<br />

1.3 der außerordentlichen Erträge 20.000,- €<br />

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,- €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag<br />

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.713.200,- €<br />

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.502.500,- €<br />

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 464.500,- €<br />

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.695.700,- €<br />

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 525.000,- €<br />

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 525.000,- €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Gesamtbetrag<br />

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 12.702.700,- €<br />

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 13.723.200,- €<br />

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke <strong>Hilter</strong> a.T.W. für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> wird<br />

Im Erfolgsplan mit<br />

Erträgen in Höhe von 2.485.700,- €<br />

Aufwendungen von 2.485.700,- €<br />

Im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 607.000,- €<br />

Ausgaben in Höhe von 597.000,- €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt<br />

werden mit 525.000,- € festgesetzt. Im Vermögensplan der Gemeindewerke <strong>Hilter</strong> a.T.W. werden<br />

Darlehensaufnahmen von 107.000,- € festgesetzt.<br />

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