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Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das

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Die Lohnsteuerkarte<br />

geht jetzt onl<strong>in</strong>e !<br />

<strong>Unterlagen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>das</strong> ELStAM-Verfahren


Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zum 1. Januar 2013 wer<strong>den</strong> die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) e<strong>in</strong>geführt.<br />

Um diese elektronisch abrufen zu können, haben Sie bereits seit dem 1. November<br />

2012 die Möglichkeit, Ihre Arbeitnehmer unter Verwendung der IdNr. und des Geburtsdatums<br />

<strong>in</strong> der ELStAM-Datenbank anzumel<strong>den</strong> (§ 39e Absatz 4 Satz 2 EStG). Als E<strong>in</strong>führungszeitraum<br />

wird <strong>das</strong> Kalenderjahr 2013 bestimmt. Aus § 52b EStG <strong>in</strong> der Fassung des<br />

JStG 2013 folgt, <strong>das</strong>s der Arbeitgeber die ELStAM spätestens <strong>für</strong> <strong>den</strong> letzten im Kalenderjahr<br />

2013 en<strong>den</strong><strong>den</strong> Lohnzahlungszeitraum abzurufen und anzuwen<strong>den</strong> hat. E<strong>in</strong> Abruf mit<br />

Wirkung ab 2014 ist verspätet.<br />

Um Ihnen <strong>den</strong> <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong> ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, auf<br />

e<strong>in</strong>e sofortige Anwendung der im E<strong>in</strong>führungszeitraum erstmals abgerufenen ELStAM e<strong>in</strong>malig<br />

zu verzichten. Stattdessen kann der Lohnsteuerabzug <strong>für</strong> die Dauer von bis zu 6 Kalendermonaten<br />

weiter nach <strong>den</strong> bisherigen Merkmalen durchgeführt wer<strong>den</strong>. In diesem 6-<br />

Monats-Zeitraum können Sie <strong>in</strong>sbesondere die Funktionsfähigkeit der e<strong>in</strong>gesetzten Lohnabrechnungsprogramme<br />

absichern. Ferner ermöglicht diese Regelung, <strong>das</strong>s Sie Ihren Arbeitnehmern<br />

die abgerufenen ELStAM zur Überprüfung mitteilen können.<br />

E<strong>in</strong> Abgleich und ggf. e<strong>in</strong>e Korrektur der gespeicherten Daten im Vorwege wird <strong>den</strong> <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong><br />

vere<strong>in</strong>fachen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, <strong>das</strong>s Ihre Arbeitnehmer die Möglichkeit<br />

nutzen und ihre ELStAM im Elster Onl<strong>in</strong>e Portal (EOP) abrufen. Mögliche fehlerhafte Datenbestände<br />

können dadurch erkannt und ggf. im Vorfeld des <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong>s bere<strong>in</strong>igt wer<strong>den</strong>. Dadurch<br />

wird bei Verfahrensstart e<strong>in</strong> zusätzlicher Zeitaufwand verr<strong>in</strong>gert. Weiterh<strong>in</strong> können Sie<br />

zum Abgleich der Daten <strong>den</strong> als Anlage beigefügten Vordruck „Besche<strong>in</strong>igung zur Überprüfung<br />

der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ verwen<strong>den</strong>.<br />

Um die technische Grundkommunikation Ihres Systems zu erproben, empfehlen wir, zunächst<br />

nur e<strong>in</strong>en Teil Ihrer Arbeitnehmer (z.B. e<strong>in</strong> erstes „Paket“ von 100 Arbeitnehmern)<br />

anzumel<strong>den</strong>. War die Anmeldung erfolgreich und s<strong>in</strong>d die Prozesse bis zur E<strong>in</strong>arbeitung im<br />

Lohnkonto fehlerfrei durchlaufen, können weitere Arbeitnehmer angemeldet wer<strong>den</strong>. Um die<br />

eigenen Systemgrenzen auszutesten, bietet es sich an, auch die folgen<strong>den</strong> Anmeldungen<br />

schrittweise auszuführen (z.B. erstes Paket = 100 AN, zweites Paket = 500 AN, drittes Paket<br />

= 1000 AN usw.).<br />

Die <strong>Unterlagen</strong> <strong>in</strong> dieser Mappe sollen Sie beim <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren unterstützen. Dabei<br />

möchten wir <strong>in</strong>sbesondere auf die beigefügte Checkliste h<strong>in</strong>weisen. Hier s<strong>in</strong>d mögliche<br />

Hilfen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en problemlosen <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren noch e<strong>in</strong>mal gesondert dargestellt.<br />

Vielleicht wur<strong>den</strong> Sie von Ihrem Arbeitgeberverband, Steuerberater oder auch dem Hersteller<br />

Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware schon <strong>in</strong>formiert. Wir empfehlen Ihnen vor dem <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren abzustimmen, ob die von Ihnen verwendete Software e<strong>in</strong>en <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> problemlos<br />

ermöglicht. Bei technischen Problemen (z.B. bei programmtechnischen Fragen) wen<strong>den</strong><br />

Sie sich bitte zunächst an ihren Softwareanbieter.<br />

Für technische Probleme, die nicht durch ihren Softwareanbieter gelöst wer<strong>den</strong> können, besteht<br />

im Weiteren die Möglichkeit, die kostenfreie ELStAM-Hotl<strong>in</strong>e (Telefon: 0800-523 50 99<br />

oder per Mail elstam-hotl<strong>in</strong>e@elster.de) zu nutzen.<br />

Für nicht technisch bed<strong>in</strong>gte Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges F<strong>in</strong>anzamt als Ansprechpartner<br />

zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen,<br />

Ihr F<strong>in</strong>anzamt<br />

<strong>F<strong>in</strong>anzbehörde</strong> <strong>Hamburg</strong>, Steuerverwaltung, Organisation, 13.11.2012


Inhalt dieser Mappe<br />

Checkliste<br />

Leitfa<strong>den</strong> Lohnbüros<br />

Fallbeispiele zur An- und Abmeldung von Arbeitnehmern<br />

Folder: Die Lohnsteuerkarte geht jetzt onl<strong>in</strong>e (Stand: August 2012)<br />

Musterschreiben / Vordrucke:<br />

Der Mappe s<strong>in</strong>d folgende Musterschreiben / Vordrucke zur Information der Arbeitnehmer durch<br />

<strong>den</strong> Arbeitgeber beigefügt:<br />

o Musterschreiben 1: Informationsschreiben zur Neubeantragung der Freibeträge<br />

o Musterschreiben 2: Informationsschreiben <strong>für</strong> Arbeitnehmer über <strong>den</strong> Zeitpunkt des<br />

<strong>E<strong>in</strong>stieg</strong>s <strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren<br />

o Musterschreiben 3: Informationsschreiben zur ersten Lohnabrechnung nach Umstellung auf<br />

<strong>das</strong> elektronische Verfahren<br />

o Vordruck: Besche<strong>in</strong>igung zur Überprüfung der ELStAM; Mitteilung über Abweichende<br />

ELStAM <strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer durch <strong>den</strong> Arbeitgeber<br />

o Vordruck: Antrag an <strong>das</strong> F<strong>in</strong>anzamt auf Korrektur der ELStAM<br />

Weitere Informationen:<br />

Weitergehende Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie:<br />

Startschreiben vom 02.10.2012<br />

(http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten<br />

/Lohnsteuer/2012-10-02-elstam.pdf?__blob=publicationFile&v=2)<br />

Anwendungsschreiben vom 11.10.2012<br />

(http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten<br />

/Lohnsteuer/2012-10-12-LStAbzugsmerkmale.pdf?__blob=publicationFile&v=4)<br />

Zusammenfassung des Start- und des Anwendungsschreiben der Handelskammer <strong>Hamburg</strong><br />

(http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/thema_unternehmensbesteuerung_gese<br />

tz/1605228/Elstam_verschoben.html)<br />

FAQ:<br />

o https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php<br />

o https://www.elster.de/faq_ag_nw.php


Checkliste zum <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren ELStAM<br />

1. Maßnahmen vor dem <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong><br />

1.1. Wir empfehlen, mit dem Hersteller der Lohnbuchhaltungssoftware sowie (ggf.) dem mit der<br />

Lohnbuchhaltung beauftragten Steuerberater abzustimmen, wann e<strong>in</strong> <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong><br />

Verfahren möglich, s<strong>in</strong>nvoll oder bereits vorgesehen ist.<br />

1.2. Darüber h<strong>in</strong>aus empfehlen wir, e<strong>in</strong>e Information an die Arbeitnehmer (z.B. Versendung mit<br />

der Lohnabrechnung) bekannt zu geben, wann der <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren vorgesehen ist<br />

(Musterschreiben 2).<br />

1.3. Zusätzlich sollte der H<strong>in</strong>weis ausgegeben wer<strong>den</strong>, <strong>das</strong>s die Freibeträge <strong>für</strong> 2013 beim<br />

F<strong>in</strong>anzamt neu zu beantragen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Ausnahme hiervon bil<strong>den</strong> mehrjährige Freibeträge<br />

(z.B. Freibeträge <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der über 18 Jahre sowie der Beh<strong>in</strong>derten-Pauschbetrag).<br />

1.4. Als weitere vorbereitende Maßnahme besteht <strong>für</strong> Ihre Arbeitnehmer die Möglichkeit, die<br />

persönlichen ELStAM über <strong>das</strong> Elster-Onl<strong>in</strong>e-Portal (EOP) abzufragen und ggf. <strong>den</strong><br />

tatsächlichen Gegebenheiten vor <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> (s.u.) anzupassen. Vorgenommene Änderungen<br />

sollten dem Arbeitgeber zum Abgleich mit <strong>den</strong> <strong>in</strong> der Lohnbuchhaltung gespeicherten Daten<br />

mitgeteilt wer<strong>den</strong>.<br />

1.5. Soweit Sie sich als Arbeitgeber noch nicht registriert haben, muss e<strong>in</strong>e Registrierung mit<br />

Organisationszertifikat durchgeführt wer<strong>den</strong>. Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter<br />

(https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php#registrierung). Für <strong>den</strong> gesamten Registrierungsprozess<br />

s<strong>in</strong>d 10-14 Tage e<strong>in</strong>zurechnen.<br />

2. Maßnahmen beim <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong><br />

2.1. Der Abruf der ELStAM kann ab dem 01.01.2013 und muss spätestens <strong>für</strong> <strong>den</strong> letzten im<br />

Kalenderjahr 2013 en<strong>den</strong><strong>den</strong> Lohnzahlungszeitraum durchgeführt wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong>.<br />

2.2. Es besteht die Möglichkeit, auf e<strong>in</strong>e sofortige Anwendung der im E<strong>in</strong>führungszeitraum<br />

erstmals abgerufenen ELStAM e<strong>in</strong>malig zu verzichten (6-Monats-Zeitraum), um <strong>in</strong>sbesondere<br />

etwaige Abweichungen zwischen <strong>den</strong> gespeicherten Lohndaten und ELStAM-Daten<br />

aufzuklären.<br />

2.3. Wir empfehlen die Möglichkeit des stufenweisen <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong>s <strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren (d.h. Anmeldung<br />

der Arbeitnehmer bzw. Abruf der ELStAM-Daten <strong>in</strong> „Paketen“). E<strong>in</strong>e Anmeldung der<br />

Arbeitnehmer <strong>in</strong> der Datenbank ist seit dem 01.11.2012 möglich.<br />

2.4. Wir empfehlen, Ihre Arbeitnehmer über <strong>den</strong> erfolgten erstmaligen Abruf der ELStAM-Daten<br />

zu <strong>in</strong>formieren (Musterschreiben 3), <strong>in</strong>sbesondere, wenn Abweichungen zwischen Ihren<br />

Lohndaten und <strong>den</strong> <strong>in</strong> der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten vorliegen.<br />

2.5. Über Änderungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> ELStAM-Daten können Sie sich im Rahmen des Mailservices<br />

monatlich <strong>in</strong>formieren lassen.<br />

3. Maßnahmen bei technischen Problemen<br />

3.1. Bitte klären Sie technische Probleme als erstes mit Ihrem Softwarehersteller.<br />

3.2. Für technische Probleme, die nicht durch Ihren Softwarehersteller gelöst wer<strong>den</strong> können,<br />

besteht die Möglichkeit, die kostenfreie ELStAM-Hotl<strong>in</strong>e (Telefon: 0800-523 50 99 oder per<br />

Mail elstam-hotl<strong>in</strong>e@elster.de) zu nutzen.<br />

4. Maßnahmen bei Abweichungen zwischen <strong>den</strong> bei Ihnen gespeicherten Lohndaten und <strong>den</strong> <strong>in</strong> der<br />

ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten<br />

Bitte klären Sie zunächst mit dem Arbeitnehmer (z.B. mit dem Vordruck „Besche<strong>in</strong>igung zur<br />

Überprüfung der ELStAM“), ob die Daten korrekt s<strong>in</strong>d. Sollten die von der ELStAM-Datenbank<br />

übermittelten Daten fehlerhaft se<strong>in</strong>, muss e<strong>in</strong>e Berichtigung der Daten beim F<strong>in</strong>anzamt erfolgen<br />

(„Antrag auf Korrektur der ELStAM“). Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Beschleunigung<br />

des Verfahrens empfehlen wir Ihren Arbeitnehmern, diesen Antrag schriftlich beim F<strong>in</strong>anzamt<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Entsprechende Vordrucke f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie im Internet –<br />

http://www.hamburg.de/contentblob/3653848/data/elstam-korrekturantrag.pdf.<br />

<strong>F<strong>in</strong>anzbehörde</strong> <strong>Hamburg</strong>, Steuerverwaltung, Organisation, 13.11.2012


Seite 1 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

Elektronische<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

ELStAM<br />

Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Erste Hilfe <strong>für</strong> Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer beim<br />

Auftreten der häufigsten<br />

Abweichungen und<br />

Problemstellungen beim Abruf<br />

2.0<br />

01.11.2012


Inhaltsübersicht<br />

Seite 2 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

1 E<strong>in</strong>führung des Verfahrens ELStAM 3<br />

2 Allgeme<strong>in</strong>es 3<br />

3 Fehlgeschlagene Anmeldung 5<br />

3.1 Fehlgeschlagene Anmeldung wegen Sperre .............................................................. 5<br />

3.2 Fehlgeschlagene Anmeldung – weitere Ursachen ...................................................... 6<br />

4 Abweichungen beim Freibetrag oder K<strong>in</strong>derfreibetrag 9<br />

5 Abweichungen bei der Steuerklasse 10<br />

6 Abweichungen bei der Religion 11<br />

7 Besonderheiten bei Sachverhalten mit Auslandsbezug 12<br />

8 Weitere organisatorische H<strong>in</strong>weise 13<br />

Anhang<br />

8.1 Organisationszertifikat .............................................................................................. 13<br />

8.2 Besonderheiten bei Abrechnungen durch getrennte Bereiche<br />

e<strong>in</strong>es Unternehmens ................................................................................................ 13<br />

Abbildung 1: (Besondere) Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug bei erfolgreicher<br />

Anmeldung .......................................................................................................... 14<br />

Abbildung 2: (Besondere) Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug ohne erfolgreiche<br />

Anmeldung .......................................................................................................... 15<br />

Im Leitfa<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> - ausschließlich zur besseren Lesbarkeit - Formulierungen <strong>in</strong> der<br />

männlichen Form verwendet. Die Abkürzung AN wird <strong>für</strong> Arbeitnehmer, die Abkürzung AG <strong>für</strong><br />

Arbeitgeber genutzt.


Seite 3 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

1 E<strong>in</strong>führung des Verfahrens ELStAM<br />

Mit dem Abruf der ELStAM nimmt der Arbeitgeber <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug nicht mehr aufgrund der<br />

Merkmale auf der Lohnsteuerkarte, sondern anhand von Elektronischen Lohn-Steuer-Abzugs-<br />

Merkmalen (ELStAM) vor, die ihm von der F<strong>in</strong>anzverwaltung zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>. Das<br />

Datum des Verfahrensstarts ist der 01.01.2013.<br />

Aufgrund der Fortgeltung der Lohnsteuerkarte 2010 (Übergangsphase) s<strong>in</strong>d die bisher zugrunde<br />

gelegten Daten <strong>in</strong> zahlreichen Fallgestaltungen nicht mehr aktuell und daher weichen die<br />

ELStAM von <strong>den</strong> im Lohnkonto gespeicherten Daten ab. Sofern der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer<br />

Zweifel hat, sollte zunächst e<strong>in</strong>e gegenseitige Rücksprache erfolgen. Sehr häufig treten<br />

mehrere Abweichungen gleichzeitig auf (z.B. Freibetrags- und K<strong>in</strong>derfreibetragsdifferenzen).<br />

Für <strong>das</strong> E<strong>in</strong>führungsjahr 2013 erhält der Arbeitgeber zur Erleichterung beim Umstieg die<br />

Möglichkeit, auf die sofortige Anwendung der abgerufenen ELStAM zu verzichten. Er kann die<br />

Lohnsteuererhebung im E<strong>in</strong>führungszeitraum <strong>für</strong> die Dauer von 6 Kalendermonaten weiter nach<br />

<strong>den</strong> Merkmalen der Lohnsteuerkarte 2010 oder e<strong>in</strong>er Papierbesche<strong>in</strong>igung bzw. nach <strong>den</strong> im<br />

Lohnkonto aufgezeichneten Lohnsteuerabzugsmerkmalen und nicht nach <strong>den</strong> abgerufenen<br />

ELStAM durchführen. So wird u.a. die Möglichkeit geschaffen, <strong>das</strong>s der Arbeitgeber dem<br />

Arbeitnehmer die abgerufenen ELStAM zur Überprüfung vorab mitteilen kann. E<strong>in</strong>e solch<br />

verzögerte Anwendung der ELStAM ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.<br />

Die vorliegende Unterlage soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern die häufigsten Abweichungen<br />

erläutern und erklären, ob und ggf. welche Maßnahmen im Falle falscher ELStAM zu treffen s<strong>in</strong>d.<br />

Oftmals lassen sich dadurch viele Fragen im Lohnbüro klären und es wer<strong>den</strong> Wartezeiten im<br />

F<strong>in</strong>anzamt vermie<strong>den</strong>.<br />

Diese Unterlage erhebt nicht <strong>den</strong> Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist <strong>in</strong>sbesondere als Hilfe <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> <strong>E<strong>in</strong>stieg</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong> Verfahren ELStAM im E<strong>in</strong>führungsjahr 2013 vorgesehen. Weitere<br />

Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Schreiben des Bundesm<strong>in</strong>isteriums der F<strong>in</strong>anzen:<br />

„Startschreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

durch <strong>den</strong> Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze <strong>für</strong> <strong>den</strong> E<strong>in</strong>führungszeitraum 2013<br />

(Entwurf)“ vom 02.10.2012:<br />

<br />

Anwendungsschreiben „Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 im Verfahren der<br />

elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Entwurf)“ vom 11.10.2012:<br />

<br />

Zusätzlich wird auf die getrennten Sammlungen häufig gestellter Fragen („FAQs“) unter<br />

www.elster.de <strong>für</strong> Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Softwarehersteller h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

2 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Um die ELStAM abrufen zu können, benötigt der Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Registrierung im ElsterOnl<strong>in</strong>e-<br />

Portal, soweit er nicht e<strong>in</strong>en Dritten mit der Datenübermittlung beauftragt hat. Weitere<br />

Informationen hierzu siehe Tz. 8.<br />

Arbeitnehmer können künftig ihre ELStAM nach erfolgreicher Registrierung mit<br />

I<strong>den</strong>tifikationsnummer (IdNr.) unter www.elsteronl<strong>in</strong>e.de selbst e<strong>in</strong>sehen (verfügbar ab<br />

01.11.2012). Zudem wur<strong>den</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmern ihre ELStAM im Kalenderjahr 2011 im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>es gesonderten Anschreibens durch <strong>das</strong> zuständige F<strong>in</strong>anzamt mitgeteilt.<br />

Sofern zu <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen nachfolgen<strong>den</strong> Fallkonstellationen Anträge beim F<strong>in</strong>anzamt erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d, können Antragsformulare im Formular-Management-System der Bundesf<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

als Download verwendet wer<strong>den</strong>: https://www.formulare-bf<strong>in</strong>v.de/.<br />

Hier f<strong>in</strong><strong>den</strong> Arbeitnehmer sowohl <strong>den</strong> „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ als auch <strong>den</strong><br />

„Vere<strong>in</strong>fachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ zum Ausfüllen und Ausdrucken direkt auf der<br />

Startseite der Homepage <strong>in</strong> der rechten Spalte.<br />

Sofern unzutreffende ELStAM im E<strong>in</strong>führungsjahr 2013 zur Verfügung gestellt und aufgrund<br />

dessen e<strong>in</strong> Antrag auf Änderung (Lohnsteuerermäßigungsantrag) beim F<strong>in</strong>anzamt gestellt wurde,


Seite 4 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

erfolgt e<strong>in</strong>e Bereitstellung der geänderten ELStAM (ggf. auch mit rückwirkender Gültigkeit) <strong>in</strong> der<br />

Änderungsliste des Folgemonats.<br />

In E<strong>in</strong>zelfällen wird vom F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e „Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“ bzw. e<strong>in</strong>e<br />

„Besondere Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“ ausgestellt und gleichzeitig<br />

(vorübergehend) der Arbeitgeberabruf der ELStAM <strong>für</strong> diesen Arbeitnehmer gesperrt. Nach<br />

Aufhebung der Sperre wer<strong>den</strong> dem Arbeitgeber - sofern zuvor e<strong>in</strong>e erfolgreiche Anmeldung des<br />

Arbeitnehmers <strong>in</strong> ELStAM erfolgt ist und <strong>das</strong> Arbeitsverhältnis <strong>in</strong> ELStAM seitdem nicht<br />

abgemeldet wurde - die zutreffen<strong>den</strong> ELStAM anschließend erneut zum Abruf bereitgestellt, die<br />

er dann wieder anwen<strong>den</strong> muss.<br />

Sofern e<strong>in</strong>em unbeschränkt e<strong>in</strong>kommensteuerpflichtigem Arbeitnehmer bisher ke<strong>in</strong>e IdNr.<br />

zugeteilt wurde, gelten die Regelungen nach § 39e Absatz 8 EStG mit der Folge, <strong>das</strong>s bis zur<br />

Zuteilung der IdNr. e<strong>in</strong>e „Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“ ausgestellt wird.<br />

Sollte der Lohnsteuerabzug im E<strong>in</strong>führungsjahr 2013 aufgrund unrichtiger ELStAM nicht<br />

zutreffend und e<strong>in</strong>e Korrektur der ELStAM <strong>für</strong> die betroffenen Lohnzahlungszeiträume nicht<br />

erfolgt se<strong>in</strong> (z.B. Fehler zuungunsten des Arbeitnehmers fällt erst nach Erteilung der<br />

Lohnsteuerbesche<strong>in</strong>igung auf), so kann durch Abgabe e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>kommensteuererklärung nach<br />

Ablauf des Jahres e<strong>in</strong>e Korrektur der unrichtig e<strong>in</strong>behaltenen Lohnsteuern erfolgen.<br />

Zu <strong>den</strong> jeweiligen Fallbeispielen wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Ampelsystems der Aufklärungs- und<br />

Handlungsbedarf abgebildet:<br />

Die Abweichungen führen zu e<strong>in</strong>er deutlichen Veränderung der Lohnabrechnung.<br />

Es besteht dr<strong>in</strong>gender Klärungs- und Handlungsbedarf.<br />

Die aufgetretenen Abweichungen sollten geklärt wer<strong>den</strong>. Hier<strong>für</strong> ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong><br />

Antrag beim F<strong>in</strong>anzamt erforderlich.<br />

Die ELStAM s<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en zutreffend. Es besteht ggf. Aufklärungs- aber<br />

überwiegend ke<strong>in</strong> Handlungsbedarf.


3 Fehlgeschlagene Anmeldung<br />

Seite 5 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Wichtig:<br />

Bei fehlgeschlagenen Anmeldungen wird e<strong>in</strong>e Rücksprache mit dem AN empfohlen, um<br />

die Ursache zu klären und ggf. vor erstmaliger Anwendung der ELStAM <strong>in</strong> der Lohn-/<br />

Gehaltsabrechnung e<strong>in</strong>e Übermittlung korrigierter ELStAM oder andere Handlungsoptionen<br />

zu ermöglichen.<br />

3.1 Fehlgeschlagene Anmeldung wegen Sperre<br />

Es wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en AN nach Anmeldung ke<strong>in</strong>e ELStAM geliefert („Ke<strong>in</strong>e Anmeldeberechtigung“:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020200).<br />

Es liegt e<strong>in</strong>e Sperre <strong>für</strong> <strong>den</strong> Abruf der ELStAM vor. Diese kann durch <strong>den</strong> AN, <strong>das</strong> F<strong>in</strong>anzamt<br />

oder die Meldebehörde verursacht wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong>.<br />

Möglicher Sachverhalt Aktion Handlungs<br />

-bedarf<br />

a. Sperre durch FA<br />

Durch <strong>das</strong> FA wurde e<strong>in</strong>e Sperre (z.B.<br />

wegen e<strong>in</strong>er „Besonderen Besche<strong>in</strong>igung<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“) vergeben.<br />

b. Auslandswohnsitz<br />

Der Wohnsitz des AN liegt nach Mitteilung<br />

der Meldebehörde im Ausland.<br />

c. Wohnsitz unbekannt<br />

Der Wohnsitz des AN ist nach Mitteilung der<br />

Meldebehörde unbekannt.<br />

Klärung durch AN<br />

Klärung durch AN<br />

Wohnsitz tatsächlich im Ausland:<br />

In diesen Fällen ist wie bisher e<strong>in</strong>e<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> beschränkt Steuerpflichtige<br />

anzuwen<strong>den</strong> oder neu beim<br />

Betriebsstätten-F<strong>in</strong>anzamt zu beantragen.<br />

Ergänzend auch H<strong>in</strong>weis auf Tz. 7<br />

Wohnsitz tatsächlich im Inland:<br />

Bei <strong>in</strong>soweit fehlerhaften Meldedaten (z.B.<br />

<strong>in</strong>zwischen wieder <strong>in</strong>s Inland gezogen)<br />

muss sich der AN an se<strong>in</strong>e Meldebehörde<br />

wen<strong>den</strong> und se<strong>in</strong>en korrekten Wohnsitz<br />

mitteilen. Im Anschluss kann e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldung des AN zum Verfahren ELStAM<br />

erfolgen.<br />

Klärung durch AN<br />

Der AN muss sich an se<strong>in</strong>e Meldebehörde<br />

wen<strong>den</strong> und se<strong>in</strong>en aktuellen Wohnsitz<br />

mitteilen. Im Anschluss kann e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldung des AN zum Verfahren ELStAM<br />

erfolgen.


d. Sperrantrag Arbeitnehmer<br />

Der AN hat <strong>den</strong> Abruf der ELStAM<br />

allgeme<strong>in</strong> beim F<strong>in</strong>anzamt sperren lassen.<br />

Sonderkonstellation Negativliste<br />

Der AN hat beim F<strong>in</strong>anzamt <strong>den</strong> konkreten<br />

AG zum Abruf der ELStAM sperren lassen<br />

(Negativliste).<br />

Sonderkonstellation Positivliste<br />

Der AN hat beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e Liste der<br />

AG h<strong>in</strong>terlegt, die se<strong>in</strong>e ELStAM abrufen<br />

dürfen (Positivliste) und der konkrete AG ist<br />

<strong>in</strong> dieser Liste nicht enthalten.<br />

e. Tod<br />

Der AN ist verstorben und dem AG /<br />

Lohnbüro ist dieser Sachverhalt noch nicht<br />

bekannt.<br />

Seite 6 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

Klärung durch AN<br />

Sofern die Abruf-Sperre nach Rücksprache<br />

mit dem AN zukünftig bestehen bleiben soll,<br />

ist vom AG die Steuerklasse VI zugrunde zu<br />

legen. Anderenfalls kann der AN die<br />

Aufhebung der Sperre beim F<strong>in</strong>anzamt<br />

beantragen. Im Anschluss muss der AG<br />

<strong>den</strong> AN erneut bei ELStAM anmel<strong>den</strong> und<br />

erhält die ELStAM mit Gültigkeit ab<br />

Aufhebung der Sperre geliefert. Bis dah<strong>in</strong><br />

ist die Steuerklasse VI anzuwen<strong>den</strong>.<br />

Klärung durch AN / Angehörige<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Treten die o.g. Sachverhalte nach erfolgreicher Anmeldung des AN auf, so wird der folgende<br />

modifizierte Verfahrensh<strong>in</strong>weis ausgegeben:<br />

„Ke<strong>in</strong>e Abrufberechtigung“ / „Ke<strong>in</strong>e Abrufberechtigung mehr ab (Datum)“: 552020100 /<br />

552020102.<br />

Sofern die Ursache des H<strong>in</strong>weises „ke<strong>in</strong>e Abrufberechtigung“ im Tod des AN begründet ist, muss<br />

im Anschluss noch e<strong>in</strong>e Abmeldung des AN <strong>in</strong> der ELStAM-Datenbank erfolgen.<br />

3.2 Fehlgeschlagene Anmeldung – weitere Ursachen<br />

Neben dem o.g. Verfahrensh<strong>in</strong>weis „Ke<strong>in</strong>e Anmeldeberechtigung“: 552020200 s<strong>in</strong>d weitere<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weise möglich, die e<strong>in</strong>e Anmeldung des AN verh<strong>in</strong>dern.<br />

Dem jeweiligen Verfahrensh<strong>in</strong>weis sollte daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet wer<strong>den</strong>.<br />

Möglicher Sachverhalt /<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis<br />

„AN unbekannt:<br />

Die IdNr. des AN kann nicht<br />

verifiziert wer<strong>den</strong>.“<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis:<br />

552020202:<br />

� Es wurde e<strong>in</strong>e fehlerhafte IdNr. und /<br />

oder e<strong>in</strong> fehlerhaftes Geburtsdatum vom<br />

AG / Datenübermittler bei der Anmeldung<br />

des AN verwendet.<br />

Aktion<br />

Ursache IdNr.:<br />

Handlungs<br />

- bedarf<br />

Ggf. liegt e<strong>in</strong> „Zahlendreher“ bei der<br />

manuellen Übernahme der IdNr. aus der<br />

Lohnsteuerkarte 2010 oder anderen<br />

<strong>Unterlagen</strong> des AN durch <strong>das</strong> Lohnbüro vor.<br />

Anfrage beim AN nach der zutreffen<strong>den</strong><br />

IdNr.:<br />

Ist diese dem AN nicht bekannt, so kann er<br />

diese beim Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern<br />

(www.bzst.de) oder se<strong>in</strong>em F<strong>in</strong>anzamt<br />

erfragen. Der AG kann <strong>für</strong> die Dauer von<br />

drei Monaten die voraussichtlichen<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale verwen<strong>den</strong>.


„Ke<strong>in</strong>e Anmeldung vor<br />

Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n möglich.“<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis:<br />

552020201:<br />

� Die Anmeldung e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers<br />

erfolgte mit e<strong>in</strong>em Beg<strong>in</strong>n-Datum des<br />

Beschäftigungsverhältnisses <strong>in</strong> der Zukunft.<br />

Das ELStAM – Verfahren nimmt e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Arbeitnehmer erst<br />

entgegen, wenn <strong>das</strong> Beg<strong>in</strong>n-Datum des<br />

Arbeitsverhältnisses kle<strong>in</strong>er oder gleich dem<br />

Tag der Anmeldung (Datene<strong>in</strong>gang) ist.<br />

Seite 7 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

Ursache Geburtsdatum:<br />

Klärung durch AG:<br />

Vergleich des verwendeten Geburtsdatums<br />

z.B. mit dem Geburtsdatum laut Sozialversicherungs-nummer.<br />

Sofern weiterh<strong>in</strong> unklar:<br />

Anfrage beim AN zum Geburtsdatum laut<br />

Personalausweis:<br />

Es ist <strong>das</strong>jenige Geburtsdatum anzugeben,<br />

welches melderechtlich relevant ist.<br />

Besonderheit:<br />

Bei AN, zu <strong>den</strong>en <strong>das</strong> Geburtsdatum nicht<br />

genau bekannt ist, muss unter Umstän<strong>den</strong><br />

e<strong>in</strong> Datum geliefert wer<strong>den</strong>, welches nicht<br />

im Kalender vorkommt. (z.B. der<br />

00.01.1970, der 31.02.1965 oder gar der<br />

00.00.0000).<br />

Falls die E<strong>in</strong>gabe e<strong>in</strong>es solchen<br />

Geburtsdatums nicht möglich ist, sollte vom<br />

AG e<strong>in</strong>e Kontaktaufnahme mit dem<br />

Hersteller der verwendeten<br />

Lohnbuchhaltungssoftware erfolgen.<br />

In E<strong>in</strong>zelfällen wird auf Antrag des AN e<strong>in</strong>e<br />

(zeitlich begrenzt gültige) „Besondere<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“<br />

durch <strong>das</strong> F<strong>in</strong>anzamt des AN ausgestellt.<br />

Ursache Wegzug <strong>in</strong>s Ausland:<br />

Ist der Arbeitnehmer bereits vor dem<br />

01.11.2010 (Beg<strong>in</strong>n Aufbau ELStAM-DB) <strong>in</strong><br />

<strong>das</strong> Ausland verzogen, ist die IdNr. <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

Verfahren nicht existent (<strong>in</strong> 3.1.b ist der<br />

Wegzug nach dem 01.11.2010 erfolgt).<br />

E<strong>in</strong>e Anfrage beim AN ist erforderlich. Der<br />

AN muss e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong><br />

beschränkt Steuerpflichtige vorlegen.<br />

Ergänzend auch H<strong>in</strong>weis auf Tz. 7.<br />

Es muss e<strong>in</strong>e erneute Anmeldung des<br />

betroffenen AN frühestens ab dem Tag<br />

tatsächlichen Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>ns<br />

erfolgen.<br />

2.0<br />

01.11.2012


Seite 8 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Besondere H<strong>in</strong>weise zur Wahl des Zeitpunkts <strong>für</strong> die Zurverfügungstellung der ELStAM:<br />

Bei Anmeldung e<strong>in</strong>es AN ist neben dem Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong> Datum anzugeben, ab wann<br />

dem AG die ELStAM <strong>für</strong> diesen AN geliefert wer<strong>den</strong> sollen (sog. „Referenzdatum Arbeitgeber“;<br />

„refDatumAG“). Die Bezeichnung <strong>für</strong> dieses Datum kann <strong>in</strong> <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Lohnbuchhaltungsprogrammen<br />

abweichend lauten. Dieses Datum darf nicht (wie auch <strong>das</strong> Datum zum Beg<strong>in</strong>n des<br />

Beschäftigungsverhältnisses) nach dem Tag der Anmeldung liegen, e<strong>in</strong>e Anmeldung <strong>in</strong> die<br />

Zukunft ist unzulässig (Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020209).<br />

Ausnahme: die Anmeldung erfolgt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Monaten November und Dezember 2012.<br />

Für die Angabe dieses zusätzlich zum Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n anzugeben<strong>den</strong> Datums gelten (wie<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Datum zum Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n selbst) e<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>schränkungen, deren Nichtbeachtung<br />

ebenfalls zu e<strong>in</strong>er fehlgeschlagenen Anmeldung mit Ausgabe e<strong>in</strong>es Verfahrensh<strong>in</strong>weises führen<br />

kann. Der Grund der fehlgeschlagenen Anmeldung wegen unzulässigem „Referenzdatum<br />

Arbeitgeber“ ergibt sich aus dem jeweiligen Verfahrensh<strong>in</strong>weis:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis Nr. Verfahrensh<strong>in</strong>weis Text Handlungs<br />

-<br />

bedarf<br />

552020204 refDatumAG liegt vor Verfahrensstart.<br />

552020205 refDatumAG liegt vor Beg<strong>in</strong>n der Meldepflicht.<br />

552020206 refDatumAG liegt vor Jahresbeg<strong>in</strong>n (bei<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum ab 01.03. des Jahres).<br />

552020207 refDatumAG liegt vor Vorjahresbeg<strong>in</strong>n (bei<br />

E<strong>in</strong>gangsdatum vor 01.03. des Jahres).<br />

552020208 refDatumAG liegt vor Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n.<br />

552020209 Für e<strong>in</strong> refDatumAG nach dem E<strong>in</strong>gangsdatum der<br />

Anmeldung <strong>in</strong> der Clear<strong>in</strong>gstelle ist nur der Tag des<br />

Verfahrensstarts erlaubt.<br />

Zum Verfahrensh<strong>in</strong>weis „552020205“ sollte zur Klärung e<strong>in</strong>e Rücksprache mit dem AN erfolgen.<br />

Bei Ausgabe der übrigen Verfahrensh<strong>in</strong>weise zum „refDatumAG“ wird bei Zweifelsfragen die<br />

Kontaktaufnahme mit dem Hersteller der vom AG verwendeten Lohnbuchhaltungssoftware<br />

empfohlen.<br />

In allen Fällen ist e<strong>in</strong>e erneute Anmeldung des AN erforderlich.


ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

4 Abweichungen beim Freibetrag oder K<strong>in</strong>derfreibetrag<br />

Seite 9 / 15<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Möglicher Sachverhalt Aktion Handlungs<br />

-bedarf<br />

a. ELStAM-Freibetrag ist<br />

niedriger als bisheriger<br />

Freibetrag<br />

b. ELStAM-K<strong>in</strong>derfreibetrag<br />

niedriger als bisheriger KFB<br />

Klärung durch AN<br />

Mit Auslaufen der Übergangsregelung zur<br />

Lohnsteuerkarte 2010 s<strong>in</strong>d die dort ausgewiesenen<br />

Steuerfreibeträge nicht weiter zu<br />

berücksichtigen. E<strong>in</strong>e Berücksichtigung<br />

erfolgt daher nur im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Lohnsteuerermäßigungsantrags.<br />

E<strong>in</strong>e Beurteilung, ob der niedrigere<br />

anzuwen<strong>den</strong>de Freibetrag laut ELStAM<br />

zutreffend ist, kann nur der AN treffen.<br />

Klärung durch AN<br />

Volljährige K<strong>in</strong>der wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Lohnsteuerabzug nur auf besonderen<br />

Antrag beim F<strong>in</strong>anzamt berücksichtigt, da<br />

hier<strong>für</strong> besondere Voraussetzungen gelten<br />

(zum Beispiel Berufsausbildung des<br />

K<strong>in</strong>des). Der AN sollte beim Erfüllen der<br />

gesetzlichen Voraussetzungen e<strong>in</strong>en Antrag<br />

beim F<strong>in</strong>anzamt stellen.<br />

Leben Elternteile <strong>in</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>, so wird <strong>das</strong> K<strong>in</strong>d bei dem<br />

Elternteil, bei dem <strong>das</strong> K<strong>in</strong>d nicht lebt, nur<br />

als ELStAM berücksichtigt, wenn dieser<br />

Elternteil dies gesondert beim F<strong>in</strong>anzamt<br />

beantragt. Der Antrag wirkt dauerhaft bis<br />

zur Volljährigkeit des K<strong>in</strong>des. Wurde der<br />

Antrag <strong>in</strong> der Vergangenheit bereits durch<br />

e<strong>in</strong>e sog. steuerliche Lebensbesche<strong>in</strong>igung<br />

bei der Geme<strong>in</strong>de gestellt, ist dieser erneut<br />

e<strong>in</strong>malig beim F<strong>in</strong>anzamt zu stellen.<br />

c. ELStAM-KFB = 0 In der ELStAM-Datenbank ist bisher<br />

fehlerhaft ke<strong>in</strong>e (technische) Verknüpfung<br />

zwischen AN und K<strong>in</strong>d vorhan<strong>den</strong>. Hierzu<br />

muss sich der AN an <strong>das</strong> F<strong>in</strong>anzamt<br />

wen<strong>den</strong>.<br />

Zusätzlich muss beachtet wer<strong>den</strong>, <strong>das</strong>s die Anzahl der K<strong>in</strong>derfreibeträge abhängig von der<br />

Lohnsteuerklasse ist: E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d wird <strong>für</strong> die Steuerklasse I-II nur zu 0,5 berücksichtigt; bei der<br />

Steuerklasse III-IV wird dieses mit 1,0 als ELStAM übermittelt. E<strong>in</strong>e steuerliche Auswirkung<br />

hieraus ergibt sich nur aufgrund der unterschiedlichen Steuerklassen.<br />

Für die Steuerklasse V-VI wird ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>derfreibetrag berücksichtigt.<br />

K<strong>in</strong>der wer<strong>den</strong> stets bis zum Jahresende als ELStAM berücksichtigt, auch wenn die<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> deren sachliche Berücksichtigung (z.B. Volljährigkeit des K<strong>in</strong>des) im Laufe<br />

des Jahres entfallen.<br />

E<strong>in</strong>e Änderung des K<strong>in</strong>derfreibetrags kann unterjährig daher nur im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Steuerklassenwechsels (z.B. Heirat, Scheidung, Wechsel zu Steuerklasse VI als<br />

Nebenarbeitgeber) oder aufgrund der Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des erfolgen.


ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

5 Abweichungen bei der Steuerklasse<br />

Seite 10 / 15<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Möglicher Sachverhalt Aktion Handlungs<br />

-bedarf<br />

a. Steuerklasse wird mit IV statt I<br />

geliefert<br />

Hierbei handelt es sich <strong>in</strong> der weit<br />

überwiegen<strong>den</strong> Anzahl um Fälle, bei <strong>den</strong>en<br />

der AN seit Ausstellung der letzten Lohnsteuerkarte<br />

2010 geheiratet hat und dies <strong>für</strong><br />

Zwecke des Lohnsteuerabzugs weder dem<br />

Arbeitgeber noch dem F<strong>in</strong>anzamt mitgeteilt<br />

hat (ke<strong>in</strong>e Änderung der Lohnsteuerklasse<br />

beantragt).<br />

b. Steuerklasse wird mit IV statt<br />

mit III oder V geliefert<br />

Sofern durch die Ehegatten bisher ke<strong>in</strong><br />

Antrag beim F<strong>in</strong>anzamt gestellt wurde, wird<br />

die gesetzliche Standard-Komb<strong>in</strong>ation IV /<br />

IV <strong>für</strong> beide Ehegatten unterstellt.<br />

c. Steuerklasse wird mit I statt II<br />

geliefert<br />

d. Steuerklasse wird mit I statt<br />

III, IV oder V geliefert<br />

e. Steuerklasse wird mit III statt<br />

V oder V statt III geliefert<br />

Klärung durch AN<br />

In diesen Fällen ist i.d.R. nichts zu veranlassen:<br />

Die Steuerklasse bei Ehegatten wird<br />

mit IV/IV zugeordnet, soweit der Arbeitnehmer<br />

geme<strong>in</strong>sam mit dem Ehegatten<br />

ke<strong>in</strong>en Antrag auf die abweichende Komb<strong>in</strong>ation<br />

III / V stellt.<br />

Klärung durch AN<br />

Sollte <strong>in</strong> der Vergangenheit e<strong>in</strong> Antrag auf<br />

Steuerklassenwechsel zu III/V von <strong>den</strong><br />

Ehegatten gestellt wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong> oder dies <strong>für</strong><br />

die Zukunft gewünscht se<strong>in</strong>, so kann e<strong>in</strong>e<br />

Änderung der ELStAM durch e<strong>in</strong>maligen<br />

Antrag mit Wirkung auch <strong>für</strong> die Folgejahre<br />

beim F<strong>in</strong>anzamt veranlasst wer<strong>den</strong>.<br />

Klärung durch AN<br />

Die Berücksichtigung der Steuerklasse II <strong>für</strong><br />

Alle<strong>in</strong>stehende mit K<strong>in</strong>d erfolgt nur auf<br />

Antrag des AN.<br />

Für volljährige K<strong>in</strong>der gilt: Der Antrag ist<br />

mit Auslaufen der Übergangsregelung zur<br />

Lohnsteuerkarte 2010 neu beim F<strong>in</strong>anzamt<br />

zu stellen.<br />

Für m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der ist e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger<br />

Antrag beim F<strong>in</strong>anzamt erforderlich. Die<br />

Gültigkeitsdauer der Steuerklasse II endet<br />

danach erst mit Ablauf des Monats, <strong>in</strong> dem<br />

<strong>das</strong> K<strong>in</strong>d volljährig wird.<br />

Klärung durch AN<br />

Die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Stkl. III-V<br />

können entfallen se<strong>in</strong> oder bei der Bildung<br />

der Stkl. ist e<strong>in</strong> Fehler aufgetreten.<br />

Klärung durch AN<br />

Die Aufteilung zwischen Steuerklasse III<br />

und V bestimmen die Ehegatten durch<br />

geme<strong>in</strong>samen Antrag.<br />

Bei Steuerklassen gibt es etwa 30 mögliche Abweichungskonstellationen. Sollte die konkrete<br />

Abweichung <strong>in</strong> der o.a. Übersicht nicht enthalten se<strong>in</strong>, wird e<strong>in</strong>e Klärung beim zuständigen<br />

Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt des AN empfohlen.<br />

Wichtiger H<strong>in</strong>weis zur Steuerklasse VI:<br />

Bei der Anmeldung e<strong>in</strong>es Nebenarbeitsverhältnisses im ELStAM-Verfahren wird analog zu <strong>den</strong><br />

Steuerklassen I-V automatisch e<strong>in</strong> gewährter Steuerfreibetrag an <strong>den</strong> AG übermittelt.<br />

Handelt es sich jedoch im Rahmen des Nebenarbeitsverhältnisses um <strong>den</strong> Freibetrag wegen<br />

H<strong>in</strong>zurechnung im S<strong>in</strong>ne des § 39a Absatz 1 Nr. 7 EStG, gelten folgende Besonderheiten:


Seite 11 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Die Übermittlung des Freibetrags wegen H<strong>in</strong>zurechnung im Verfahren ELStAM an <strong>den</strong><br />

Nebenarbeitgeber kann nur erfolgen, wenn der Arbeitnehmer diesen zuvor beim<br />

F<strong>in</strong>anzamt beantragt und <strong>den</strong> Nebenarbeitgeber über die Höhe des zu<br />

berücksichtigen<strong>den</strong> Freibetrages <strong>in</strong>formiert hat.<br />

Diesen Betrag muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung des Arbeitnehmers im Verfahren<br />

ELStAM angeben. Er wird danach mit der Anmeldebestätigungsliste dem Arbeitgeber zur<br />

Berücksichtigung mitgeteilt.<br />

6 Abweichungen bei der Religion<br />

Möglicher Sachverhalt Aktion Handlungs<br />

-bedarf<br />

a. ELStAM liefert Religion, im<br />

Lohnkonto bisher ohne<br />

b. ELStAM liefert ke<strong>in</strong>e Religion,<br />

im Lohnkonto bisher mit<br />

Religion<br />

c. ELStAM liefert „ev“, im<br />

Lohnkonto bisher „lt“, „fr“<br />

oder „rf“<br />

d. ELStAM liefert abweichende<br />

Religion zum Ehegatten<br />

Klärung durch AN<br />

Es handelt sich <strong>in</strong> der Regel um e<strong>in</strong>en<br />

Kirchene<strong>in</strong>tritt des AN.<br />

Klärung durch AN<br />

Es handelt sich <strong>in</strong> der Regel um e<strong>in</strong>en<br />

Kirchenaustritt des AN<br />

Ke<strong>in</strong>e Aktivität erforderlich<br />

Zu <strong>den</strong> genannten Religionen wird der LSt-<br />

Abzug (seit dem 01.11.2010) nur über <strong>das</strong><br />

Merkmal „ev“ vorgenommen.<br />

Klärung durch AN<br />

Es kann e<strong>in</strong>e fehlerhafte Bildung der<br />

ELStAM vorliegen. E<strong>in</strong>e Klärung ist über<br />

<strong>das</strong> F<strong>in</strong>anzamt zu veranlassen.<br />

Sollte die ELStAM-Auslieferung der Konfessionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen oder des<br />

Ehegatten aus Sicht des AN unzutreffend se<strong>in</strong>, muss der AN beim F<strong>in</strong>anzamt <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit der Meldebehörde e<strong>in</strong>e Korrektur der ELStAM veranlassen.<br />

H<strong>in</strong>weis Verfahrensumstellung bei Religionsauslieferung<br />

Das ELStAM-Verfahren liefert <strong>das</strong> Kirchensteuerabzugsmerkmal nur noch nach dem<br />

Kirchensteuergesetz des Bundeslandes der steuerlichen Betriebsstätte des AG.<br />

Im bisherigen Verfahren richtete sich <strong>das</strong> KiSt-Abzugsmerkmal auf der Lohnsteuerkarte nach<br />

dem Wohnsitz des AN und der AG hat <strong>den</strong> KiSt-Abzug bei Bedarf angepasst. Die Anpassung ist<br />

mit E<strong>in</strong>führung der ELStAM nicht mehr erforderlich.


ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

7 Besonderheiten bei Sachverhalten mit Auslandsbezug<br />

Seite 12 / 15<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Bei Arbeitnehmern mit Auslandsbezug ergeben sich durch die E<strong>in</strong>führung von ELStAM<br />

grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Änderungen:<br />

Möglicher Sachverhalt Aktion Handlungs<br />

-bedarf<br />

a. AN war vor E<strong>in</strong>führung des<br />

Verfahrens ELStAM bereits im<br />

Ausland ansässig und bleibt<br />

dort wohnhaft<br />

(ggf. hat der AG nur e<strong>in</strong>e Inlandsanschrift<br />

<strong>für</strong> treuhänderische postalische Zusendung<br />

gespeichert)<br />

b. AN war vor E<strong>in</strong>führung des<br />

Verfahrens ELStAM bereits im<br />

Ausland ansässig und zieht<br />

nun <strong>in</strong>s Inland<br />

(ggf. hat der AG nur e<strong>in</strong>e Inlandsanschrift<br />

<strong>für</strong> treuhänderische postalische Zusendung<br />

gespeichert)<br />

c. AN wird neu im Ausland <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> AG tätig, behält se<strong>in</strong>en<br />

Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland<br />

aber bei (z.B. Familie bleibt <strong>in</strong><br />

Deutschland)<br />

d. AN wird neu im Ausland <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Arbeitgeber tätig und hat<br />

fortan ke<strong>in</strong>en Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt<br />

mehr im Inland (Wegzug <strong>in</strong>s<br />

Ausland).<br />

Ke<strong>in</strong>e Aktivität erforderlich<br />

Es bleibt beim bisherigen Verfahren, <strong>das</strong>s<br />

durch <strong>den</strong> AN die Vorlage e<strong>in</strong>er<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> beschränkt Steuerpflichtige<br />

/ Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> auf Antrag<br />

unbeschränkt Steuerpflichtige beim AG<br />

erforderlich ist. Mangels Meldepflicht im<br />

Inland ist ke<strong>in</strong>e Anmeldung des AN im<br />

ELStAM-Verfahren möglich (selbst dann<br />

nicht, wenn <strong>für</strong> <strong>den</strong> AN aus anderen<br />

Grün<strong>den</strong> e<strong>in</strong>e IdNr. vergeben wurde).<br />

Klärung durch AN und AG<br />

Der AN muss sich bei der Meldebehörde im<br />

Inland anmel<strong>den</strong>. Zusätzlich muss dieser<br />

(da die bisher erteilte Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong><br />

beschränkt Steuerpflichtige ihre Gültigkeit<br />

verliert) dem AG <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug<br />

dadurch ermöglichen, <strong>das</strong>s er diesem se<strong>in</strong>e<br />

(ggf. erstmalig erteilte) IdNr. und se<strong>in</strong><br />

Geburtsdatum mitteilt, da der AN bei der<br />

ELStAM-Datenbank angemeldet wer<strong>den</strong><br />

muss.<br />

Klärung durch AN<br />

Es liegt weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Meldepflicht im<br />

Inland vor. Dem AG wer<strong>den</strong> nach der<br />

Anmeldung die ELStAM mitgeteilt. Wie<br />

bisher wird dem AN aber vom Betriebsstätten-F<strong>in</strong>anzamt<br />

je nach Tätigkeitsstaat<br />

e<strong>in</strong>e Freistellungs-Besche<strong>in</strong>igung erstellt,<br />

<strong>das</strong>s der Arbeitslohn nicht dem Lohnsteuerabzug<br />

unterliegt.<br />

Klärung durch AN<br />

Die ELStAM wer<strong>den</strong> mit der Mitteilung der<br />

Meldebehörde über <strong>den</strong> Wegzug <strong>in</strong>s<br />

Ausland zum Abruf <strong>für</strong> <strong>den</strong> AG gesperrt.<br />

Der AN benötigt ab dem Zeitpunkt des<br />

Wegzugs wie bisher e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong><br />

beschränkt steuerpflichtige AN vom<br />

Betriebsstätten-F<strong>in</strong>anzamt. Es liegt e<strong>in</strong><br />

Ausschlussfall <strong>für</strong> ELStAM vor und der AG<br />

muss <strong>den</strong> Lohn anhand der Besche<strong>in</strong>igung<br />

abrechnen.<br />

Vergleiche hierzu außerdem Ausführungen zum Anmeldeverfahren <strong>für</strong> Arbeitnehmer mit<br />

Auslandsbezug unter Tz. 3.1 und 3.2.


8 Weitere organisatorische H<strong>in</strong>weise<br />

Seite 13 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Aufgrund des Kommunikationsaustausches zwischen der vom Arbeitgeber e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Lohnabrechnungssoftware und dem Verfahren ELStAM mittels ELSTER ergeben sich e<strong>in</strong>ige<br />

Besonderheiten <strong>für</strong> Arbeitgeber, die die Datenübermittlungen selber durchführen, die im<br />

Folgen<strong>den</strong> beschrieben wer<strong>den</strong>:<br />

8.1 Organisationszertifikat<br />

Für die Teilnahme am Verfahren ELStAM ist e<strong>in</strong> ELSTER-Zertifikat notwendig. Hier<strong>für</strong> kann <strong>in</strong><br />

der Regel <strong>das</strong> bereits bestehende Zertifikat genutzt wer<strong>den</strong>, welches der Arbeitgeber zur<br />

Übermittlung der Lohnsteuerbesche<strong>in</strong>igungen sowie Lohnsteueranmeldungen verwendet. Wurde<br />

e<strong>in</strong> Zertifikat vor dem 01.04.2012 mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>zwischen nicht mehr gültigen Steuernummer<br />

erzeugt, sollte <strong>für</strong> die Nutzung von ELStAM e<strong>in</strong> neues Zertifikat erstellt wer<strong>den</strong>. Die Registrierung<br />

zur Erlangung des Zertifikats kann bis zu zwei Wochen <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />

Zu unterschei<strong>den</strong> ist zwischen e<strong>in</strong>em persönlichen Zertifikat (Privatpersonen) und e<strong>in</strong>em nichtpersönlichen<br />

Zertifikat (Organisationszertifikat - unternehmensbezogen). Grundsätzlich wird <strong>für</strong><br />

Arbeitgeber die Nutzung e<strong>in</strong>es Organisationszertifikats empfohlen.<br />

Das Organisationszertifikat ermöglicht <strong>in</strong>sbesondere größeren Arbeitgebern, <strong>für</strong> organisatorische<br />

Zwecke mehrere Zertifikate (zurzeit maximal 20 Zertifikate) unter e<strong>in</strong>er Steuernummer zu<br />

beantragen und Anmeldungen von Arbeitsverhältnissen unter e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Steuernummer<br />

zu verwalten.<br />

Alle Zertifikate, die entsprechend ausgestellt wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d, berechtigen zum Abruf der ELStAM<br />

und der Änderungslisten.<br />

8.2 Besonderheiten bei Abrechnungen durch getrennte Bereiche e<strong>in</strong>es Unternehmens<br />

Bei der Anmeldung von Arbeitsverhältnissen durch e<strong>in</strong>en Arbeitgeber wird <strong>das</strong> verwendete<br />

Zertifikat <strong>in</strong> <strong>das</strong> zu Grunde liegende Ordnungskriterium aufgelöst und die I<strong>den</strong>tität des<br />

Datenübermittlers festgestellt. Dies kann die Steuernummer der Betriebsstätte<br />

(Organisationszertifikat), e<strong>in</strong>e persönliche Steuernummer oder e<strong>in</strong>e IdNr. bei <strong>den</strong> persönlichen<br />

Zertifikaten se<strong>in</strong>.<br />

Wer<strong>den</strong> die Arbeitnehmer aus betriebsbed<strong>in</strong>gten Grün<strong>den</strong> durch zwei organisatorisch getrennte<br />

Bereiche des gleichen Arbeitgebers abgerechnet (z.B. Bezüge des Vorstands), ohne <strong>das</strong>s es<br />

sich hierbei um zwei unterschiedliche Datenübermittler mit entsprechend unterschiedlichen<br />

Ordnungskriterien handelt, umfasst die zurückgelieferte Änderungsliste alle Arbeitnehmer. Der<br />

Arbeitgeber muss <strong>in</strong> diesem Fall die Änderungslisten (z.B. die monatlichen Aktualisierungen) <strong>für</strong><br />

die betroffenen Personen aufteilen und <strong>in</strong>tern weitergeben. Getrennte Änderungslisten können <strong>in</strong><br />

diesem Fall nicht zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Verwendung unterschiedlicher Organisationszertifikate je Abrechnungsbereich führt <strong>in</strong><br />

diesem Fall nicht zu e<strong>in</strong>er Trennung der Änderungslisten, da die Organisationszertifikate alle auf<br />

die gleiche Steuernummer des Arbeitgebers verweisen.<br />

E<strong>in</strong>e getrennte Auslieferung ist nur durch die Verwendung e<strong>in</strong>es Organisationszertifikates <strong>für</strong> die<br />

Hauptanmeldungen und e<strong>in</strong>es persönlichen Zertifikates <strong>für</strong> die getrennten Lohnabrechnungen<br />

erreichbar.


Anhang<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

(Besondere) Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug bei erfolgreicher Anmeldung<br />

Seite 14 / 15<br />

Arbeitgeber Steuerpflichtiger F<strong>in</strong>anzamt<br />

AG schickt AN-Anmeldung<br />

und erhält ELStAM<br />

Durchführung der<br />

Lohnabrechnung oder<br />

vorherige Rücksprache<br />

mit AN<br />

Lohnbüro unterstützt<br />

bei Aufklärung<br />

Anwendung der bisherigen<br />

LStAM <strong>für</strong><br />

max. 6 Kalendermonate<br />

ab erstmaligem<br />

Abruf mit Zustimmung<br />

des AN. Die<br />

Regelungen des §39c<br />

EStG s<strong>in</strong>d nicht<br />

anzuwen<strong>den</strong><br />

AG erhält mit nächster<br />

Monatsliste geänderte<br />

ELStAM<br />

AG erhält vom AN e<strong>in</strong>e<br />

Besche<strong>in</strong>igung<br />

E<strong>in</strong>e Abmeldung ist nicht<br />

erforderlich und nicht<br />

s<strong>in</strong>nvoll<br />

AG erhält mit nächster<br />

Monatsliste „ke<strong>in</strong>e<br />

Abrufberechtigung“<br />

AG erhält mit nächster<br />

Monatsliste geänderte<br />

ELStAM<br />

Besche<strong>in</strong>igung erlischt<br />

AG erhält bis Fristablauf<br />

der Besche<strong>in</strong>igung ke<strong>in</strong>e<br />

geänderte ELStAM<br />

AG führt zum Fristablauf<br />

erneute Anmeldung durch<br />

Lohnabrechnung<br />

AN stellt Abweichung fest<br />

AN wendet sich an FA FA prüft Sachverhalt<br />

AN erhält Ausdruck gültige<br />

ELStAM zur Vorlage beim AG<br />

AN erhält<br />

„Besondere<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Lohnsteuerabzug<br />

2013/2014"<br />

AN erhält<br />

„Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Lohnsteuerabzug<br />

2013"<br />

Korrektur im FA<br />

möglich ?<br />

AN verbleibt im elektr.<br />

Verfahren<br />

FA erstellt<br />

Besche<strong>in</strong>igung<br />

FA setzt Vollsperre<br />

FA leitet Klärung e<strong>in</strong><br />

FA stellt nach Wiedervorlage<br />

fest, <strong>das</strong>s<br />

Sperrgrund entfallen ist<br />

FA hebt Sperre auf<br />

Abbildung 1: (Besondere) Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug bei erfolgreicher Anmeldung<br />

Ja<br />

oder<br />

Ne<strong>in</strong><br />

2.0<br />

01.11.2012


ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

(Besondere) Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug ohne erfolgreiche Anmeldung<br />

Seite 15 / 15<br />

Arbeitgeber Steuerpflichtiger F<strong>in</strong>anzamt<br />

AG schickt AN-Anmeldung<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis „ke<strong>in</strong>e<br />

Anmeldeberechtigung“<br />

Anwendung der bisherigen<br />

Abzugsmerkmale<br />

Anfrage beim AN<br />

AG erstellt erneute AN-<br />

Anmeldung<br />

AG erhält Besche<strong>in</strong>igung<br />

(wie bisher)<br />

AG führt erneute<br />

Anmeldung durch oder<br />

versteuert nach Stkl VI<br />

Lohnkonto wird geschlossen<br />

AG erhält (Besondere)<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Lohnsteuerabzug<br />

AG meldet AN erneut<br />

(erstmalig) an<br />

Sperre aufgrund unrichtiger<br />

ELStAM durch FA<br />

Sperre aufgrund<br />

Auslandswohnsitz<br />

Besche<strong>in</strong>igung beschränkt<br />

Steuerpflichtige<br />

Sperre aufgrund unbekannten<br />

Wohnsitz (Meldesperre)<br />

AN muss sich bei<br />

Meldebehörde anmel<strong>den</strong><br />

Sperre aufgrund AN-Antrag<br />

Positivliste mit fehlender/<br />

fehlerhafter Zuordnung<br />

Negativliste<br />

AN verstorben<br />

(Besondere) Besche<strong>in</strong>igung<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug<br />

Schriftliche Mitteilung an AN<br />

über Aufhebung der Sperre<br />

zur Weitergabe an AG<br />

AN muss beim FA e<strong>in</strong>e<br />

Aufhebung der Sperre<br />

bewirken<br />

AN muss beim FA e<strong>in</strong>e<br />

gültige Besche<strong>in</strong>igung<br />

<strong>für</strong> beschränkt Stpfl.<br />

beantragen<br />

AN fragt im FA nach<br />

Sperrgrund<br />

AN beantragt<br />

Aufhebung Sperre<br />

AN beantragt<br />

Ergänzung Positivliste<br />

AN beantragt<br />

Änderung Negativliste<br />

Nach Klärung hebt FA die<br />

Sperre aufgrund unrichtiger<br />

ELStAM auf<br />

oder e<strong>in</strong>e (Besondere)<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Lohnsteuerabzug<br />

beantragen<br />

Abbildung 2: (Besondere) Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug ohne erfolgreiche Anmeldung<br />

2.0<br />

01.11.2012


Seite 1 / 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

Elektronische<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

ELStAM<br />

Fallbeispiele <strong>für</strong> Arbeitgeber<br />

und Hersteller von<br />

Lohnbuchhaltungs-Software<br />

Anmeldung / Abmeldung /<br />

Wechsel zwischen Haupt- und<br />

Nebenbeschäftigung<br />

2.0<br />

01.11.2012


Inhaltsübersicht<br />

Seite 2 von 18<br />

ElsterLohn II – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

1. ANMELDUNG ........................................................................................................................................... 5<br />

1.1. ANMELDUNG AM TAG DES BEGINNS DER BESCHÄFTIGUNG .................................................................... 5<br />

1.2. ANMELDUNG VOR BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG .................................................................................. 5<br />

1.2.1. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG UND REFDATUMAG IDENTISCH ............................................... 5<br />

1.2.2. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG ...................................................... 6<br />

1.2.3. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT NACH REFDATUMAG .................................................... 6<br />

1.3. ANMELDUNG NACH BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG ................................................................................ 7<br />

1.3.1. KEIN HAG VORHANDEN / BISHERIGER HAG HAT ZEITNAH ABGEMELDET ............................................. 7<br />

1.3.1.1. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG UND REFDATUMAG IDENTISCH ............................................... 7<br />

1.3.1.2. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG ...................................................... 7<br />

1.3.1.2.1. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG UND VOR TAG DER ANMELDUNG .. 7<br />

1.3.1.2.2. DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR TAG DER ANMELDUNG, REFDATUMAG LIEGT<br />

NACH TAG DER ANMELDUNG ........................................................................................................ 7<br />

1.3.2. HAG VORHANDEN / BISHERIGER HAG HAT NOCH NICHT ABGEMELDET ............................................... 7<br />

1.3.2.1. ZWISCHEN REFDATUMAG UND ANMELDEDATUM LIEGEN NICHT MEHR ALS SECHS WOCHEN<br />

(KULANZREGELUNG) ....................................................................................................................... 8<br />

1.3.2.2. ZWISCHEN REFDATUMAG UND ANMELDEDATUM LIEGEN MEHR ALS SECHS WOCHEN ........................ 8<br />

1.4. KORREKTUR EINER ERFOLGTEN ANMELDUNG ....................................................................................... 9<br />

1.4.1. KEINE BESCHÄFTIGUNG AUFGENOMMEN ........................................................................................... 9<br />

1.4.2. ANMELDEDATUM VOR BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG......................................................................... 9<br />

1.4.3. ANMELDEDATUM NACH BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG .................................................................... 10<br />

2. ABMELDUNG ......................................................................................................................................... 11<br />

2.1. ABMELDUNG AM TAG DER BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG ............................................................ 11<br />

2.2. ABMELDUNG VOR BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG ........................................................................ 11<br />

2.3. ABMELDUNG NACH BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG ...................................................................... 11<br />

2.4. ABMELDUNG MIT FALSCHER ANGABE DES REFDATUMAG .................................................................... 12<br />

2.5. KORREKTUR EINER ERFOLGTEN ABMELDUNG ..................................................................................... 12<br />

2.5.1. BESCHÄFTIGUNG WURDE NICHT BEENDET ....................................................................................... 12<br />

2.5.2. ABMELDEDATUM VOR ENDE DER BESCHÄFTIGUNG .......................................................................... 13<br />

2.5.3. ABMELDEDATUM NACH ENDE DER BESCHÄFTIGUNG ........................................................................ 13<br />

2.5.4. TOD DES ARBEITNEHMERS ............................................................................................................. 14<br />

3. WECHSELFÄLLE ................................................................................................................................... 15<br />

3.1. WECHSEL VON HAG ZU NAG ............................................................................................................ 15<br />

3.1.1. GRUNDFALL .................................................................................................................................. 15<br />

3.1.2. MELDUNG VOR DEM WECHSEL DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES ............................................ 16<br />

3.1.3. MELDUNG NACH DEM WECHSEL DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES .......................................... 17<br />

3.2. WECHSEL VON NAG ZU HAG ............................................................................................................ 18<br />

3.3. WECHSEL VON NAG ZU NAG ............................................................................................................ 18


ELStAM – Fallbeispiele<br />

Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise (<strong>für</strong> Hersteller der Lohnbuchhaltungs-Software):<br />

Seite 3 von 18<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Die Schnittstellendokumentation zwischen der Herstellersoftware und ELSTER mit<br />

XML-Beispielen ist im ELSTER-Downloadbereich <strong>für</strong><br />

Entwickler abrufbar<br />

Die Bereitstellung der Anmeldebestätigungs-Liste durch die ELStAM-Datenbank auf<br />

der Kopfstelle des Bundes zum Weitertransport an die Austauschdatenbank erfolgt<br />

spätestens fünf Tage nach E<strong>in</strong>gang des Anmelde-Datensatzes des Arbeitgebers bei<br />

der ELStAM-Datenbank<br />

(siehe FAQ unter www.elster.de)<br />

Folgendes ist zu beachten:<br />

o Bei Abmeldung ist <strong>das</strong> bei Anmeldung (bzw. Ummeldung) des<br />

Arbeitsverhältnisses verwendete refDatumAG mit im Datensatz zu liefern<br />

(Pflichtfeld)<br />

o An- und Abmeldungen dürfen nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Transferticket enthalten se<strong>in</strong>.<br />

Das Versen<strong>den</strong> am selben Tag <strong>in</strong> unterschiedlichen Transfertickets ist<br />

jedoch möglich.<br />

In <strong>den</strong> Beispielen wird die Frage nach dem Hauptarbeitgeber mit „ja“ oder „ne<strong>in</strong>“ beantwortet. Dies<br />

dient der besseren Lesbarkeit des vorliegen<strong>den</strong> Dokuments, technisch wird die Angabe<br />

„Hauptarbeitgeber“ mit dem Wert „true“ und die Angabe „Nebenarbeitgeber“ mit dem Wert „false“<br />

übermittelt.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise (<strong>für</strong> Arbeitgeber):<br />

Die <strong>in</strong> <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong> Seiten gemachten Ausführungen verwen<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Regel die<br />

technischen Begriffe, die <strong>für</strong> die Kommunikation zwischen ELStAM-Datenbank und<br />

Lohnbuchhaltungs-Software festgelegt wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d. Je nach Lohnbuchhaltungs-Programm können<br />

die verwendeten Begriffe oder E<strong>in</strong>gaben <strong>für</strong> Sie als Arbeitgeber am Bildschirm gleich lauten,<br />

anders lauten oder sogar gar nicht ersche<strong>in</strong>en (sofern bestimmte Daten <strong>in</strong> dem von Ihnen<br />

e<strong>in</strong>gesetzten Programm automatisch im H<strong>in</strong>tergrund generiert wer<strong>den</strong>).<br />

Abkürzungen:<br />

AV = Arbeitsverhältnis<br />

AN = Arbeitnehmer / Arbeitnehmer<strong>in</strong><br />

HAG = Hauptarbeitgeber / Hauptbeschäftigungsverhältnis<br />

NAG = Nebenarbeitgeber / Nebenbeschäftigungsverhältnis<br />

refDatumAG = Referenzdatum Arbeitgeber; Datum, ab dem ELStAM geliefert wer<strong>den</strong> sollen. Bei<br />

Abmeldung wird dieser Wert <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>deutige I<strong>den</strong>tifizierung des Arbeitsverhältnisses verwendet.


Seite 4 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

H<strong>in</strong>weise <strong>für</strong> refDatumAG:<br />

Wenn alle nachstehen<strong>den</strong> Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d, wer<strong>den</strong> dem Arbeitgeber die<br />

Besteuerungsmerkmale mitgeteilt, die ab diesem vom Arbeitgeber benannten Datum gültig s<strong>in</strong>d.<br />

Wenn e<strong>in</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong> refDatumAG nach Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n angibt, wer<strong>den</strong> explizit ke<strong>in</strong>e<br />

Besteuerungsmerkmale <strong>für</strong> <strong>den</strong> davor liegen<strong>den</strong> Zeitraum übermittelt, auch wenn es gesetzlich<br />

zulässig wäre, weiter zurückliegende Besteuerungsmerkmale zu erhalten. Mit der Wahl des<br />

Datums <strong>für</strong> refDatumAG gibt der Arbeitgeber bekannt, <strong>das</strong>s er davor liegende<br />

Besteuerungsmerkmale nicht übermittelt bekommen möchte. Der Arbeitgeber hat nach e<strong>in</strong>er<br />

erfolgreichen Anmeldung ke<strong>in</strong>e Möglichkeit, Besteuerungsmerkmale zu e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> vor dem <strong>in</strong><br />

der Anmeldung genannten refDatumAG anzufordern. Daher sollte bei neu geschlossenen<br />

Beschäftigungsverhältnissen <strong>für</strong> refDatumAG möglichst <strong>das</strong> gleiche Datum wie zum Wert<br />

beschaeftigungsbeg<strong>in</strong>n angegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Der Wert muss folgen<strong>den</strong> Anforderungen genügen:<br />

• nicht vor Verfahrensstart<br />

• <strong>für</strong> Anmeldungen, die vor dem Verfahrensstart e<strong>in</strong>gehen, muss refDatumAG mit dem<br />

Datum <strong>für</strong> <strong>den</strong> Verfahrensstart übere<strong>in</strong>stimmen<br />

• nicht vor Meldepflicht des Arbeitnehmers (bei der zuständigen Meldebehörde)<br />

• nicht vor Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n<br />

• nicht nach dem Tag der Anmeldung<br />

• nicht vor Jahresbeg<strong>in</strong>n, wenn Tag der Anmeldung nach Februar des aktuellen Jahres<br />

• nicht vor Vorjahresbeg<strong>in</strong>n, wenn Tag der Anmeldung vor 01.03. des aktuellen Jahres<br />

Wer<strong>den</strong> diese E<strong>in</strong>schränkungen bei der Anmeldung nicht e<strong>in</strong>gehalten, wird die Anmeldung nicht<br />

durchgeführt und die Anwendung reagiert mit e<strong>in</strong>em Verfahrensh<strong>in</strong>weis.<br />

Als Tag der An-/Um-/Abmeldung gilt der Tag, an dem die An-/Um-/Abmeldeliste <strong>in</strong> ELSTER<br />

e<strong>in</strong>geht.


1. Anmeldung<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Seite 5 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

E<strong>in</strong>e Anmeldebestätigungsliste kann ggf. auch bereits futurische ELStAM enthalten, wenn bei der<br />

Erstellung der Liste bereits bekannt ist, <strong>das</strong>s Änderungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> 1. des Monats, der auf <strong>den</strong><br />

Monat der Anmeldung folgt, vorliegen.<br />

1.1. Anmeldung am Tag des Beg<strong>in</strong>ns der Beschäftigung<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

1.2. Anmeldung vor Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung<br />

Es gilt die generelle E<strong>in</strong>schränkung, <strong>das</strong>s ke<strong>in</strong>e Anmeldungen vor dem eigentlichen<br />

Verfahrensstart angenommen wer<strong>den</strong>. Zum Start des Verfahrens (01.11.2012) darf der Wert im<br />

Attribut „refDatumAG“ sowie im Attribut „beschaeftigungsbeg<strong>in</strong>n“ mit 01.01.2013 angegeben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Wert im Attribut „beschaeftigungsbeg<strong>in</strong>n“ kann auch e<strong>in</strong> Datum vor dem 01.01.2013<br />

enthalten, wenn Bestandsarbeitsverhältnisse zum Start des Verfahrens angemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

Die E<strong>in</strong>gabe futurischer Werte nach dem 01.01.2013 ist nicht zulässig. (siehe allgeme<strong>in</strong>e<br />

H<strong>in</strong>weise)<br />

1.2.1. Datum Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung und refDatumAG i<strong>den</strong>tisch<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 28.05.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> der Anmeldebestätigungsliste:<br />

552020201 „ke<strong>in</strong>e Anmeldung vor Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n möglich“<br />

Erläuterung: Der Wert im Attribut „refDatumAG“ darf nicht nach dem Tag der Anmeldung liegen.


Seite 6 von 18<br />

ElsterLohn II – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.2.2. Datum Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung liegt vor refDatumAG<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.05.2013. HAG meldet am 28.05.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.05.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> der Anmeldebestätigungsliste:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

552020209 „Für e<strong>in</strong> refDatumAG nach dem E<strong>in</strong>gangsdatum der Anmeldung <strong>in</strong> der Clear<strong>in</strong>gstelle ist<br />

nur der Tag des Verfahrensstarts erlaubt.“<br />

Erläuterung:<br />

In <strong>den</strong> Monaten November und Dezember 2012 ist abweichend vom Regelverfahren e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldung <strong>in</strong> die Zukunft zugelassen. Die Anmeldung muss dabei zw<strong>in</strong>gend mit dem refDatumAG<br />

„01.01.2013“ (= Tag des Verfahrensstarts) erfolgen.<br />

Ab dem 01.01.2013 ist e<strong>in</strong>e Anmeldung <strong>in</strong> die Zukunft unzulässig. Liegt <strong>das</strong> refDatumAG nach dem<br />

E<strong>in</strong>gangstag der Anmeldung, wird die Anmeldung mit dem Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020209<br />

abgewiesen.<br />

1.2.3. Datum Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung liegt nach refDatumAG<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 28.05.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 28.05.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> der Anmeldebestätigungsliste:<br />

552020208 "refDatumAG liegt vor Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n"


ElsterLohn II – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

1.3. Anmeldung nach Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung<br />

Seite 7 von 18<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.3.1. ke<strong>in</strong> HAG vorhan<strong>den</strong> / bisheriger HAG hat abgemeldet<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

1.3.1.1. Datum Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung und refDatumAG i<strong>den</strong>tisch<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

1.3.1.2. Datum Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung liegt vor refDatumAG<br />

1.3.1.2.1. Datum Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung liegt vor refDatumAG und<br />

vor Tag der Anmeldung<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 10.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 10.06.2013<br />

1.3.1.2.2. Datum Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung liegt vor Tag der<br />

Anmeldung, refDatumAG liegt nach Tag der Anmeldung<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 20.06.2013 (fehlerhafte E<strong>in</strong>gabe)<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> der Anmeldebestätigungsliste:<br />

552020209 „Für e<strong>in</strong> refDatumAG nach dem E<strong>in</strong>gangsdatum der Anmeldung <strong>in</strong> der<br />

Clear<strong>in</strong>gstelle ist nur der Tag des Verfahrensstarts erlaubt.“<br />

1.3.2. HAG vorhan<strong>den</strong> / bisheriger HAG hat noch nicht abgemeldet<br />

Maßgeblich <strong>für</strong> die Berechnung der Kulanzregelung ist der Wert im Attribut „refDatumAG“. Im<br />

Folgen<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d die Daten <strong>für</strong> die Attribute „Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung“ und „refDatumAG“<br />

i<strong>den</strong>tisch, <strong>für</strong> die Lösung ergeben sich ke<strong>in</strong>e Auswirkungen, wenn <strong>das</strong> Datum „Beg<strong>in</strong>n der<br />

Beschäftigung“ vor dem Datum <strong>für</strong> „refDatumAG“ liegt.


Seite 8 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

1.3.2.1. zwischen refDatumAG und Anmeldedatum liegen nicht mehr als<br />

sechs Wochen (Kulanzregelung)<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 14.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Der bisherige HAG erhält zu Beg<strong>in</strong>n Juli 2012 e<strong>in</strong>e Änderungsliste Juni mit ELStAM gültig ab<br />

01.06. „Stkl. VI“<br />

1.3.2.2. zwischen refDatumAG und Anmeldedatum liegen mehr als sechs<br />

Wochen<br />

AN beg<strong>in</strong>nt bei HAG zum 01.06.2013. HAG meldet am 10.08.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 10.08.2013<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Für <strong>den</strong> Zeitraum zwischen dem 01.06.2013 und dem 09.08.2013 wer<strong>den</strong> dem Arbeitgeber<br />

ke<strong>in</strong>e ELStAM mitgeteilt. Die <strong>für</strong> diesen Zeitraum anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> rechtlichen Regelungen<br />

liegen <strong>in</strong> der Verantwortung des Arbeitgebers.


ElsterLohn II – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

1.4. Korrektur e<strong>in</strong>er erfolgten Anmeldung<br />

Seite 9 von 18<br />

1.4.1. ke<strong>in</strong>e Beschäftigung aufgenommen<br />

HAG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s tatsächlich ke<strong>in</strong> Beschäftigungsverhältnis aufgenommen<br />

wurde.<br />

HAG meldet am 20.06.2013 AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 01.06.2013<br />

H<strong>in</strong>weis: In der ELStAM-DB ist <strong>für</strong> <strong>den</strong> AN e<strong>in</strong> AV mit e<strong>in</strong>em Tag Gültigkeit gespeichert. ELStAM<br />

unterscheidet derzeit nicht, ob e<strong>in</strong> AV nur <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en Tag bestan<strong>den</strong> hat oder ob e<strong>in</strong>e Anmeldung<br />

auf <strong>den</strong> gleichen Tag zurückgenommen wer<strong>den</strong> soll.<br />

1.4.2. Anmeldedatum vor Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung<br />

HAG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich erst zum 15.06.2013<br />

aufgenommen wurde.<br />

HAG meldet am 20.06.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 01.06.2013


Seite 10 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

HAG meldet am 21.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 15.06.2013<br />

- refDatumAG 15.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 15.06.2013<br />

1.4.3. Anmeldedatum nach Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung<br />

HAG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

Version:<br />

Stand:<br />

Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum<br />

15.05.2013 aufgenommen wurde.<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Nachdem e<strong>in</strong>e erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann – unabhängig davon, ob e<strong>in</strong>e<br />

Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht – ke<strong>in</strong>e erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu<br />

e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020203<br />

„Erneute Anmeldung nicht möglich – Arbeitnehmer ist bereits angemeldet“ abgewiesen.<br />

Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber <strong>in</strong> diesen Fällen die<br />

mitgeteilten ELStAM auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> davorliegen<strong>den</strong> Zeitraum anwen<strong>den</strong> (§ 39c Abs. 1 S. 2 EStG).


2. Abmeldung<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Seite 11 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

ELStAM liefert nach der Abmeldung e<strong>in</strong>es AV e<strong>in</strong>e Abmeldebestätigungsliste. Diese wird auf <strong>den</strong><br />

Tag der Abmeldung erstellt.<br />

Der Tag der Abmeldung ist <strong>in</strong> der Regel <strong>das</strong> Ende der Beschäftigung. Tag der Abmeldung ist<br />

nicht der E<strong>in</strong>gangstag der Abmeldung bei ELSTER.<br />

Erfolgt die Abmeldung wesentlich später, als <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich geendet<br />

hat, so wird die Abmeldebestätigungsliste auf <strong>den</strong> Tag der Abmeldung erstellt und <strong>in</strong>nerhalb von<br />

fünf Tagen nach E<strong>in</strong>gang des Abmelde-Datensatzes <strong>in</strong> der ELStAM-Datenbank auf der<br />

Bundeskopfstelle bereitgestellt.<br />

Bei Vorliegen e<strong>in</strong>er Papierersatzbesche<strong>in</strong>igung sollte der Arbeitnehmer nicht abgemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

In diesen Fällen wird durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung e<strong>in</strong>e Abrufsperre gesetzt, die unter bestimmten<br />

Voraussetzungen wieder aufgehoben wird (z.B. nach der Fehlerbere<strong>in</strong>igung).<br />

2.1. Abmeldung am Tag der Beendigung der Beschäftigung<br />

AN beendet <strong>das</strong> AV bei HAG zum 31.05.2013; er war beschäftigt seit 01.01.2013. HAG meldet am<br />

31.05.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

In der Abmeldung ist immer <strong>das</strong> <strong>in</strong> der ursprünglichen Anmeldung verwendete „refDatumAG“<br />

anzugeben. Die Werte <strong>für</strong> Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n und refDatumAG können i<strong>den</strong>tisch se<strong>in</strong> (vgl.<br />

allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise).<br />

2.2. Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung<br />

AN beendet <strong>das</strong> AV bei HAG zum 31.05.2013, er war beschäftigt seit 01.01.2013. HAG meldet am<br />

30.05.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis:<br />

552020305 „Abmeldung nicht möglich, da Abmeldedatum <strong>in</strong> der Zukunft“<br />

Begründung:<br />

E<strong>in</strong>e Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung ist nicht möglich, e<strong>in</strong>e Verarbeitung der<br />

Abmeldung erfolgt nicht. Das Datum der Abmeldung muss nach dem Ende der Beschäftigung liegen.<br />

2.3. Abmeldung nach Beendigung der Beschäftigung<br />

ke<strong>in</strong>e Abweichung zu 2.1. Sollte es sich um die verspätete Abmeldung e<strong>in</strong>es HAG handeln, so gilt<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> neuen HAG die Kulanzregelung von sechs Wochen, vgl. 1.3.2.


ELStAM – Fallbeispiele<br />

2.4. Abmeldung mit falscher Angabe des refDatumAG<br />

Seite 12 von 18<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

AN beendet <strong>das</strong> AV bei HAG zum 31.05.2013, er war beschäftigt seit 01.01.2013. HAG meldet am<br />

31.05.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 02.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020303: „refDatumAG aus der Abmeldung stimmt nicht mit refDatumAG aus<br />

der An-/Ummeldung übere<strong>in</strong>. [refDatumAG = $datum]“<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Um dem Datenübermittler die Möglichkeit zu geben, <strong>das</strong> AV trotz zunächst fehlerhafter Angabe des<br />

refDatumAG abmel<strong>den</strong> zu können, übermittelt ELStAM mit dem Verfahrensh<strong>in</strong>weis <strong>das</strong> erwartete,<br />

<strong>in</strong> der ELStAM-Datenbank gespeicherte, Datum zurück. Mit diesem Datum kann der<br />

Datenübermittler die Abmeldung erneut übermitteln.<br />

2.5. Korrektur e<strong>in</strong>er erfolgten Abmeldung<br />

2.5.1. Beschäftigung wurde nicht beendet<br />

HAG meldet am 31.05.2013 <strong>den</strong> AN ab, AN war beschäftigt seit 01.01.2013:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013<br />

Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht beendet wurde.<br />

HAG meldet am 14.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

H<strong>in</strong>weis<br />

Für e<strong>in</strong>e spätere Abmeldung des AN ist ab dieser Meldung nur noch <strong>das</strong> neue refDatumAG<br />

(01.06.2013) zu verwen<strong>den</strong>.


ELStAM – Fallbeispiele<br />

2.5.2. Abmeldedatum vor Ende der Beschäftigung<br />

Seite 13 von 18<br />

HAG meldet am 31.05.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich erst zum 15.06.2013<br />

beendet wurde.<br />

HAG meldet am 20.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

HAG meldet am 21.06.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 15.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 15.06.2013.<br />

2.5.3. Abmeldedatum nach Ende der Beschäftigung<br />

HAG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013<br />

Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum<br />

15.05.2013 beendet wurde.<br />

Der Arbeitgeber kann mit <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en Daten die korrekte Besteuerung durchführen. E<strong>in</strong>e<br />

elektronische Korrektur der Abmeldung ist nicht erforderlich.


ELStAM – Fallbeispiele<br />

2.5.4. Tod des Arbeitnehmers<br />

Seite 14 von 18<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Die Mitteilung über <strong>den</strong> Tod e<strong>in</strong>es meldepflichtigen Arbeitnehmers erhält die F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

durch die zuständige Meldebehörde. Der AG erhält automatisch <strong>in</strong> der nächsten Änderungsliste<br />

zu diesem AN <strong>den</strong> Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020102 „Ke<strong>in</strong>e Abrufberechtigung mehr ab $datum“.<br />

H<strong>in</strong>weis: Der Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020102 wird dann ausgegeben, wenn <strong>in</strong> der ELStAM-<br />

Datenbank Gründe da<strong>für</strong> bekannt wer<strong>den</strong>, <strong>das</strong>s der Zugriff auf die ELStAM-Daten e<strong>in</strong>es<br />

Arbeitnehmers nicht mehr zulässig ist. Der Todesfall des Arbeitnehmers ist nur e<strong>in</strong>er von<br />

mehreren Grün<strong>den</strong>.<br />

Das AV wird nicht automatisch beendet.<br />

E<strong>in</strong>e Abmeldung kann und sollte <strong>in</strong> diesen Fällen wie oben beschrieben erfolgen.


3. Wechselfälle<br />

Seite 15 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Betrachtet wird der Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber.<br />

Ist e<strong>in</strong> weiterer Arbeitgeber beteiligt, kann die Situation e<strong>in</strong>treten, <strong>das</strong>s durch die Anmeldung e<strong>in</strong>es<br />

weiteren Arbeitgebers, der als HAG anmeldet, <strong>für</strong> <strong>den</strong> ersten HAG <strong>in</strong> der Folge e<strong>in</strong>e Änderungsliste<br />

mit Stkl VI ausgegeben wird.<br />

Andere Beziehungen ergeben sich nicht.<br />

3.1. Wechsel von HAG zu NAG<br />

Der AN möchte zum 01.06.2013 von e<strong>in</strong>em Hauptarbeitsverhältnis <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Nebenarbeitsverhältnis<br />

wechseln. Er ist seit 01.01.2013 bei dem AG beschäftigt.<br />

3.1.1. Grundfall<br />

HAG meldet am 31.05.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis: 552020001 „Abmeldung erfolgreich“.<br />

AG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ne<strong>in</strong><br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013; (zulässig ist nur die Steuerklasse VI).


ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

3.1.2. Meldung vor dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses<br />

HAG meldet am 31.05.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.03.2013 (fehlerhafte E<strong>in</strong>gabe vor dem eigentlichen Wechsel)<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 31.03.2013<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis: 552020001 „Abmeldung erfolgreich“<br />

AG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.04.2013<br />

- refDatumAG 01.04.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ne<strong>in</strong><br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.04.2013<br />

Anschließend stellt AG fest, <strong>das</strong>s der Wechsel tatsächlich erst zum 01.06.2013 erfolgt ist.<br />

Fehlerhafte Anmeldung wird rückgängig gemacht:<br />

AG meldet am 15.06.2013 AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 01.04.2013<br />

- refDatumAG 01.04.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 01.04.2013<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis: 552020001 „Abmeldung erfolgreich“.<br />

AG meldet am 15.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 02.04.2013<br />

- refDatumAG 02.04.2013<br />

Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion der ELStAM<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 02.04.2013<br />

AG meldet am 20.06.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 31.05.2013<br />

- refDatumAG 02.04.2013<br />

Seite 16 von 18<br />

2.0<br />

01.11.2012


Seite 17 von 18<br />

Reaktion ELStAM:<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 31.05.2013<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis: 552020001 „Abmeldung erfolgreich“.<br />

AG meldet am 20.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ne<strong>in</strong><br />

Reaktion ELStAM:<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013 (zulässig ist nur die Steuerklasse<br />

VI)<br />

3.1.3. Meldung nach dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses<br />

HAG meldet am 01.07.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 30.06.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2013<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 01.07.2013<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis: 552020001 „Abmeldung erfolgreich“<br />

AG meldet am 01.07.2013 AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.07.2013<br />

- refDatumAG 01.07.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ne<strong>in</strong><br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.07.2013 (zulässig ist nur die Steuerklasse VI)<br />

AG stellt am 15.07. fest, <strong>das</strong>s der Wechsel tatsächlich schon zum 01.06.2013 erfolgt ist.<br />

Nachdem e<strong>in</strong>e erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann – unabhängig davon, ob e<strong>in</strong>e<br />

Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht – ke<strong>in</strong>e erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu<br />

e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrensh<strong>in</strong>sweis552020203<br />

„Erneute Anmeldung nicht möglich – Arbeitnehmer ist bereits angemeldet“.<br />

Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber <strong>in</strong> diesen Fällen die<br />

mitgeteilten ELStAM auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> davorliegen<strong>den</strong> Zeitraum anwen<strong>den</strong> (§ 39c Abs. 1 S. 2 EStG,<br />

siehe auch 1.4.3).


ELStAM – Fallbeispiele<br />

3.2. Wechsel von NAG zu HAG<br />

Seite 18 von 18<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Der Wechsel von Nebenarbeitsverhältnis zu Hauptarbeitsverhältnis entspricht <strong>den</strong> oben<br />

stehen<strong>den</strong> Abläufen (3.1, jeweils Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis vertauscht) und wird daher<br />

nicht explizit beschrieben.<br />

3.3. Wechsel von NAG zu NAG<br />

Die An- und Abmeldung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es bestehen<strong>den</strong> Nebenarbeitsverhältnisses ist zurzeit<br />

erforderlich, wenn sich die Höhe des Freibetrages nach § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG („Freibetrag<br />

wegen H<strong>in</strong>zurechnungsbetrag im HAV“) verändert hat.<br />

Im Beispielsfall hat sich am Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nichts geändert, jedoch wurde im<br />

Februar 2013 e<strong>in</strong> Freibetrag nach § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG beantragt (Freibetrag gilt ab dem<br />

01.03.2013).<br />

Der Arbeitnehmer ist bereits angemeldet, <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis besteht seit dem<br />

01.01.2012.<br />

AG meldet am 01.03.2013 <strong>den</strong> AN ab mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Ende der Beschäftigung 28.02.2013<br />

- refDatumAG 01.01.2012<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Abmeldebestätigungsliste zum 28.02.2013<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis: 552020001 „Abmeldung erfolgreich“<br />

AG meldet am 01.03.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.03.2013<br />

- refDatumAG 01.03.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ne<strong>in</strong><br />

- GewünschterFreibetrag =Freibetrag laut AN<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab 01.03.2013 (zulässig ist nur Steuerklasse VI,<br />

Freibetrag = Wert aus der Anmeldung, wenn <strong>das</strong> Volumen ausreicht)<br />

Änderungsliste 03/2013 wird Anfang April 2013 an <strong>den</strong> HAG mit aktualisierten ELStAM<br />

(H<strong>in</strong>zurechnungsbetrag wird <strong>in</strong> korrespondierender Höhe zum Freibetrag bei NAV ausgewiesen)<br />

übermittelt<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Ist mehr als e<strong>in</strong> NAG vorhan<strong>den</strong> und soll e<strong>in</strong> Freibetrag zur Steuerklasse VI<br />

(H<strong>in</strong>zurechnungsbetrag im ersten Beschäftigungsverhältnis) bei bei<strong>den</strong> NAG Anwendung f<strong>in</strong><strong>den</strong>,<br />

so darf die Summe der vom AN an alle NAG mitgeteilten Freibeträge <strong>den</strong> Wert des<br />

H<strong>in</strong>zurechnungsbetrags nicht übersteigen. Hier<strong>für</strong> trägt der AN die Verantwortung. Anderenfalls<br />

wird der Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020211 („Freibetrag gekürzt, da verfügbares<br />

H<strong>in</strong>zurechnungsvolumen kle<strong>in</strong>er als angeforderter Freibetrag“) ausgegeben.


Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2013 beantragen!<br />

Elektronisches Verfahren kommt 2013 – Freibeträge müssen wieder wie vor der<br />

Übergangszeit 2011/2012 jährlich beantragt wer<strong>den</strong><br />

Liebe Mitarbeiter<strong>in</strong>nen, liebe Mitarbeiter,<br />

die elektronische Lohnsteuerkarte geht zum 1. Januar 2013 an <strong>den</strong> Start. Ab diesem<br />

Zeitpunkt haben alle Arbeitgeber die Möglichkeit, <strong>in</strong> <strong>das</strong> elektronische Verfahren<br />

e<strong>in</strong>zusteigen und die ELStAM ihrer Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer anzuwen<strong>den</strong>.<br />

ELStAM - <strong>das</strong> ist die Abkürzung <strong>für</strong> "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale " - und steht<br />

z.B. <strong>für</strong> Freibeträge, Steuerklasse, K<strong>in</strong>derfreibeträge.<br />

Mit der Umstellung müssen die bisher <strong>in</strong> der Übergangszeit 2011/12 automatisch<br />

übertragenen Freibeträge <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug wieder beantragt wer<strong>den</strong>. Bitte<br />

beachten Sie, <strong>das</strong>s Sie vor der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte <strong>in</strong> unserem<br />

Unternehmen Ihre vorhan<strong>den</strong>en Freibeträge unbed<strong>in</strong>gt beim F<strong>in</strong>anzamt wieder neu<br />

beantragen müssen. Ansonsten kann es Auswirkungen auf Ihren Nettolohn haben.<br />

Anträge zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es Freibetrages, beispielsweise <strong>für</strong> Fahrten zwischen<br />

Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder von volljährigen K<strong>in</strong>dern, können Sie seit<br />

Oktober 2012 bei Ihrem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt stellen. Pauschbeträge <strong>für</strong> beh<strong>in</strong>derte<br />

Menschen und H<strong>in</strong>terbliebene, die bereits über <strong>das</strong> Jahr 2012 h<strong>in</strong>aus gewährt wur<strong>den</strong>,<br />

behalten weiterh<strong>in</strong> ihre Gültigkeit.<br />

Um lange Wartezeiten zu vermei<strong>den</strong>, bietet es sich an, <strong>den</strong> Antrag auf<br />

Lohnsteuerermäßigung 2013 aus dem Internet herunter zu la<strong>den</strong> (https://www.formularebf<strong>in</strong>v.de/)<br />

und auf dem Postweg zu übersen<strong>den</strong>.<br />

Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.elster.de.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Personalbüro<br />

Musterschreiben 1


Liebe Mitarbeiter<strong>in</strong>nen, liebe Mitarbeiter,<br />

mit der E<strong>in</strong>führung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wird ab dem 1.<br />

Januar 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier durch e<strong>in</strong> elektronisches Verfahren ersetzt. Bei<br />

<strong>den</strong> ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der<br />

Lohnsteuerkarte e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d (z.B. Steuerklasse, Zahl der K<strong>in</strong>derfreibeträge, Freibetrag,<br />

Kirchensteuermerkmal). Die F<strong>in</strong>anzverwaltung ermöglicht <strong>den</strong> Arbeitgebern <strong>den</strong> Zeitpunkt<br />

der Umstellung auf dieses elektronische Verfahren im Laufe des Jahres 2013 selbst zu<br />

bestimmen.<br />

Unser Unternehmen wird ab TT.MM. 2013 <strong>das</strong> elektronische Verfahren anwen<strong>den</strong>.<br />

Für Ihren Lohnsteuerabzug wer<strong>den</strong> ab diesem Zeitpunkt die bei der F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

gespeicherten Daten zugrunde gelegt und <strong>in</strong> Ihren Lohnabrechnungen ausgewiesen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Bisher auf der Lohnsteuerkarte e<strong>in</strong>getragene Frei- und H<strong>in</strong>zurechnungsbeträge verlieren mit<br />

der Umstellung auf <strong>das</strong> elektronische Verfahren ihre Gültigkeit und müssen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2013<br />

grundsätzlich neu beantragt wer<strong>den</strong>. Ansonsten kann es Auswirkungen auf Ihren Nettolohn<br />

haben.<br />

Anträge zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es Freibetrages, beispielsweise <strong>für</strong> Fahrten zwischen<br />

Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder von volljährigen K<strong>in</strong>dern, können Sie seit<br />

Oktober 2012 bei Ihrem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt stellen. Pauschbeträge <strong>für</strong> beh<strong>in</strong>derte<br />

Menschen und H<strong>in</strong>terbliebene, die bereits über <strong>das</strong> Jahr 2012 h<strong>in</strong>aus gewährt wur<strong>den</strong>,<br />

behalten weiterh<strong>in</strong> ihre Gültigkeit.<br />

Um lange Wartezeiten zu vermei<strong>den</strong>, bietet es sich an, <strong>den</strong> Antrag auf<br />

Lohnsteuerermäßigung 2013 aus dem Internet herunter zu la<strong>den</strong> (https://www.formularebf<strong>in</strong>v.de/)<br />

und auf dem Postweg zu übersen<strong>den</strong>.<br />

Weitere Informationen sowie H<strong>in</strong>weise zum Datenschutz f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie im Internet unter:<br />

www.elster.de<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Personalbüro<br />

Musterschreiben 2


Liebe Mitarbeiter<strong>in</strong>nen, liebe Mitarbeiter,<br />

dieser Lohnabrechnung liegen erstmals Ihre Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale<br />

(ELStAM) zugrunde.<br />

Sollten Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der K<strong>in</strong>derfreibeträge,<br />

Freibetrag, H<strong>in</strong>zurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) von Ihrer vorherigen<br />

Lohnabrechnung abweichen, und sollte diese Abweichung nicht auf e<strong>in</strong>er Änderung Ihrer<br />

persönlichen Lebensverhältnisse beruhen (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des),<br />

wen<strong>den</strong> Sie sich bitte an unsere Personalabteilung oder an Ihr F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Nachfolgend f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie e<strong>in</strong>e Aufzählung möglicher Abweichungen sowie H<strong>in</strong>weise zur<br />

Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale:<br />

Mögliche Abweichung Mögliche Ursache Lösungsvorschlag<br />

Abweichender Freibetrag Freibetrag <strong>für</strong> 2013 wurde<br />

nicht beim F<strong>in</strong>anzamt<br />

beantragt<br />

Abweichende Steuerklasse<br />

a) Nach Heirat wurde<br />

weiterh<strong>in</strong> Steuerklasse I<br />

zugrunde gelegt<br />

b) Der persönliche<br />

Familienstand hat sich<br />

vor dem 01.01.2013 z.B.<br />

durch Trennung oder<br />

Scheidung geändert<br />

c) Der Ehegatte ist vor dem<br />

01.01.2012 verstorben<br />

d) Steuerklasse II ist <strong>in</strong><br />

ELStAM entfallen, weil z.<br />

B. e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d vor dem<br />

01.01.2013 volljährig<br />

gewor<strong>den</strong> ist<br />

Musterschreiben 3 - 1 -<br />

Der Freibetrag ist beim<br />

zuständigen F<strong>in</strong>anzamt<br />

erneut zu beantragen<br />

zu a) Klärung durch <strong>das</strong><br />

zuständige F<strong>in</strong>anzamt<br />

erforderlich<br />

zu b) ab dem Jahr 2013 gilt<br />

grundsätzlich<br />

Steuerklasse I<br />

zu c) ab dem Jahr 2013 gilt<br />

grundsätzlich<br />

Steuerklasse I<br />

zu d) Der Antrag ist beim<br />

zuständigen F<strong>in</strong>anzamt<br />

zu stellen, wenn die<br />

Voraussetzungen<br />

weiterh<strong>in</strong> vorliegen


e) Bei Ehegatten wurde<br />

statt der bisherigen<br />

Steuerklassenkomb<strong>in</strong>ation<br />

III/V die Steuerklasse<br />

IV <strong>in</strong> ELStAM zugrunde<br />

gelegt<br />

Abweichende Kirchensteuer Unstimmigkeiten beim<br />

Kirchensteuerabzug<br />

Abweichende Anzahl der<br />

K<strong>in</strong>derfreibeträge<br />

K<strong>in</strong>d ist vor dem 01.01.2013<br />

volljährig gewor<strong>den</strong><br />

Musterschreiben 3 - 2 -<br />

zu e) Klärung durch <strong>das</strong><br />

zuständige F<strong>in</strong>anzamt<br />

erforderlich<br />

Klärung durch <strong>das</strong> zuständige<br />

F<strong>in</strong>anzamt erforderlich<br />

Die weitere Berücksichtigung<br />

(z.B. wegen Ausbildung) ist<br />

beim zuständigen F<strong>in</strong>anzamt<br />

zu beantragen<br />

H<strong>in</strong>weis: Die F<strong>in</strong>anzämter empfehlen, e<strong>in</strong>en Antrag auf Änderung der<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Vermeidung von Wartezeiten zur Beschleunigung des<br />

Verfahrens schriftlich beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>zureichen. E<strong>in</strong>en Vordruck f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie im Internet<br />

unter https://www.formulare-bf<strong>in</strong>v.de/ sowie <strong>in</strong> Ihrem F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Weitere Informationen sowie H<strong>in</strong>weise zum Datenschutz f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie im Internet unter:<br />

www.elster.de<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Personalbüro


Besche<strong>in</strong>igung<br />

zur Überprüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)<br />

- ggf. auf Wunsch des Arbeitnehmers auszustellen -<br />

Die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer<br />

Name<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

bisher <strong>in</strong> der Lohnabrechnung berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmale weichen von<br />

<strong>den</strong> erstmalig <strong>für</strong> <strong>den</strong> Monat ________ 2013 bereitgestellten ELStAM wie folgt ab:<br />

Steuerklasse<br />

Faktor bei Steuerklasse vier<br />

Kirchensteuerabzug des Arbeitnehmers<br />

Kirchensteuerabzug des Ehegatten<br />

(nur bei konfessionsverschie<strong>den</strong>en Ehegatten)<br />

Zahl der K<strong>in</strong>derfreibeträge<br />

Jahres-Freibetrag <strong>in</strong> Euro<br />

Jahres-H<strong>in</strong>zurechnungsbetrag <strong>in</strong> Euro<br />

Datum, Firmenstempel, Unterschrift des Arbeitgebers<br />

10.12<br />

bisher <strong>in</strong> der Lohnabrechnung<br />

berücksichtigt<br />

lt. bereitgestellten ELStAM<br />

__________________________________________________________________________<br />

H<strong>in</strong>weis <strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer:<br />

Bitte überprüfen Sie die Abweichung(en). Sofern die bereitgestellten ELStAM zutreffend s<strong>in</strong>d,<br />

ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen.<br />

E<strong>in</strong>e Änderung unzutreffender ELStAM ist beim zuständigen Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt zu beantragen.<br />

Für <strong>den</strong> Antrag auf Korrektur unzutreffender ELStAM steht e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachter<br />

Antragsvordruck zur Verfügung. Für Anträge zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es Freibetrags oder<br />

e<strong>in</strong>es Steuerklassenwechsels verwen<strong>den</strong> Sie bitte die amtlichen Vordrucke. Die<br />

Antragsvordrucke erhalten Sie unter www.formulare-bf<strong>in</strong>v.de (unter Steuern/Lohnsteuer)<br />

oder bei Ihrem F<strong>in</strong>anzamt.


Name, Vorname Straße:<br />

Vorname des Ehegatten: PLZ, Ort:<br />

(ggf. abweichender Familienname)<br />

10.12<br />

Telefonnummer:<br />

F<strong>in</strong>anzamt I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

Antragsteller:<br />

Ehegatte:<br />

Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

me<strong>in</strong>e/unsere ELStAM s<strong>in</strong>d unzutreffend. Die zutreffen<strong>den</strong> Angaben s<strong>in</strong>d nachfolgend angegeben.<br />

Ich/Wir bitte(n) um entsprechende Korrektur.<br />

Art des Merkmals<br />

Steuerklasse 1)<br />

Kirchensteuermerkmal 1)<br />

Pauschbetrag <strong>für</strong> beh<strong>in</strong>derte<br />

2) 3)<br />

Menschen/H<strong>in</strong>terbliebene<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

lt. ELStAM<br />

(Antragsteller)<br />

zutreffende<br />

Angabe<br />

(Antragsteller)<br />

lt. ELStAM<br />

(Ehegatte)<br />

Berücksichtigung von K<strong>in</strong>dern, die nach dem 01.01.1995 3) geboren s<strong>in</strong>d:<br />

Name<br />

Erläuterungen:<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Geburtsdatum<br />

I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

zu berücksichtigen<br />

beim Antragsteller<br />

zutreffende<br />

Angabe<br />

(Ehegatte)<br />

zu berücksichtigen<br />

beim Ehegatten<br />

Datum Unterschrift (Antragsteller) Unterschrift (Ehegatte)<br />

1) Bei Ehegatten bitte die Daten <strong>für</strong> beide Ehegatten angeben und erforderliche Nachweise beifügen (z.B. Heiratsurkunde)<br />

2) Sofern der Pauschbetrag bereits beantragt und bewilligt wor<strong>den</strong> ist<br />

3) Für erstmalige Anträge bitte <strong>den</strong> allgeme<strong>in</strong>en Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung verwen<strong>den</strong>. Diesen erhalten Sie unter<br />

www.formulare-bf<strong>in</strong>v.de (unter Steuern/Lohnsteuer) oder bei Ihrem F<strong>in</strong>anzamt.

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