Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das
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d. Sperrantrag Arbeitnehmer<br />
Der AN hat <strong>den</strong> Abruf der ELStAM<br />
allgeme<strong>in</strong> beim F<strong>in</strong>anzamt sperren lassen.<br />
Sonderkonstellation Negativliste<br />
Der AN hat beim F<strong>in</strong>anzamt <strong>den</strong> konkreten<br />
AG zum Abruf der ELStAM sperren lassen<br />
(Negativliste).<br />
Sonderkonstellation Positivliste<br />
Der AN hat beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e Liste der<br />
AG h<strong>in</strong>terlegt, die se<strong>in</strong>e ELStAM abrufen<br />
dürfen (Positivliste) und der konkrete AG ist<br />
<strong>in</strong> dieser Liste nicht enthalten.<br />
e. Tod<br />
Der AN ist verstorben und dem AG /<br />
Lohnbüro ist dieser Sachverhalt noch nicht<br />
bekannt.<br />
Seite 6 / 15<br />
ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />
Version:<br />
Stand:<br />
Klärung durch AN<br />
Sofern die Abruf-Sperre nach Rücksprache<br />
mit dem AN zukünftig bestehen bleiben soll,<br />
ist vom AG die Steuerklasse VI zugrunde zu<br />
legen. Anderenfalls kann der AN die<br />
Aufhebung der Sperre beim F<strong>in</strong>anzamt<br />
beantragen. Im Anschluss muss der AG<br />
<strong>den</strong> AN erneut bei ELStAM anmel<strong>den</strong> und<br />
erhält die ELStAM mit Gültigkeit ab<br />
Aufhebung der Sperre geliefert. Bis dah<strong>in</strong><br />
ist die Steuerklasse VI anzuwen<strong>den</strong>.<br />
Klärung durch AN / Angehörige<br />
2.0<br />
01.11.2012<br />
Treten die o.g. Sachverhalte nach erfolgreicher Anmeldung des AN auf, so wird der folgende<br />
modifizierte Verfahrensh<strong>in</strong>weis ausgegeben:<br />
„Ke<strong>in</strong>e Abrufberechtigung“ / „Ke<strong>in</strong>e Abrufberechtigung mehr ab (Datum)“: 552020100 /<br />
552020102.<br />
Sofern die Ursache des H<strong>in</strong>weises „ke<strong>in</strong>e Abrufberechtigung“ im Tod des AN begründet ist, muss<br />
im Anschluss noch e<strong>in</strong>e Abmeldung des AN <strong>in</strong> der ELStAM-Datenbank erfolgen.<br />
3.2 Fehlgeschlagene Anmeldung – weitere Ursachen<br />
Neben dem o.g. Verfahrensh<strong>in</strong>weis „Ke<strong>in</strong>e Anmeldeberechtigung“: 552020200 s<strong>in</strong>d weitere<br />
Verfahrensh<strong>in</strong>weise möglich, die e<strong>in</strong>e Anmeldung des AN verh<strong>in</strong>dern.<br />
Dem jeweiligen Verfahrensh<strong>in</strong>weis sollte daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet wer<strong>den</strong>.<br />
Möglicher Sachverhalt /<br />
Verfahrensh<strong>in</strong>weis<br />
„AN unbekannt:<br />
Die IdNr. des AN kann nicht<br />
verifiziert wer<strong>den</strong>.“<br />
Verfahrensh<strong>in</strong>weis:<br />
552020202:<br />
� Es wurde e<strong>in</strong>e fehlerhafte IdNr. und /<br />
oder e<strong>in</strong> fehlerhaftes Geburtsdatum vom<br />
AG / Datenübermittler bei der Anmeldung<br />
des AN verwendet.<br />
Aktion<br />
Ursache IdNr.:<br />
Handlungs<br />
- bedarf<br />
Ggf. liegt e<strong>in</strong> „Zahlendreher“ bei der<br />
manuellen Übernahme der IdNr. aus der<br />
Lohnsteuerkarte 2010 oder anderen<br />
<strong>Unterlagen</strong> des AN durch <strong>das</strong> Lohnbüro vor.<br />
Anfrage beim AN nach der zutreffen<strong>den</strong><br />
IdNr.:<br />
Ist diese dem AN nicht bekannt, so kann er<br />
diese beim Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern<br />
(www.bzst.de) oder se<strong>in</strong>em F<strong>in</strong>anzamt<br />
erfragen. Der AG kann <strong>für</strong> die Dauer von<br />
drei Monaten die voraussichtlichen<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale verwen<strong>den</strong>.