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Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das

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Seite 4 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

H<strong>in</strong>weise <strong>für</strong> refDatumAG:<br />

Wenn alle nachstehen<strong>den</strong> Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d, wer<strong>den</strong> dem Arbeitgeber die<br />

Besteuerungsmerkmale mitgeteilt, die ab diesem vom Arbeitgeber benannten Datum gültig s<strong>in</strong>d.<br />

Wenn e<strong>in</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong> refDatumAG nach Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n angibt, wer<strong>den</strong> explizit ke<strong>in</strong>e<br />

Besteuerungsmerkmale <strong>für</strong> <strong>den</strong> davor liegen<strong>den</strong> Zeitraum übermittelt, auch wenn es gesetzlich<br />

zulässig wäre, weiter zurückliegende Besteuerungsmerkmale zu erhalten. Mit der Wahl des<br />

Datums <strong>für</strong> refDatumAG gibt der Arbeitgeber bekannt, <strong>das</strong>s er davor liegende<br />

Besteuerungsmerkmale nicht übermittelt bekommen möchte. Der Arbeitgeber hat nach e<strong>in</strong>er<br />

erfolgreichen Anmeldung ke<strong>in</strong>e Möglichkeit, Besteuerungsmerkmale zu e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> vor dem <strong>in</strong><br />

der Anmeldung genannten refDatumAG anzufordern. Daher sollte bei neu geschlossenen<br />

Beschäftigungsverhältnissen <strong>für</strong> refDatumAG möglichst <strong>das</strong> gleiche Datum wie zum Wert<br />

beschaeftigungsbeg<strong>in</strong>n angegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Der Wert muss folgen<strong>den</strong> Anforderungen genügen:<br />

• nicht vor Verfahrensstart<br />

• <strong>für</strong> Anmeldungen, die vor dem Verfahrensstart e<strong>in</strong>gehen, muss refDatumAG mit dem<br />

Datum <strong>für</strong> <strong>den</strong> Verfahrensstart übere<strong>in</strong>stimmen<br />

• nicht vor Meldepflicht des Arbeitnehmers (bei der zuständigen Meldebehörde)<br />

• nicht vor Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n<br />

• nicht nach dem Tag der Anmeldung<br />

• nicht vor Jahresbeg<strong>in</strong>n, wenn Tag der Anmeldung nach Februar des aktuellen Jahres<br />

• nicht vor Vorjahresbeg<strong>in</strong>n, wenn Tag der Anmeldung vor 01.03. des aktuellen Jahres<br />

Wer<strong>den</strong> diese E<strong>in</strong>schränkungen bei der Anmeldung nicht e<strong>in</strong>gehalten, wird die Anmeldung nicht<br />

durchgeführt und die Anwendung reagiert mit e<strong>in</strong>em Verfahrensh<strong>in</strong>weis.<br />

Als Tag der An-/Um-/Abmeldung gilt der Tag, an dem die An-/Um-/Abmeldeliste <strong>in</strong> ELSTER<br />

e<strong>in</strong>geht.

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