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Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das

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Seite 10 von 18<br />

ELStAM – Fallbeispiele<br />

HAG meldet am 21.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 15.06.2013<br />

- refDatumAG 15.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 15.06.2013<br />

1.4.3. Anmeldedatum nach Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung<br />

HAG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />

- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />

- Geburtsdatum<br />

- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />

- refDatumAG 01.06.2013<br />

- Hauptarbeitgeber = ja<br />

Reaktion ELStAM:<br />

Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />

Version:<br />

Stand:<br />

Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum<br />

15.05.2013 aufgenommen wurde.<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Nachdem e<strong>in</strong>e erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann – unabhängig davon, ob e<strong>in</strong>e<br />

Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht – ke<strong>in</strong>e erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu<br />

e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020203<br />

„Erneute Anmeldung nicht möglich – Arbeitnehmer ist bereits angemeldet“ abgewiesen.<br />

Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber <strong>in</strong> diesen Fällen die<br />

mitgeteilten ELStAM auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> davorliegen<strong>den</strong> Zeitraum anwen<strong>den</strong> (§ 39c Abs. 1 S. 2 EStG).

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