Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das
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ELStAM – Fallbeispiele<br />
HAG meldet am 21.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />
- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />
- Geburtsdatum<br />
- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 15.06.2013<br />
- refDatumAG 15.06.2013<br />
- Hauptarbeitgeber = ja<br />
Reaktion ELStAM:<br />
Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 15.06.2013<br />
1.4.3. Anmeldedatum nach Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung<br />
HAG meldet am 01.06.2013 <strong>den</strong> AN an mit:<br />
- I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />
- Geburtsdatum<br />
- Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung 01.06.2013<br />
- refDatumAG 01.06.2013<br />
- Hauptarbeitgeber = ja<br />
Reaktion ELStAM:<br />
Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab 01.06.2013<br />
Version:<br />
Stand:<br />
Anschließend stellt HAG fest, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum<br />
15.05.2013 aufgenommen wurde.<br />
2.0<br />
01.11.2012<br />
Nachdem e<strong>in</strong>e erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann – unabhängig davon, ob e<strong>in</strong>e<br />
Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht – ke<strong>in</strong>e erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu<br />
e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020203<br />
„Erneute Anmeldung nicht möglich – Arbeitnehmer ist bereits angemeldet“ abgewiesen.<br />
Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber <strong>in</strong> diesen Fällen die<br />
mitgeteilten ELStAM auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> davorliegen<strong>den</strong> Zeitraum anwen<strong>den</strong> (§ 39c Abs. 1 S. 2 EStG).