Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das
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ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />
Version:<br />
Stand:<br />
2.0<br />
01.11.2012<br />
erfolgt e<strong>in</strong>e Bereitstellung der geänderten ELStAM (ggf. auch mit rückwirkender Gültigkeit) <strong>in</strong> der<br />
Änderungsliste des Folgemonats.<br />
In E<strong>in</strong>zelfällen wird vom F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e „Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“ bzw. e<strong>in</strong>e<br />
„Besondere Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“ ausgestellt und gleichzeitig<br />
(vorübergehend) der Arbeitgeberabruf der ELStAM <strong>für</strong> diesen Arbeitnehmer gesperrt. Nach<br />
Aufhebung der Sperre wer<strong>den</strong> dem Arbeitgeber - sofern zuvor e<strong>in</strong>e erfolgreiche Anmeldung des<br />
Arbeitnehmers <strong>in</strong> ELStAM erfolgt ist und <strong>das</strong> Arbeitsverhältnis <strong>in</strong> ELStAM seitdem nicht<br />
abgemeldet wurde - die zutreffen<strong>den</strong> ELStAM anschließend erneut zum Abruf bereitgestellt, die<br />
er dann wieder anwen<strong>den</strong> muss.<br />
Sofern e<strong>in</strong>em unbeschränkt e<strong>in</strong>kommensteuerpflichtigem Arbeitnehmer bisher ke<strong>in</strong>e IdNr.<br />
zugeteilt wurde, gelten die Regelungen nach § 39e Absatz 8 EStG mit der Folge, <strong>das</strong>s bis zur<br />
Zuteilung der IdNr. e<strong>in</strong>e „Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“ ausgestellt wird.<br />
Sollte der Lohnsteuerabzug im E<strong>in</strong>führungsjahr 2013 aufgrund unrichtiger ELStAM nicht<br />
zutreffend und e<strong>in</strong>e Korrektur der ELStAM <strong>für</strong> die betroffenen Lohnzahlungszeiträume nicht<br />
erfolgt se<strong>in</strong> (z.B. Fehler zuungunsten des Arbeitnehmers fällt erst nach Erteilung der<br />
Lohnsteuerbesche<strong>in</strong>igung auf), so kann durch Abgabe e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>kommensteuererklärung nach<br />
Ablauf des Jahres e<strong>in</strong>e Korrektur der unrichtig e<strong>in</strong>behaltenen Lohnsteuern erfolgen.<br />
Zu <strong>den</strong> jeweiligen Fallbeispielen wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Ampelsystems der Aufklärungs- und<br />
Handlungsbedarf abgebildet:<br />
Die Abweichungen führen zu e<strong>in</strong>er deutlichen Veränderung der Lohnabrechnung.<br />
Es besteht dr<strong>in</strong>gender Klärungs- und Handlungsbedarf.<br />
Die aufgetretenen Abweichungen sollten geklärt wer<strong>den</strong>. Hier<strong>für</strong> ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong><br />
Antrag beim F<strong>in</strong>anzamt erforderlich.<br />
Die ELStAM s<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en zutreffend. Es besteht ggf. Aufklärungs- aber<br />
überwiegend ke<strong>in</strong> Handlungsbedarf.