Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das
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3 Fehlgeschlagene Anmeldung<br />
Seite 5 / 15<br />
ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />
Version:<br />
Stand:<br />
2.0<br />
01.11.2012<br />
Wichtig:<br />
Bei fehlgeschlagenen Anmeldungen wird e<strong>in</strong>e Rücksprache mit dem AN empfohlen, um<br />
die Ursache zu klären und ggf. vor erstmaliger Anwendung der ELStAM <strong>in</strong> der Lohn-/<br />
Gehaltsabrechnung e<strong>in</strong>e Übermittlung korrigierter ELStAM oder andere Handlungsoptionen<br />
zu ermöglichen.<br />
3.1 Fehlgeschlagene Anmeldung wegen Sperre<br />
Es wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en AN nach Anmeldung ke<strong>in</strong>e ELStAM geliefert („Ke<strong>in</strong>e Anmeldeberechtigung“:<br />
Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020200).<br />
Es liegt e<strong>in</strong>e Sperre <strong>für</strong> <strong>den</strong> Abruf der ELStAM vor. Diese kann durch <strong>den</strong> AN, <strong>das</strong> F<strong>in</strong>anzamt<br />
oder die Meldebehörde verursacht wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong>.<br />
Möglicher Sachverhalt Aktion Handlungs<br />
-bedarf<br />
a. Sperre durch FA<br />
Durch <strong>das</strong> FA wurde e<strong>in</strong>e Sperre (z.B.<br />
wegen e<strong>in</strong>er „Besonderen Besche<strong>in</strong>igung<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“) vergeben.<br />
b. Auslandswohnsitz<br />
Der Wohnsitz des AN liegt nach Mitteilung<br />
der Meldebehörde im Ausland.<br />
c. Wohnsitz unbekannt<br />
Der Wohnsitz des AN ist nach Mitteilung der<br />
Meldebehörde unbekannt.<br />
Klärung durch AN<br />
Klärung durch AN<br />
Wohnsitz tatsächlich im Ausland:<br />
In diesen Fällen ist wie bisher e<strong>in</strong>e<br />
Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> beschränkt Steuerpflichtige<br />
anzuwen<strong>den</strong> oder neu beim<br />
Betriebsstätten-F<strong>in</strong>anzamt zu beantragen.<br />
Ergänzend auch H<strong>in</strong>weis auf Tz. 7<br />
Wohnsitz tatsächlich im Inland:<br />
Bei <strong>in</strong>soweit fehlerhaften Meldedaten (z.B.<br />
<strong>in</strong>zwischen wieder <strong>in</strong>s Inland gezogen)<br />
muss sich der AN an se<strong>in</strong>e Meldebehörde<br />
wen<strong>den</strong> und se<strong>in</strong>en korrekten Wohnsitz<br />
mitteilen. Im Anschluss kann e<strong>in</strong>e<br />
Anmeldung des AN zum Verfahren ELStAM<br />
erfolgen.<br />
Klärung durch AN<br />
Der AN muss sich an se<strong>in</strong>e Meldebehörde<br />
wen<strong>den</strong> und se<strong>in</strong>en aktuellen Wohnsitz<br />
mitteilen. Im Anschluss kann e<strong>in</strong>e<br />
Anmeldung des AN zum Verfahren ELStAM<br />
erfolgen.