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Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das

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3 Fehlgeschlagene Anmeldung<br />

Seite 5 / 15<br />

ELStAM – Leitfa<strong>den</strong> <strong>für</strong> Lohnbüros<br />

Version:<br />

Stand:<br />

2.0<br />

01.11.2012<br />

Wichtig:<br />

Bei fehlgeschlagenen Anmeldungen wird e<strong>in</strong>e Rücksprache mit dem AN empfohlen, um<br />

die Ursache zu klären und ggf. vor erstmaliger Anwendung der ELStAM <strong>in</strong> der Lohn-/<br />

Gehaltsabrechnung e<strong>in</strong>e Übermittlung korrigierter ELStAM oder andere Handlungsoptionen<br />

zu ermöglichen.<br />

3.1 Fehlgeschlagene Anmeldung wegen Sperre<br />

Es wer<strong>den</strong> <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en AN nach Anmeldung ke<strong>in</strong>e ELStAM geliefert („Ke<strong>in</strong>e Anmeldeberechtigung“:<br />

Verfahrensh<strong>in</strong>weis 552020200).<br />

Es liegt e<strong>in</strong>e Sperre <strong>für</strong> <strong>den</strong> Abruf der ELStAM vor. Diese kann durch <strong>den</strong> AN, <strong>das</strong> F<strong>in</strong>anzamt<br />

oder die Meldebehörde verursacht wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong>.<br />

Möglicher Sachverhalt Aktion Handlungs<br />

-bedarf<br />

a. Sperre durch FA<br />

Durch <strong>das</strong> FA wurde e<strong>in</strong>e Sperre (z.B.<br />

wegen e<strong>in</strong>er „Besonderen Besche<strong>in</strong>igung<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Lohnsteuerabzug“) vergeben.<br />

b. Auslandswohnsitz<br />

Der Wohnsitz des AN liegt nach Mitteilung<br />

der Meldebehörde im Ausland.<br />

c. Wohnsitz unbekannt<br />

Der Wohnsitz des AN ist nach Mitteilung der<br />

Meldebehörde unbekannt.<br />

Klärung durch AN<br />

Klärung durch AN<br />

Wohnsitz tatsächlich im Ausland:<br />

In diesen Fällen ist wie bisher e<strong>in</strong>e<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>für</strong> beschränkt Steuerpflichtige<br />

anzuwen<strong>den</strong> oder neu beim<br />

Betriebsstätten-F<strong>in</strong>anzamt zu beantragen.<br />

Ergänzend auch H<strong>in</strong>weis auf Tz. 7<br />

Wohnsitz tatsächlich im Inland:<br />

Bei <strong>in</strong>soweit fehlerhaften Meldedaten (z.B.<br />

<strong>in</strong>zwischen wieder <strong>in</strong>s Inland gezogen)<br />

muss sich der AN an se<strong>in</strong>e Meldebehörde<br />

wen<strong>den</strong> und se<strong>in</strong>en korrekten Wohnsitz<br />

mitteilen. Im Anschluss kann e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldung des AN zum Verfahren ELStAM<br />

erfolgen.<br />

Klärung durch AN<br />

Der AN muss sich an se<strong>in</strong>e Meldebehörde<br />

wen<strong>den</strong> und se<strong>in</strong>en aktuellen Wohnsitz<br />

mitteilen. Im Anschluss kann e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldung des AN zum Verfahren ELStAM<br />

erfolgen.

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