Finanzbehörde Hamburg: Unterlagen für den Einstieg in das
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Besche<strong>in</strong>igung<br />
zur Überprüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)<br />
- ggf. auf Wunsch des Arbeitnehmers auszustellen -<br />
Die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer<br />
Name<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
I<strong>den</strong>tifikationsnummer<br />
bisher <strong>in</strong> der Lohnabrechnung berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmale weichen von<br />
<strong>den</strong> erstmalig <strong>für</strong> <strong>den</strong> Monat ________ 2013 bereitgestellten ELStAM wie folgt ab:<br />
Steuerklasse<br />
Faktor bei Steuerklasse vier<br />
Kirchensteuerabzug des Arbeitnehmers<br />
Kirchensteuerabzug des Ehegatten<br />
(nur bei konfessionsverschie<strong>den</strong>en Ehegatten)<br />
Zahl der K<strong>in</strong>derfreibeträge<br />
Jahres-Freibetrag <strong>in</strong> Euro<br />
Jahres-H<strong>in</strong>zurechnungsbetrag <strong>in</strong> Euro<br />
Datum, Firmenstempel, Unterschrift des Arbeitgebers<br />
10.12<br />
bisher <strong>in</strong> der Lohnabrechnung<br />
berücksichtigt<br />
lt. bereitgestellten ELStAM<br />
__________________________________________________________________________<br />
H<strong>in</strong>weis <strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer:<br />
Bitte überprüfen Sie die Abweichung(en). Sofern die bereitgestellten ELStAM zutreffend s<strong>in</strong>d,<br />
ist von Ihnen nichts weiter zu veranlassen.<br />
E<strong>in</strong>e Änderung unzutreffender ELStAM ist beim zuständigen Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt zu beantragen.<br />
Für <strong>den</strong> Antrag auf Korrektur unzutreffender ELStAM steht e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachter<br />
Antragsvordruck zur Verfügung. Für Anträge zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es Freibetrags oder<br />
e<strong>in</strong>es Steuerklassenwechsels verwen<strong>den</strong> Sie bitte die amtlichen Vordrucke. Die<br />
Antragsvordrucke erhalten Sie unter www.formulare-bf<strong>in</strong>v.de (unter Steuern/Lohnsteuer)<br />
oder bei Ihrem F<strong>in</strong>anzamt.