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Niederschrift vom 29.06.2006 - Hohenlockstedt

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P r o t o k o l l Nr. 6/2006<br />

über die ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur<br />

am 29. Juni 2006 im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung, Kieler Str. 49,<br />

25551 <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.45 Uhr<br />

Anwesend sind<br />

a) die Mitglieder des Aus- Herr Diedrichsen, Vorsitzender<br />

schusses für Verkehr, Herr Schlutz<br />

Bauwesen und Infra- Herr Helpap<br />

struktur Herr Möller<br />

Herr Kortüm<br />

Frau Kirsten<br />

Herr Kirsten für Herrn Soyka<br />

Herr Six<br />

Herr Thiessen<br />

b) die Mitglieder des Aus- Herr Flössner, Vorsitzender<br />

sschusses für Fragen des Herr Hanekopf<br />

Umweltschutzes Herr Damerau<br />

Herr Gülck<br />

Frau Krämer<br />

Frau Manthey<br />

Herr Sperber<br />

es fehlen entschuldigt : Herr Scheit<br />

Herr Senne<br />

c) von der Verwaltung: Herr Bürgermeister Dörnte<br />

Herr Hachmann<br />

Frau Behrmann als Protokollführerin<br />

d) als Gäste: Herr Bünz, Landschaftsarchitekt bis 18.50 Uhr<br />

Herr Isensee, AC Planungsgruppe bis 18.50 Uhr<br />

Herr Klütz, Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen<br />

bis 20.05 Uhr<br />

Frau Ott, Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen<br />

bis 20.05 Uhr<br />

Herr Nawothnig, Projektmanager Flugplatz Hungriger<br />

Wolf GmbH<br />

Herr Heetsch, Dorfvorsteher Hungriger Wolf-Bücken<br />

Herr Hangert<br />

Herr Steege bis 19.15 Uhr


Tagesordnung:<br />

01. Einwände gegen das Protokoll Nr. 5/2006 <strong>vom</strong> 18.05.2006<br />

2<br />

02. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich<br />

südlich des Flugplatzes Hungriger Wolf und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunftsund<br />

Versorgungsbereich einschließlich der Halle E) mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan<br />

hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

03. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich<br />

zwischen der Memeler Straße, Küstriner Straße und Kolberger Straße<br />

04. Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

für den Bereich einer gewerblichen Baufläche an der Bahnhofstraße und Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich zwischen<br />

der Bahnhofstraße, Mittelstraße, Poststraße und Wilhelmstraße mit dem dazugehörigen<br />

Grünordnungsplan<br />

hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

05. Vorstellung des Entwurfs der Tiefbauplanung und innere Erschließung im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

06. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> über die förmliche Festlegung<br />

des Sanierungsgebietes "Kieler Straße - Ortszentrum"<br />

07. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für eine Bauvoranfrage<br />

in Ridders, <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

08. Vergabe von Namen für künftige öffentliche Verkehrsflächen auf dem Gelände des<br />

ehemaligen Heeresflugplatzes Hungriger Wolf<br />

09. Mitteilungen der Verwaltung<br />

10. Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />

11. Verschiedenes<br />

Herr Diedrichsen eröffnet um 18.30 Uhr die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehr,<br />

Bauwesen und Infrastruktur und des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes. Er<br />

stellt fest, dass die Einladungen form- und fristgerecht ergangen sind und der Ausschuss beschlussfähig<br />

ist.<br />

Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.


Tagesordnungspunkt 01.: Einwände gegen das Protokoll Nr. 05/2006 <strong>vom</strong> 18.05.2006<br />

3<br />

Herr Flössner fragt nach, wann den Fraktionen ein Exemplar der Zusammenfassung des Gutachtens<br />

„orientierende Untersuchung“, erstellt <strong>vom</strong> Institut für Gewässerschutz und Umgebungsüberwachung,<br />

zur Verfügung gestellt wird.<br />

Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass dieses übersehen worden ist und nachgereicht wird.<br />

Frau Kirsten teilt mit, dass sie während der letzten Sitzung des Ausschusses für Verkehr,<br />

Bauwesen und Infrastruktur anwesend war und Herr Flössner als Vertreter für Herrn Soyka<br />

anwesend war.<br />

Weitere Einwände gegen das Protokoll Nr. 05/2006 <strong>vom</strong> 18.05.2006 werden nicht erhoben.<br />

Es gilt somit als genehmigt.<br />

Herr Thiessen bittet um Beantwortung seiner in der letzten Sitzung unter Tagesordnungspunkt<br />

1. gestellten Frage bezüglich der Abrechnung der Protokolle.<br />

Ihm wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Zeit sowie die "doppelten" Seiten nur<br />

einmal abgerechnet werden.<br />

Tagesordnungspunkt 02.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

für den Bereich südlich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />

und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunfts- und Versorgungsbereich<br />

einschließlich der Halle E) mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan<br />

hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur sowie der Ausschuss für Fragen des<br />

Umweltschutzes beschließen:<br />

1. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die während der Auslegung vorgebrachten<br />

Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />

Zum Bebauungsplan:<br />

Zum Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben <strong>vom</strong> 12.06.2006:<br />

Der Anregung wird gefolgt. Die Darlegungen unter Punkt 11.1 in der Begründung zum Bebauungsplan<br />

haben keinen Festsetzungscharakter. Sie dienen dem prinzipiellen Nachweis,<br />

dass die Erschließung gesichert ist. Da bislang noch kein Versorger feststeht, wird der Text<br />

allgemeiner formuliert und darauf hingewiesen, dass ein Stromnetz sowie Gasleitungen bereits<br />

vorhanden sind, gegebenenfalls aber auch neu in den öffentlichen Straßen hergestellt<br />

werden können.<br />

Der Anregung zur Versorgung mit Fernwärme wird gefolgt. Es wird zusätzlich auf die bestehende<br />

vertragliche Verpflichtung hingewiesen.


Zum Schreiben der Deutschen Flugsicherung GmbH <strong>vom</strong> 18.05.2006:<br />

4<br />

In der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes wurde aufgrund von Bedenken der Luftfahrtbehörde<br />

für das südlich nahe der Anflugschneise liegende Baufeld die maximale Bauhöhe auf<br />

8,0 m ü. Grund reduziert. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben, die mit der Vermarktung der Grundstücke betraut ist, weitergeleitet.<br />

Zum Schreiben des Forstamtes Rantzau <strong>vom</strong> 17.05.2006:<br />

Der Antrag auf Waldumwandlung wurde zwischenzeitlich gestellt.<br />

Zum Schreiben des Kreises Steinburg, Untere Naturschutzbehörde, <strong>vom</strong> 15.05.2006:<br />

Für die Ausgleichsfläche ist noch kein eigenständiges Grundstück gebildet worden. Die Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben schließt noch vor Satzungsbeschluss mit der Stiftung Naturschutz<br />

SH eine Einwilligungserklärung über die Weitergabe der Flächen an die Stiftung ab<br />

und wird die UNB darüber umgehend in Kenntnis setzen.<br />

Zum Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein <strong>vom</strong><br />

29.05.2006:<br />

Der Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Erschließungsstraße zur B 77 wurde zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 15.06.2006:<br />

Die Aussage ist unzutreffend. Die fehlende Planungshoheit der Gemeinde betraf den Zustand<br />

vor Aufgabe der militärischen Nutzung. Die Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> hat zwar die gemeinsame<br />

Zielvereinbarung der Entwicklungsstrategie nicht unterzeichnet, die Entwicklung des<br />

Hungrigen Wolfes gleichwohl mit den Mitgliedern der Region IZ abgestimmt. Dies ist auch<br />

in der Begründung zum B-Plan dargestellt.<br />

Die Stellungnahme des NABU <strong>vom</strong> 27. April 2006 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens<br />

B-Plan 24 enthält keinen Hinweis auf einen Bauschutzbereich. Auf die Thematik Bauschutzbereich<br />

ist die Gemeinde in ihrer Abwägungsentscheidung zur Stellungnahme des NABU im<br />

Rahmen der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stellungnahme<br />

des NABU <strong>vom</strong> 11. Mai 2006) ausführlich eingegangen: Der militärische Bauschutzbereich<br />

des Flugplatzes gilt auch weiterhin. Er ist Bestandteil der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes<br />

,,Hungriger Wolf/Itzehoe" und ist in der Planzeichnung der 2. FNP-<br />

Änderung nachrichtlich dargestellt.<br />

Bezüglich der Übergabe der Bundeswehrliegenschaften ,,Flugplatz Hungriger Wolf" und<br />

,,Walderseekaserne" wurden zwischen der Bundeswehrverwaltung, vertreten durch die<br />

Standortverwaltung Itzehoe und der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das Bundesvermögensamt<br />

Pinneberg, zwei Verwaltungsvereinbarungen mit sofortiger Wirkung im Juni<br />

2004 geschlossen. Nachfolgerin des Bundesvermögensamtes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.


Zum Schreiben des Staatlichen Umweltamtes <strong>vom</strong> 08.06.2006:<br />

5<br />

Gemäß § 8 Abs. 1 der BauNVO 1990 dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung<br />

von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Die Anlagen nach Spalte 1 gehören<br />

aufgrund ihrer besonderen Immissionsrelevanz nicht zu den nicht erheblich belästigenden<br />

Gewerbebetrieben. Diese Anlagen sind nach geltender Rechtsauffassung nur in GI- bzw. SO-<br />

Gebieten zulässig. (Fickert/Fieseler: Kommentar zur BauNVO, 9. Auflage, § 9 Rn. 1.1,<br />

S. 642).<br />

Da die Baunutzungsverordnung bereits regelt, dass im Gewerbegebiet erheblich belästigende<br />

Gewerbebetriebe nicht zulässig sind, wird auf eine Festsetzung im Bebauungsplan verzichtet.<br />

Dies trifft im Grundsatz auch auf Anlagen zu, die der Spalte 2 der Anlage zur 4. BImSchV<br />

zuzuordnen sind. Maßgeblich ist der Störungsgrad der Anlagen. In den festgesetzten GE-<br />

Gebieten im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 24 sollen alle Anlagen zulässig sein, die der<br />

Zweckbestimmung des § 8 Abs. 1 BauNVO entsprechen. Die Gefahr von Nutzungskonflikten<br />

ist aus Sicht der Gemeinde nicht gegeben. Es bedarf daher keiner weiteren Einschränkung.<br />

In der Begründung sind diese Formulierungen aufzunehmen, damit dokumentiert<br />

wird, dass die Gemeinde sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat.<br />

Zum Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 12.05.2006:<br />

Der Anregung hinsichtlich der textlichen Festsetzung wird gefolgt und die entsprechende<br />

textliche Festsetzung redaktionell überarbeitet.<br />

Zum Grünordnungsplan:<br />

Zum Schreiben des Kreises Steinburg, Untere Naturschutzbehörde, <strong>vom</strong> 15.05.2006:<br />

Für die Ausgleichsfläche ist noch kein eigenständiges Grundstück gebildet worden. Die<br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schließt noch vor Satzungsbeschluss mit der<br />

Stiftung Naturschutz SH eine Einwilligungserklärung über die Weitergabe der Flächen<br />

an die Stiftung ab und wird die UNB darüber umgehend in Kenntnis setzen.<br />

Die Flurstücksbezeichnung wird im Grünordnungsplan nachträglich ergänzt, sobald sie<br />

<strong>vom</strong> Katasteramt festgesetzt wurde.<br />

Die Entwicklungsziele und -maßnahmen sollen umgesetzt werden.<br />

Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 15.06.2006:<br />

Die vorgelegte Planung widerspricht nicht der ,,Schutzgebietsausweisung Wasser" des Landschaftsrahmenplans.<br />

Dies wurde im vorangegangenen Beteiligungsverfahren bereits hinreichend<br />

dargelegt und dem Einwender entsprechend mitgeteilt. Weitere Begründung ist hier<br />

nicht erforderlich. Das benachbarte FdH-Gebiet ,,Rantzau-Tal" untersteht keiner Beeinträchtigung<br />

durch die vorgelegte Planung. Dies wurde in der vorherigen Abwägung bereits deutlich<br />

dargelegt und dem Einwender mitgeteilt.


Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen<br />

erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.<br />

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz zur<br />

Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz<br />

Bau-EAG Bau) <strong>vom</strong> 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) sowie nach § 92 der Landesbauordnung<br />

(LBO) <strong>vom</strong> 10. Januar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 47, bereinigt S. 213)<br />

in der z. Z. geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

die den Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich südlich des Flugplatzes Hungriger<br />

Wolf und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunfts- und Versorgungsbereich einschließlich<br />

der Halle E) der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> bestehend aus der Planzeichnung<br />

(Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Umweltbericht als Satzung.<br />

3. Die Begründung wird gebilligt.<br />

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10<br />

BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo<br />

der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt<br />

Auskunft verlangt werden kann.<br />

5. Die Gemeindevertretung beschließt den Grünordnungsplan für den Bereich südlich<br />

des Flugplatzes Hungriger Wolf und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunftsund<br />

Versorgungsbereich einschließlich der Halle E).<br />

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Grünordnungsplan dem Herrn Landrat des<br />

Kreises Steinburg als Untere Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

6<br />

Tagesordnungspunkt 03.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

für den Bereich zwischen der Memeler Straße, Küstriner<br />

Straße und Kolberger Straße<br />

Nach kurzer Diskussion formuliert Herr Diedrichsen folgenden Beschlussvorschlag:<br />

1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird in der vorgelegten Form mit folgender<br />

Änderung zugestimmt:<br />

- Es ist ein Spielplatz einzuplanen.<br />

2. Das Straßenprofil soll wie folgt festgesetzt werden:<br />

- 0,50 m Seitenstreifen, 180 m Parkstreifen, 5,50 m Fahrbahn, 1,50 m Gehweg<br />

3. Die anteiligen alten Planungskosten in Höhe von 22.815,45 € sind vor der weiteren Planung<br />

an die Gemeinde zu bezahlen.


Herr Helpap beantragt, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen, zur detaillierten Beratung in<br />

die Fraktionen zurückzugeben und bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr,<br />

Bauwesen und Infrastruktur einen Beschluss zu fassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen<br />

7 Nein-Stimmen<br />

3 Enthaltungen<br />

Anschließend erfolgt die Abstimmung des Beschlussvorschlages.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

2 Enthaltungen<br />

7<br />

Tagesordnungspunkt 04.: Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />

<strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich einer gewerblichen Baufläche<br />

an der Bahnhofstraße und Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 25 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich zwischen der<br />

Bahnhofstraße, Mittelstraße, Poststraße und Wilhelmstraße mit<br />

dem dazugehörigen Grünordnungsplan<br />

hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur und der Ausschuss für Fragen des<br />

Umweltschutzes beschließen:<br />

1. Die bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und<br />

die Anregungen der Privatpersonen haben die Ausschüsse mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />

Zum Schreiben des Katasteramtes Elmshorn <strong>vom</strong> 23.03.2006<br />

Die Darstellungen in der Planzeichnung werden entsprechend geändert. Für den Entwurf wird<br />

eine aktualisierte Vermessungsunterlage herangezogen.<br />

Zur Verfügung des Herrn Landrat des Kreises Steinburg, Kreisbauamt, <strong>vom</strong> 24.04.2006<br />

Die Planstraßen sind nicht als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Die Darstellung als<br />

,,Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung" wurde lediglich gewählt, weil ein Ausbau<br />

als Mischverkehrsfläche (ohne separatem Fußweg) geplant ist. Um Missverständnisse zu<br />

vermeiden, wird diese Darstellung in ,,Straßenverkehrsflächen" geändert.


8<br />

Innerhalb von ,,Straßenverkehrsflächen" ist das Parken unter Beachtung der Verkehrssicherheit<br />

grundsätzlich überall erlaubt, daher ist im B-Plan (im Gegensatz zu ,,verkehrsberuhigten<br />

Bereichen") die Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen nicht erforderlich. Trotzdem werden<br />

in der Planstraße B vier öffentliche Parkplätze am Wendehammer und - ergänzend zu den<br />

bisherigen Festsetzungen - in der Planstraße A vier Parkplätze in Längsaufstellung vorgesehen.<br />

Parkmöglichkeiten bestehen bereits im ausreichend breiten Straßenraum der Mittelstraße<br />

und auf Parkflächen in der Gartenstraße. Im Rahmen des Ausbaus der Bahnhofstraße werden<br />

dort ebenfalls Parkplätze vorgesehen.<br />

Die Planzeichnung wird hinsichtlich der Müllstellplätze entsprechend ergänzt.<br />

Die Begründung wird hinsichtlich der Kulturdenkmale entsprechend ergänzt.<br />

Zur Verfügung des Herrn Landrat des Kreises Steinburg, Wasserbehörde, <strong>vom</strong><br />

28.04.2006<br />

Der abschließende Sanierungsbericht des Gutachterbüros Boden & Lipka wird in die Begründung<br />

aufgenommen.<br />

Die Hinweise werden in der weiteren Planung beachtet.<br />

Zum Schreiben der E.ON Hanse AG <strong>vom</strong> 07.04.2006<br />

Die Hinweise werden bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.<br />

Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 27.04.2006<br />

Der Hinweis auf die Brut- und Vegetationszeiten wird, soweit mit dem Bauablauf vereinbar,<br />

beachtet. Die Altlastenbeseitigung ist bereits in Abstimmung mit dem Kreis Steinburg erfolgt,<br />

dazu wurden Bodenuntersuchungen und Gutachten erstellt. Die nach den Abbrucharbeiten in<br />

Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erhaltenen Bäume werden in das Bebauungskonzept<br />

weitmöglich einbezogen.<br />

Zum Schreiben der Deutschen Telekom AG <strong>vom</strong> 25.04.2006<br />

Der Hinweis wird bei der Erschließungsplanung beachtet.<br />

Zum Schreiben der Eheleute Marion und Peter Steege <strong>vom</strong> 23.04.2006<br />

Naturgemäß gehen von Bolzplätzen erheblich höhere Lärmemissionen als von Kinderspielplätzen<br />

aus. Bei der Entscheidung, ob ein Standort für einen Bolzplatz geeignet ist, müssen<br />

daher die gesamten Umstände der konkreten Situation ermittelt und bewertet werden, insbesondere<br />

ist das im Baurecht verankerte Rücksichtnahmegebot zu beachten.<br />

Das Plangebiet befindet sich inmitten der bebauten Ortslage, der von den Einwendern vorgeschlagene<br />

Standort des Bolzplatzes/Streetballfeldes ist von Wohnnutzungen umgeben. Es ist


9<br />

davon auszugehen, dass diese Fläche zu allen Seiten von einem Lärmschutz umgeben werden<br />

müsste, um die Nachbarbebauung vor dem naturgemäß entstehenden Lärm zu schützen. Der<br />

VGH Bayern hat dazu z. B. festgestellt, dass ein Bolzplatz auf einer durch Bebauungsplan im<br />

allgemeinen Wohngebiet als Spielplatz ausgewiesenen Fläche unzulässig ist, wenn ein effektiver<br />

Schutz der Nachbarn vor Lärm nicht gewährleistet ist (Urteil <strong>vom</strong> 26.02.1993 -<br />

2 B 90/1684).<br />

Bolzplätze haben in der Regel eine Mindestspielfläche von 20x40 m. Hinzu kommen<br />

Grün- und Abstandsflächen zur Wohnbebauung.<br />

Ein Standort inmitten einer öffentlichen Grünanlage mit größerem Abstand zur Wohnbebauung<br />

ist für einen Bolzplatz besser geeignet. Zudem sollen im Plangebiet Spielmöglichkeiten<br />

auch für kleinere Kinder geschaffen werden. Gleichzeitig dient der geplante Spielplatz zusammen<br />

mit der Grünfläche als Aufenthalts- und Erholungsfläche für alle Anwohner. Zu berücksichtigen<br />

ist zudem, dass in der näheren Umgebung bisher kein Spielplatz vorhanden ist<br />

und mit dem Bebauungsplan Wohnangebote für junge Familien geschaffen werden sollen.<br />

Auf den 12 m breiten Grünzug kann nicht verzichtet werden, da hier auch Mulden zur Versickerung<br />

des Regenwassers von den Planstraßen A und B vorgesehen sind.<br />

Zum Schreiben der Anwohner der Gartenstraße <strong>vom</strong> 22.04.2006<br />

Das im Plangebiet vorgesehene Wegenetz dient der Anbindung des geplanten Spielplatzes,<br />

der neben den geplanten Grundstücken auch den vorhandenen Wohnnutzungen in der Nachbarschaft<br />

dienen soll. Über dieses Wegenetz ist der Spielplatz von den Kindern aus allein<br />

Richtungen auf kurzem Weg und abseits von Straßenverkehr (Unfallpotential) zu erreichen.<br />

Außerdem werden für die Bevölkerung Möglichkeiten geschaffen, um abseits der Straßen<br />

spazieren zu gehen.<br />

Gründe für die ablehnende Haltung wurden nicht vorgetragen, nachteilige Auswirkungen<br />

für die Anwohner durch den Geh- und Radweg sind nicht zu erkennen.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Privatpersonen,<br />

die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

2. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung wird<br />

in der vorliegenden Fassung gebilligt.<br />

3. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung ist nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange<br />

von der Auslegung zu benachrichtigen.<br />

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 mit der Begründung und dem Umweltbericht<br />

sowie der Grünordnungsplan werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.<br />

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht ist<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher<br />

Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


6. Der Entwurf des Grünordnungsplanes wird nach § 6 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz<br />

öffentlich ausgelegt und die beteiligten Träger öffentlicher Belange, die nach<br />

§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzverbände, die auf örtliche<br />

Ebene tätigen Naturschutzvereine, von der Auslegung benachrichtigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Um 19.15 Uhr endet die Sitzung des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes.<br />

10<br />

Sitzungsunterbrechung: 19.15 Uhr bis 19.30 Uhr<br />

Tagesordnungspunkt 05.: Vorstellung des Entwurfs der Tiefbauplanung und innere Erschließung<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde<br />

<strong>Hohenlockstedt</strong><br />

Herr Klütz erläutert den Entwurf der Tiefbauplanung und inneren Erschließung im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 25. Er bittet um eine Entscheidung, welcher Straßenbelag<br />

gewählt werden soll.<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt: .<br />

Die Straße wird in Asphalt ausgeführt.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

Als Bäume sind Winterlinden, Himalayabirken, Esskastanien sowie Hainbuche vorgesehen.<br />

Der Spielplatz wird getrennt für kleinere und größere Kinder und als Abenteuerspielplatz ausgeführt.<br />

Die geänderten Pläne werden <strong>vom</strong> Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Tagesordnungspunkt 06.: 1. Änderung der Satzung der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> über die<br />

förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kieler Straße - Ortszentrum"<br />

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen<br />

und Infrastruktur:


Die eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung<br />

mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />

� Berücksichtigt wird die Stellungnahme des Herrn Landrates des Kreises Steinburg,<br />

Kreisbauamt, <strong>vom</strong> 25.04.2006<br />

11<br />

Bei Maßnahmen, die direkt an die Kieler Straße 49 angrenzen,wird die denkmalrechtliche<br />

Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben<br />

haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.<br />

Der Bericht über die Gründe, der die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes<br />

"Kieler Straße-Ortszentrum" rechtfertigt, wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.<br />

Die 1. Änderung der Sanierungssatzung bzw. der Beschluss über die Sanierungssatzung ist<br />

ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 07.: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB<br />

für eine Bauvoranfrage in Ridders, <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

Die HBV-Fraktion beantragt:<br />

Die Forderung nach einem Einzelgutachten ist aus dem Beschlussvorschlag zu streichen<br />

(Ebenfalls die Begründung der Verwaltung).<br />

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen<br />

2 Nein-Stimmen<br />

3 Enthaltungen<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />

gemäß § 36 BauGB für die Bauvoranfrage des Herrn Hartmut Hangert <strong>vom</strong> 03. Mai<br />

2006 für den Bau von 8 Häusern mit folgenden Hinweisen:<br />

� Die vorgesehene Erschließung ist eine private Zuwegung. Die Gemeinde wird diese Erschließungsstraße<br />

nicht übernehmen.<br />

� Die Häuser wären, wie im Lageplan dargestellt, zu errichten, damit sie nicht außerhalb<br />

des Geltungsbereiches der Satzung liegen.


12<br />

� Der Kinderspielplatz ist <strong>vom</strong> Antragsteller auf eigene Kosten zu errichten und auf Dauer<br />

zu unterhalten.<br />

� Die notwendigen Ausgleichsflächen sind <strong>vom</strong> Antragsteller bereitzustellen und entsprechend<br />

der Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde auf Dauer zu errichten.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 08.: Vergabe von Namen für künftige öffentliche Verkehrsflächen auf<br />

dem Gelände des ehemaligen Heeresflugplatzes Hungriger Wolf<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />

Die Straße hoch zum Tower soll den Namen "Tower-Straße" bekommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />

Die Straße zur ehemaligen Halle D soll den Namen "Heeresfliegerstraße" bekommen.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

Tagesordnungspunkt 09.: Mitteilung der Verwaltung<br />

Herr Bürgermeister Dörnte teilt folgendes mit:<br />

a) Dem Protokoll wird erneut eine Liste der verwaltungsseitig erteilten Einvernehmen beigefügt.<br />

b) Die Firma Vodafone hat mitgeteilt, dass die Erweiterung des Standortes Kieler Straße 36<br />

für das innovative Vodafone D2-UMTS-Netz geplant ist.<br />

c) Das Staatliche Umweltamt Itzehoe hat jetzt endlich für das geplante Wasserschutzgebiet<br />

für das Wasserwerk <strong>Hohenlockstedt</strong> mitgeteilt, dass für das Wasserwerk <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

eine konkrete Gefährdung für das Grundwasser derzeit nicht gegeben ist. Eine Ausweisung<br />

eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk <strong>Hohenlockstedt</strong> soll aus diesem<br />

Grund nicht weiter verfolgt werden, da Wasserschutzgebiete künftig nur noch in Gebieten<br />

ausgewiesen werden, in denen eine konkrete Gefährdung der Wasserversorgung feststellbar<br />

ist.


13<br />

d) Die Firma Bauer bedankt sich bei der Verwaltung, für das unkomplizierte Zusammenarbeiten<br />

zwischen Politik und Wirtschaft bezüglich der Ansiedlung am Hungrigen Wolf.<br />

e) Die Zeiger der Lageruhr sind nach der Beschädigung von Herrn Edelhagen in seiner Freizeit<br />

restauriert worden. Weiterhin ist das Holz gestrichen worden und die Uhr ist mit Glas<br />

versehen worden.<br />

Herr Diedrichsen teilt mit, dass die beschädigten Fugen noch von Herrn Möller ausgebessert<br />

werden.<br />

f) Die Straßenschäden werden im September ausgeführt. Die akuten, sofortiger Schäden<br />

werden bis September ausgeführt.<br />

g) Die Blinklichtanlage am Zebrastreifen im Schäferweg wird mit einer Zeitschaltuhr gesteuert.<br />

In der Zeit von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist das Blinklicht ausgeschaltet.<br />

h) Die Dichtigkeit der Klärwerksplatte ist durch die Beschichtung gegeben. Die Durchfeuchtungen<br />

sind an den Stirnseiten, wo die Beschichtung nicht aufgetragen war, durchgekommen.<br />

Dieses wird jetzt nachgeholt.<br />

Tagesordnungspunkt 10.: Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />

Herr Schlutz fragt nach, ob es stimmt, dass die Abrechnung des Ausbaus der Gartenstraße<br />

noch nicht durchgeführt sein soll. Er bittet die Verjährung zu beachten und um Beantwortung,<br />

warum die Abrechnung noch nicht erfolgt ist.<br />

Hierzu teilt Herr Dörnte mit, dass die Gefahr einer Verjährung nicht besteht. Die Abrechnung<br />

hat sich im Zusammenhang mit dem Schmidt-Lola-Gelände hingezogen.<br />

Von Herrn Helpap fragt nach, warum auf dem Hungrigen Wolf ein Wendehammer errichtet<br />

wird und nicht die Ringstraße weiter bestehen bleiben wird.<br />

Hierzu teilt Herr Hachmann mit, dass der heute beschlossene Bebauungsplan die öffentliche<br />

Grundstückerschließung festlegt. Im Rahmen der Straßenbau-Richtlinien wird dort eine Sackgasse.<br />

Alles darüber hinausgehende ist Privatgelände. Deshalb muss dort ein Wendehammer<br />

erstellt werden.<br />

Herr Helpap regt an, nach der Sommerpause eine Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen<br />

und Infrastruktur am Hungrigen Wolf durchzuführen.<br />

Herr Kirsten macht die Verwaltung auf einen Missstand in der Gorch-Fock-Straße/Ecke Kieler<br />

Straße aufmerksam, da dort der Gehweg fast komplett von der Hecke zu gewuchert ist.<br />

Weiterhin fragt er nach, ob sich die Informationsveranstaltung am 04.07.2006 erledigt hat.<br />

Hierzu teilt Herr Dörnte mit, dass diese am 03.07.2006 stattfinden wird und der Termin in den<br />

Vorlagen bekannt gegeben worden ist.


14<br />

Von Frau Kirsten wird angeregt, dass der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur<br />

sich in einer der nächsten Sitzung mit den nachfolgenden Themen beschäftigt:<br />

- Benutzung des Radweges Kieler Straße auf der richtigen Seiten<br />

- Beseitigung des Hundekots durch die Hundehalter<br />

Herr Diedrichsen teilt mit, dass er von verschiedenen Anliegern angesprochen worden ist,<br />

warum kein politischer Vertreter an der Anliegerversammlung der Bahnhofstraße teilgenommen<br />

hat. Er bittet die Verwaltung, zukünftig die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr,<br />

Bauwesen und Infrastruktur über Anliegerversammlungen zu informieren.<br />

Zusätzlich bittet er auch die Ausschussmitglieder über Straßenabnahmen (wann und wo) sowie<br />

über Ausschreibungen und Submissionen zu informieren.<br />

Tagesordnungspunkt 11.: Verschiedenes<br />

Es werden keine Wortmeldungen erhoben.<br />

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Vorsitzender Protokollführerin

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