Niederschrift vom 29.06.2006 - Hohenlockstedt
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P r o t o k o l l Nr. 6/2006<br />
über die ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur<br />
am 29. Juni 2006 im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung, Kieler Str. 49,<br />
25551 <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 20.45 Uhr<br />
Anwesend sind<br />
a) die Mitglieder des Aus- Herr Diedrichsen, Vorsitzender<br />
schusses für Verkehr, Herr Schlutz<br />
Bauwesen und Infra- Herr Helpap<br />
struktur Herr Möller<br />
Herr Kortüm<br />
Frau Kirsten<br />
Herr Kirsten für Herrn Soyka<br />
Herr Six<br />
Herr Thiessen<br />
b) die Mitglieder des Aus- Herr Flössner, Vorsitzender<br />
sschusses für Fragen des Herr Hanekopf<br />
Umweltschutzes Herr Damerau<br />
Herr Gülck<br />
Frau Krämer<br />
Frau Manthey<br />
Herr Sperber<br />
es fehlen entschuldigt : Herr Scheit<br />
Herr Senne<br />
c) von der Verwaltung: Herr Bürgermeister Dörnte<br />
Herr Hachmann<br />
Frau Behrmann als Protokollführerin<br />
d) als Gäste: Herr Bünz, Landschaftsarchitekt bis 18.50 Uhr<br />
Herr Isensee, AC Planungsgruppe bis 18.50 Uhr<br />
Herr Klütz, Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen<br />
bis 20.05 Uhr<br />
Frau Ott, Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen<br />
bis 20.05 Uhr<br />
Herr Nawothnig, Projektmanager Flugplatz Hungriger<br />
Wolf GmbH<br />
Herr Heetsch, Dorfvorsteher Hungriger Wolf-Bücken<br />
Herr Hangert<br />
Herr Steege bis 19.15 Uhr
Tagesordnung:<br />
01. Einwände gegen das Protokoll Nr. 5/2006 <strong>vom</strong> 18.05.2006<br />
2<br />
02. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich<br />
südlich des Flugplatzes Hungriger Wolf und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunftsund<br />
Versorgungsbereich einschließlich der Halle E) mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan<br />
hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
03. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich<br />
zwischen der Memeler Straße, Küstriner Straße und Kolberger Straße<br />
04. Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
für den Bereich einer gewerblichen Baufläche an der Bahnhofstraße und Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich zwischen<br />
der Bahnhofstraße, Mittelstraße, Poststraße und Wilhelmstraße mit dem dazugehörigen<br />
Grünordnungsplan<br />
hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
05. Vorstellung des Entwurfs der Tiefbauplanung und innere Erschließung im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
06. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> über die förmliche Festlegung<br />
des Sanierungsgebietes "Kieler Straße - Ortszentrum"<br />
07. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für eine Bauvoranfrage<br />
in Ridders, <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
08. Vergabe von Namen für künftige öffentliche Verkehrsflächen auf dem Gelände des<br />
ehemaligen Heeresflugplatzes Hungriger Wolf<br />
09. Mitteilungen der Verwaltung<br />
10. Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />
11. Verschiedenes<br />
Herr Diedrichsen eröffnet um 18.30 Uhr die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehr,<br />
Bauwesen und Infrastruktur und des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes. Er<br />
stellt fest, dass die Einladungen form- und fristgerecht ergangen sind und der Ausschuss beschlussfähig<br />
ist.<br />
Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Tagesordnungspunkt 01.: Einwände gegen das Protokoll Nr. 05/2006 <strong>vom</strong> 18.05.2006<br />
3<br />
Herr Flössner fragt nach, wann den Fraktionen ein Exemplar der Zusammenfassung des Gutachtens<br />
„orientierende Untersuchung“, erstellt <strong>vom</strong> Institut für Gewässerschutz und Umgebungsüberwachung,<br />
zur Verfügung gestellt wird.<br />
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass dieses übersehen worden ist und nachgereicht wird.<br />
Frau Kirsten teilt mit, dass sie während der letzten Sitzung des Ausschusses für Verkehr,<br />
Bauwesen und Infrastruktur anwesend war und Herr Flössner als Vertreter für Herrn Soyka<br />
anwesend war.<br />
Weitere Einwände gegen das Protokoll Nr. 05/2006 <strong>vom</strong> 18.05.2006 werden nicht erhoben.<br />
Es gilt somit als genehmigt.<br />
Herr Thiessen bittet um Beantwortung seiner in der letzten Sitzung unter Tagesordnungspunkt<br />
1. gestellten Frage bezüglich der Abrechnung der Protokolle.<br />
Ihm wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Zeit sowie die "doppelten" Seiten nur<br />
einmal abgerechnet werden.<br />
Tagesordnungspunkt 02.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
für den Bereich südlich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />
und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunfts- und Versorgungsbereich<br />
einschließlich der Halle E) mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan<br />
hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur sowie der Ausschuss für Fragen des<br />
Umweltschutzes beschließen:<br />
1. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die während der Auslegung vorgebrachten<br />
Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
Zum Bebauungsplan:<br />
Zum Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben <strong>vom</strong> 12.06.2006:<br />
Der Anregung wird gefolgt. Die Darlegungen unter Punkt 11.1 in der Begründung zum Bebauungsplan<br />
haben keinen Festsetzungscharakter. Sie dienen dem prinzipiellen Nachweis,<br />
dass die Erschließung gesichert ist. Da bislang noch kein Versorger feststeht, wird der Text<br />
allgemeiner formuliert und darauf hingewiesen, dass ein Stromnetz sowie Gasleitungen bereits<br />
vorhanden sind, gegebenenfalls aber auch neu in den öffentlichen Straßen hergestellt<br />
werden können.<br />
Der Anregung zur Versorgung mit Fernwärme wird gefolgt. Es wird zusätzlich auf die bestehende<br />
vertragliche Verpflichtung hingewiesen.
Zum Schreiben der Deutschen Flugsicherung GmbH <strong>vom</strong> 18.05.2006:<br />
4<br />
In der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes wurde aufgrund von Bedenken der Luftfahrtbehörde<br />
für das südlich nahe der Anflugschneise liegende Baufeld die maximale Bauhöhe auf<br />
8,0 m ü. Grund reduziert. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben, die mit der Vermarktung der Grundstücke betraut ist, weitergeleitet.<br />
Zum Schreiben des Forstamtes Rantzau <strong>vom</strong> 17.05.2006:<br />
Der Antrag auf Waldumwandlung wurde zwischenzeitlich gestellt.<br />
Zum Schreiben des Kreises Steinburg, Untere Naturschutzbehörde, <strong>vom</strong> 15.05.2006:<br />
Für die Ausgleichsfläche ist noch kein eigenständiges Grundstück gebildet worden. Die Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben schließt noch vor Satzungsbeschluss mit der Stiftung Naturschutz<br />
SH eine Einwilligungserklärung über die Weitergabe der Flächen an die Stiftung ab<br />
und wird die UNB darüber umgehend in Kenntnis setzen.<br />
Zum Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein <strong>vom</strong><br />
29.05.2006:<br />
Der Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Erschließungsstraße zur B 77 wurde zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 15.06.2006:<br />
Die Aussage ist unzutreffend. Die fehlende Planungshoheit der Gemeinde betraf den Zustand<br />
vor Aufgabe der militärischen Nutzung. Die Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> hat zwar die gemeinsame<br />
Zielvereinbarung der Entwicklungsstrategie nicht unterzeichnet, die Entwicklung des<br />
Hungrigen Wolfes gleichwohl mit den Mitgliedern der Region IZ abgestimmt. Dies ist auch<br />
in der Begründung zum B-Plan dargestellt.<br />
Die Stellungnahme des NABU <strong>vom</strong> 27. April 2006 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens<br />
B-Plan 24 enthält keinen Hinweis auf einen Bauschutzbereich. Auf die Thematik Bauschutzbereich<br />
ist die Gemeinde in ihrer Abwägungsentscheidung zur Stellungnahme des NABU im<br />
Rahmen der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stellungnahme<br />
des NABU <strong>vom</strong> 11. Mai 2006) ausführlich eingegangen: Der militärische Bauschutzbereich<br />
des Flugplatzes gilt auch weiterhin. Er ist Bestandteil der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes<br />
,,Hungriger Wolf/Itzehoe" und ist in der Planzeichnung der 2. FNP-<br />
Änderung nachrichtlich dargestellt.<br />
Bezüglich der Übergabe der Bundeswehrliegenschaften ,,Flugplatz Hungriger Wolf" und<br />
,,Walderseekaserne" wurden zwischen der Bundeswehrverwaltung, vertreten durch die<br />
Standortverwaltung Itzehoe und der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das Bundesvermögensamt<br />
Pinneberg, zwei Verwaltungsvereinbarungen mit sofortiger Wirkung im Juni<br />
2004 geschlossen. Nachfolgerin des Bundesvermögensamtes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Zum Schreiben des Staatlichen Umweltamtes <strong>vom</strong> 08.06.2006:<br />
5<br />
Gemäß § 8 Abs. 1 der BauNVO 1990 dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung<br />
von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Die Anlagen nach Spalte 1 gehören<br />
aufgrund ihrer besonderen Immissionsrelevanz nicht zu den nicht erheblich belästigenden<br />
Gewerbebetrieben. Diese Anlagen sind nach geltender Rechtsauffassung nur in GI- bzw. SO-<br />
Gebieten zulässig. (Fickert/Fieseler: Kommentar zur BauNVO, 9. Auflage, § 9 Rn. 1.1,<br />
S. 642).<br />
Da die Baunutzungsverordnung bereits regelt, dass im Gewerbegebiet erheblich belästigende<br />
Gewerbebetriebe nicht zulässig sind, wird auf eine Festsetzung im Bebauungsplan verzichtet.<br />
Dies trifft im Grundsatz auch auf Anlagen zu, die der Spalte 2 der Anlage zur 4. BImSchV<br />
zuzuordnen sind. Maßgeblich ist der Störungsgrad der Anlagen. In den festgesetzten GE-<br />
Gebieten im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 24 sollen alle Anlagen zulässig sein, die der<br />
Zweckbestimmung des § 8 Abs. 1 BauNVO entsprechen. Die Gefahr von Nutzungskonflikten<br />
ist aus Sicht der Gemeinde nicht gegeben. Es bedarf daher keiner weiteren Einschränkung.<br />
In der Begründung sind diese Formulierungen aufzunehmen, damit dokumentiert<br />
wird, dass die Gemeinde sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat.<br />
Zum Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 12.05.2006:<br />
Der Anregung hinsichtlich der textlichen Festsetzung wird gefolgt und die entsprechende<br />
textliche Festsetzung redaktionell überarbeitet.<br />
Zum Grünordnungsplan:<br />
Zum Schreiben des Kreises Steinburg, Untere Naturschutzbehörde, <strong>vom</strong> 15.05.2006:<br />
Für die Ausgleichsfläche ist noch kein eigenständiges Grundstück gebildet worden. Die<br />
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schließt noch vor Satzungsbeschluss mit der<br />
Stiftung Naturschutz SH eine Einwilligungserklärung über die Weitergabe der Flächen<br />
an die Stiftung ab und wird die UNB darüber umgehend in Kenntnis setzen.<br />
Die Flurstücksbezeichnung wird im Grünordnungsplan nachträglich ergänzt, sobald sie<br />
<strong>vom</strong> Katasteramt festgesetzt wurde.<br />
Die Entwicklungsziele und -maßnahmen sollen umgesetzt werden.<br />
Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 15.06.2006:<br />
Die vorgelegte Planung widerspricht nicht der ,,Schutzgebietsausweisung Wasser" des Landschaftsrahmenplans.<br />
Dies wurde im vorangegangenen Beteiligungsverfahren bereits hinreichend<br />
dargelegt und dem Einwender entsprechend mitgeteilt. Weitere Begründung ist hier<br />
nicht erforderlich. Das benachbarte FdH-Gebiet ,,Rantzau-Tal" untersteht keiner Beeinträchtigung<br />
durch die vorgelegte Planung. Dies wurde in der vorherigen Abwägung bereits deutlich<br />
dargelegt und dem Einwender mitgeteilt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen<br />
erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.<br />
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz zur<br />
Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz<br />
Bau-EAG Bau) <strong>vom</strong> 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) sowie nach § 92 der Landesbauordnung<br />
(LBO) <strong>vom</strong> 10. Januar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 47, bereinigt S. 213)<br />
in der z. Z. geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
die den Bebauungsplanes Nr. 24 für den Bereich südlich des Flugplatzes Hungriger<br />
Wolf und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunfts- und Versorgungsbereich einschließlich<br />
der Halle E) der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> bestehend aus der Planzeichnung<br />
(Teil A) und dem Text (Teil B) sowie dem Umweltbericht als Satzung.<br />
3. Die Begründung wird gebilligt.<br />
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10<br />
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo<br />
der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt<br />
Auskunft verlangt werden kann.<br />
5. Die Gemeindevertretung beschließt den Grünordnungsplan für den Bereich südlich<br />
des Flugplatzes Hungriger Wolf und westlich der B 77 (ehemaliger Unterkunftsund<br />
Versorgungsbereich einschließlich der Halle E).<br />
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Grünordnungsplan dem Herrn Landrat des<br />
Kreises Steinburg als Untere Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
6<br />
Tagesordnungspunkt 03.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
für den Bereich zwischen der Memeler Straße, Küstriner<br />
Straße und Kolberger Straße<br />
Nach kurzer Diskussion formuliert Herr Diedrichsen folgenden Beschlussvorschlag:<br />
1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird in der vorgelegten Form mit folgender<br />
Änderung zugestimmt:<br />
- Es ist ein Spielplatz einzuplanen.<br />
2. Das Straßenprofil soll wie folgt festgesetzt werden:<br />
- 0,50 m Seitenstreifen, 180 m Parkstreifen, 5,50 m Fahrbahn, 1,50 m Gehweg<br />
3. Die anteiligen alten Planungskosten in Höhe von 22.815,45 € sind vor der weiteren Planung<br />
an die Gemeinde zu bezahlen.
Herr Helpap beantragt, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen, zur detaillierten Beratung in<br />
die Fraktionen zurückzugeben und bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr,<br />
Bauwesen und Infrastruktur einen Beschluss zu fassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen<br />
7 Nein-Stimmen<br />
3 Enthaltungen<br />
Anschließend erfolgt die Abstimmung des Beschlussvorschlages.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen<br />
1 Nein-Stimme<br />
2 Enthaltungen<br />
7<br />
Tagesordnungspunkt 04.: Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde<br />
<strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich einer gewerblichen Baufläche<br />
an der Bahnhofstraße und Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 25 der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich zwischen der<br />
Bahnhofstraße, Mittelstraße, Poststraße und Wilhelmstraße mit<br />
dem dazugehörigen Grünordnungsplan<br />
hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur und der Ausschuss für Fragen des<br />
Umweltschutzes beschließen:<br />
1. Die bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und<br />
die Anregungen der Privatpersonen haben die Ausschüsse mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
Zum Schreiben des Katasteramtes Elmshorn <strong>vom</strong> 23.03.2006<br />
Die Darstellungen in der Planzeichnung werden entsprechend geändert. Für den Entwurf wird<br />
eine aktualisierte Vermessungsunterlage herangezogen.<br />
Zur Verfügung des Herrn Landrat des Kreises Steinburg, Kreisbauamt, <strong>vom</strong> 24.04.2006<br />
Die Planstraßen sind nicht als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Die Darstellung als<br />
,,Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung" wurde lediglich gewählt, weil ein Ausbau<br />
als Mischverkehrsfläche (ohne separatem Fußweg) geplant ist. Um Missverständnisse zu<br />
vermeiden, wird diese Darstellung in ,,Straßenverkehrsflächen" geändert.
8<br />
Innerhalb von ,,Straßenverkehrsflächen" ist das Parken unter Beachtung der Verkehrssicherheit<br />
grundsätzlich überall erlaubt, daher ist im B-Plan (im Gegensatz zu ,,verkehrsberuhigten<br />
Bereichen") die Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen nicht erforderlich. Trotzdem werden<br />
in der Planstraße B vier öffentliche Parkplätze am Wendehammer und - ergänzend zu den<br />
bisherigen Festsetzungen - in der Planstraße A vier Parkplätze in Längsaufstellung vorgesehen.<br />
Parkmöglichkeiten bestehen bereits im ausreichend breiten Straßenraum der Mittelstraße<br />
und auf Parkflächen in der Gartenstraße. Im Rahmen des Ausbaus der Bahnhofstraße werden<br />
dort ebenfalls Parkplätze vorgesehen.<br />
Die Planzeichnung wird hinsichtlich der Müllstellplätze entsprechend ergänzt.<br />
Die Begründung wird hinsichtlich der Kulturdenkmale entsprechend ergänzt.<br />
Zur Verfügung des Herrn Landrat des Kreises Steinburg, Wasserbehörde, <strong>vom</strong><br />
28.04.2006<br />
Der abschließende Sanierungsbericht des Gutachterbüros Boden & Lipka wird in die Begründung<br />
aufgenommen.<br />
Die Hinweise werden in der weiteren Planung beachtet.<br />
Zum Schreiben der E.ON Hanse AG <strong>vom</strong> 07.04.2006<br />
Die Hinweise werden bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.<br />
Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein <strong>vom</strong> 27.04.2006<br />
Der Hinweis auf die Brut- und Vegetationszeiten wird, soweit mit dem Bauablauf vereinbar,<br />
beachtet. Die Altlastenbeseitigung ist bereits in Abstimmung mit dem Kreis Steinburg erfolgt,<br />
dazu wurden Bodenuntersuchungen und Gutachten erstellt. Die nach den Abbrucharbeiten in<br />
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erhaltenen Bäume werden in das Bebauungskonzept<br />
weitmöglich einbezogen.<br />
Zum Schreiben der Deutschen Telekom AG <strong>vom</strong> 25.04.2006<br />
Der Hinweis wird bei der Erschließungsplanung beachtet.<br />
Zum Schreiben der Eheleute Marion und Peter Steege <strong>vom</strong> 23.04.2006<br />
Naturgemäß gehen von Bolzplätzen erheblich höhere Lärmemissionen als von Kinderspielplätzen<br />
aus. Bei der Entscheidung, ob ein Standort für einen Bolzplatz geeignet ist, müssen<br />
daher die gesamten Umstände der konkreten Situation ermittelt und bewertet werden, insbesondere<br />
ist das im Baurecht verankerte Rücksichtnahmegebot zu beachten.<br />
Das Plangebiet befindet sich inmitten der bebauten Ortslage, der von den Einwendern vorgeschlagene<br />
Standort des Bolzplatzes/Streetballfeldes ist von Wohnnutzungen umgeben. Es ist
9<br />
davon auszugehen, dass diese Fläche zu allen Seiten von einem Lärmschutz umgeben werden<br />
müsste, um die Nachbarbebauung vor dem naturgemäß entstehenden Lärm zu schützen. Der<br />
VGH Bayern hat dazu z. B. festgestellt, dass ein Bolzplatz auf einer durch Bebauungsplan im<br />
allgemeinen Wohngebiet als Spielplatz ausgewiesenen Fläche unzulässig ist, wenn ein effektiver<br />
Schutz der Nachbarn vor Lärm nicht gewährleistet ist (Urteil <strong>vom</strong> 26.02.1993 -<br />
2 B 90/1684).<br />
Bolzplätze haben in der Regel eine Mindestspielfläche von 20x40 m. Hinzu kommen<br />
Grün- und Abstandsflächen zur Wohnbebauung.<br />
Ein Standort inmitten einer öffentlichen Grünanlage mit größerem Abstand zur Wohnbebauung<br />
ist für einen Bolzplatz besser geeignet. Zudem sollen im Plangebiet Spielmöglichkeiten<br />
auch für kleinere Kinder geschaffen werden. Gleichzeitig dient der geplante Spielplatz zusammen<br />
mit der Grünfläche als Aufenthalts- und Erholungsfläche für alle Anwohner. Zu berücksichtigen<br />
ist zudem, dass in der näheren Umgebung bisher kein Spielplatz vorhanden ist<br />
und mit dem Bebauungsplan Wohnangebote für junge Familien geschaffen werden sollen.<br />
Auf den 12 m breiten Grünzug kann nicht verzichtet werden, da hier auch Mulden zur Versickerung<br />
des Regenwassers von den Planstraßen A und B vorgesehen sind.<br />
Zum Schreiben der Anwohner der Gartenstraße <strong>vom</strong> 22.04.2006<br />
Das im Plangebiet vorgesehene Wegenetz dient der Anbindung des geplanten Spielplatzes,<br />
der neben den geplanten Grundstücken auch den vorhandenen Wohnnutzungen in der Nachbarschaft<br />
dienen soll. Über dieses Wegenetz ist der Spielplatz von den Kindern aus allein<br />
Richtungen auf kurzem Weg und abseits von Straßenverkehr (Unfallpotential) zu erreichen.<br />
Außerdem werden für die Bevölkerung Möglichkeiten geschaffen, um abseits der Straßen<br />
spazieren zu gehen.<br />
Gründe für die ablehnende Haltung wurden nicht vorgetragen, nachteilige Auswirkungen<br />
für die Anwohner durch den Geh- und Radweg sind nicht zu erkennen.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Privatpersonen,<br />
die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung wird<br />
in der vorliegenden Fassung gebilligt.<br />
3. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung ist nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange<br />
von der Auslegung zu benachrichtigen.<br />
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 mit der Begründung und dem Umweltbericht<br />
sowie der Grünordnungsplan werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.<br />
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht ist<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher<br />
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
6. Der Entwurf des Grünordnungsplanes wird nach § 6 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz<br />
öffentlich ausgelegt und die beteiligten Träger öffentlicher Belange, die nach<br />
§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzverbände, die auf örtliche<br />
Ebene tätigen Naturschutzvereine, von der Auslegung benachrichtigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Um 19.15 Uhr endet die Sitzung des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes.<br />
10<br />
Sitzungsunterbrechung: 19.15 Uhr bis 19.30 Uhr<br />
Tagesordnungspunkt 05.: Vorstellung des Entwurfs der Tiefbauplanung und innere Erschließung<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde<br />
<strong>Hohenlockstedt</strong><br />
Herr Klütz erläutert den Entwurf der Tiefbauplanung und inneren Erschließung im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 25. Er bittet um eine Entscheidung, welcher Straßenbelag<br />
gewählt werden soll.<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt: .<br />
Die Straße wird in Asphalt ausgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen<br />
1 Enthaltung<br />
Als Bäume sind Winterlinden, Himalayabirken, Esskastanien sowie Hainbuche vorgesehen.<br />
Der Spielplatz wird getrennt für kleinere und größere Kinder und als Abenteuerspielplatz ausgeführt.<br />
Die geänderten Pläne werden <strong>vom</strong> Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Tagesordnungspunkt 06.: 1. Änderung der Satzung der Gemeinde <strong>Hohenlockstedt</strong> über die<br />
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kieler Straße - Ortszentrum"<br />
Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen<br />
und Infrastruktur:
Die eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung<br />
mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
� Berücksichtigt wird die Stellungnahme des Herrn Landrates des Kreises Steinburg,<br />
Kreisbauamt, <strong>vom</strong> 25.04.2006<br />
11<br />
Bei Maßnahmen, die direkt an die Kieler Straße 49 angrenzen,wird die denkmalrechtliche<br />
Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben<br />
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.<br />
Der Bericht über die Gründe, der die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes<br />
"Kieler Straße-Ortszentrum" rechtfertigt, wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.<br />
Die 1. Änderung der Sanierungssatzung bzw. der Beschluss über die Sanierungssatzung ist<br />
ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 07.: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB<br />
für eine Bauvoranfrage in Ridders, <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
Die HBV-Fraktion beantragt:<br />
Die Forderung nach einem Einzelgutachten ist aus dem Beschlussvorschlag zu streichen<br />
(Ebenfalls die Begründung der Verwaltung).<br />
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen<br />
2 Nein-Stimmen<br />
3 Enthaltungen<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />
gemäß § 36 BauGB für die Bauvoranfrage des Herrn Hartmut Hangert <strong>vom</strong> 03. Mai<br />
2006 für den Bau von 8 Häusern mit folgenden Hinweisen:<br />
� Die vorgesehene Erschließung ist eine private Zuwegung. Die Gemeinde wird diese Erschließungsstraße<br />
nicht übernehmen.<br />
� Die Häuser wären, wie im Lageplan dargestellt, zu errichten, damit sie nicht außerhalb<br />
des Geltungsbereiches der Satzung liegen.
12<br />
� Der Kinderspielplatz ist <strong>vom</strong> Antragsteller auf eigene Kosten zu errichten und auf Dauer<br />
zu unterhalten.<br />
� Die notwendigen Ausgleichsflächen sind <strong>vom</strong> Antragsteller bereitzustellen und entsprechend<br />
der Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde auf Dauer zu errichten.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 08.: Vergabe von Namen für künftige öffentliche Verkehrsflächen auf<br />
dem Gelände des ehemaligen Heeresflugplatzes Hungriger Wolf<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />
Die Straße hoch zum Tower soll den Namen "Tower-Straße" bekommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />
Die Straße zur ehemaligen Halle D soll den Namen "Heeresfliegerstraße" bekommen.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen<br />
1 Nein-Stimme<br />
Tagesordnungspunkt 09.: Mitteilung der Verwaltung<br />
Herr Bürgermeister Dörnte teilt folgendes mit:<br />
a) Dem Protokoll wird erneut eine Liste der verwaltungsseitig erteilten Einvernehmen beigefügt.<br />
b) Die Firma Vodafone hat mitgeteilt, dass die Erweiterung des Standortes Kieler Straße 36<br />
für das innovative Vodafone D2-UMTS-Netz geplant ist.<br />
c) Das Staatliche Umweltamt Itzehoe hat jetzt endlich für das geplante Wasserschutzgebiet<br />
für das Wasserwerk <strong>Hohenlockstedt</strong> mitgeteilt, dass für das Wasserwerk <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
eine konkrete Gefährdung für das Grundwasser derzeit nicht gegeben ist. Eine Ausweisung<br />
eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk <strong>Hohenlockstedt</strong> soll aus diesem<br />
Grund nicht weiter verfolgt werden, da Wasserschutzgebiete künftig nur noch in Gebieten<br />
ausgewiesen werden, in denen eine konkrete Gefährdung der Wasserversorgung feststellbar<br />
ist.
13<br />
d) Die Firma Bauer bedankt sich bei der Verwaltung, für das unkomplizierte Zusammenarbeiten<br />
zwischen Politik und Wirtschaft bezüglich der Ansiedlung am Hungrigen Wolf.<br />
e) Die Zeiger der Lageruhr sind nach der Beschädigung von Herrn Edelhagen in seiner Freizeit<br />
restauriert worden. Weiterhin ist das Holz gestrichen worden und die Uhr ist mit Glas<br />
versehen worden.<br />
Herr Diedrichsen teilt mit, dass die beschädigten Fugen noch von Herrn Möller ausgebessert<br />
werden.<br />
f) Die Straßenschäden werden im September ausgeführt. Die akuten, sofortiger Schäden<br />
werden bis September ausgeführt.<br />
g) Die Blinklichtanlage am Zebrastreifen im Schäferweg wird mit einer Zeitschaltuhr gesteuert.<br />
In der Zeit von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist das Blinklicht ausgeschaltet.<br />
h) Die Dichtigkeit der Klärwerksplatte ist durch die Beschichtung gegeben. Die Durchfeuchtungen<br />
sind an den Stirnseiten, wo die Beschichtung nicht aufgetragen war, durchgekommen.<br />
Dieses wird jetzt nachgeholt.<br />
Tagesordnungspunkt 10.: Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />
Herr Schlutz fragt nach, ob es stimmt, dass die Abrechnung des Ausbaus der Gartenstraße<br />
noch nicht durchgeführt sein soll. Er bittet die Verjährung zu beachten und um Beantwortung,<br />
warum die Abrechnung noch nicht erfolgt ist.<br />
Hierzu teilt Herr Dörnte mit, dass die Gefahr einer Verjährung nicht besteht. Die Abrechnung<br />
hat sich im Zusammenhang mit dem Schmidt-Lola-Gelände hingezogen.<br />
Von Herrn Helpap fragt nach, warum auf dem Hungrigen Wolf ein Wendehammer errichtet<br />
wird und nicht die Ringstraße weiter bestehen bleiben wird.<br />
Hierzu teilt Herr Hachmann mit, dass der heute beschlossene Bebauungsplan die öffentliche<br />
Grundstückerschließung festlegt. Im Rahmen der Straßenbau-Richtlinien wird dort eine Sackgasse.<br />
Alles darüber hinausgehende ist Privatgelände. Deshalb muss dort ein Wendehammer<br />
erstellt werden.<br />
Herr Helpap regt an, nach der Sommerpause eine Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen<br />
und Infrastruktur am Hungrigen Wolf durchzuführen.<br />
Herr Kirsten macht die Verwaltung auf einen Missstand in der Gorch-Fock-Straße/Ecke Kieler<br />
Straße aufmerksam, da dort der Gehweg fast komplett von der Hecke zu gewuchert ist.<br />
Weiterhin fragt er nach, ob sich die Informationsveranstaltung am 04.07.2006 erledigt hat.<br />
Hierzu teilt Herr Dörnte mit, dass diese am 03.07.2006 stattfinden wird und der Termin in den<br />
Vorlagen bekannt gegeben worden ist.
14<br />
Von Frau Kirsten wird angeregt, dass der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur<br />
sich in einer der nächsten Sitzung mit den nachfolgenden Themen beschäftigt:<br />
- Benutzung des Radweges Kieler Straße auf der richtigen Seiten<br />
- Beseitigung des Hundekots durch die Hundehalter<br />
Herr Diedrichsen teilt mit, dass er von verschiedenen Anliegern angesprochen worden ist,<br />
warum kein politischer Vertreter an der Anliegerversammlung der Bahnhofstraße teilgenommen<br />
hat. Er bittet die Verwaltung, zukünftig die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr,<br />
Bauwesen und Infrastruktur über Anliegerversammlungen zu informieren.<br />
Zusätzlich bittet er auch die Ausschussmitglieder über Straßenabnahmen (wann und wo) sowie<br />
über Ausschreibungen und Submissionen zu informieren.<br />
Tagesordnungspunkt 11.: Verschiedenes<br />
Es werden keine Wortmeldungen erhoben.<br />
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Vorsitzender Protokollführerin