Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt
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P r o t o k o l l Nr. 05/2006<br />
über die ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> am 18. Mai 2006 im Sitzungszimmer der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Kieler Straße 49, 25551 <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 20.25 Uhr<br />
Anwesend sind:<br />
a) die Mitglieder des Ausschusses<br />
für Verkehr, Bauwesen und<br />
Infrastruktur: Herr Bernhard Diedrichsen, Vorsitzender,<br />
Herr Friedrich-Wilhelm Helpap<br />
Herr Uwe Möller<br />
Herr Lothar Schlutz<br />
ab 19.27 Uhr Herr Torsten Flössner als Vertreter für Frau Jutta Kirsten<br />
Herr Friedrich Kortüm<br />
ab 19.27 Uhr Herr Theodor Scheit als Vertreter für Herrn Tobias Soyka<br />
Herr Gerd Six<br />
Herr Thomas Thiessen<br />
es fehlen bis 19.27 Uhr: Frau Jutta Kirsten bzw. ein Vertreter<br />
Herr Tobias Soyka bzw. ein Vertreter<br />
b) die Mitglieder des Ausschusses bis 19.20 Uhr<br />
für Fragen des Umweltschutzes: Herr Torsten Flössner, Vorsitzender, ab 18.32 Uhr<br />
Herr Theodor Scheit<br />
Herr Dieter Thara als Vertreter für Herrn Horst Gülck<br />
Herr Jörg Hanekopf<br />
Herr Klauspeter Damerau<br />
Herr Bernd Senne<br />
Frau Else Manthey<br />
Herr Berthold Sperber<br />
es fehlt: Frau Rositta Krämer<br />
c) von der Verwaltung: Herr Jörg Kamensky<br />
Frau Petra Wermke als Protokollführerin<br />
c) als Gäste: Herr Dipl-Ing. Rainer Isensee <strong>vom</strong> Planungsbüro<br />
„AC Planergruppe“, Itzehoe, bis 19.32 Uhr<br />
Herr Dipl.-Ing. Thomas Bünz, Landschaftsarchitekt, bis<br />
19.20 Uhr<br />
Herr Nawothnig, Projektmanager der Flugplatz<br />
Hungriger Wolf GmbH, bis 20.05 Uhr sowie<br />
2 interessierte Bürger<br />
ab 19.27 Uhr: Herr Damerau
Tagesordnung:<br />
01. Einwände gegen das Protokoll Nr. 04/2006 <strong>vom</strong> 04.05.2006<br />
2<br />
02. Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und der 1. Änderung des Teillandschaftsplanes<br />
„Westliche Gemarkung“ für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />
hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />
b) Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und Teillandschaftsplan<br />
03. Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />
hier: Änderung eines Teilbereiches<br />
04. Anschluss der <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
05. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für eine Bauvoranfrage<br />
in der Kolberger Straße/Kleine Kolberger Straße<br />
06. Nutzungsanfragen für den ehemaligen Heeresflugplatz Hungriger Wolf<br />
07. Mitteilungen der Verwaltung<br />
08. Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />
09. Verschiedenes<br />
Der Vorsitzende, Herr Bernhard Diedrichsen, eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
die Einladungen form- und fristgerecht ergangen sind.<br />
Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />
Dringlichkeitsanträge liegen nicht vor.<br />
Tagesordnungspunkt 01: Einwände gegen das Protokoll Nr. 04/2006 <strong>vom</strong> 04.05.2006<br />
Herr Thiessen möchte gern wissen, wie die Protokolle über die gemeinsamen Sitzungen des<br />
Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur und des Ausschusses für Fragen des<br />
Umweltschutzes mit der Protokollführerin abgerechnet werden – die Protokolle haben mehr als<br />
zur Hälfte den gleichen Text.<br />
Diese Frage wird verwaltungsseitig geprüft.<br />
Ab 18.32 Uhr nimmt Herr Flössner an der Sitzung teil.<br />
Beschluss:<br />
Das Protokoll Nr. 04/2006 <strong>vom</strong> 04.05.2006 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3<br />
Tagesordnungspunkt 02: Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und<br />
der 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />
für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />
hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />
b) Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und<br />
Teillandschaftsplan<br />
Über diesen Tagesordnungspunkt wird in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für<br />
Fragen des Umweltschutzes beraten und entschieden.<br />
Herr Flössner bittet, jeder Fraktion ein Exemplar der Zusammenfassung des Gutachtens<br />
„orientierende Untersuchung“, erstellt <strong>vom</strong> Institut für Gewässerschutz und Umgebungsüberwachung,<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Beschluss:<br />
Die Ausschüsse für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur und Fragen des Umweltschutzes<br />
empfehlen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung folgende Beschlussfassung:<br />
Die während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und der 1. Änderung<br />
des Teillandschaftsplanes vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
Zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes:<br />
Zur Verfügung des Herrn Landrat des Kreises Steinburg, Kreisbauamt – Regionalentwicklung,<br />
<strong>vom</strong> 10.05.2006<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Betrieb des Luftlandeplatzes entspricht den<br />
gesetzlichen Bestimmungen. Mit derzeit etwa 6.000 Flugbewegungen jährlich liegt die Nutzungsintensität<br />
weit unterhalb des nach Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung v. 09.01.1999 (BGBL. I S. 35)<br />
für eine zeitliche Einschränkung der Betriebszeiten maßgeblichen Schwellenwertes von 15.000 Starts<br />
und Landungen. In der Begründung zum Entwurf der 2. Änderung des FNP sind darüber hinaus eine<br />
Reihe von bereits umgesetzten lärmmindernden Maßnahmen benannt. Damit sind nach Auffassung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> sowohl die öffentlichen Belange als auch die privaten Belange der<br />
Bewohner in der Umgebung des Flugplatzes sowie die Belange des Flugbetriebs angemessen<br />
berücksichtigt.<br />
Der Anregung wird gefolgt und der Sachverhalt in der Begründung richtig gestellt.<br />
Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein, Ortsgruppe Itzehoe, <strong>vom</strong> 11.05.2006<br />
Laut Aussage des Staatlichen Umweltamtes ist eine Schutzgebietsausweisung nicht mehr vorgesehen.<br />
Der zitierte Bebauungsplan Nr. 24 hatte den Vorentwurfsstand.<br />
Der Aussage wird widersprochen. Wie in der Begründung zum Vorentwurf des B-Plans (Kapitel 3.4,<br />
Seite 4) ausgeführt, fand eine Abstimmung mit den Mitgliedern der Regionalen Entwicklungsstrategie<br />
im Rahmen einer Sitzung der Lenkungsgruppe am 14.09.2005 statt. Der Vorentwurf der 2. Änderung<br />
des Flächennutzungsplans hat zudem der Landesplanungsbehörde im Rahmen der Landesplanungsanzeige<br />
vorgelegen.
4<br />
Die Aussage zur Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> ist nicht nachzuvollziehen und sachlich falsch.<br />
Nach Wegfall der militärischen Nutzung gilt für das Gelände des Flugplatzes und der ehemaligen<br />
Waldersee-Kaserne die kommunale Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> (s. zitierter Erlass<br />
des Innenministeriums v. 23.02.2001) entsprechend § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch: „Die Bauleitpläne<br />
sind von der <strong>Gemeinde</strong> in eigener Verantwortung aufzustellen.“<br />
Der militärische Bauschutzbereich des Flugplatzes gilt auch weiterhin. Er ist Bestandteil der<br />
Genehmigung des Verkehrslandeplatzes „Hungriger Wolf/Itzehoe“ und wird in der Planzeichnung<br />
der 2. FNP-Änderung nachrichtlich dargestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Planungshoheit<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> .<br />
Bezüglich der Übergabe der Bundeswehrliegenschaften „Flugplatz Hungriger Wolf“ und „Waldersee-<br />
Kaserne“ wurden zwischen der Bundeswehrverwaltung, vertreten durch die Standortverwaltung<br />
Itzehoe, und der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das Bundesvermögensamt Pinneberg,<br />
zwei Verwaltungsvereinbarungen mir sofortiger Wirkung im Juni 2004 geschlossen. Nachfolgerin des<br />
Bundesvermögensamtes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Nach der so erfolgten<br />
Übergabe verfügt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> über die Planungshoheit für das ehemalige Militärgelände.<br />
In die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein Hinweis auf die<br />
getroffene Verwaltungsvereinbarung eingefügt.<br />
Der Auffassung, eine freie Entscheidung der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder sei nicht mehr gegeben,<br />
wird entschieden widersprochen. Bereits vor Aufgabe der militärischen Liegenschaft wurden im<br />
Februar 2002 im Rahmen eines Workshops unter Leitung der Landesentwicklungsgesellschaft<br />
Schleswig-Holstein und unter Beteiligung auch von Mitgliedern der gemeindlichen Gremien erste<br />
Überlegungen zu geeigneten Folgenutzungen auf dem Gelände ganz im Sinne des zitierten Erlasses<br />
angestellt und ein Entwicklungskonzept für den Konversionsstandort Hungriger Wolf erarbeitet.<br />
Daraus wurde als städtebauliches Ziel die Entwicklung des Flugplatzes und eine ergänzende<br />
Gewerbeansiedlung abgeleitet. Dieser Nutzungsschwerpunkt wurde auch durch den Abstimmungsprozess<br />
im Rahmen der „Regionalen Entwicklungsstrategie für den Wirtschaftsraum Itzehoe und<br />
Umland“ bestätigt.<br />
Ende 2004 erfolgt der planerische Einstieg in das Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes unter Beteiligung von Vertretern der <strong>Gemeinde</strong>, des Kreisbauamtes und<br />
sonstiger wichtiger Behörden.<br />
In einer ersten Stufe wurden verschiedene Nutzungskonzepte entwickelt und in diversen Gremien<br />
und Abstimmungsgesprächen mit Behördenvertretern diskutiert. Die zu dieser Zeit bekannten<br />
Nutzungsanfragen flossen in diesen Abwägungsprozess mit ein. Im Oktober 2005 wurde der<br />
erarbeitete Planungsstand des Nutzungskonzeptes für den Standort „Hungriger Wolf“ förmlich als<br />
Vorentwurf beschlossen und eine frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung durchgeführt.<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> kann aufgrund des dargelegten Planungsprozesses nicht eine „gedankliche<br />
Vorabgebundenheit“ der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder unterstellt werden.<br />
Die Entscheidung des zuständigen Ausschusses der <strong>Gemeinde</strong>, die Ansiedlung einzelner Unternehmen<br />
zu befürworten, fand auf der Basis des entwickelten Nutzungskonzeptes statt. Eine einseitige<br />
Gewichtung bestimmter privater Belange lässt sich hieraus nicht ableiten, da eine positive Stellungnahme<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zu einem Ansiedlungsgesuch immer das Ergebnis eines Abwägungsprozesses<br />
darstellt. Vorvertragliche Bindungen lassen sich daraus nicht ableiten, da die Nutzungsinteressenten<br />
darauf hingewiesen wurden, dass bislang kein Baurecht besteht.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann daher auch nicht erkennen, dass das genannte Klageverfahren und der beklagte<br />
Sachverhalt auf das Aufstellungsverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans von verfahrensrechtlicher<br />
Relevanz ist, zumal auch in diesem Verfahren eine einseitige Planungsentscheidung der<br />
planaufstellenden <strong>Gemeinde</strong> ausdrücklich verneint wird.
5<br />
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans stellt geplante Waldflächen zur<br />
Unterscheidung von vorhandenem und auch künftig zu erhaltenem Waldsbestand als „Flächen für die<br />
„Neuwaldbildung“ dar. Die Flächen im Plangeltungsbereich eignen sich grundsätzlich auch für<br />
Ersatzaufforstungen, müssen hierfür jedoch nicht verwendet werden, da der Flächennutzungsplan<br />
keine Aussage dazu treffen kann. Damit entspricht die Darstellung nicht grundsätzlich dem<br />
planerischen Gedanken der Neuwaldbildung.<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt. Änderungen der Planung sind aus den oben stehend<br />
aufgeführten Gründen nicht erforderlich.<br />
Zur 1. Änderung des Teillandschaftsplanes:<br />
Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein, Ortsgruppe Itzehoe, <strong>vom</strong> 11.05.2006<br />
Der Bedeutung des Gebietes für die Grundwasser-Neubildung wird durch Einschränkungen in der<br />
Oberflächenversiegelung und mit der Verpflichtung zur Niederschlagsversickerung Rechnung<br />
getragen.<br />
Auf eine erhöhte Schadstoffbelastung ist durch nichts zu schließen. Die gutachterlichen<br />
Untersuchungen zu Altlasten haben an keiner Stelle ein erhöhtes Gefährdungspotenzial erkennen<br />
lassen.<br />
Die Schutzziele des Rantzau-Tals (Gebiet Nr. 2023-303 / als Lebensraum des Bach- und<br />
Flussneunauge) sind in keiner Weise durch die Planinhalte beeinträchtigt. In die physikalischen und<br />
chemischen Werte der Rantzau wird nicht eingegriffen.<br />
Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, wenn erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebietes durch das Vorhaben allein oder im Zusammenwirken<br />
mit anderen Plänen und Projekten offensichtlich nicht ausgeschlossen werden können.<br />
Die Vorprüfung (Screening) hat ergeben, dass auch geringfügige Beeinträchtigungen weder durch die<br />
Flächnnutzungsplanänderung noch im Zusammenwirken mit anderen Projekten zu befürchten sein<br />
werden.<br />
Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht angebracht.<br />
Dieser Planinterpretation kann und wird sich die <strong>Gemeinde</strong> nicht anschließen. Die geschützten<br />
Bereiche nehmen im Nordwesten des Plangebietes nur einen untergeordneten Flächenanteil<br />
und westlich des ehemaligen Kasernenbereichs einen sehr untergeordneten Flächenanteil ein.<br />
Aus den ermittelten Daten ist keinerlei Erfordernis für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
herzuleiten.<br />
Die Wald-Ersatzflächen sind als Teil der erforderlichen Ersatzaufforstung vorgesehen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen<br />
(Bauausschuss und Umweltausschuss) 1 Enthaltung (durch ein Mitglied des Umweltausschusses)<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des<br />
Flugplatzes Hungriger Wolf mit Ausnahme des Teilbereiches, der geändert werden soll als Sondergebiet<br />
Flugplatz.
Die Begründung wird gebilligt.<br />
6<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen und<br />
danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der<br />
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />
für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />
dem Herrn Landrat des Kreises Steinburg als Untere Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
(Bauausschuss und Umweltausschuss)<br />
Um 19.20 Uhr endet die Sitzung des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes.<br />
Sitzungsunterbrechung: 19.20 Uhr bis 19.27 Uhr<br />
Tagesordnungspunkt 03: Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes<br />
Hungriger Wolf<br />
hier: Änderung eines Teilbereiches<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt die 2. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf dahingehend zu<br />
ändern, dass für den Teilbereich neben der Halle D die Darstellung in Sondergebiet<br />
Flugplatz geändert wird.<br />
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist ein eingeschränktes<br />
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 04: Anschluss der <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
Die Verwaltung unterbreitet nachstehenden Beschlussvorschlag:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />
Soweit die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf das im Rahmen ihrer zentralen Ortsentwässerung anfallende<br />
Abwasser zur Behandlung an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> abgeben will, stimmt der Ausschuss<br />
diesem Ansinnen zu. Übergabepunkt ist die Einleitstelle in der Abwasserleitung im Lohmühlenweg an<br />
der Spurbahn zur B 206 im Bereich des Grundstückes Lohmühlenweg 41. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
Winseldorf hat sämtliche Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der<br />
Überleitstelle entstehen.
7<br />
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Oberflächenwasser aus entsprechenden Sammelleitungen nicht mit<br />
in die Kläranlage <strong>Hohenlockstedt</strong> übergeleitet werden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf muss dafür Sorge tragen, dass durch die Einleitung keine zusätzlichen<br />
Geruchsbelästigungen im Bereich der betroffenen Kanalleitungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
entstehen. Andernfalls muss die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf die entstehenden Kosten für die Beseitigung<br />
der Geruchsbelästigungen tragen.<br />
Die laufenden Kosten für die Ableitung und Behandlung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
werden nach einer gesonderten Kalkulation unter Einbeziehung der kalkulatorischen Kosten,<br />
vergleichbar der Berechnung entsprechend der Vereinbarung mit der <strong>Gemeinde</strong> Lohbarbek,<br />
bemessen.<br />
Ein gesonderter Anschlussbeitrag sollte aus Sicht des Bauausschusses nicht erhoben werden.<br />
Sollte die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung den Neubau einer<br />
eigenen Anlage bzw. die Modernisierung der vorhandenen Anlage vorsehen, würde eine technische<br />
Betreuung durch das Personal des Klärwerkes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> nur im Rahmen des<br />
derzeitigen Umfanges geleistet werden können. Weitere personelle Kapazitäten stehen nicht zur<br />
Verfügung.<br />
Herr Helpap hätte gern gewusst, wie vielen Einwohnergleichwerten das in Schlotfeldt und Winseldorf<br />
mit 16.600 m³ anfallende Abwasser entspricht und wie viele EGW die <strong>Gemeinde</strong> Lohbarbek<br />
vertraglich einleiten darf.<br />
Diskutiert wird auch über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass ein gesonderter<br />
Anschlussbeitrag nicht erhoben werden sollte. Hierüber ist durch den Finanzausschuss zu<br />
entscheiden,<br />
Herr Scheit weist darauf hin, dass die Abwassermengen in der Vergangenheit durch Einsparungen in<br />
den Haushalten zurückgegangen sind und es dadurch zu einer Erhöhung des Abwasserpreises<br />
gekommen ist. Eine zusätzliche Abwassermenge aus Winseldorf könnte zu einer Stabilisierung bzw.<br />
Senkung des Abwasserpreises führen. Von Herrn Scheit wird eine entsprechende Modellrechnung<br />
durch die Verwaltung angeregt, ferner eine Klärwerks-Kapazitätsberechnung unter Berücksichtigung<br />
der Anlieferungen aus dem Bereich des Hungrigen Wolf und den anderen Baugebieten (z. B. an der<br />
Bahnhofstraße).<br />
Herr Six spricht sich zur besseren Kontrolle für den Einbau eines Messgerätes zur Erfassung der<br />
Abwassermengen und aus Gründen der Gleichbehandlung mit den <strong>Hohenlockstedt</strong>er Bürgerinnen und<br />
Bürgern für die Erhebung eines Anschlussbeitrages, über dessen Höhe der Finanzausschuss zu<br />
entscheiden hat, aus.<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur stimmt grundsätzlich dem Ansinnen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Winseldorf und ggf. auch der <strong>Gemeinde</strong> Schlotfeld zu.<br />
Nach Vorliegen des erbetenen Zahlenwerkes ist der Punkt erneut auf die Tagesordnung zu setzen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 05: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für<br />
eine Bauvoranfrage in der Kolberger Straße/Kleine Kolberger Straße
8<br />
Entsprechend der Wortmeldung des Herrn Scheit wird die Verwaltung gebeten, den Investor<br />
anzuregen, für ausreichend Kinderspielplätze zu sorgen (evtl. in Absprache mit den Eigentümern des<br />
Geländes im B-Plan Nr. 12).<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />
gemäß § 36 BauGB für die Bauvoranfrage der Volksbank eG, Itzehoe, gemäß Antrag <strong>vom</strong><br />
31.03.2006 für die Bebauung der Grundstücke in der Kolberger Straße/Kleine Kolberger Straße mit<br />
folgenden Hinweisen:<br />
� Das Oberflächenwasser muss auf den Grundstücken versickern, da in der Kleinen Kolberger<br />
Straße keine Oberflächenentwässerungsleitung vorhanden ist. Die Oberflächentwässerungsleitung<br />
in der Kolberger Straße ist überlastet,<br />
� Auf die vorhandene Ausbaubreite der Kleinen Kolberger Straße wird wegen der Erschließung<br />
hingewiesen (Fahrbahnbreite 3,50 m). Deswegen befürwortet der Ausschuss den Bebauungsvorschlag<br />
B mit den 8 neuen Grundstücken/Häusern.<br />
� Auf den Altlastenverdacht wird hingewiesen, siehe auch Schreiben der Volksbank eG.<br />
� Im Einmündungsbereich der Kleinen Kolberger Straße/Ecke Deutsch-Ordens-Straße befindet<br />
sich ein Trafogebäude der E.ON, das nicht im Lageplan der Volksbank eingezeichnet ist.<br />
Im Katasterplanauszug ist es vorhanden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 06: Nutzungsanfragen für den ehemaligen Heeresflugplatz Hungriger<br />
Wolf<br />
Es liegen keine Nutzungsanfragen für den ehem. Heeresflugplatz Hungriger Wolf vor.<br />
Tagesordnungspunkt 07: Mitteilungen der Verwaltung<br />
Herr Kamensky teilt mit, dass von Anliegern der Gartenstraße Anregungen zum B-Plan Nr. 25<br />
„ehem. Schmidt-Gelände“ eingegangen sind, über die nach Aufarbeitung voraussichtlich in der<br />
nächsten Sitzung zu beraten sein wird.<br />
Es wurde ein Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens in der Stettiner Straße gestellt.<br />
Insoweit müßte für diesen untergeordneten Teil des Haupthauses eine Befreiung von den Festsetzungen<br />
des B-Planes erteilt werden, da der Wunsch nach einem Pultdach anstelle eines Satteldaches und einer<br />
anderen Dachneigung besteht.<br />
Gegen die Erteilung dieser Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes bestehen seitens des<br />
Bauauschusses keine Bedenken.<br />
Weiter liegt ein Antrag auf Rückbau der Anflugbefeuerungsanlage Hungriger Wolf vor.<br />
Es war angedacht, diese Anflugbefeuerungsanlage für den Flugplatz zu nutzen. Herr Bürgermeister<br />
Dörnte hat mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufgekommen. Der Grundstückseigentümer<br />
wünscht den Rückbau der Befeuerungsanlage. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen,<br />
da die seinerzeitigen Grundlagen bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Eigentümer und dem<br />
Bund nicht mehr gegeben sind.<br />
In der Fraktionsvorsitzendenrunde ist um einen Sachstandbericht zum B-Plan Nr. 12 gebeten worden.<br />
Dazu führt Herr Kamensky aus, dass die Eigentümer 2 Planer mit der Erarbeitung eines Bebauungsvorschlages<br />
beauftragt haben. Im März wurden die Grundstückseigentümer wegen der Erstattung der
9<br />
bisher angefallenen Planungskosten in Höhe von etwa 46.000,00 EUR angeschrieben. Bisher ist eine<br />
Rückäußerung durch die Grundstückseigentümer nicht erfolgt. Aus Sicht der Verwaltung sollte<br />
das Planverfahren vorher nicht begonnen werden. Die Grundstückseigentümer wurden nochmals um<br />
Rückäußerung gebeten.<br />
Die Flächen des neuen B-Planes N. 12 (ohne die Flächen Labahn, Böhndel-Halle, das Sanitätslager<br />
der Freien und Hansestadt Hamburg, die Flächen des Herrn Hahn und ehm. Fisch/Hildebrandt) ist<br />
untersucht worden und stehen nach schriftlicher Aussage der Wasserbehörde für eine Wohnbebauung<br />
zur Verfügung.<br />
Zwischenzeitlich wurden in der Hermann-Löns-Straße die 30 km/h-Schilder aufgestellt.<br />
In einigen Vorgärten stehen noch Schilder „freiwillig 30 km/h“. Die Verwaltung wird sich mit<br />
den betr. Grundstückseigentümern zwecks Entfernung dieser möglicherweise irreführenden Schilder<br />
in Verbindung setzen.<br />
Die fehlerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung in Springhoe im Kurvenbereich am Gut Springhoe<br />
(50 km/h bis Lockstedt) wird von der Straßenmeisterei überprüft und richtig gestellt.<br />
Tagesordnungspunkt 08: Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />
Herr Flössner spricht die sich immer noch am alten ALDI-Markt befindlichen Schmierereien<br />
an, die in den letzten Tagen sogar noch zugenommen haben.<br />
Gemäß Herrn Kamensky wollte sich Herr Bürgermeister Dörnte diesbzgl. mit der Eigentümerin<br />
in Verbindung setzen.<br />
Herr Scheit fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, ob es Interessenten für Bauplätze auf dem<br />
ehem. Gelände „Schmidt-Lola“ gibt.<br />
Von Herrn Kamensky wird erläutert, dass die vorgezogene TÖB-Beteiligung für diesen<br />
B-Plan durchgeführt wurde. Es ist davon auszugehen, dass in der Juni-Sitzung des Bauausschusses<br />
der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 25 gefasst werden kann, so dass<br />
vermutlich im September Baurecht geschaffen sein wird. Teile dieses Areals (Verlängerung der<br />
Gartenstraße/rechter Hand) können nach Aussage des Kreisbauamtes schon jetzt bebaut werden.<br />
Dem Investor liegen Anfragen für Bebauungen mit Einfamilienhäusern vor.<br />
Herr Scheit spricht die Problematik ausreichender Kinderspielplätze im Bereich des<br />
B-Planes Nr. 12 sowie im Bereich Kolberger Straße/Kleine Kolberger Staße an (siehe auch<br />
TOP 05). Gemäß Herrn Kamensky kann die <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des B-Planes Nr. 12<br />
die Ausweisung einer bestimmten Fläche als Kinderspielplatz verlangen.<br />
Tagesordnungspunkt 09: Verschiedenes<br />
Zur Beratung in den Fraktionen unterbreitet Herr Scheit folgende Namensvorschläge für die<br />
künftigen öffentlichen Verkehrsflächen auf dem Gelände des ehem. Heeresflugplatzes<br />
Hungriger Wolf aus dem Themenkomplex „Flugtechnik“ wie z. B. Rotorweg, Magazinstraße,<br />
Flugwartenweg, Heeresfliegerplatz, U-Heim-Straße, Erfinder von Fluggeräten.<br />
Der Vorsitzende gibt die Vorschläge des Herrn Heinz Möller aus Hungriger Wolf weiter:<br />
Heideweg/-straße und Kaiserstraße.<br />
Der Vorsitzende ist angesprochen worden, wann die Straßenschäden beseitigt werden – durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> oder den WUV? Dieses wird geprüft.
Herr Diedrichsen hat mit einem Elektriker gesprochen - es würde 100,00 EUR kosten, die<br />
Blinkanlage am Fußgängerüberweg im Schäferweg mit einer Zeitschaltuhr zu versehen.<br />
Die Verwaltung wird gebeten, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.<br />
Eine Koppelung an die Straßenbeleuchtung wird nicht für sinnvoll erachtet.<br />
Sollte die <strong>Gemeinde</strong> die in der vergangenen Sitzung kontrovers diskutierten beidseitigen<br />
Blinkleuchten beantragen, würde der Kreis diese gemäß Herrn Kamensky anordnen.<br />
Herr Thiessen wirft in dem Zusammenhang die Frage auf, ob man nicht im Lohmühlenweg<br />
ein Hinweisschild auf den Fußgängerüberweg aufstellen sollte.<br />
10<br />
Von Herrn Scheit wird berichtet, dass eine Bauvoranfrage für ein Holzhaus (ehem. Tischlerei<br />
Busch) in Ridders abgelehnt wurde, da dieses im Außenbereich liegt. Die Baugenehmigung<br />
ist nicht auffindbar. Herr Scheit hält dieses für einen Härtefall. Die Herren Kortüm und Scheit<br />
regen eine Überprüfung an, ob und ggf. unter welchen Bedingungen aus nahe liegenden<br />
Gründen/Begradigungsgründen eine Erweiterung der Außenbereichssatzung möglich ist.<br />
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.<br />
Der Vorsitzende schließt um 20.25 Uhr die Sitzung.<br />
------------------------------------------ -----------------------------------------<br />
Vorsitzender Protokollführerin