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Niederschrift vom 18.05.2006 - Gemeinde - Hohenlockstedt

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P r o t o k o l l Nr. 05/2006<br />

über die ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> am 18. Mai 2006 im Sitzungszimmer der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Kieler Straße 49, 25551 <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.25 Uhr<br />

Anwesend sind:<br />

a) die Mitglieder des Ausschusses<br />

für Verkehr, Bauwesen und<br />

Infrastruktur: Herr Bernhard Diedrichsen, Vorsitzender,<br />

Herr Friedrich-Wilhelm Helpap<br />

Herr Uwe Möller<br />

Herr Lothar Schlutz<br />

ab 19.27 Uhr Herr Torsten Flössner als Vertreter für Frau Jutta Kirsten<br />

Herr Friedrich Kortüm<br />

ab 19.27 Uhr Herr Theodor Scheit als Vertreter für Herrn Tobias Soyka<br />

Herr Gerd Six<br />

Herr Thomas Thiessen<br />

es fehlen bis 19.27 Uhr: Frau Jutta Kirsten bzw. ein Vertreter<br />

Herr Tobias Soyka bzw. ein Vertreter<br />

b) die Mitglieder des Ausschusses bis 19.20 Uhr<br />

für Fragen des Umweltschutzes: Herr Torsten Flössner, Vorsitzender, ab 18.32 Uhr<br />

Herr Theodor Scheit<br />

Herr Dieter Thara als Vertreter für Herrn Horst Gülck<br />

Herr Jörg Hanekopf<br />

Herr Klauspeter Damerau<br />

Herr Bernd Senne<br />

Frau Else Manthey<br />

Herr Berthold Sperber<br />

es fehlt: Frau Rositta Krämer<br />

c) von der Verwaltung: Herr Jörg Kamensky<br />

Frau Petra Wermke als Protokollführerin<br />

c) als Gäste: Herr Dipl-Ing. Rainer Isensee <strong>vom</strong> Planungsbüro<br />

„AC Planergruppe“, Itzehoe, bis 19.32 Uhr<br />

Herr Dipl.-Ing. Thomas Bünz, Landschaftsarchitekt, bis<br />

19.20 Uhr<br />

Herr Nawothnig, Projektmanager der Flugplatz<br />

Hungriger Wolf GmbH, bis 20.05 Uhr sowie<br />

2 interessierte Bürger<br />

ab 19.27 Uhr: Herr Damerau


Tagesordnung:<br />

01. Einwände gegen das Protokoll Nr. 04/2006 <strong>vom</strong> 04.05.2006<br />

2<br />

02. Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und der 1. Änderung des Teillandschaftsplanes<br />

„Westliche Gemarkung“ für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />

hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />

b) Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und Teillandschaftsplan<br />

03. Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />

hier: Änderung eines Teilbereiches<br />

04. Anschluss der <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

05. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für eine Bauvoranfrage<br />

in der Kolberger Straße/Kleine Kolberger Straße<br />

06. Nutzungsanfragen für den ehemaligen Heeresflugplatz Hungriger Wolf<br />

07. Mitteilungen der Verwaltung<br />

08. Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />

09. Verschiedenes<br />

Der Vorsitzende, Herr Bernhard Diedrichsen, eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

die Einladungen form- und fristgerecht ergangen sind.<br />

Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />

Dringlichkeitsanträge liegen nicht vor.<br />

Tagesordnungspunkt 01: Einwände gegen das Protokoll Nr. 04/2006 <strong>vom</strong> 04.05.2006<br />

Herr Thiessen möchte gern wissen, wie die Protokolle über die gemeinsamen Sitzungen des<br />

Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur und des Ausschusses für Fragen des<br />

Umweltschutzes mit der Protokollführerin abgerechnet werden – die Protokolle haben mehr als<br />

zur Hälfte den gleichen Text.<br />

Diese Frage wird verwaltungsseitig geprüft.<br />

Ab 18.32 Uhr nimmt Herr Flössner an der Sitzung teil.<br />

Beschluss:<br />

Das Protokoll Nr. 04/2006 <strong>vom</strong> 04.05.2006 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig


3<br />

Tagesordnungspunkt 02: Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und<br />

der 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />

für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf<br />

hier: a) Beratung über eingegangene Stellungnahmen<br />

b) Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und<br />

Teillandschaftsplan<br />

Über diesen Tagesordnungspunkt wird in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für<br />

Fragen des Umweltschutzes beraten und entschieden.<br />

Herr Flössner bittet, jeder Fraktion ein Exemplar der Zusammenfassung des Gutachtens<br />

„orientierende Untersuchung“, erstellt <strong>vom</strong> Institut für Gewässerschutz und Umgebungsüberwachung,<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Beschluss:<br />

Die Ausschüsse für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur und Fragen des Umweltschutzes<br />

empfehlen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung folgende Beschlussfassung:<br />

Die während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf und der 1. Änderung<br />

des Teillandschaftsplanes vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />

Zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes:<br />

Zur Verfügung des Herrn Landrat des Kreises Steinburg, Kreisbauamt – Regionalentwicklung,<br />

<strong>vom</strong> 10.05.2006<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Betrieb des Luftlandeplatzes entspricht den<br />

gesetzlichen Bestimmungen. Mit derzeit etwa 6.000 Flugbewegungen jährlich liegt die Nutzungsintensität<br />

weit unterhalb des nach Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung v. 09.01.1999 (BGBL. I S. 35)<br />

für eine zeitliche Einschränkung der Betriebszeiten maßgeblichen Schwellenwertes von 15.000 Starts<br />

und Landungen. In der Begründung zum Entwurf der 2. Änderung des FNP sind darüber hinaus eine<br />

Reihe von bereits umgesetzten lärmmindernden Maßnahmen benannt. Damit sind nach Auffassung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> sowohl die öffentlichen Belange als auch die privaten Belange der<br />

Bewohner in der Umgebung des Flugplatzes sowie die Belange des Flugbetriebs angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Der Anregung wird gefolgt und der Sachverhalt in der Begründung richtig gestellt.<br />

Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein, Ortsgruppe Itzehoe, <strong>vom</strong> 11.05.2006<br />

Laut Aussage des Staatlichen Umweltamtes ist eine Schutzgebietsausweisung nicht mehr vorgesehen.<br />

Der zitierte Bebauungsplan Nr. 24 hatte den Vorentwurfsstand.<br />

Der Aussage wird widersprochen. Wie in der Begründung zum Vorentwurf des B-Plans (Kapitel 3.4,<br />

Seite 4) ausgeführt, fand eine Abstimmung mit den Mitgliedern der Regionalen Entwicklungsstrategie<br />

im Rahmen einer Sitzung der Lenkungsgruppe am 14.09.2005 statt. Der Vorentwurf der 2. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans hat zudem der Landesplanungsbehörde im Rahmen der Landesplanungsanzeige<br />

vorgelegen.


4<br />

Die Aussage zur Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> ist nicht nachzuvollziehen und sachlich falsch.<br />

Nach Wegfall der militärischen Nutzung gilt für das Gelände des Flugplatzes und der ehemaligen<br />

Waldersee-Kaserne die kommunale Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> (s. zitierter Erlass<br />

des Innenministeriums v. 23.02.2001) entsprechend § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch: „Die Bauleitpläne<br />

sind von der <strong>Gemeinde</strong> in eigener Verantwortung aufzustellen.“<br />

Der militärische Bauschutzbereich des Flugplatzes gilt auch weiterhin. Er ist Bestandteil der<br />

Genehmigung des Verkehrslandeplatzes „Hungriger Wolf/Itzehoe“ und wird in der Planzeichnung<br />

der 2. FNP-Änderung nachrichtlich dargestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Planungshoheit<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> .<br />

Bezüglich der Übergabe der Bundeswehrliegenschaften „Flugplatz Hungriger Wolf“ und „Waldersee-<br />

Kaserne“ wurden zwischen der Bundeswehrverwaltung, vertreten durch die Standortverwaltung<br />

Itzehoe, und der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das Bundesvermögensamt Pinneberg,<br />

zwei Verwaltungsvereinbarungen mir sofortiger Wirkung im Juni 2004 geschlossen. Nachfolgerin des<br />

Bundesvermögensamtes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Nach der so erfolgten<br />

Übergabe verfügt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> über die Planungshoheit für das ehemalige Militärgelände.<br />

In die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein Hinweis auf die<br />

getroffene Verwaltungsvereinbarung eingefügt.<br />

Der Auffassung, eine freie Entscheidung der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder sei nicht mehr gegeben,<br />

wird entschieden widersprochen. Bereits vor Aufgabe der militärischen Liegenschaft wurden im<br />

Februar 2002 im Rahmen eines Workshops unter Leitung der Landesentwicklungsgesellschaft<br />

Schleswig-Holstein und unter Beteiligung auch von Mitgliedern der gemeindlichen Gremien erste<br />

Überlegungen zu geeigneten Folgenutzungen auf dem Gelände ganz im Sinne des zitierten Erlasses<br />

angestellt und ein Entwicklungskonzept für den Konversionsstandort Hungriger Wolf erarbeitet.<br />

Daraus wurde als städtebauliches Ziel die Entwicklung des Flugplatzes und eine ergänzende<br />

Gewerbeansiedlung abgeleitet. Dieser Nutzungsschwerpunkt wurde auch durch den Abstimmungsprozess<br />

im Rahmen der „Regionalen Entwicklungsstrategie für den Wirtschaftsraum Itzehoe und<br />

Umland“ bestätigt.<br />

Ende 2004 erfolgt der planerische Einstieg in das Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes unter Beteiligung von Vertretern der <strong>Gemeinde</strong>, des Kreisbauamtes und<br />

sonstiger wichtiger Behörden.<br />

In einer ersten Stufe wurden verschiedene Nutzungskonzepte entwickelt und in diversen Gremien<br />

und Abstimmungsgesprächen mit Behördenvertretern diskutiert. Die zu dieser Zeit bekannten<br />

Nutzungsanfragen flossen in diesen Abwägungsprozess mit ein. Im Oktober 2005 wurde der<br />

erarbeitete Planungsstand des Nutzungskonzeptes für den Standort „Hungriger Wolf“ förmlich als<br />

Vorentwurf beschlossen und eine frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung durchgeführt.<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> kann aufgrund des dargelegten Planungsprozesses nicht eine „gedankliche<br />

Vorabgebundenheit“ der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder unterstellt werden.<br />

Die Entscheidung des zuständigen Ausschusses der <strong>Gemeinde</strong>, die Ansiedlung einzelner Unternehmen<br />

zu befürworten, fand auf der Basis des entwickelten Nutzungskonzeptes statt. Eine einseitige<br />

Gewichtung bestimmter privater Belange lässt sich hieraus nicht ableiten, da eine positive Stellungnahme<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zu einem Ansiedlungsgesuch immer das Ergebnis eines Abwägungsprozesses<br />

darstellt. Vorvertragliche Bindungen lassen sich daraus nicht ableiten, da die Nutzungsinteressenten<br />

darauf hingewiesen wurden, dass bislang kein Baurecht besteht.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann daher auch nicht erkennen, dass das genannte Klageverfahren und der beklagte<br />

Sachverhalt auf das Aufstellungsverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans von verfahrensrechtlicher<br />

Relevanz ist, zumal auch in diesem Verfahren eine einseitige Planungsentscheidung der<br />

planaufstellenden <strong>Gemeinde</strong> ausdrücklich verneint wird.


5<br />

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans stellt geplante Waldflächen zur<br />

Unterscheidung von vorhandenem und auch künftig zu erhaltenem Waldsbestand als „Flächen für die<br />

„Neuwaldbildung“ dar. Die Flächen im Plangeltungsbereich eignen sich grundsätzlich auch für<br />

Ersatzaufforstungen, müssen hierfür jedoch nicht verwendet werden, da der Flächennutzungsplan<br />

keine Aussage dazu treffen kann. Damit entspricht die Darstellung nicht grundsätzlich dem<br />

planerischen Gedanken der Neuwaldbildung.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt. Änderungen der Planung sind aus den oben stehend<br />

aufgeführten Gründen nicht erforderlich.<br />

Zur 1. Änderung des Teillandschaftsplanes:<br />

Zum Schreiben des NABU Schleswig-Holstein, Ortsgruppe Itzehoe, <strong>vom</strong> 11.05.2006<br />

Der Bedeutung des Gebietes für die Grundwasser-Neubildung wird durch Einschränkungen in der<br />

Oberflächenversiegelung und mit der Verpflichtung zur Niederschlagsversickerung Rechnung<br />

getragen.<br />

Auf eine erhöhte Schadstoffbelastung ist durch nichts zu schließen. Die gutachterlichen<br />

Untersuchungen zu Altlasten haben an keiner Stelle ein erhöhtes Gefährdungspotenzial erkennen<br />

lassen.<br />

Die Schutzziele des Rantzau-Tals (Gebiet Nr. 2023-303 / als Lebensraum des Bach- und<br />

Flussneunauge) sind in keiner Weise durch die Planinhalte beeinträchtigt. In die physikalischen und<br />

chemischen Werte der Rantzau wird nicht eingegriffen.<br />

Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, wenn erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebietes durch das Vorhaben allein oder im Zusammenwirken<br />

mit anderen Plänen und Projekten offensichtlich nicht ausgeschlossen werden können.<br />

Die Vorprüfung (Screening) hat ergeben, dass auch geringfügige Beeinträchtigungen weder durch die<br />

Flächnnutzungsplanänderung noch im Zusammenwirken mit anderen Projekten zu befürchten sein<br />

werden.<br />

Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht angebracht.<br />

Dieser Planinterpretation kann und wird sich die <strong>Gemeinde</strong> nicht anschließen. Die geschützten<br />

Bereiche nehmen im Nordwesten des Plangebietes nur einen untergeordneten Flächenanteil<br />

und westlich des ehemaligen Kasernenbereichs einen sehr untergeordneten Flächenanteil ein.<br />

Aus den ermittelten Daten ist keinerlei Erfordernis für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

herzuleiten.<br />

Die Wald-Ersatzflächen sind als Teil der erforderlichen Ersatzaufforstung vorgesehen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen<br />

(Bauausschuss und Umweltausschuss) 1 Enthaltung (durch ein Mitglied des Umweltausschusses)<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des<br />

Flugplatzes Hungriger Wolf mit Ausnahme des Teilbereiches, der geändert werden soll als Sondergebiet<br />

Flugplatz.


Die Begründung wird gebilligt.<br />

6<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen und<br />

danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der<br />

Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />

für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Teillandschaftsplanes „Westliche Gemarkung“<br />

dem Herrn Landrat des Kreises Steinburg als Untere Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

(Bauausschuss und Umweltausschuss)<br />

Um 19.20 Uhr endet die Sitzung des Ausschusses für Fragen des Umweltschutzes.<br />

Sitzungsunterbrechung: 19.20 Uhr bis 19.27 Uhr<br />

Tagesordnungspunkt 03: Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> für den Bereich des Flugplatzes<br />

Hungriger Wolf<br />

hier: Änderung eines Teilbereiches<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt die 2. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flugplatzes Hungriger Wolf dahingehend zu<br />

ändern, dass für den Teilbereich neben der Halle D die Darstellung in Sondergebiet<br />

Flugplatz geändert wird.<br />

Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist ein eingeschränktes<br />

Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 04: Anschluss der <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

Die Verwaltung unterbreitet nachstehenden Beschlussvorschlag:<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur beschließt:<br />

Soweit die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf das im Rahmen ihrer zentralen Ortsentwässerung anfallende<br />

Abwasser zur Behandlung an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> abgeben will, stimmt der Ausschuss<br />

diesem Ansinnen zu. Übergabepunkt ist die Einleitstelle in der Abwasserleitung im Lohmühlenweg an<br />

der Spurbahn zur B 206 im Bereich des Grundstückes Lohmühlenweg 41. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

Winseldorf hat sämtliche Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der<br />

Überleitstelle entstehen.


7<br />

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Oberflächenwasser aus entsprechenden Sammelleitungen nicht mit<br />

in die Kläranlage <strong>Hohenlockstedt</strong> übergeleitet werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf muss dafür Sorge tragen, dass durch die Einleitung keine zusätzlichen<br />

Geruchsbelästigungen im Bereich der betroffenen Kanalleitungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

entstehen. Andernfalls muss die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf die entstehenden Kosten für die Beseitigung<br />

der Geruchsbelästigungen tragen.<br />

Die laufenden Kosten für die Ableitung und Behandlung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

werden nach einer gesonderten Kalkulation unter Einbeziehung der kalkulatorischen Kosten,<br />

vergleichbar der Berechnung entsprechend der Vereinbarung mit der <strong>Gemeinde</strong> Lohbarbek,<br />

bemessen.<br />

Ein gesonderter Anschlussbeitrag sollte aus Sicht des Bauausschusses nicht erhoben werden.<br />

Sollte die <strong>Gemeinde</strong> Winseldorf im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung den Neubau einer<br />

eigenen Anlage bzw. die Modernisierung der vorhandenen Anlage vorsehen, würde eine technische<br />

Betreuung durch das Personal des Klärwerkes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> nur im Rahmen des<br />

derzeitigen Umfanges geleistet werden können. Weitere personelle Kapazitäten stehen nicht zur<br />

Verfügung.<br />

Herr Helpap hätte gern gewusst, wie vielen Einwohnergleichwerten das in Schlotfeldt und Winseldorf<br />

mit 16.600 m³ anfallende Abwasser entspricht und wie viele EGW die <strong>Gemeinde</strong> Lohbarbek<br />

vertraglich einleiten darf.<br />

Diskutiert wird auch über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass ein gesonderter<br />

Anschlussbeitrag nicht erhoben werden sollte. Hierüber ist durch den Finanzausschuss zu<br />

entscheiden,<br />

Herr Scheit weist darauf hin, dass die Abwassermengen in der Vergangenheit durch Einsparungen in<br />

den Haushalten zurückgegangen sind und es dadurch zu einer Erhöhung des Abwasserpreises<br />

gekommen ist. Eine zusätzliche Abwassermenge aus Winseldorf könnte zu einer Stabilisierung bzw.<br />

Senkung des Abwasserpreises führen. Von Herrn Scheit wird eine entsprechende Modellrechnung<br />

durch die Verwaltung angeregt, ferner eine Klärwerks-Kapazitätsberechnung unter Berücksichtigung<br />

der Anlieferungen aus dem Bereich des Hungrigen Wolf und den anderen Baugebieten (z. B. an der<br />

Bahnhofstraße).<br />

Herr Six spricht sich zur besseren Kontrolle für den Einbau eines Messgerätes zur Erfassung der<br />

Abwassermengen und aus Gründen der Gleichbehandlung mit den <strong>Hohenlockstedt</strong>er Bürgerinnen und<br />

Bürgern für die Erhebung eines Anschlussbeitrages, über dessen Höhe der Finanzausschuss zu<br />

entscheiden hat, aus.<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur stimmt grundsätzlich dem Ansinnen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Winseldorf und ggf. auch der <strong>Gemeinde</strong> Schlotfeld zu.<br />

Nach Vorliegen des erbetenen Zahlenwerkes ist der Punkt erneut auf die Tagesordnung zu setzen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 05: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB für<br />

eine Bauvoranfrage in der Kolberger Straße/Kleine Kolberger Straße


8<br />

Entsprechend der Wortmeldung des Herrn Scheit wird die Verwaltung gebeten, den Investor<br />

anzuregen, für ausreichend Kinderspielplätze zu sorgen (evtl. in Absprache mit den Eigentümern des<br />

Geländes im B-Plan Nr. 12).<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur erteilt das gemeindliche Einvernehmen<br />

gemäß § 36 BauGB für die Bauvoranfrage der Volksbank eG, Itzehoe, gemäß Antrag <strong>vom</strong><br />

31.03.2006 für die Bebauung der Grundstücke in der Kolberger Straße/Kleine Kolberger Straße mit<br />

folgenden Hinweisen:<br />

� Das Oberflächenwasser muss auf den Grundstücken versickern, da in der Kleinen Kolberger<br />

Straße keine Oberflächenentwässerungsleitung vorhanden ist. Die Oberflächentwässerungsleitung<br />

in der Kolberger Straße ist überlastet,<br />

� Auf die vorhandene Ausbaubreite der Kleinen Kolberger Straße wird wegen der Erschließung<br />

hingewiesen (Fahrbahnbreite 3,50 m). Deswegen befürwortet der Ausschuss den Bebauungsvorschlag<br />

B mit den 8 neuen Grundstücken/Häusern.<br />

� Auf den Altlastenverdacht wird hingewiesen, siehe auch Schreiben der Volksbank eG.<br />

� Im Einmündungsbereich der Kleinen Kolberger Straße/Ecke Deutsch-Ordens-Straße befindet<br />

sich ein Trafogebäude der E.ON, das nicht im Lageplan der Volksbank eingezeichnet ist.<br />

Im Katasterplanauszug ist es vorhanden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 06: Nutzungsanfragen für den ehemaligen Heeresflugplatz Hungriger<br />

Wolf<br />

Es liegen keine Nutzungsanfragen für den ehem. Heeresflugplatz Hungriger Wolf vor.<br />

Tagesordnungspunkt 07: Mitteilungen der Verwaltung<br />

Herr Kamensky teilt mit, dass von Anliegern der Gartenstraße Anregungen zum B-Plan Nr. 25<br />

„ehem. Schmidt-Gelände“ eingegangen sind, über die nach Aufarbeitung voraussichtlich in der<br />

nächsten Sitzung zu beraten sein wird.<br />

Es wurde ein Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens in der Stettiner Straße gestellt.<br />

Insoweit müßte für diesen untergeordneten Teil des Haupthauses eine Befreiung von den Festsetzungen<br />

des B-Planes erteilt werden, da der Wunsch nach einem Pultdach anstelle eines Satteldaches und einer<br />

anderen Dachneigung besteht.<br />

Gegen die Erteilung dieser Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes bestehen seitens des<br />

Bauauschusses keine Bedenken.<br />

Weiter liegt ein Antrag auf Rückbau der Anflugbefeuerungsanlage Hungriger Wolf vor.<br />

Es war angedacht, diese Anflugbefeuerungsanlage für den Flugplatz zu nutzen. Herr Bürgermeister<br />

Dörnte hat mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufgekommen. Der Grundstückseigentümer<br />

wünscht den Rückbau der Befeuerungsanlage. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen,<br />

da die seinerzeitigen Grundlagen bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Eigentümer und dem<br />

Bund nicht mehr gegeben sind.<br />

In der Fraktionsvorsitzendenrunde ist um einen Sachstandbericht zum B-Plan Nr. 12 gebeten worden.<br />

Dazu führt Herr Kamensky aus, dass die Eigentümer 2 Planer mit der Erarbeitung eines Bebauungsvorschlages<br />

beauftragt haben. Im März wurden die Grundstückseigentümer wegen der Erstattung der


9<br />

bisher angefallenen Planungskosten in Höhe von etwa 46.000,00 EUR angeschrieben. Bisher ist eine<br />

Rückäußerung durch die Grundstückseigentümer nicht erfolgt. Aus Sicht der Verwaltung sollte<br />

das Planverfahren vorher nicht begonnen werden. Die Grundstückseigentümer wurden nochmals um<br />

Rückäußerung gebeten.<br />

Die Flächen des neuen B-Planes N. 12 (ohne die Flächen Labahn, Böhndel-Halle, das Sanitätslager<br />

der Freien und Hansestadt Hamburg, die Flächen des Herrn Hahn und ehm. Fisch/Hildebrandt) ist<br />

untersucht worden und stehen nach schriftlicher Aussage der Wasserbehörde für eine Wohnbebauung<br />

zur Verfügung.<br />

Zwischenzeitlich wurden in der Hermann-Löns-Straße die 30 km/h-Schilder aufgestellt.<br />

In einigen Vorgärten stehen noch Schilder „freiwillig 30 km/h“. Die Verwaltung wird sich mit<br />

den betr. Grundstückseigentümern zwecks Entfernung dieser möglicherweise irreführenden Schilder<br />

in Verbindung setzen.<br />

Die fehlerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung in Springhoe im Kurvenbereich am Gut Springhoe<br />

(50 km/h bis Lockstedt) wird von der Straßenmeisterei überprüft und richtig gestellt.<br />

Tagesordnungspunkt 08: Fragestunde der Ausschussmitglieder<br />

Herr Flössner spricht die sich immer noch am alten ALDI-Markt befindlichen Schmierereien<br />

an, die in den letzten Tagen sogar noch zugenommen haben.<br />

Gemäß Herrn Kamensky wollte sich Herr Bürgermeister Dörnte diesbzgl. mit der Eigentümerin<br />

in Verbindung setzen.<br />

Herr Scheit fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, ob es Interessenten für Bauplätze auf dem<br />

ehem. Gelände „Schmidt-Lola“ gibt.<br />

Von Herrn Kamensky wird erläutert, dass die vorgezogene TÖB-Beteiligung für diesen<br />

B-Plan durchgeführt wurde. Es ist davon auszugehen, dass in der Juni-Sitzung des Bauausschusses<br />

der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 25 gefasst werden kann, so dass<br />

vermutlich im September Baurecht geschaffen sein wird. Teile dieses Areals (Verlängerung der<br />

Gartenstraße/rechter Hand) können nach Aussage des Kreisbauamtes schon jetzt bebaut werden.<br />

Dem Investor liegen Anfragen für Bebauungen mit Einfamilienhäusern vor.<br />

Herr Scheit spricht die Problematik ausreichender Kinderspielplätze im Bereich des<br />

B-Planes Nr. 12 sowie im Bereich Kolberger Straße/Kleine Kolberger Staße an (siehe auch<br />

TOP 05). Gemäß Herrn Kamensky kann die <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des B-Planes Nr. 12<br />

die Ausweisung einer bestimmten Fläche als Kinderspielplatz verlangen.<br />

Tagesordnungspunkt 09: Verschiedenes<br />

Zur Beratung in den Fraktionen unterbreitet Herr Scheit folgende Namensvorschläge für die<br />

künftigen öffentlichen Verkehrsflächen auf dem Gelände des ehem. Heeresflugplatzes<br />

Hungriger Wolf aus dem Themenkomplex „Flugtechnik“ wie z. B. Rotorweg, Magazinstraße,<br />

Flugwartenweg, Heeresfliegerplatz, U-Heim-Straße, Erfinder von Fluggeräten.<br />

Der Vorsitzende gibt die Vorschläge des Herrn Heinz Möller aus Hungriger Wolf weiter:<br />

Heideweg/-straße und Kaiserstraße.<br />

Der Vorsitzende ist angesprochen worden, wann die Straßenschäden beseitigt werden – durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> oder den WUV? Dieses wird geprüft.


Herr Diedrichsen hat mit einem Elektriker gesprochen - es würde 100,00 EUR kosten, die<br />

Blinkanlage am Fußgängerüberweg im Schäferweg mit einer Zeitschaltuhr zu versehen.<br />

Die Verwaltung wird gebeten, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.<br />

Eine Koppelung an die Straßenbeleuchtung wird nicht für sinnvoll erachtet.<br />

Sollte die <strong>Gemeinde</strong> die in der vergangenen Sitzung kontrovers diskutierten beidseitigen<br />

Blinkleuchten beantragen, würde der Kreis diese gemäß Herrn Kamensky anordnen.<br />

Herr Thiessen wirft in dem Zusammenhang die Frage auf, ob man nicht im Lohmühlenweg<br />

ein Hinweisschild auf den Fußgängerüberweg aufstellen sollte.<br />

10<br />

Von Herrn Scheit wird berichtet, dass eine Bauvoranfrage für ein Holzhaus (ehem. Tischlerei<br />

Busch) in Ridders abgelehnt wurde, da dieses im Außenbereich liegt. Die Baugenehmigung<br />

ist nicht auffindbar. Herr Scheit hält dieses für einen Härtefall. Die Herren Kortüm und Scheit<br />

regen eine Überprüfung an, ob und ggf. unter welchen Bedingungen aus nahe liegenden<br />

Gründen/Begradigungsgründen eine Erweiterung der Außenbereichssatzung möglich ist.<br />

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.<br />

Der Vorsitzende schließt um 20.25 Uhr die Sitzung.<br />

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Vorsitzender Protokollführerin

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