Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt
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N I E D E R S C H R I F T Nr. 4/2008<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
am Mittwoch, dem 11. März 2009,<br />
im Sitzungszimmer der Amtsverwaltung<br />
Rathaus <strong>Hohenlockstedt</strong>,<br />
Kieler Straße 49, 25551 <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 20.58 Uhr<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
a) die Mitglieder Bujack, Udo Vorsitzender<br />
Flössner, Torsten<br />
Fürst, Carsten<br />
Hennschen, Rainer<br />
Holste, Rainer<br />
Kirstein, Ralf<br />
Nordmann, Katja<br />
Scheit, Theodor<br />
Schlutz, Lothar<br />
b) entschuldigt fehlt -/-<br />
c) von der Verwaltung Diedrichsen, Bernhard, Bürgermeister<br />
Matthießen, Uwe<br />
Hartmann, Frank, <strong>Protokoll</strong>führer<br />
d) als Gäste Frau Dewenter-Steenbock, Herr Steenbock, Fa. GeKom, bis<br />
20.21 Uhr<br />
Herr Damerau, Herr Klüppelberg<br />
Herr Möller, Norddeutsche Rundschau<br />
ca. 10 weitere Gäste<br />
Der Vorsitzende, Herr Bujack, eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden<br />
und insbesondere Frau Dewenter-Steenbock und Herrn Steenbock von der<br />
Fa. GeKom. Er stellt fest, dass die Einladungen form- und fristgerecht ergangen sind<br />
und der Ausschuss beschlussfähig ist.
2<br />
Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />
Dringlichkeitstagesordnungspunkte liegen nicht vor.<br />
Ein Antrag zur Behandlung eines Tagesordnungspunktes in nichtöffentlicher Sitzung<br />
liegt nicht vor.<br />
Der Tagesordnungspunkt 03 erhält die in der nachfolgenden Tagesordnung formulierte<br />
Fassung.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Ausschuss in einer Schweigeminute der<br />
Opfer des heutigen Amoklaufs von Winnenden.<br />
Es wird nach der folgenden Tagesordnung beraten:<br />
Tagesordnung:<br />
01. Einwohnerfragestunde, Teil 1<br />
02. Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben<br />
für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />
(Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung)<br />
- siehe Beratung und Beschlussfassung im <strong>Finanzausschuss</strong> am 27.01.2009 -<br />
03. Einführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung (mündliche Darstellung<br />
der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten als erste Information)<br />
04. Erschließungsbeitragssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong>;<br />
hier: Neufassung<br />
- siehe Sitzungsvorlage für den Bauausschuss am 19.02.2009 -<br />
05. Nebenkostenabrechnung durch den Hausverwalter für die öffentliche Toilette am<br />
Marktplatz<br />
06. Sachstandsbericht zu den Telefontarifen für Festnetz und Mobiltelefone<br />
07. Übersicht über die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Haushaltsreste<br />
08. Projekt zur Aufstellung einer Studie zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Flugplatzes<br />
Hungriger Wolf im Rahmen der AktivRegion Holsteiner Auenland<br />
09. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2009;<br />
a) Bericht über die Leistung<br />
b) Genehmigung bzw. Zustimmung<br />
10. Einwände gegen das <strong>Protokoll</strong> Nr. 3/2008 vom 27.01.2009<br />
11. Mitteilungen<br />
12. Anfragen der Ausschussmitglieder
13. Verschiedenes<br />
14. Einwohnerfragestunde, Teil 2<br />
Tagesordnungspunkt 01: Einwohnerfragestunde, Teil 1<br />
Es liegt keine Wortmeldung vor.<br />
3<br />
Tagesordnungspunkt 02: Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der Satzung<br />
über die Erhebung von Abgaben für die zentrale<br />
und dezentrale Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hohenlockstedt</strong> (Beitrags- und Gebührensatzung<br />
Abwasserbeseitigung)<br />
Der Vorsitzende berichtet über das bisherige Verfahren und die Beratungen im <strong>Finanzausschuss</strong><br />
am 27.01.2009 und erläutert die Auswirkungen der Beitragshöhe auf die<br />
Schmutzwassergebühr.<br />
Er schlägt vor, zunächst über die Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark<br />
Hungriger Wolf und anschließend über die Gebühren für die zentrale und dezentrale<br />
Schmutzwasserbeseitigung zu beraten.<br />
Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss an.<br />
a) Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark Hungriger Wolf<br />
Herr Steenbock erläutert den vorliegenden Vorschlag zur Neuformulierung des § 14<br />
der Beitrags- und Gebührensatzung. Derzeit lässt die Satzung nur Ablösevereinbarungen<br />
über den vollen Beitragssatz zu; die Neufassung erlaubt hingegen eine Abweichung<br />
vom Beitragssatz. Die Abweichung bedarf einer besonderen Begründung.<br />
Herr Steenbock stellt fest, dass der Gewerbepark sich markant vom gewachsenen<br />
Ort unterscheidet. Es können Ablösebeträge „in angemessener Höhe“ vereinbart<br />
werden. Vorliegend wird der Gewerbepark in das Netz der <strong>Gemeinde</strong> einbezogen.<br />
Hierfür wäre die Hälfte des Beitragssatzes angemessen.<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung die<br />
Möglichkeit zur Ablösevereinbarung eröffnet wird; es besteht aber keine Verpflichtung<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Scheit stellt Herr Steenbock dar, dass mit dem Formulierungsvorschlag<br />
nicht nur der Gewerbepark gemeint ist. Der Vorschlag verlangt,<br />
dass nur in besonders gelagerten Fällen von der normalen Beitragshöhe abgewichen<br />
werden darf. Zudem muss in den Ablösebestimmungen genau der Geltungsbereich<br />
bezeichnet werden. Vorliegend sollten Vereinbarungen nur für die Grundstücke<br />
im Bereich des B-Planes Nr. 24 geschlossen werden. Einbezogen werden<br />
sollten aber auch die Grundstücke, die in nördlicher Verlängerung der Heeresfliegerstraße<br />
anliegen.<br />
Frau Dewenter-Steenbock ergänzt, dass die Grundstücke genau zu bezeichnen<br />
sind; ein Lageplan sollte den Ablösebestimmungen beigefügt werden.
4<br />
Herr Scheit befürchtet, dass bei Sonderregelungen im Gewerbepark die Verwertung<br />
von Gewerbegrundstücken im Ortskern erschwert würde, weil diese höhere Beiträge<br />
zu zahlen hätten.<br />
Herr Steenbock antwortet, dass sich aus seiner Sicht die Grundstücke im Gewerbepark<br />
gegenüber denen im Zentralort sehr stark unterscheiden. Durch Ablösevereinbarungen<br />
soll dieser Unterschied gemildert werden. Die <strong>Gemeinde</strong> muss prüfen,<br />
ob die Struktur des Gewerbeparks Hungriger Wolf deutlich vom Zentralort abweicht.<br />
Eine Ablösung kann nur abweichend vom Normalbeitrag vereinbart werden, wenn<br />
eine Gleichbehandlung von Grundstücken nicht vorliegt.<br />
Mit Ablösevereinbarungen wird keine Wirtschaftsförderung betrieben. Es wird nur<br />
eine Benachteiligung ausgeglichen.<br />
Die Grundstücke im Gewerbepark Hungriger Wolf unterscheiden sich von anderen<br />
Gewerbegrundstücken in der <strong>Gemeinde</strong> dadurch, dass sie weit überwiegend größer<br />
als durchschnittliche Gewerbegrundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> sind. Außerdem könnten<br />
sie bei einer Beitragsveranlagung in voller Höhe nicht verwertet werden. Ziel einer<br />
Ablösevereinbarung ist, dass Chancengleichheit für alle Gewerbegrundstücke in<br />
<strong>Hohenlockstedt</strong> entstehen soll.<br />
Frau Dewenter-Steenbock erläutert ergänzend, dass die Beiträge entstehen, wenn<br />
die <strong>Gemeinde</strong> das Netz übernommen und betriebsfertig hergestellt hat. Nur bis zu<br />
diesem Zeitpunkt ist eine Ablösung möglich, danach ist der volle Beitrag zu zahlen.<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung folgende<br />
Formulierung des § 14 der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung:<br />
(1) Vor Entstehung der Beitragspflicht kann der Beitragsanspruch im Ganzen<br />
durch Vertrag zwischen dem Beitragspflichtigen und der <strong>Gemeinde</strong> in Höhe<br />
des voraussichtlich entstehenden Anspruches abgelöst werden. Für die Berechnung<br />
des Ablösebetrages gelten die Bestimmungen dieser Satzung.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann zur Ablösung einmaliger Beiträge für die Schmutz- und<br />
Niederschlagswasserbeseitigung besondere Ablösungsbestimmungen erlassen.<br />
Für einzelne Baugebiete, deren Struktur von derjenigen anderer Baugebiete<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> erheblich abweicht, weil sie nicht organisch im Rahmen<br />
der Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> gewachsen sind und nachträglich in nicht<br />
veränderbarer Struktur in das Gebiet der zentralen Abwasserbeseitigung einbezogen<br />
werden, oder für Baugebiete, für die in der Vergangenheit schon eine<br />
Abwasserbeseitigungseinrichtung bestand, die nicht in der Trägerschaft der<br />
<strong>Gemeinde</strong> lag, können abweichende Beitragssätze in angemessener Höhe<br />
vereinbart werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Herr Bujack teilt mit, dass die Ablösungsbestimmungen durch die Fa. GeKom zur<br />
Beschlussfassung durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 02.04.2009 erarbeitet werden.<br />
Gleichzeitig wird auch ein Ablösungsvertrag durch die Fa. GeKom entworfen.
5<br />
Auf Nachfrage von Herrn Flössner teilen Herr Steenbock und Herr Bujack mit,<br />
dass in der Kalkulation für die Schmutzwassergebühr, die in der letzten Sitzung<br />
vorgelegt wurde, eine Ablösung für den Bereich des Gewerbeparks Hungriger<br />
Wolf in Höhe des hälftigen Beitragssatzes eingerechnet ist.<br />
In der Zeit von 19.29 bis 19.36 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.<br />
b) Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark Hungriger Wolf und Gebühren<br />
für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung<br />
Herr Fürst stellt fest, dass der festgelegte Beitragssatz 3,59 € beträgt. Nach den<br />
Ausführungen von Herrn Steenbock kann davon ausgegangen werden, dass<br />
rund 1/3 dieses Beitragssatzes auf die zentrale Kläranlage entfallen, mithin etwa<br />
1,20 €. Etwa 0,80 € würden für die anstehenden Investitionen im Gewerbepark<br />
entstehen, so dass ein Ablösebetrag von 2,00 € festgesetzt werden könnte. Dadurch<br />
würden auch leichte Entlastungen bei der Abwassergebühr entstehen.<br />
Herr Fürst schlägt weiter vor, die mit der vorliegenden Kalkulation festgestellten<br />
Unterdeckungen für die Jahre 2007 und 2008 nicht durch die Gebühr für die<br />
zentrale Schmutzwasserbeseitigung auszugleichen, weil die <strong>Gemeinde</strong> neue<br />
Kalkulationskriterien aufgestellt hat und diese nicht auf die vergangenen beiden<br />
Jahre angewendet werden sollten.<br />
Frau Dewenter-Steenbock ergänzt, dass die Fa. GeKom die Gebühr unter Berücksichtigung<br />
des neuen Ablösebetrages ermitteln und der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
vorlegen wird.<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
möge beschließen:<br />
Für die Ablösebestimmungen für den Bereich des Gewerbeparks Hungriger Wolf<br />
(im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 24 und nördlich der Heeresfliegerstraße)<br />
wird ein Ablösebetrag von 2,00 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
c) Gebühren für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung<br />
Herr Bujack stellt fest, dass die Höhe der Gebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung<br />
durch die Fa. GeKom zur Beschlussfassung durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
ermittelt wird.<br />
Herr Scheit fragt an, ob bei Einführung einer Niederschlagswassergebühr unterschiedliche<br />
Gebühren für den Gewerbepark Hungriger Wolf und andere Bereiche<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> festzusetzen wären.<br />
Herr Steenbock antwortet, dass die Niederschlagswasserbeseitigung insgesamt<br />
als eine Anlage mit unterschiedlichen technischen Anlagenteilen anzusehen ist.<br />
Eine unmittelbare Zuordnung von Investitionen auf bestimmte Bereiche ist nicht
zulässig. Es werden Durchschnittswerte festgesetzt.<br />
6<br />
Zur Höhe der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung schlägt<br />
Herr Bujack vor, auch hier nicht die Unterdeckung für die Jahre 2007 und 2008<br />
einzubeziehen und die Gebühr auf die kalkulierten 26,67 € je Kubikmeter festzusetzen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Es wird vereinbart, dass die Artikel 2 und 3 der Änderungssatzung folgende Fassungen<br />
erhalten (der Artikel 1 ändert den § 14 wie oben dargestellt):<br />
Artikel 2<br />
§ 25 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:<br />
(1) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt<br />
____ Euro je m³ Schmutzwasser.<br />
(2) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung wird in<br />
einer besonderen Satzung festgesetzt.<br />
Artikel 3<br />
§ 27 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Fassung:<br />
Die Benutzungsgebühr wird nach der Menge des aus der Kleinkläranlage oder Abwassergrube<br />
(öffentliche Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 dieser Satzung) abgefahrenen<br />
Abwassers berechnet und beträgt für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
je Kubikmeter.<br />
26,67 Euro<br />
Frau Dewenter-Steenbock stellt fest, dass die Gebührenänderung nicht rückwirkend<br />
zum 01.01.2009 wegen des Verbotes der Schlechterstellung der Gebührenpflichtigen<br />
nach dem KAG in Kraft treten kann. Sie schlägt deshalb folgende Formulierung des Artikels<br />
4 der Änderungssatzung vor:<br />
„Artikel 1 dieser Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Artikel 2 und Artikel 3 dieser Satzung treten am 01. Mai 2009 in Kraft.“<br />
Der Vorsitzende empfiehlt, abschließend über die komplette Änderungssatzung zu beschließen:<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge<br />
beschließen:
7<br />
Die der Originalvorlage als Anlage beigefügte Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der<br />
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> (Beitrags- und Gebührensatzung) wird mit den<br />
oben dargestellten Änderungen beschlossen und ist zu erlassen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 03: Einführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung<br />
(mündliche Darstellung<br />
der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten<br />
als erste Information)<br />
Frau Dewenter-Steenbock erläutert, dass die <strong>Gemeinde</strong> unmittelbar aus dem KAG verpflichtet<br />
ist, Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben.<br />
Es handelt sich um eine öffentliche Einrichtung, die durch die Nutzung verbraucht wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> entstehen also Kosten für Abschreibungen (auch wenn diese tatsächlich<br />
nicht veranschlagt sind) und die laufende Unterhaltung und Bewirtschaftung.<br />
Die entstehenden Kosten werden auf die Grundstücks- und Straßenentwässerung aufgeteilt.<br />
Erfahrungsgemäß werden etwa 50 % auf die Straßenentwässerung entfallen,<br />
die durch die <strong>Gemeinde</strong> selbst zu tragen sind.<br />
Die Gebühr beträgt jährlich in der Regel zwischen 0,40 und 0,80 €, maximal 1,00 € je<br />
m² befestigter angeschlossener Fläche.<br />
Herr Steenbock ergänzt, dass durchschnittlich 60 % der Grundstücke an die zentrale<br />
Entwässerung angeschlossen sind, mithin 40 % nicht. Letztere sind nicht gebührenpflichtig.<br />
Üblich ist eine Gebührenerhebung ausschließlich von den angeschlossenen Grundstücken.<br />
Ein Anschlusszwang wird nicht festgesetzt. Eine Grundgebühr für das Vorhalten<br />
der Einrichtung ist schwierig zu erheben, weil ein Anschluss an die zentrale Anlage am<br />
Fallrohr individuell nachzuweisen ist.<br />
Eine Gebühr könnte durch folgendes Verfahren eingeführt werden (Vorschlag Fa.<br />
GeKom):<br />
a) Allgemeine Bekanntgabe über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> zur Einführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung.<br />
b) Es wird ein Fragebogen entwickelt, in dem die Grundstückseigentümer die notwendigen<br />
Angaben einzutragen haben. Die <strong>Gemeinde</strong> sendet einen individuellen<br />
Lageplan mit, in dem der Eigentümer die Flächen einzeichnet, die zentral entwässert<br />
werden.<br />
Die Fragebogenaktion ist notwendig, weil nur die Eigentümer wissen, welche<br />
Flächen zentral entwässert werden und welche nicht.<br />
Die Erfahrungen zeigen eine Rücklaufquote von ca. 92 %. Ggf. kann auch eine<br />
Nachfrist gesetzt werden. Notfalls müsste dann geschätzt werden. Später werden<br />
Stichproben durch das Bauamt vorgenommen.
8<br />
c) Ferner wird eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer durchgeführt, in<br />
der die Gebührenerhebung und das Verfahren erläutert werden.<br />
d) Nach der Informationsveranstaltung werden dann die Fragebögen mit den individuellen<br />
Anlagen und weiteren Erläuterungen versandt.<br />
e) Es werden Sprechtage in der Verwaltung angeboten, damit die Eigentümer die<br />
aufkommenden Fragen mit den Sachbearbeitern besprechen und ausräumen<br />
können bzw. Hilfestellung beim Ausfüllen erhalten.<br />
Nach diesen Erläuterungen verabschiedet Herr Bujack Frau Dewenter-Steenbock und<br />
Herrn Steenbock um 20.21 Uhr und dankt für die Erläuterungen.<br />
Herr Scheit beantragt:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Schritte zur Erhebung einer Gebühr für die<br />
Niederschlagswasserbeseitigung in die Wege zu leiten.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 04: Erschließungsbeitragssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hohenlockstedt</strong>;<br />
hier: Neufassung<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sowie der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen<br />
und Infrastruktur empfehlen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> über die<br />
Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der der<br />
Sitzungsvorlage anliegenden Fassung.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen<br />
1 Enthaltung<br />
Herr Matthiessen teilt zur immer wieder aufkommenden Kritik mit, dass die Fa. GeKom<br />
einen Auftrag zur Erarbeitung dieser Satzung erhalten wollte. Die Satzung wurde aber<br />
durch die Verwaltung selbst erarbeitet ohne Hinzuziehung von Dritten.<br />
Tagesordnungspunkt 05: Nebenkostenabrechnung durch den Hausverwalter<br />
für die öffentliche Toilette am Marktplatz<br />
Herr Fürst stellt zu folgenden Positionen der vorliegenden Nebenkostenabrechnungen<br />
2005 bis 2007 fest:
Kosten Wasser und Abwasser:<br />
2005 rd. 590 €<br />
2006 rd. 440 €<br />
2007 rd. 1.800 € - entspricht 60 % der Gesamtkosten des Objekts<br />
Kosten Heizung und Warmwasser:<br />
2005 rd. 1.060 € - entspricht 10 % der Gesamtkosten des Objekts<br />
2006 rd. 1.040 €<br />
2007 rd. 130 €<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hält einen Anteil von 27/1000 an dem Gebäude.<br />
Gibt es in der Verwaltung Informationen, inwieweit die Verbrauchsablesungen korrekt<br />
sind? Wie kommen diese Sprünge zustande?<br />
Die Antworten sollen entweder in diesem <strong>Protokoll</strong> oder in der nächsten Sitzung gegeben<br />
werden.<br />
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die öffentliche<br />
Toilette zwingend vorhanden sein muss. Die Antwort soll in der nächsten Sitzung<br />
gegeben werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt von dem derzeitigen Sachstand<br />
Kenntnis.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 06: Sachstandsbericht zu den Telefontarifen für<br />
Festnetz und Mobiltelefone<br />
Herr Hennschen stellt fest, dass bei einigen Festnetzanschlüssen kein Einzelverbindungsnachweis<br />
besteht.<br />
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei sämtlichen Festnetzanschlüssen Einzelverbindungsnachweise<br />
anzufordern, soweit diese kostenlos ausgestellt werden.<br />
Herr Scheit und Herr Hennschen stellen fest, dass Kostenreduzierungen kaum zu erkennen<br />
sind.<br />
Beschluss:<br />
9<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt von dem Sachstandsbericht zu den<br />
Telefontarifen für Festnetz und Mobiltelefone Kenntnis und dankt der Verwaltung für die<br />
Erarbeitung der Unterlagen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt 07: Übersicht über die in das Haushaltsjahr 2009<br />
übertragenen Haushaltsreste<br />
10<br />
Herr Scheit bittet zur Haushaltsstelle 700000.511200 (Umrüstung/Ergänzung technischer<br />
Anlagen im Rechengebäude) den Grund darzustellen, weshalb die Maßnahme in<br />
2008 nicht umgesetzt wurde. Eine Bereitstellung der Haushaltsmittel war anscheinend<br />
nicht erforderlich. Es ist dem Bauausschuss zu berichten.<br />
Herr Hartmann teilt mit, dass in der dem <strong>Finanzausschuss</strong> vorgelegten Aufstellung noch<br />
die Haushaltsreste „Errichtung Löschwasserversorgung B-Plan 24“, HHSt.<br />
130000.960100, über 14.000 € sowie „Beschaffung eines Fahrzeuges für die Abwasseranlage“,<br />
HHSt. 700000.935200, über 25.000 € fehlen. Deren Bildung war erforderlich,<br />
weil die jeweiligen Maßnahmen bereits begonnen wurden.<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt die Übersicht über die in das Haushaltsjahr<br />
2009 übertragenen Haushaltsreste zur Kenntnis und bittet zur Haushaltsstelle<br />
700000.511200 um Berichterstattung möglichst in der nächsten Sitzung des Bauausschusses.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 08: Projekt zur Aufstellung einer Studie zu den<br />
Entwicklungsmöglichkeiten des Flugplatzes<br />
Hungriger Wolf im Rahmen der AktivRegion<br />
Holsteiner Auenland<br />
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt:<br />
Es wird ein Projekt zur Aufstellung einer Studie zu den Entwicklungsmöglichkeiten des<br />
Flugplatzes Hungriger Wolf im Rahmen der AktivRegion Holsteiner Auenland durchgeführt.<br />
Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereit gestellt, wobei die nicht durch<br />
Zuweisungen gedeckten Kosten durch die „egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel<br />
mbH“ und die „Flugplatz Hungriger Wolf Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH“<br />
gedeckt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 09: Über- und außerplanmäßige Ausgaben im<br />
Haushaltsjahr 2009;<br />
a) Bericht über die Leistung<br />
b) Genehmigung bzw. Zustimmung<br />
Herr Hartmann verteilt einen Vermerk über eine weitere überplanmäßige Ausgabe bei<br />
der HHSt. 130000.540000 und erläutert deren Notwendigkeit. Diese Haushaltsstelle<br />
wird mit in den nachfolgenden Beschluss aufgenommen.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge<br />
beschließen:<br />
11<br />
a) Der Bericht über die Leistung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten über- und<br />
außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 wird zur Kenntnis genommen.<br />
b) Die/Der Leistung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 wird gemäß § 82 GO genehmigt/<br />
zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Tagesordnungspunkt 10: Einwände gegen das <strong>Protokoll</strong> Nr. 3/2008 vom<br />
27.01.2009<br />
Herr Flössner lobt die Darstellung der Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 04 (Gebühren<br />
und Beiträge für die Abwasserbeseitigung).<br />
Gegen das <strong>Protokoll</strong> Nr. 3/2008 vom 27.01.2009 werden keine Einwände erhoben.<br />
Tagesordnungspunkt 11: Mitteilungen<br />
Herr Hartmann teilt folgendes mit:<br />
a) Die Spendengelder für den Wasserturm in <strong>Hohenlockstedt</strong> wurden rückwirkend<br />
ab 01.01.2009 auf einem Sparbuch festgelegt, Zinssatz derzeit 3,45 % p. a.<br />
b) Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat eine Positivliste für<br />
die Gewährung von Zuwendungen nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen<br />
der Kommunen und Länder (ZuInvG) (Teil des Konjunkturprogramms<br />
II) herausgegeben. Diese Liste wird von Herrn Hartmann verteilt<br />
(Stand 09.03.2009).<br />
Tagesordnungspunkt 12: Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
Herr Scheit fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, dass bei einem im Gewerbepark<br />
Hungriger Wolf ansässigen größeren Betrieb, der mit pyrotechnischen Gegenständen<br />
handelt, Probleme bestehen sollen.<br />
Herr Hartmann verneint die Anfrage.<br />
Tagesordnungspunkt 13: Verschiedenes<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Tagesordnungspunkt 14: Einwohnerfragestunde, Teil 2<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor.<br />
Abschließend dankt der Vorsitzende anlässlich der letzten Sitzung von Herrn Scheit<br />
diesem für dessen Mitarbeit, Ideen und gute Beiträge.<br />
12<br />
Ende der Sitzung: 20.58 Uhr<br />
--------------------------------- ---------------------------------<br />
Vorsitzender <strong>Protokoll</strong>führer