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Protokoll Finanzausschuss 11.03.2009 - Gemeinde - Hohenlockstedt

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N I E D E R S C H R I F T Nr. 4/2008<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

am Mittwoch, dem 11. März 2009,<br />

im Sitzungszimmer der Amtsverwaltung<br />

Rathaus <strong>Hohenlockstedt</strong>,<br />

Kieler Straße 49, 25551 <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.58 Uhr<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

a) die Mitglieder Bujack, Udo Vorsitzender<br />

Flössner, Torsten<br />

Fürst, Carsten<br />

Hennschen, Rainer<br />

Holste, Rainer<br />

Kirstein, Ralf<br />

Nordmann, Katja<br />

Scheit, Theodor<br />

Schlutz, Lothar<br />

b) entschuldigt fehlt -/-<br />

c) von der Verwaltung Diedrichsen, Bernhard, Bürgermeister<br />

Matthießen, Uwe<br />

Hartmann, Frank, <strong>Protokoll</strong>führer<br />

d) als Gäste Frau Dewenter-Steenbock, Herr Steenbock, Fa. GeKom, bis<br />

20.21 Uhr<br />

Herr Damerau, Herr Klüppelberg<br />

Herr Möller, Norddeutsche Rundschau<br />

ca. 10 weitere Gäste<br />

Der Vorsitzende, Herr Bujack, eröffnet um 18.30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden<br />

und insbesondere Frau Dewenter-Steenbock und Herrn Steenbock von der<br />

Fa. GeKom. Er stellt fest, dass die Einladungen form- und fristgerecht ergangen sind<br />

und der Ausschuss beschlussfähig ist.


2<br />

Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.<br />

Dringlichkeitstagesordnungspunkte liegen nicht vor.<br />

Ein Antrag zur Behandlung eines Tagesordnungspunktes in nichtöffentlicher Sitzung<br />

liegt nicht vor.<br />

Der Tagesordnungspunkt 03 erhält die in der nachfolgenden Tagesordnung formulierte<br />

Fassung.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Ausschuss in einer Schweigeminute der<br />

Opfer des heutigen Amoklaufs von Winnenden.<br />

Es wird nach der folgenden Tagesordnung beraten:<br />

Tagesordnung:<br />

01. Einwohnerfragestunde, Teil 1<br />

02. Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben<br />

für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong><br />

(Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung)<br />

- siehe Beratung und Beschlussfassung im <strong>Finanzausschuss</strong> am 27.01.2009 -<br />

03. Einführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung (mündliche Darstellung<br />

der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten als erste Information)<br />

04. Erschließungsbeitragssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong>;<br />

hier: Neufassung<br />

- siehe Sitzungsvorlage für den Bauausschuss am 19.02.2009 -<br />

05. Nebenkostenabrechnung durch den Hausverwalter für die öffentliche Toilette am<br />

Marktplatz<br />

06. Sachstandsbericht zu den Telefontarifen für Festnetz und Mobiltelefone<br />

07. Übersicht über die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Haushaltsreste<br />

08. Projekt zur Aufstellung einer Studie zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Flugplatzes<br />

Hungriger Wolf im Rahmen der AktivRegion Holsteiner Auenland<br />

09. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2009;<br />

a) Bericht über die Leistung<br />

b) Genehmigung bzw. Zustimmung<br />

10. Einwände gegen das <strong>Protokoll</strong> Nr. 3/2008 vom 27.01.2009<br />

11. Mitteilungen<br />

12. Anfragen der Ausschussmitglieder


13. Verschiedenes<br />

14. Einwohnerfragestunde, Teil 2<br />

Tagesordnungspunkt 01: Einwohnerfragestunde, Teil 1<br />

Es liegt keine Wortmeldung vor.<br />

3<br />

Tagesordnungspunkt 02: Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der Satzung<br />

über die Erhebung von Abgaben für die zentrale<br />

und dezentrale Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hohenlockstedt</strong> (Beitrags- und Gebührensatzung<br />

Abwasserbeseitigung)<br />

Der Vorsitzende berichtet über das bisherige Verfahren und die Beratungen im <strong>Finanzausschuss</strong><br />

am 27.01.2009 und erläutert die Auswirkungen der Beitragshöhe auf die<br />

Schmutzwassergebühr.<br />

Er schlägt vor, zunächst über die Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark<br />

Hungriger Wolf und anschließend über die Gebühren für die zentrale und dezentrale<br />

Schmutzwasserbeseitigung zu beraten.<br />

Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss an.<br />

a) Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark Hungriger Wolf<br />

Herr Steenbock erläutert den vorliegenden Vorschlag zur Neuformulierung des § 14<br />

der Beitrags- und Gebührensatzung. Derzeit lässt die Satzung nur Ablösevereinbarungen<br />

über den vollen Beitragssatz zu; die Neufassung erlaubt hingegen eine Abweichung<br />

vom Beitragssatz. Die Abweichung bedarf einer besonderen Begründung.<br />

Herr Steenbock stellt fest, dass der Gewerbepark sich markant vom gewachsenen<br />

Ort unterscheidet. Es können Ablösebeträge „in angemessener Höhe“ vereinbart<br />

werden. Vorliegend wird der Gewerbepark in das Netz der <strong>Gemeinde</strong> einbezogen.<br />

Hierfür wäre die Hälfte des Beitragssatzes angemessen.<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung die<br />

Möglichkeit zur Ablösevereinbarung eröffnet wird; es besteht aber keine Verpflichtung<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Scheit stellt Herr Steenbock dar, dass mit dem Formulierungsvorschlag<br />

nicht nur der Gewerbepark gemeint ist. Der Vorschlag verlangt,<br />

dass nur in besonders gelagerten Fällen von der normalen Beitragshöhe abgewichen<br />

werden darf. Zudem muss in den Ablösebestimmungen genau der Geltungsbereich<br />

bezeichnet werden. Vorliegend sollten Vereinbarungen nur für die Grundstücke<br />

im Bereich des B-Planes Nr. 24 geschlossen werden. Einbezogen werden<br />

sollten aber auch die Grundstücke, die in nördlicher Verlängerung der Heeresfliegerstraße<br />

anliegen.<br />

Frau Dewenter-Steenbock ergänzt, dass die Grundstücke genau zu bezeichnen<br />

sind; ein Lageplan sollte den Ablösebestimmungen beigefügt werden.


4<br />

Herr Scheit befürchtet, dass bei Sonderregelungen im Gewerbepark die Verwertung<br />

von Gewerbegrundstücken im Ortskern erschwert würde, weil diese höhere Beiträge<br />

zu zahlen hätten.<br />

Herr Steenbock antwortet, dass sich aus seiner Sicht die Grundstücke im Gewerbepark<br />

gegenüber denen im Zentralort sehr stark unterscheiden. Durch Ablösevereinbarungen<br />

soll dieser Unterschied gemildert werden. Die <strong>Gemeinde</strong> muss prüfen,<br />

ob die Struktur des Gewerbeparks Hungriger Wolf deutlich vom Zentralort abweicht.<br />

Eine Ablösung kann nur abweichend vom Normalbeitrag vereinbart werden, wenn<br />

eine Gleichbehandlung von Grundstücken nicht vorliegt.<br />

Mit Ablösevereinbarungen wird keine Wirtschaftsförderung betrieben. Es wird nur<br />

eine Benachteiligung ausgeglichen.<br />

Die Grundstücke im Gewerbepark Hungriger Wolf unterscheiden sich von anderen<br />

Gewerbegrundstücken in der <strong>Gemeinde</strong> dadurch, dass sie weit überwiegend größer<br />

als durchschnittliche Gewerbegrundstücke in der <strong>Gemeinde</strong> sind. Außerdem könnten<br />

sie bei einer Beitragsveranlagung in voller Höhe nicht verwertet werden. Ziel einer<br />

Ablösevereinbarung ist, dass Chancengleichheit für alle Gewerbegrundstücke in<br />

<strong>Hohenlockstedt</strong> entstehen soll.<br />

Frau Dewenter-Steenbock erläutert ergänzend, dass die Beiträge entstehen, wenn<br />

die <strong>Gemeinde</strong> das Netz übernommen und betriebsfertig hergestellt hat. Nur bis zu<br />

diesem Zeitpunkt ist eine Ablösung möglich, danach ist der volle Beitrag zu zahlen.<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung folgende<br />

Formulierung des § 14 der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung:<br />

(1) Vor Entstehung der Beitragspflicht kann der Beitragsanspruch im Ganzen<br />

durch Vertrag zwischen dem Beitragspflichtigen und der <strong>Gemeinde</strong> in Höhe<br />

des voraussichtlich entstehenden Anspruches abgelöst werden. Für die Berechnung<br />

des Ablösebetrages gelten die Bestimmungen dieser Satzung.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann zur Ablösung einmaliger Beiträge für die Schmutz- und<br />

Niederschlagswasserbeseitigung besondere Ablösungsbestimmungen erlassen.<br />

Für einzelne Baugebiete, deren Struktur von derjenigen anderer Baugebiete<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> erheblich abweicht, weil sie nicht organisch im Rahmen<br />

der Bauleitplanung der <strong>Gemeinde</strong> gewachsen sind und nachträglich in nicht<br />

veränderbarer Struktur in das Gebiet der zentralen Abwasserbeseitigung einbezogen<br />

werden, oder für Baugebiete, für die in der Vergangenheit schon eine<br />

Abwasserbeseitigungseinrichtung bestand, die nicht in der Trägerschaft der<br />

<strong>Gemeinde</strong> lag, können abweichende Beitragssätze in angemessener Höhe<br />

vereinbart werden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Herr Bujack teilt mit, dass die Ablösungsbestimmungen durch die Fa. GeKom zur<br />

Beschlussfassung durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 02.04.2009 erarbeitet werden.<br />

Gleichzeitig wird auch ein Ablösungsvertrag durch die Fa. GeKom entworfen.


5<br />

Auf Nachfrage von Herrn Flössner teilen Herr Steenbock und Herr Bujack mit,<br />

dass in der Kalkulation für die Schmutzwassergebühr, die in der letzten Sitzung<br />

vorgelegt wurde, eine Ablösung für den Bereich des Gewerbeparks Hungriger<br />

Wolf in Höhe des hälftigen Beitragssatzes eingerechnet ist.<br />

In der Zeit von 19.29 bis 19.36 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.<br />

b) Bemessung der Ablösebeträge für den Gewerbepark Hungriger Wolf und Gebühren<br />

für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung<br />

Herr Fürst stellt fest, dass der festgelegte Beitragssatz 3,59 € beträgt. Nach den<br />

Ausführungen von Herrn Steenbock kann davon ausgegangen werden, dass<br />

rund 1/3 dieses Beitragssatzes auf die zentrale Kläranlage entfallen, mithin etwa<br />

1,20 €. Etwa 0,80 € würden für die anstehenden Investitionen im Gewerbepark<br />

entstehen, so dass ein Ablösebetrag von 2,00 € festgesetzt werden könnte. Dadurch<br />

würden auch leichte Entlastungen bei der Abwassergebühr entstehen.<br />

Herr Fürst schlägt weiter vor, die mit der vorliegenden Kalkulation festgestellten<br />

Unterdeckungen für die Jahre 2007 und 2008 nicht durch die Gebühr für die<br />

zentrale Schmutzwasserbeseitigung auszugleichen, weil die <strong>Gemeinde</strong> neue<br />

Kalkulationskriterien aufgestellt hat und diese nicht auf die vergangenen beiden<br />

Jahre angewendet werden sollten.<br />

Frau Dewenter-Steenbock ergänzt, dass die Fa. GeKom die Gebühr unter Berücksichtigung<br />

des neuen Ablösebetrages ermitteln und der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

vorlegen wird.<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

möge beschließen:<br />

Für die Ablösebestimmungen für den Bereich des Gewerbeparks Hungriger Wolf<br />

(im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 24 und nördlich der Heeresfliegerstraße)<br />

wird ein Ablösebetrag von 2,00 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

c) Gebühren für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung<br />

Herr Bujack stellt fest, dass die Höhe der Gebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung<br />

durch die Fa. GeKom zur Beschlussfassung durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

ermittelt wird.<br />

Herr Scheit fragt an, ob bei Einführung einer Niederschlagswassergebühr unterschiedliche<br />

Gebühren für den Gewerbepark Hungriger Wolf und andere Bereiche<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> festzusetzen wären.<br />

Herr Steenbock antwortet, dass die Niederschlagswasserbeseitigung insgesamt<br />

als eine Anlage mit unterschiedlichen technischen Anlagenteilen anzusehen ist.<br />

Eine unmittelbare Zuordnung von Investitionen auf bestimmte Bereiche ist nicht


zulässig. Es werden Durchschnittswerte festgesetzt.<br />

6<br />

Zur Höhe der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung schlägt<br />

Herr Bujack vor, auch hier nicht die Unterdeckung für die Jahre 2007 und 2008<br />

einzubeziehen und die Gebühr auf die kalkulierten 26,67 € je Kubikmeter festzusetzen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Es wird vereinbart, dass die Artikel 2 und 3 der Änderungssatzung folgende Fassungen<br />

erhalten (der Artikel 1 ändert den § 14 wie oben dargestellt):<br />

Artikel 2<br />

§ 25 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:<br />

(1) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt<br />

____ Euro je m³ Schmutzwasser.<br />

(2) Die Benutzungsgebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung wird in<br />

einer besonderen Satzung festgesetzt.<br />

Artikel 3<br />

§ 27 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Fassung:<br />

Die Benutzungsgebühr wird nach der Menge des aus der Kleinkläranlage oder Abwassergrube<br />

(öffentliche Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 dieser Satzung) abgefahrenen<br />

Abwassers berechnet und beträgt für die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

je Kubikmeter.<br />

26,67 Euro<br />

Frau Dewenter-Steenbock stellt fest, dass die Gebührenänderung nicht rückwirkend<br />

zum 01.01.2009 wegen des Verbotes der Schlechterstellung der Gebührenpflichtigen<br />

nach dem KAG in Kraft treten kann. Sie schlägt deshalb folgende Formulierung des Artikels<br />

4 der Änderungssatzung vor:<br />

„Artikel 1 dieser Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Artikel 2 und Artikel 3 dieser Satzung treten am 01. Mai 2009 in Kraft.“<br />

Der Vorsitzende empfiehlt, abschließend über die komplette Änderungssatzung zu beschließen:<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge<br />

beschließen:


7<br />

Die der Originalvorlage als Anlage beigefügte Satzung (Nachtrag 3) zur Änderung der<br />

Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> (Beitrags- und Gebührensatzung) wird mit den<br />

oben dargestellten Änderungen beschlossen und ist zu erlassen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 03: Einführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung<br />

(mündliche Darstellung<br />

der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten<br />

als erste Information)<br />

Frau Dewenter-Steenbock erläutert, dass die <strong>Gemeinde</strong> unmittelbar aus dem KAG verpflichtet<br />

ist, Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben.<br />

Es handelt sich um eine öffentliche Einrichtung, die durch die Nutzung verbraucht wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> entstehen also Kosten für Abschreibungen (auch wenn diese tatsächlich<br />

nicht veranschlagt sind) und die laufende Unterhaltung und Bewirtschaftung.<br />

Die entstehenden Kosten werden auf die Grundstücks- und Straßenentwässerung aufgeteilt.<br />

Erfahrungsgemäß werden etwa 50 % auf die Straßenentwässerung entfallen,<br />

die durch die <strong>Gemeinde</strong> selbst zu tragen sind.<br />

Die Gebühr beträgt jährlich in der Regel zwischen 0,40 und 0,80 €, maximal 1,00 € je<br />

m² befestigter angeschlossener Fläche.<br />

Herr Steenbock ergänzt, dass durchschnittlich 60 % der Grundstücke an die zentrale<br />

Entwässerung angeschlossen sind, mithin 40 % nicht. Letztere sind nicht gebührenpflichtig.<br />

Üblich ist eine Gebührenerhebung ausschließlich von den angeschlossenen Grundstücken.<br />

Ein Anschlusszwang wird nicht festgesetzt. Eine Grundgebühr für das Vorhalten<br />

der Einrichtung ist schwierig zu erheben, weil ein Anschluss an die zentrale Anlage am<br />

Fallrohr individuell nachzuweisen ist.<br />

Eine Gebühr könnte durch folgendes Verfahren eingeführt werden (Vorschlag Fa.<br />

GeKom):<br />

a) Allgemeine Bekanntgabe über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> zur Einführung einer Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung.<br />

b) Es wird ein Fragebogen entwickelt, in dem die Grundstückseigentümer die notwendigen<br />

Angaben einzutragen haben. Die <strong>Gemeinde</strong> sendet einen individuellen<br />

Lageplan mit, in dem der Eigentümer die Flächen einzeichnet, die zentral entwässert<br />

werden.<br />

Die Fragebogenaktion ist notwendig, weil nur die Eigentümer wissen, welche<br />

Flächen zentral entwässert werden und welche nicht.<br />

Die Erfahrungen zeigen eine Rücklaufquote von ca. 92 %. Ggf. kann auch eine<br />

Nachfrist gesetzt werden. Notfalls müsste dann geschätzt werden. Später werden<br />

Stichproben durch das Bauamt vorgenommen.


8<br />

c) Ferner wird eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer durchgeführt, in<br />

der die Gebührenerhebung und das Verfahren erläutert werden.<br />

d) Nach der Informationsveranstaltung werden dann die Fragebögen mit den individuellen<br />

Anlagen und weiteren Erläuterungen versandt.<br />

e) Es werden Sprechtage in der Verwaltung angeboten, damit die Eigentümer die<br />

aufkommenden Fragen mit den Sachbearbeitern besprechen und ausräumen<br />

können bzw. Hilfestellung beim Ausfüllen erhalten.<br />

Nach diesen Erläuterungen verabschiedet Herr Bujack Frau Dewenter-Steenbock und<br />

Herrn Steenbock um 20.21 Uhr und dankt für die Erläuterungen.<br />

Herr Scheit beantragt:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Schritte zur Erhebung einer Gebühr für die<br />

Niederschlagswasserbeseitigung in die Wege zu leiten.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 04: Erschließungsbeitragssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hohenlockstedt</strong>;<br />

hier: Neufassung<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sowie der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen<br />

und Infrastruktur empfehlen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hohenlockstedt</strong> über die<br />

Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der der<br />

Sitzungsvorlage anliegenden Fassung.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

Herr Matthiessen teilt zur immer wieder aufkommenden Kritik mit, dass die Fa. GeKom<br />

einen Auftrag zur Erarbeitung dieser Satzung erhalten wollte. Die Satzung wurde aber<br />

durch die Verwaltung selbst erarbeitet ohne Hinzuziehung von Dritten.<br />

Tagesordnungspunkt 05: Nebenkostenabrechnung durch den Hausverwalter<br />

für die öffentliche Toilette am Marktplatz<br />

Herr Fürst stellt zu folgenden Positionen der vorliegenden Nebenkostenabrechnungen<br />

2005 bis 2007 fest:


Kosten Wasser und Abwasser:<br />

2005 rd. 590 €<br />

2006 rd. 440 €<br />

2007 rd. 1.800 € - entspricht 60 % der Gesamtkosten des Objekts<br />

Kosten Heizung und Warmwasser:<br />

2005 rd. 1.060 € - entspricht 10 % der Gesamtkosten des Objekts<br />

2006 rd. 1.040 €<br />

2007 rd. 130 €<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hält einen Anteil von 27/1000 an dem Gebäude.<br />

Gibt es in der Verwaltung Informationen, inwieweit die Verbrauchsablesungen korrekt<br />

sind? Wie kommen diese Sprünge zustande?<br />

Die Antworten sollen entweder in diesem <strong>Protokoll</strong> oder in der nächsten Sitzung gegeben<br />

werden.<br />

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die öffentliche<br />

Toilette zwingend vorhanden sein muss. Die Antwort soll in der nächsten Sitzung<br />

gegeben werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt von dem derzeitigen Sachstand<br />

Kenntnis.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 06: Sachstandsbericht zu den Telefontarifen für<br />

Festnetz und Mobiltelefone<br />

Herr Hennschen stellt fest, dass bei einigen Festnetzanschlüssen kein Einzelverbindungsnachweis<br />

besteht.<br />

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei sämtlichen Festnetzanschlüssen Einzelverbindungsnachweise<br />

anzufordern, soweit diese kostenlos ausgestellt werden.<br />

Herr Scheit und Herr Hennschen stellen fest, dass Kostenreduzierungen kaum zu erkennen<br />

sind.<br />

Beschluss:<br />

9<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt von dem Sachstandsbericht zu den<br />

Telefontarifen für Festnetz und Mobiltelefone Kenntnis und dankt der Verwaltung für die<br />

Erarbeitung der Unterlagen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Tagesordnungspunkt 07: Übersicht über die in das Haushaltsjahr 2009<br />

übertragenen Haushaltsreste<br />

10<br />

Herr Scheit bittet zur Haushaltsstelle 700000.511200 (Umrüstung/Ergänzung technischer<br />

Anlagen im Rechengebäude) den Grund darzustellen, weshalb die Maßnahme in<br />

2008 nicht umgesetzt wurde. Eine Bereitstellung der Haushaltsmittel war anscheinend<br />

nicht erforderlich. Es ist dem Bauausschuss zu berichten.<br />

Herr Hartmann teilt mit, dass in der dem <strong>Finanzausschuss</strong> vorgelegten Aufstellung noch<br />

die Haushaltsreste „Errichtung Löschwasserversorgung B-Plan 24“, HHSt.<br />

130000.960100, über 14.000 € sowie „Beschaffung eines Fahrzeuges für die Abwasseranlage“,<br />

HHSt. 700000.935200, über 25.000 € fehlen. Deren Bildung war erforderlich,<br />

weil die jeweiligen Maßnahmen bereits begonnen wurden.<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt die Übersicht über die in das Haushaltsjahr<br />

2009 übertragenen Haushaltsreste zur Kenntnis und bittet zur Haushaltsstelle<br />

700000.511200 um Berichterstattung möglichst in der nächsten Sitzung des Bauausschusses.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 08: Projekt zur Aufstellung einer Studie zu den<br />

Entwicklungsmöglichkeiten des Flugplatzes<br />

Hungriger Wolf im Rahmen der AktivRegion<br />

Holsteiner Auenland<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft beschließt:<br />

Es wird ein Projekt zur Aufstellung einer Studie zu den Entwicklungsmöglichkeiten des<br />

Flugplatzes Hungriger Wolf im Rahmen der AktivRegion Holsteiner Auenland durchgeführt.<br />

Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereit gestellt, wobei die nicht durch<br />

Zuweisungen gedeckten Kosten durch die „egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel<br />

mbH“ und die „Flugplatz Hungriger Wolf Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH“<br />

gedeckt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 09: Über- und außerplanmäßige Ausgaben im<br />

Haushaltsjahr 2009;<br />

a) Bericht über die Leistung<br />

b) Genehmigung bzw. Zustimmung<br />

Herr Hartmann verteilt einen Vermerk über eine weitere überplanmäßige Ausgabe bei<br />

der HHSt. 130000.540000 und erläutert deren Notwendigkeit. Diese Haushaltsstelle<br />

wird mit in den nachfolgenden Beschluss aufgenommen.


Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt, die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge<br />

beschließen:<br />

11<br />

a) Der Bericht über die Leistung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten über- und<br />

außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 wird zur Kenntnis genommen.<br />

b) Die/Der Leistung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 wird gemäß § 82 GO genehmigt/<br />

zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Tagesordnungspunkt 10: Einwände gegen das <strong>Protokoll</strong> Nr. 3/2008 vom<br />

27.01.2009<br />

Herr Flössner lobt die Darstellung der Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 04 (Gebühren<br />

und Beiträge für die Abwasserbeseitigung).<br />

Gegen das <strong>Protokoll</strong> Nr. 3/2008 vom 27.01.2009 werden keine Einwände erhoben.<br />

Tagesordnungspunkt 11: Mitteilungen<br />

Herr Hartmann teilt folgendes mit:<br />

a) Die Spendengelder für den Wasserturm in <strong>Hohenlockstedt</strong> wurden rückwirkend<br />

ab 01.01.2009 auf einem Sparbuch festgelegt, Zinssatz derzeit 3,45 % p. a.<br />

b) Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat eine Positivliste für<br />

die Gewährung von Zuwendungen nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen<br />

der Kommunen und Länder (ZuInvG) (Teil des Konjunkturprogramms<br />

II) herausgegeben. Diese Liste wird von Herrn Hartmann verteilt<br />

(Stand 09.03.2009).<br />

Tagesordnungspunkt 12: Anfragen der Ausschussmitglieder<br />

Herr Scheit fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, dass bei einem im Gewerbepark<br />

Hungriger Wolf ansässigen größeren Betrieb, der mit pyrotechnischen Gegenständen<br />

handelt, Probleme bestehen sollen.<br />

Herr Hartmann verneint die Anfrage.<br />

Tagesordnungspunkt 13: Verschiedenes<br />

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Tagesordnungspunkt 14: Einwohnerfragestunde, Teil 2<br />

Es liegen keine Wortmeldungen vor.<br />

Abschließend dankt der Vorsitzende anlässlich der letzten Sitzung von Herrn Scheit<br />

diesem für dessen Mitarbeit, Ideen und gute Beiträge.<br />

12<br />

Ende der Sitzung: 20.58 Uhr<br />

--------------------------------- ---------------------------------<br />

Vorsitzender <strong>Protokoll</strong>führer

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