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Max-Planck-Gymnasium Trier - MPG Trier

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Elternbrief<br />

Klassenstufen 5 bis 10<br />

Zahl der Klassenarbeiten im Schuljahr<br />

<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Trier</strong><br />

Für die Gymnasien gelten in diesem Schuljahr die nachfolgenden Zahlen.<br />

Deutsch Mathematik Englisch Französisch Latein<br />

Kl. Aufsätze Diktate 1.F 2.F f. 1.F 2.F f. 2.F f.<br />

5 4 2 5 3 3<br />

6 4 2 5 4 4<br />

7 4 2 5 4 4 4 4 5<br />

8 4 2 5 4 4 4 4 5<br />

9 4 2 5 4 4 4 4 4 4 5 4<br />

10 4 - 5 4 4 4 4 4 4 4 4<br />

Hinweise: '1.F' bedeutet 'erste Fremdsprache', '2.F' bedeutet '2. Fremdsprache', 'f.' bedeutet<br />

'fakultative 3. oder 4. Fremdsprache'.<br />

Zur Verteilung der Arbeiten über das Schuljahr heißt es in der Verwaltungsvorschrift:<br />

„In jedem Schulhalbjahr sind - mit Ausnahme der 1. Fremdsprache in Klassenstufe 5 (...)-<br />

mindestens zwei Klassenarbeiten zu schreiben.“<br />

In der Schulordnung heißt es (§ 47 Abs. 1):<br />

"Die Klassen- oder Kursarbeiten eines Faches sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses<br />

gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen."<br />

Oberstufe<br />

Jahrgangsstufe Zahl der Arbeiten im Schuljahr (1.HJ. + 2.HJ.)<br />

Leistungsfächer Grundfächer außer Sport<br />

11 1 + 2 1 + 1<br />

12 2 + 2 1 + 1<br />

13 1 1<br />

SchO §51 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Schülerarbeiten<br />

(1) Die Schüler haben das Recht auf Auskunft über ihren Leistungsstand, auf Bekanntgabe<br />

der Bewertungsmaßstäbe und auf Begründung der Noten.<br />

(2) Bei Klassen-, Kursarbeiten und schriftlichen Überprüfungen wird die Notenverteilung<br />

(Notenspiegel) mitgeteilt. Noten für mündliche Leistungsnachweise werden bis zum<br />

Ende der Unterrichtsstunde oder in der nächsten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.<br />

Epochalnoten sind nach Abschluss der Unterrichtseinheit mitzuteilen.<br />

(3) Klassen-, Kursarbeiten und schriftliche Überprüfungen sowie Facharbeiten werden<br />

den Schülern ausgehändigt. Die Eltern minderjähriger Schüler sollen Kenntnis nehmen.<br />

(4) Werden die Arbeiten nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann die Aushändigung weiterer<br />

Arbeiten an den Schüler unterbleiben. Die Eltern minderjähriger Schüler sind davon<br />

zu unterrichten.<br />

(5) Klassen-, Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen und Schülerarbeiten in den künstlerischen<br />

Fächern sind am Ende des Schuljahres, Facharbeiten nach Abschluss des<br />

Abiturs zurückzugeben. Aus wichtigem Grund kann die Schule Arbeiten länger behalten.<br />

15 02.10.2004

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