Max-Planck-Gymnasium Trier - MPG Trier
Max-Planck-Gymnasium Trier - MPG Trier
Max-Planck-Gymnasium Trier - MPG Trier
- TAGS
- trier
- www.mpg-trier.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Elternbrief<br />
Klassenstufen 5 bis 10<br />
Zahl der Klassenarbeiten im Schuljahr<br />
<strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-<strong>Gymnasium</strong> <strong>Trier</strong><br />
Für die Gymnasien gelten in diesem Schuljahr die nachfolgenden Zahlen.<br />
Deutsch Mathematik Englisch Französisch Latein<br />
Kl. Aufsätze Diktate 1.F 2.F f. 1.F 2.F f. 2.F f.<br />
5 4 2 5 3 3<br />
6 4 2 5 4 4<br />
7 4 2 5 4 4 4 4 5<br />
8 4 2 5 4 4 4 4 5<br />
9 4 2 5 4 4 4 4 4 4 5 4<br />
10 4 - 5 4 4 4 4 4 4 4 4<br />
Hinweise: '1.F' bedeutet 'erste Fremdsprache', '2.F' bedeutet '2. Fremdsprache', 'f.' bedeutet<br />
'fakultative 3. oder 4. Fremdsprache'.<br />
Zur Verteilung der Arbeiten über das Schuljahr heißt es in der Verwaltungsvorschrift:<br />
„In jedem Schulhalbjahr sind - mit Ausnahme der 1. Fremdsprache in Klassenstufe 5 (...)-<br />
mindestens zwei Klassenarbeiten zu schreiben.“<br />
In der Schulordnung heißt es (§ 47 Abs. 1):<br />
"Die Klassen- oder Kursarbeiten eines Faches sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses<br />
gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen."<br />
Oberstufe<br />
Jahrgangsstufe Zahl der Arbeiten im Schuljahr (1.HJ. + 2.HJ.)<br />
Leistungsfächer Grundfächer außer Sport<br />
11 1 + 2 1 + 1<br />
12 2 + 2 1 + 1<br />
13 1 1<br />
SchO §51 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Schülerarbeiten<br />
(1) Die Schüler haben das Recht auf Auskunft über ihren Leistungsstand, auf Bekanntgabe<br />
der Bewertungsmaßstäbe und auf Begründung der Noten.<br />
(2) Bei Klassen-, Kursarbeiten und schriftlichen Überprüfungen wird die Notenverteilung<br />
(Notenspiegel) mitgeteilt. Noten für mündliche Leistungsnachweise werden bis zum<br />
Ende der Unterrichtsstunde oder in der nächsten Unterrichtsstunde bekannt gegeben.<br />
Epochalnoten sind nach Abschluss der Unterrichtseinheit mitzuteilen.<br />
(3) Klassen-, Kursarbeiten und schriftliche Überprüfungen sowie Facharbeiten werden<br />
den Schülern ausgehändigt. Die Eltern minderjähriger Schüler sollen Kenntnis nehmen.<br />
(4) Werden die Arbeiten nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann die Aushändigung weiterer<br />
Arbeiten an den Schüler unterbleiben. Die Eltern minderjähriger Schüler sind davon<br />
zu unterrichten.<br />
(5) Klassen-, Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen und Schülerarbeiten in den künstlerischen<br />
Fächern sind am Ende des Schuljahres, Facharbeiten nach Abschluss des<br />
Abiturs zurückzugeben. Aus wichtigem Grund kann die Schule Arbeiten länger behalten.<br />
15 02.10.2004