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282kb - Samtgemeinde Horneburg

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HHSt. 21600.3142000 – Erstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />

Der Landkreis Stade erstattet, neben Sockelbeträgen und Schülersätzen, 70 % der<br />

Kosten für den Sekundarbereich I (Oberschule).<br />

Der Landkreis hat für Teilbereiche feste Pauschalen eingeführt.<br />

Personalkosten<br />

Produkt 21110 Grundschule <strong>Horneburg</strong><br />

Produkt 21140 Grundschule Bliedersdorf-Nottensdor<br />

Produkt 21150 Eichhörnchen-Grundschule<br />

Produkt 21600 Oberschule<br />

Der Personalaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Schulstandort<br />

„Leineweberstieg“ wird anteilig nach den tatsächlichen Schülerzahlen bzw. den<br />

Klassenzahlen zum Stichtag 01.09. auf die Grundschule und die Oberschule<br />

aufgeteilt.<br />

Schul-Budgets<br />

Für jede Schule wird ein Gesamtbudget gebildet.<br />

Im Haushaltsjahr 2012 werden den Schulen folgende Schüler- und Klassensätze<br />

gezahlt:<br />

Sockelbeträge Schülersätze<br />

Primarbereich 730,00 € / Klasse 25,00 € / SchülerIn<br />

Sekundarbereich 1.000,00 € / Klasse 35,00 € / SchülerIn<br />

Aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln sind alle Aufwendungen der Schule, mit<br />

Ausnahme der Personalkosten, der baulichen Unterhaltung und der<br />

Bewirtschaftungskosten (Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Versicherungen, etc.) zu<br />

leisten.<br />

Der Grundschule <strong>Horneburg</strong> werden zusätzlich 500,00 € für die Bewirtschaftung der<br />

eigenen Turnhalle, der Grundschule Bliedersdorf-Nottensdorf 300,00 € für die<br />

Erschwernisse durch zwei Schulstandorte sowie der Oberschule<br />

4.000,00 € für die Bewirtschaftung der Sporthalle zur Verfügung gestellt.<br />

Für den Betrieb der Ganztagsschule werden der Grundschule <strong>Horneburg</strong> und der<br />

Oberschule jährlich, neben der Landeszuweisung, zusätzlich 30.000 € zur Verfügung<br />

gestellt.

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