282kb - Samtgemeinde Horneburg
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HHSt. 21600.3142000 – Erstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />
Der Landkreis Stade erstattet, neben Sockelbeträgen und Schülersätzen, 70 % der<br />
Kosten für den Sekundarbereich I (Oberschule).<br />
Der Landkreis hat für Teilbereiche feste Pauschalen eingeführt.<br />
Personalkosten<br />
Produkt 21110 Grundschule <strong>Horneburg</strong><br />
Produkt 21140 Grundschule Bliedersdorf-Nottensdor<br />
Produkt 21150 Eichhörnchen-Grundschule<br />
Produkt 21600 Oberschule<br />
Der Personalaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Schulstandort<br />
„Leineweberstieg“ wird anteilig nach den tatsächlichen Schülerzahlen bzw. den<br />
Klassenzahlen zum Stichtag 01.09. auf die Grundschule und die Oberschule<br />
aufgeteilt.<br />
Schul-Budgets<br />
Für jede Schule wird ein Gesamtbudget gebildet.<br />
Im Haushaltsjahr 2012 werden den Schulen folgende Schüler- und Klassensätze<br />
gezahlt:<br />
Sockelbeträge Schülersätze<br />
Primarbereich 730,00 € / Klasse 25,00 € / SchülerIn<br />
Sekundarbereich 1.000,00 € / Klasse 35,00 € / SchülerIn<br />
Aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln sind alle Aufwendungen der Schule, mit<br />
Ausnahme der Personalkosten, der baulichen Unterhaltung und der<br />
Bewirtschaftungskosten (Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Versicherungen, etc.) zu<br />
leisten.<br />
Der Grundschule <strong>Horneburg</strong> werden zusätzlich 500,00 € für die Bewirtschaftung der<br />
eigenen Turnhalle, der Grundschule Bliedersdorf-Nottensdorf 300,00 € für die<br />
Erschwernisse durch zwei Schulstandorte sowie der Oberschule<br />
4.000,00 € für die Bewirtschaftung der Sporthalle zur Verfügung gestellt.<br />
Für den Betrieb der Ganztagsschule werden der Grundschule <strong>Horneburg</strong> und der<br />
Oberschule jährlich, neben der Landeszuweisung, zusätzlich 30.000 € zur Verfügung<br />
gestellt.