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282kb - Samtgemeinde Horneburg

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Volksbildung, Heimat- und Kulturpflege – Produkt 28100<br />

Das Produkt Volksbildung, Heimat- und Kulturpflege verursacht jährliche Kosten von<br />

18.100 €.<br />

Es wird neben den Peronanalkosten die Miete für die Heimatstube gezahlt.<br />

Rund 15.000 € fallen für die Abschreibung und Interne Leistungsverrechnung an.<br />

Soziale Einrichtungen und Soziale Leistungen – Produkt 31501<br />

Erstattung von der Agentur für Arbeit<br />

Die Arbeitsagentur erstattet den Personalaufwand für 2 abgeordnete Mitarbeiterinnen<br />

aus dem ehemaligen Sozialamt.<br />

Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes<br />

Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Horneburg</strong> hat sich vertraglich verpflichtet, die Asylbewerber-<br />

Unterbringung zu übernehmen.<br />

Der Aufwand für die Asylbewerberunterbringung wird vom Landkreis erstattet.<br />

Einrichtungen für Wohnungslose<br />

Für die Einweisung in eine Wohnung wg. drohender Obdachlosigkeit sind<br />

Haushaltsmittel bereitgestellt worden.<br />

Außerdem sind anteilig die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

vorgehaltener Objekte für die Unterbringung von Obdachlosen dargestellt.<br />

Teilweise erfolgt eine Kostenerstattung durch Dritte.<br />

Freiwilligenagentur<br />

Vom Land Niedersachsen wird die Einrichtung einer „Freiwilligenagentur“ mit 80 %<br />

der Personal- und Sachkosten (max. 25.000 €) gefördert. Es ist geplant im<br />

Mehrgenerationenhaus eine Freiwilligenagentur einzurichten.<br />

Bei einem Gesamtaufwand von 26.200 € verbleibt bei der <strong>Samtgemeinde</strong> ein<br />

Eigenanteil von 6.200 €. Die Umsetzung des Projektes erfolgt nur, wenn die<br />

Förderung durch das Land bewilligt wird.<br />

Lichtblick<br />

Der Verein „Lichtblick“ erhält eine jährliche Zuwendung von 500 €.<br />

Mehrgenerationenhaus – Produkt 31502<br />

Das Haushaltsjahr 2012 wird beim Mehrgenerationenhaus durch den geplanten<br />

Anbau geprägt.<br />

Die bisherige Förderung des Bundes läuft maximal noch im Jahr 2012 mit einer<br />

Fördersumme von 40.000 €. Um ggf. weiterhin in den Genuss einer Förderung zu<br />

kommen, wurde eine Bewerbung für das „Aktionsprogramm<br />

Mehrgenerationenhäuser II“ abgegeben. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.<br />

Die Fördersumme würde für 2012 bis 2014 jährlich 30.000 € vom Bund und<br />

zusätzlich 5.000 € vom Land betragen.<br />

Die Folgekosten für die zusätzliche Bewirtschaftung, Unterhaltung und Abschreibung<br />

des Erweiterungsbaus sind eingeplant worden.<br />

Der Zuschussbedarf für dieses Produkt beträgt insgesamt 46.300 €.

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