282kb - Samtgemeinde Horneburg
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Volksbildung, Heimat- und Kulturpflege – Produkt 28100<br />
Das Produkt Volksbildung, Heimat- und Kulturpflege verursacht jährliche Kosten von<br />
18.100 €.<br />
Es wird neben den Peronanalkosten die Miete für die Heimatstube gezahlt.<br />
Rund 15.000 € fallen für die Abschreibung und Interne Leistungsverrechnung an.<br />
Soziale Einrichtungen und Soziale Leistungen – Produkt 31501<br />
Erstattung von der Agentur für Arbeit<br />
Die Arbeitsagentur erstattet den Personalaufwand für 2 abgeordnete Mitarbeiterinnen<br />
aus dem ehemaligen Sozialamt.<br />
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes<br />
Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Horneburg</strong> hat sich vertraglich verpflichtet, die Asylbewerber-<br />
Unterbringung zu übernehmen.<br />
Der Aufwand für die Asylbewerberunterbringung wird vom Landkreis erstattet.<br />
Einrichtungen für Wohnungslose<br />
Für die Einweisung in eine Wohnung wg. drohender Obdachlosigkeit sind<br />
Haushaltsmittel bereitgestellt worden.<br />
Außerdem sind anteilig die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />
vorgehaltener Objekte für die Unterbringung von Obdachlosen dargestellt.<br />
Teilweise erfolgt eine Kostenerstattung durch Dritte.<br />
Freiwilligenagentur<br />
Vom Land Niedersachsen wird die Einrichtung einer „Freiwilligenagentur“ mit 80 %<br />
der Personal- und Sachkosten (max. 25.000 €) gefördert. Es ist geplant im<br />
Mehrgenerationenhaus eine Freiwilligenagentur einzurichten.<br />
Bei einem Gesamtaufwand von 26.200 € verbleibt bei der <strong>Samtgemeinde</strong> ein<br />
Eigenanteil von 6.200 €. Die Umsetzung des Projektes erfolgt nur, wenn die<br />
Förderung durch das Land bewilligt wird.<br />
Lichtblick<br />
Der Verein „Lichtblick“ erhält eine jährliche Zuwendung von 500 €.<br />
Mehrgenerationenhaus – Produkt 31502<br />
Das Haushaltsjahr 2012 wird beim Mehrgenerationenhaus durch den geplanten<br />
Anbau geprägt.<br />
Die bisherige Förderung des Bundes läuft maximal noch im Jahr 2012 mit einer<br />
Fördersumme von 40.000 €. Um ggf. weiterhin in den Genuss einer Förderung zu<br />
kommen, wurde eine Bewerbung für das „Aktionsprogramm<br />
Mehrgenerationenhäuser II“ abgegeben. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.<br />
Die Fördersumme würde für 2012 bis 2014 jährlich 30.000 € vom Bund und<br />
zusätzlich 5.000 € vom Land betragen.<br />
Die Folgekosten für die zusätzliche Bewirtschaftung, Unterhaltung und Abschreibung<br />
des Erweiterungsbaus sind eingeplant worden.<br />
Der Zuschussbedarf für dieses Produkt beträgt insgesamt 46.300 €.