282kb - Samtgemeinde Horneburg
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Die zugrunde zu legende Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden hat sich im Zeitraum<br />
01.10.2010 bis 30.09.2011 positiv entwickelt.<br />
Daher werden gegenüber dem Vorjahr, trotz einer gestiegenen Einwohnerzahl und<br />
einem höheren Grundbetrag, geringere Schlüsselzuweisungen vom Land gezahlt.<br />
Die Berechnung der Schlüsselzuweisungen erfolgt wie folgt:<br />
Einwohnerzahl<br />
x Gemeindegrößenansatz<br />
x Grundbetrag<br />
= Bedarfsmesszahl<br />
./. Steuerkraftzahl der Mitgliedsgemeinden<br />
Unterschiedsbetrag<br />
davon 75 %<br />
= Schlüsselzuweisung<br />
Die Entwicklung der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden, die Grundlage für<br />
Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land sind, stellt sich wie folgt dar:<br />
Steuerkraftzahl für Schlüsselzuweisungen 2009 7.120.199 €<br />
Steuerkraftzahl für Schlüsselzuweisungen 2010 7.206.031 €<br />
Steuerkraftzahl für Schlüsselzuweisungen 2011 6.916.001 €<br />
Steuerkraftzahl für Schlüsselzuweisungen 2012 7.656.730 €<br />
In den Folgejahren wird nach den Orientierungsdaten nachstehende Entwicklung in<br />
Bezug auf den Grundbetrag erwartet:<br />
2012 + 7,4 %<br />
2013 + 1,0 %<br />
2014 + 4,0 %<br />
2015 + 4,0 %<br />
Konto 61100.3131000 – Zuschüsse für Auftragsangelegenheiten<br />
Für die Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erhält die<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> vom Land Zahlungen.<br />
Nach den Orientierungsdaten erhöht sich die Zuweisung für das Jahr 2011 ff. um<br />
jeweils 1%.<br />
Unter Berücksichtigung des Pro-Kopf-Betrages des Vorjahres wird ein Zuschuss in<br />
Höhe von 194.000 € erwartet.