"Altbauten kostengünstig sanieren" - Landesgütegemeinschaft für ...
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Holzgehäcksel, von weither herbeigekutschten giftbelasteten Altholzpellets und<br />
kilometerlanger Wasserschlauchverbuddelung die Jurys begeistert. Oder - die auch<br />
beliebte "Alternative" - eine patriotistische Denkmalfälschung, als "Schöpferische<br />
Denkmalpflege" geschönt.<br />
Zum Schluß muß das Handwerk richten, was in der Planung nicht bedacht. Wenn es das<br />
nur könnte! Gar zu viele Handwerker haben sich ja darauf spezialisiert, planerlos<br />
schlaumeiernde Bauherrn aufs Kreuz zu legen. Schnellstmögliches Pfuschen bei<br />
geringstmöglicher Haltbarkeit: Anwenderfreundliche Balkonsanierung, Fensteranstriche,<br />
Schimmelbeseitigung, Fassadendämmung, Wartungsfugen, Schnellzement und<br />
Plastiksoßen sorgen garantiemäßig da<strong>für</strong>, daß der Bauherr schnell, aber meist zu spät<br />
aufwachen wird aus dem Traum vom verständigen, ehrlichen Handwerk. Mit möglichst<br />
leeren Taschen. Doch auch so macher Billigplaner bezieht seine Planungsweisheit aus<br />
der selben Quelle: Vom tropfdoofen Handwerker, der ihm umsonst zuarbeitet <strong>für</strong><br />
versprochenes späteres Zuschustern der Aufträge oder gleich vom Produkthersteller mit<br />
seinen verführerisch geschenkbeladenen Außendienstmuffis.<br />
Wer den Bau wirklich beherrscht<br />
Nicht nur das Baustoff- und Konstruktionsverständnis von uns Planern besteht manchmal<br />
aus schwarzen Löchern. In diese stößt das Vermarktungsgeschick des Firmen-<br />
Baustoffberaters wie der Habicht auf das Huhn. Bei unterfinanzierter Planung - also bei<br />
99,99 Prozent aller öffentlichen und privaten Planungsaufträge - liefert er<br />
Umsonstberatung, -begutachtung und -planung bis zu Kostenschätzung,<br />
Angebotsauspreisung und Ausschreibung. Als Zubrot gibt's geschenkgestützte Besuche.<br />
Bei der Nennung dieser diskreten, oft langbewährten Zusammenarbeit zeigt sich so ein<br />
Planer aber eher zugeknöpft: Der Fragenkatalog bei VOF-Bewerbungen nach<br />
"wirtschaftlicher Verknüpfung mit Unternehmen", "ob in relevanter Weise mit Anderen<br />
zusammengearbeitet werden soll" und ob "die Durchführung der freiberuflichen Leistung<br />
unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt" (§§ 2, 4 VOF) wird einfach<br />
falsch beantwortet. Niemand wird es merken.<br />
Der eigentliche Bauherr (Kämmerer, Steuerzahler, Kirchengemeinde, privater<br />
Auftraggeber) kriegt das natürlich nicht mit. Lieber freuen er oder seine untreuen<br />
"Vertreter" sich, es dem Planerschnösel gezeigt zu haben: durch Unterbewertung der<br />
Honorarfaktoren mit folgendem 0 Mindestsatz. Wenn er nicht mitmacht, warten zig<br />
Kollegen, die die Baustoffkorruption besser beherrschen, schon auf den Auftrag. Zu jedem<br />
Honorar. Wenn sich der rechthaberische Planer beschwert, wenn er Vergleich von<br />
einschlägigen Ausschreibungen als Leistungsnachweis und entscheidendes<br />
Vergabekriterium <strong>für</strong> den Planungsauftrag fordert, gilt das als "Kampf gegen<br />
Windmühlenflügel" (Originalton Staatsbauamt).<br />
Beliebt ist auch die Handwerkerlösung, oft als Ersatz <strong>für</strong> Technikplanung: Angebotspreise<br />
raus getippext - fertig ist das LV. Ergebnis? Wir wollen hier nicht spotten ;-)<br />
Wie die Bieter solche produktbenennenden Leistungsbeschreibungen ausnutzen können,<br />
ist Bauherrn offenbar nur selten bekannt. Die VOB verbietet deshalb die durch die<br />
Baustoffkorruption entstehende, fachlich unbegründete Produktnennung auch mit Zusatz<br />
"oder gleichwertig", um die über den Hersteller (oder regionalen Baustoffgroßhändler)<br />
eingefädelten Bieterkartelle zu verhindern. Ein so getürktes LV müßte also wg.<br />
Korruptionsverdacht aufgehoben werden. Doch egal, dieses Risiko nimmt der geschmierte<br />
Planer (und sein Helfershelfer im Bauamt) notgedrungen in Kauf. Vorsichtshalber liest<br />
man eben keine VOB, geschweige denn den VOB-Kommentar oder die diesbezüglichen