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"Altbauten kostengünstig sanieren" - Landesgütegemeinschaft für ...

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Holzgehäcksel, von weither herbeigekutschten giftbelasteten Altholzpellets und<br />

kilometerlanger Wasserschlauchverbuddelung die Jurys begeistert. Oder - die auch<br />

beliebte "Alternative" - eine patriotistische Denkmalfälschung, als "Schöpferische<br />

Denkmalpflege" geschönt.<br />

Zum Schluß muß das Handwerk richten, was in der Planung nicht bedacht. Wenn es das<br />

nur könnte! Gar zu viele Handwerker haben sich ja darauf spezialisiert, planerlos<br />

schlaumeiernde Bauherrn aufs Kreuz zu legen. Schnellstmögliches Pfuschen bei<br />

geringstmöglicher Haltbarkeit: Anwenderfreundliche Balkonsanierung, Fensteranstriche,<br />

Schimmelbeseitigung, Fassadendämmung, Wartungsfugen, Schnellzement und<br />

Plastiksoßen sorgen garantiemäßig da<strong>für</strong>, daß der Bauherr schnell, aber meist zu spät<br />

aufwachen wird aus dem Traum vom verständigen, ehrlichen Handwerk. Mit möglichst<br />

leeren Taschen. Doch auch so macher Billigplaner bezieht seine Planungsweisheit aus<br />

der selben Quelle: Vom tropfdoofen Handwerker, der ihm umsonst zuarbeitet <strong>für</strong><br />

versprochenes späteres Zuschustern der Aufträge oder gleich vom Produkthersteller mit<br />

seinen verführerisch geschenkbeladenen Außendienstmuffis.<br />

Wer den Bau wirklich beherrscht<br />

Nicht nur das Baustoff- und Konstruktionsverständnis von uns Planern besteht manchmal<br />

aus schwarzen Löchern. In diese stößt das Vermarktungsgeschick des Firmen-<br />

Baustoffberaters wie der Habicht auf das Huhn. Bei unterfinanzierter Planung - also bei<br />

99,99 Prozent aller öffentlichen und privaten Planungsaufträge - liefert er<br />

Umsonstberatung, -begutachtung und -planung bis zu Kostenschätzung,<br />

Angebotsauspreisung und Ausschreibung. Als Zubrot gibt's geschenkgestützte Besuche.<br />

Bei der Nennung dieser diskreten, oft langbewährten Zusammenarbeit zeigt sich so ein<br />

Planer aber eher zugeknöpft: Der Fragenkatalog bei VOF-Bewerbungen nach<br />

"wirtschaftlicher Verknüpfung mit Unternehmen", "ob in relevanter Weise mit Anderen<br />

zusammengearbeitet werden soll" und ob "die Durchführung der freiberuflichen Leistung<br />

unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt" (§§ 2, 4 VOF) wird einfach<br />

falsch beantwortet. Niemand wird es merken.<br />

Der eigentliche Bauherr (Kämmerer, Steuerzahler, Kirchengemeinde, privater<br />

Auftraggeber) kriegt das natürlich nicht mit. Lieber freuen er oder seine untreuen<br />

"Vertreter" sich, es dem Planerschnösel gezeigt zu haben: durch Unterbewertung der<br />

Honorarfaktoren mit folgendem 0 Mindestsatz. Wenn er nicht mitmacht, warten zig<br />

Kollegen, die die Baustoffkorruption besser beherrschen, schon auf den Auftrag. Zu jedem<br />

Honorar. Wenn sich der rechthaberische Planer beschwert, wenn er Vergleich von<br />

einschlägigen Ausschreibungen als Leistungsnachweis und entscheidendes<br />

Vergabekriterium <strong>für</strong> den Planungsauftrag fordert, gilt das als "Kampf gegen<br />

Windmühlenflügel" (Originalton Staatsbauamt).<br />

Beliebt ist auch die Handwerkerlösung, oft als Ersatz <strong>für</strong> Technikplanung: Angebotspreise<br />

raus getippext - fertig ist das LV. Ergebnis? Wir wollen hier nicht spotten ;-)<br />

Wie die Bieter solche produktbenennenden Leistungsbeschreibungen ausnutzen können,<br />

ist Bauherrn offenbar nur selten bekannt. Die VOB verbietet deshalb die durch die<br />

Baustoffkorruption entstehende, fachlich unbegründete Produktnennung auch mit Zusatz<br />

"oder gleichwertig", um die über den Hersteller (oder regionalen Baustoffgroßhändler)<br />

eingefädelten Bieterkartelle zu verhindern. Ein so getürktes LV müßte also wg.<br />

Korruptionsverdacht aufgehoben werden. Doch egal, dieses Risiko nimmt der geschmierte<br />

Planer (und sein Helfershelfer im Bauamt) notgedrungen in Kauf. Vorsichtshalber liest<br />

man eben keine VOB, geschweige denn den VOB-Kommentar oder die diesbezüglichen

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