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Privatdozenten im Schatten der Georgia Augusta : zur ... - Oapen

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509<br />

� Ernesti Augusti Philippi Mahn Wildunga-Waldecci nunc ab Ordinis Theologiae<br />

<strong>Georgia</strong>e <strong>Augusta</strong>e Repetentium Collegio Commentatio in qua ducibus quatuor<br />

Evangeliis Apostolorumque Scriptis distinguuntur tempora et notantur viae, quibus<br />

Apostoli Jesu Doctrinam Divinam sens<strong>im</strong> sens<strong>im</strong>que melius perspexerint. In<br />

certamine literario civium <strong>Georgia</strong>e <strong>Augusta</strong>e die XV. Nov. praemio a Rege<br />

Clementiss<strong>im</strong>o Westphaliae constituto ex sententia Venerabilis Ordinis Theologorum<br />

ornata. [...] Goettingae typis Henrici Dieterich. MDCCCXI. [151 S.] 1295<br />

Der Publikation ist eine überschwängliche Widmung an den Generaldirektor Baron<br />

von Leist vorangestellt. In seiner Preisschrift versuchte Mahn in einem Dreiphasenmodell<br />

darzustellen, wie sich – abhängig vom Tod und <strong>der</strong> Auferstehung<br />

Jesu – die Vorstellungen <strong>der</strong> Apostel vom Reich des Messias und <strong>der</strong> Funktion<br />

<strong>der</strong> Kirche verän<strong>der</strong>ten. Stäudlin, Ordinarius für Theologie, <strong>der</strong> die Schrift in den<br />

Göttingischen gelehrten Anzeigen rezensierte, lobte die vielseitige Bearbeitung des<br />

Themas und den Reichtum an literarischen Verweisen. Die Aufgabe sei nicht<br />

leicht zu lösen gewesen. Der Verfasser habe sein erstes gelehrtes Probstück geliefert.<br />

Stäudlin hob die Gelehrsamkeit, Gründlichkeit und Umsicht des Verfassers hervor,<br />

aber auch dessen Verehrung <strong>der</strong> Religion und des Christentums. 1296<br />

Mahns Preisschrift war vermutlich für die Entscheidung <strong>der</strong> Theologischen Fakultät<br />

ausschlaggebend, ihn nach einem Fakultätsexamen zu Ostern 1809 <strong>der</strong> Generaldirektion<br />

– gleichzeitig mit Johann Jakob Pestalozzi aus Zürich – als Repetenten<br />

vorzuschlagen, was beiden ein Stipendium von 150 rthlr. einbrachte. 1297 Seit<br />

dem SS 1809 ist Mahn als Repetent mit einem umfangreichen und vielseitigen<br />

Lehrprogramm <strong>im</strong> Lektionsverzeichnis <strong>der</strong> Theologischen Fakultät vertreten. 1298<br />

In seinen Angaben zum <strong>Privatdozenten</strong>-Bericht des Jahres 1812 führt er rückblickend<br />

an, dass er öffentlich, privat<strong>im</strong> und privatiss<strong>im</strong>e Vorlesungen über die meisten<br />

Schriften des Alten Testaments und über mehrere des Neuen Testaments<br />

abgehalten habe. Er habe ferner eine historisch-kritische Einleitung in das Alte<br />

Testament angeboten und weiterhin über die Theologische Enzyklopädie und die<br />

theologische Literatur gelesen. Im Syrischen, Chaldäischen und Arabischen habe<br />

er Privatiss<strong>im</strong>a gegeben und u. a. die hebräische Grammatik mehrmals privat<strong>im</strong><br />

erklärt. 1299<br />

Als Repetent lieferte Mahn Zündstoff, für einen schon länger schwelenden<br />

Grundsatzkonflikt zwischen <strong>der</strong> Theologischen Fakultät und <strong>der</strong> Philosophischen<br />

Fakultät über die Frage, ob die Repetenten <strong>der</strong> Theologie berechtigt waren, ohne<br />

Zust<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Philosophischen Fakultät Vorlesungen in den Philologien den<br />

biblischen Sprachen anzubieten. Am 28. 8. 1809 informierte Dekan Mitscherlich<br />

die Philosophische Fakultät über einen Antrag Mahns, in dem dieser um die Erlaubnis<br />

nachsuchte, philosophische Vorlesungen halten und öffentlich anschlagen<br />

1295 Vgl. GGA 1808, S. 1106 f. bzw. GGA 1809, S. 1969 f.<br />

1296 GGA 1812, S. 249-251. Hier: S. 251.<br />

1297 GGA 1809, S. 561.<br />

1298 Vgl. z. B. GGA 1810, S. 546, 548 und 559.<br />

1299 UAG: Sek 315, Bl. 154.

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