Vertiefungsarbeit «Unser Hausbrand» - Computer-Studio, Schattdorf
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wz uri, Abteilung Handwerk / Technik / Gesundheit <strong>Vertiefungsarbeit</strong> <strong>«Unser</strong> <strong>Hausbrand»</strong><br />
3.5<br />
Gebäudeversicherung<br />
Schäden an Gebäuden, die durch Feuer und Elementarschäden entstehen, deckt die Gebäudeversicherung.<br />
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und bei<br />
der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen. Jedoch in den Kantonen Genf, Tessin,<br />
Wallis und Appenzell nicht, dort empfiehlt es sich allerdings, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen.<br />
Denn zum Beispiel Feuer, Brand, Schneerutsche, Erdrutsche, usw. richten grosse<br />
Schäden an.<br />
3.6<br />
Hausratversicherung<br />
3.6.1 Allgemeines<br />
Eine Hausratversicherung ist dazu da, damit im Schadenfall die Haushaltsgegenstände<br />
gleichwertig neu ersetzt werden können. Das setzt jedoch voraus, dass die Versicherungssumme<br />
dem effektiven heutigen Neuwert des gesamten Hausrates entspricht.<br />
Für jeden, der ein neues Haus oder Wohnung mietet oder kauft ist es sinnvoll, eine Hausratsversicherung<br />
abzuschliessen. Jegliche Gegenstände, die sich im Haus, in der Wohnung,<br />
auf dem Balkon oder im Garten befinden, jedoch nicht mit dem Gebäude verbunden sind,<br />
zählen zum Hausrat. Einrichtungen wie z.B. Waschmaschine oder Tumbler, die vom Mieter<br />
oder der Mieterin installiert worden sind, gehören ebenfalls zum Hausrat. Geliehene, geleaste<br />
oder gemietete Gegenstände von Drittpersonen, welche sich in der Wohnung, Keller oder<br />
im Estrich des Versicherungsnehmers befinden, zählen ebenfalls zum Versicherungsschutz.<br />
Die Hausratversicherung deckt je nach Vereinbarung Feuer-, Wasser- und Elementarschäden,<br />
Diebstahl von Gegenständen wie auch Beschädigungen durch Dritte.<br />
3.6.2 Schaden durch Verschulden des Versicherungsnehmers<br />
Bei einem Schaden ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet alles zu tun, damit der<br />
Schaden so gering wie möglich ausfällt. Gestohlene Kreditkarten oder Sparbücher muss er<br />
sofort sperren lassen. Die vom Schaden betroffenen Gegenstände müssen bis zur Besichtigung<br />
aufgehoben werden. Führt man Schäden vorsätzlich herbei, so erhält man keine Versicherungsleistung.<br />
Bei einer groben Fahrlässigkeit kann die Entschädigung je nach Grad des<br />
Eigenverschuldens gekürzt werden.<br />
Sandro Tresch, Attinghausen Seite 10 von 19