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Amts-Kurier - Amt Dömitz-Malliß

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30 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 05 / 01.02.2008<br />

tigte bilden die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts, die mit diesem Beschluss entsteht und den Namen<br />

führt:<br />

„Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens <strong>Dömitz</strong>-Stadt II“<br />

mit Sitz in <strong>Dömitz</strong>, Landkreis Ludwigslust<br />

Die vollständige Ausfertigung des o. g. Beschlusses liegt gleichzeitig<br />

mit der Begründung für die Dauer von zwei Wochen seit dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim <strong>Amt</strong> für Landwirtschaft<br />

Wittenburg - Flurneuordnungsbehörde -, Pappelweg 2, 19243 Wittenburg<br />

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten<br />

aus.<br />

Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind,<br />

die aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen,<br />

werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet<br />

vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde<br />

anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde<br />

nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß<br />

angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde<br />

die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung<br />

eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich<br />

gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe<br />

des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen den Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beginnend<br />

mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich<br />

oder zur Niederschrift Widerspruch beim <strong>Amt</strong> für Landwirtschaft<br />

Wittenburg, Pappelweg 2, 19243 Wittenburg eingelegt werden.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Friedrich (LS)<br />

Ausgefertigt: Wittenburg, 22.01.2008<br />

Im Auftrag<br />

gez. Voß (LS)<br />

Vermessungsbüro Grünig<br />

Dipl.-Ing. Marion Grünig * Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin<br />

* Beratende Ingenieurin<br />

Krenzliner Str.3<br />

19288 Kummer<br />

Tel.: 038751/20641<br />

Fax: 038751/20620<br />

vbguenig@t-online.de<br />

www.vermessung-mv.de<br />

St.-Nr.: 087/225/02893<br />

Vermessungsobjekt:<br />

Gemeinde: Vielank Flur/Flurkarte: 1<br />

Gemarkung: Tewswoos Flurstück(e): 466<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Offenlegung<br />

Für das o. a. Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren<br />

nach Abschnitt IV des Gesetzes über die Landesvermessung<br />

und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern - VermKatG - in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

22. Juli 2002 (GVOBI. M-V S. 524) durchgeführt.<br />

Gemäß § 18 Abs. 3 des VermKatG wird den Beteiligten, die an dem<br />

Grenztermin nicht teilgenommen haben, die<br />

X Feststellung und<br />

X Abmarkung von Flurstücksgrenzen<br />

durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt<br />

gegeben.<br />

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Marion Grünig, Krenzliner<br />

Straße 3, 19288 Kummer<br />

in der Zeit vom 01.02.2008 bis zum 03.03.2008.<br />

Kummer, den 28.01.2008<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die erfolgte Feststellung vorgenommene Abmarkung der Flurstücksgrenzen<br />

ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch kann innerhalb<br />

eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift bei der oben genannten Vermessungsstelle eingelegt<br />

werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:<br />

1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist<br />

nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist<br />

bei der o. g. Vermessungsstelle eingegangen ist<br />

2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn<br />

sich die Feststellung/Abmarkung der Flurstücksgrenzen als richtig<br />

bestätigt.<br />

Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke<br />

<strong>Dömitz</strong>, Groß Schmölen, Heidhof,<br />

Kaliß, Klein Schmölen, Neu Kaliß,<br />

Polz, Rüterberg, 11.02.08, 25.02.08<br />

Alt Jabel, Hohen Woos, Laupin,<br />

Neu Jabel, Schlonsberge,<br />

Tewswoos, Woosmer,<br />

Woosmerhof 12.02.08, 26.02.08<br />

Vielank 13.02.08, 27.02.08

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