Amts-Kurier - Amt Dömitz-Malliß
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30 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 05 / 01.02.2008<br />
tigte bilden die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen<br />
Rechts, die mit diesem Beschluss entsteht und den Namen<br />
führt:<br />
„Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens <strong>Dömitz</strong>-Stadt II“<br />
mit Sitz in <strong>Dömitz</strong>, Landkreis Ludwigslust<br />
Die vollständige Ausfertigung des o. g. Beschlusses liegt gleichzeitig<br />
mit der Begründung für die Dauer von zwei Wochen seit dem ersten<br />
Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim <strong>Amt</strong> für Landwirtschaft<br />
Wittenburg - Flurneuordnungsbehörde -, Pappelweg 2, 19243 Wittenburg<br />
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten<br />
aus.<br />
Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind,<br />
die aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen,<br />
werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet<br />
vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde<br />
anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde<br />
nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß<br />
angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde<br />
die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung<br />
eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich<br />
gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe<br />
des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen den Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beginnend<br />
mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich<br />
oder zur Niederschrift Widerspruch beim <strong>Amt</strong> für Landwirtschaft<br />
Wittenburg, Pappelweg 2, 19243 Wittenburg eingelegt werden.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Friedrich (LS)<br />
Ausgefertigt: Wittenburg, 22.01.2008<br />
Im Auftrag<br />
gez. Voß (LS)<br />
Vermessungsbüro Grünig<br />
Dipl.-Ing. Marion Grünig * Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin<br />
* Beratende Ingenieurin<br />
Krenzliner Str.3<br />
19288 Kummer<br />
Tel.: 038751/20641<br />
Fax: 038751/20620<br />
vbguenig@t-online.de<br />
www.vermessung-mv.de<br />
St.-Nr.: 087/225/02893<br />
Vermessungsobjekt:<br />
Gemeinde: Vielank Flur/Flurkarte: 1<br />
Gemarkung: Tewswoos Flurstück(e): 466<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Offenlegung<br />
Für das o. a. Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren<br />
nach Abschnitt IV des Gesetzes über die Landesvermessung<br />
und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern - VermKatG - in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
22. Juli 2002 (GVOBI. M-V S. 524) durchgeführt.<br />
Gemäß § 18 Abs. 3 des VermKatG wird den Beteiligten, die an dem<br />
Grenztermin nicht teilgenommen haben, die<br />
X Feststellung und<br />
X Abmarkung von Flurstücksgrenzen<br />
durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt<br />
gegeben.<br />
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Marion Grünig, Krenzliner<br />
Straße 3, 19288 Kummer<br />
in der Zeit vom 01.02.2008 bis zum 03.03.2008.<br />
Kummer, den 28.01.2008<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die erfolgte Feststellung vorgenommene Abmarkung der Flurstücksgrenzen<br />
ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch kann innerhalb<br />
eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift bei der oben genannten Vermessungsstelle eingelegt<br />
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:<br />
1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist<br />
nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist<br />
bei der o. g. Vermessungsstelle eingegangen ist<br />
2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn<br />
sich die Feststellung/Abmarkung der Flurstücksgrenzen als richtig<br />
bestätigt.<br />
Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke<br />
<strong>Dömitz</strong>, Groß Schmölen, Heidhof,<br />
Kaliß, Klein Schmölen, Neu Kaliß,<br />
Polz, Rüterberg, 11.02.08, 25.02.08<br />
Alt Jabel, Hohen Woos, Laupin,<br />
Neu Jabel, Schlonsberge,<br />
Tewswoos, Woosmer,<br />
Woosmerhof 12.02.08, 26.02.08<br />
Vielank 13.02.08, 27.02.08