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Amts-Kurier - Amt Dömitz-Malliß

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32 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 05 / 01.02.2008<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 0,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 99.000,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf 99.000,00 EUR<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 463.500,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 366.200,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf -97.300,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt auf 400.000 EUR.<br />

§ 5<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>umlage<br />

Die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>umlage wird auf 16,45 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Stellen gemäß Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt<br />

30,38 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des<br />

Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00 EUR.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres<br />

beträgt 0,00 EUR,<br />

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 EUR.<br />

<strong>Dömitz</strong>, den 21.01.2008<br />

gez. Vollbrecht Dienstsiegel<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>vorsteher<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme<br />

vom 04.02.2008 bis 07.03.2008 im Gebäude der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung<br />

<strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße 21 in 19303 <strong>Dömitz</strong>, Zimmer<br />

25 öffentlich aus.<br />

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen<br />

für die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>zeit<br />

vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013<br />

im ersten Halbjahr 2008 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen<br />

für die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>zeit von 2009 bis 2013 zu wählen. Gesucht werden<br />

in unserem <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich insgesamt 18 Frauen und Männer, die am<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>gericht Hagenow und Ludwigslust sowie am Landgericht Schwerin<br />

als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.<br />

Die jeweiligen Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss<br />

des Landkreises Ludwigslust schlagen doppelt so viele<br />

Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss<br />

beim <strong><strong>Amt</strong>s</strong>gericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen<br />

Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.<br />

Sicher wird sich so mancher Bürger fragen: Kann ich das überhaupt?<br />

Natürlich! Man sollte sogar! Dazu folgende Erläuterungen:<br />

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am<br />

01.01.2009 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind<br />

nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr<br />

als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren<br />

wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der<br />

Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.<br />

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter,<br />

Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen<br />

nicht zu Schöffen gewählt werden.<br />

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem<br />

bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören,<br />

wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle<br />

<strong>Amt</strong> eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />

Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige<br />

Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche<br />

Eignung.<br />

Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken<br />

und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen<br />

können. Im Strafrecht muss auf ein Gramm Rechtskenntnis ein<br />

Zentner Menschenkenntnis kommen (Gustav Radbruch). Letztere wird<br />

von den Schöffen erwartet. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter<br />

mit. Die Laienrichter müssen Beweise würdigen, d. h. die<br />

Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet<br />

hat oder nicht, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen,<br />

Gutachten, Urkunden) ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein<br />

Schöffe mitbringen muss, kann sich zu einem nicht unerheblichen Teil<br />

aus beruflicher Erfahrung rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche<br />

Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit<br />

Menschen erworben wurde.<br />

Vom ersten Tage an muss der Schöffe seine Rolle im Strafverfahren<br />

kennen, über seine Rechte und Pflichten informiert sein und sich über<br />

die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe<br />

Gedanken gemacht haben. Er muss daher die Zeit investieren, sich<br />

über die Rechte und Pflichten des Schöffen weiterzubilden. Wer zum<br />

Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein<br />

für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.<br />

Die Verantwortung findet ihren deutlichsten Ausdruck in der Tatsache,<br />

dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-<br />

Mehrheit in dem Gericht erforderlich ist. Gegen beide Schöffen kann<br />

in Deutschland niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, das gesprochen<br />

wird - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch -, haben die<br />

Schöffen daher mit zu verantworten.<br />

Schöffen brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Sie haben<br />

auch Rechtsfragen mit zu entscheiden, allerdings nicht in der rechtswissenschaftlichen<br />

Systematik, sondern mit den Mitteln des billig und<br />

gerecht Denkenden.<br />

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung<br />

über besondere Erfahrung verfügen.<br />

Wer sich zur Ausübung dieses <strong>Amt</strong>es in der Lage sieht, kann sich für<br />

das Schöffenamt bis zum 29.02.2008 beim <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße<br />

21 in 19303 <strong>Dömitz</strong> bewerben. Er erhält dann ein Formular<br />

zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular<br />

kann auch von der Internetseite des <strong>Amt</strong>es www.amtdoemitzmalliss.de<br />

oder der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen<br />

und Schöffen www.schoeffen.de heruntergeladen werden.<br />

Telefonische Auskunft zur Schöffentätigkeit können Interessenten unter<br />

der Rufnummer 038758/31642 von Herrn Schult erhalten.<br />

Wahlhelfer für die Wahl 2008 gesucht<br />

Am Sonntag, den 18. Mai 2008 findet die Wahl für den Landrat des<br />

Landkreises Ludwigslust statt.<br />

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist die Gemeindewahlbehörde<br />

auf die Unterstützung einer großen Anzahl von ehrenamtlichen<br />

Helfern angewiesen. Wir hoffen auf viele Freiwillige zur<br />

Mitarbeit. Durch die Mitarbeit in einem Wahlorgan können Sie dazu<br />

beitragen, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.<br />

Gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung M-V werden die im Wahlgebiet<br />

vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, spätestens<br />

bis zum 28. März 2008 Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung<br />

der Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang<br />

wird auf § 74 Abs. 2 bis 4 Kommunalwahlgesetz M-V hingewiesen.<br />

Falls Ihr Interesse an der Mitarbeit geweckt sein sollte, wenden Sie<br />

sich bitte an die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße 21 in<br />

19303 <strong>Dömitz</strong> oder per Fax an die Nummer 038758/31655. Sie können<br />

auch eine E-Mail an: mail@amtdoemitz-malliss.de senden.<br />

Telefonische Auskunft zur Wahl können Interessenten unter der Rufnummer<br />

038758/31642 bei Herrn Schult erhalten.<br />

Gemeindewahlbehörde

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