Amts-Kurier - Amt Dömitz-Malliß
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32 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 05 / 01.02.2008<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 0,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 99.000,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf 99.000,00 EUR<br />
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 463.500,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 366.200,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf -97.300,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
wird festgesetzt auf 400.000 EUR.<br />
§ 5<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>umlage<br />
Die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>umlage wird auf 16,45 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Stellen gemäß Stellenplan<br />
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt<br />
30,38 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des<br />
Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00 EUR.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres<br />
beträgt 0,00 EUR,<br />
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 EUR.<br />
<strong>Dömitz</strong>, den 21.01.2008<br />
gez. Vollbrecht Dienstsiegel<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>vorsteher<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme<br />
vom 04.02.2008 bis 07.03.2008 im Gebäude der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung<br />
<strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße 21 in 19303 <strong>Dömitz</strong>, Zimmer<br />
25 öffentlich aus.<br />
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen<br />
für die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>zeit<br />
vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013<br />
im ersten Halbjahr 2008 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen<br />
für die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>zeit von 2009 bis 2013 zu wählen. Gesucht werden<br />
in unserem <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich insgesamt 18 Frauen und Männer, die am<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>gericht Hagenow und Ludwigslust sowie am Landgericht Schwerin<br />
als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.<br />
Die jeweiligen Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss<br />
des Landkreises Ludwigslust schlagen doppelt so viele<br />
Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss<br />
beim <strong><strong>Amt</strong>s</strong>gericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen<br />
Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.<br />
Sicher wird sich so mancher Bürger fragen: Kann ich das überhaupt?<br />
Natürlich! Man sollte sogar! Dazu folgende Erläuterungen:<br />
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am<br />
01.01.2009 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind<br />
nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr<br />
als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren<br />
wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der<br />
Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.<br />
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter,<br />
Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen<br />
nicht zu Schöffen gewählt werden.<br />
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem<br />
bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören,<br />
wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle<br />
<strong>Amt</strong> eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />
Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige<br />
Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche<br />
Eignung.<br />
Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken<br />
und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen<br />
können. Im Strafrecht muss auf ein Gramm Rechtskenntnis ein<br />
Zentner Menschenkenntnis kommen (Gustav Radbruch). Letztere wird<br />
von den Schöffen erwartet. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter<br />
mit. Die Laienrichter müssen Beweise würdigen, d. h. die<br />
Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet<br />
hat oder nicht, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen,<br />
Gutachten, Urkunden) ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein<br />
Schöffe mitbringen muss, kann sich zu einem nicht unerheblichen Teil<br />
aus beruflicher Erfahrung rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche<br />
Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit<br />
Menschen erworben wurde.<br />
Vom ersten Tage an muss der Schöffe seine Rolle im Strafverfahren<br />
kennen, über seine Rechte und Pflichten informiert sein und sich über<br />
die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe<br />
Gedanken gemacht haben. Er muss daher die Zeit investieren, sich<br />
über die Rechte und Pflichten des Schöffen weiterzubilden. Wer zum<br />
Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein<br />
für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.<br />
Die Verantwortung findet ihren deutlichsten Ausdruck in der Tatsache,<br />
dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-<br />
Mehrheit in dem Gericht erforderlich ist. Gegen beide Schöffen kann<br />
in Deutschland niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, das gesprochen<br />
wird - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch -, haben die<br />
Schöffen daher mit zu verantworten.<br />
Schöffen brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Sie haben<br />
auch Rechtsfragen mit zu entscheiden, allerdings nicht in der rechtswissenschaftlichen<br />
Systematik, sondern mit den Mitteln des billig und<br />
gerecht Denkenden.<br />
Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung<br />
über besondere Erfahrung verfügen.<br />
Wer sich zur Ausübung dieses <strong>Amt</strong>es in der Lage sieht, kann sich für<br />
das Schöffenamt bis zum 29.02.2008 beim <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße<br />
21 in 19303 <strong>Dömitz</strong> bewerben. Er erhält dann ein Formular<br />
zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular<br />
kann auch von der Internetseite des <strong>Amt</strong>es www.amtdoemitzmalliss.de<br />
oder der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen<br />
und Schöffen www.schoeffen.de heruntergeladen werden.<br />
Telefonische Auskunft zur Schöffentätigkeit können Interessenten unter<br />
der Rufnummer 038758/31642 von Herrn Schult erhalten.<br />
Wahlhelfer für die Wahl 2008 gesucht<br />
Am Sonntag, den 18. Mai 2008 findet die Wahl für den Landrat des<br />
Landkreises Ludwigslust statt.<br />
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist die Gemeindewahlbehörde<br />
auf die Unterstützung einer großen Anzahl von ehrenamtlichen<br />
Helfern angewiesen. Wir hoffen auf viele Freiwillige zur<br />
Mitarbeit. Durch die Mitarbeit in einem Wahlorgan können Sie dazu<br />
beitragen, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.<br />
Gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung M-V werden die im Wahlgebiet<br />
vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, spätestens<br />
bis zum 28. März 2008 Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung<br />
der Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf § 74 Abs. 2 bis 4 Kommunalwahlgesetz M-V hingewiesen.<br />
Falls Ihr Interesse an der Mitarbeit geweckt sein sollte, wenden Sie<br />
sich bitte an die <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>, Goethestraße 21 in<br />
19303 <strong>Dömitz</strong> oder per Fax an die Nummer 038758/31655. Sie können<br />
auch eine E-Mail an: mail@amtdoemitz-malliss.de senden.<br />
Telefonische Auskunft zur Wahl können Interessenten unter der Rufnummer<br />
038758/31642 bei Herrn Schult erhalten.<br />
Gemeindewahlbehörde