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Betriebsübergabe: Rechtzeitig loslassen - DEG Alles für das Dach eG

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Jahreskarte nicht steuerfrei<br />

Geldwerter Vorteil<br />

bei Job-Tickets<br />

Gibt ein Verkehrsbetrieb aufgrund der Vereinbarung mit<br />

dem Arbeitgeber <strong>das</strong> vom Arbeitgeber bezuschusste Job-<br />

Ticket als Jahreskarte aus, fließt der geldwerte Vorteil<br />

den Arbeitnehmern nach einem Urteil des Finanzgerichts<br />

Rheinland-Pfalz mit der Ausgabe der Fahrkarte zu. Da keine<br />

Umlage auf die einzelnen Monate erfolgt, kommt die<br />

monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44,- Euro regelmäßig<br />

nicht zum Zuge. So hatte ein Unternehmen mit einem<br />

Verkehrsverbund ein Abkommen über die Ausgabe von<br />

Job-Tickets als Jahreskarten geschlossen. Danach zahlte<br />

der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss in Höhe von<br />

5,92 Euro je Arbeitnehmer an die Verkehrsbetriebe und zusätzlich<br />

einen Eigenanteil. Da der Zuschuss unter 44,- Euro<br />

lag, wurde er als steuerfreier Sachbezug behandelt. Das<br />

Finanzamt sagte jedoch: Die verbilligte Abgabe der Jahreskarte<br />

bleibt nicht steuerfrei, weil der geldwerte Vorteil<br />

den Arbeitnehmern mit der Ausgabe des Job-Tickets insgesamt<br />

zufließt und die monatliche Freigrenze im Zeitpunkt<br />

des Erwerbs der Jahreskarte überschritten ist. Besteht ein<br />

Jahresticket allerdings aus einzelnen monatlichen Fahrberechtigungen,<br />

ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze<br />

nach den Bestimmungen in den Lohnsteuer-Richtlinien<br />

anwendbar. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2011, Az.3K<br />

2579/09, Rev.BFH az.VI R 56/111,<br />

@<br />

www.iww.de, Abruf-Nr. 114093.<br />

handwerkerleistungen<br />

Nur im haushalt<br />

begünstigt<br />

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten<br />

Steuerpflichtige unter gewissen Voraussetzungen<br />

eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen,<br />

höchstens jedoch 1.200,- Euro. Eine der Bedingungen:<br />

Die Handwerkerleistung muss im Haushalt des<br />

Steuerpflichtigen erbracht werden. Wird ein Gegenstand<br />

in der Werkstatt des Unternehmens repariert oder renoviert<br />

ist keine Steuerermäßigung möglich. Tipp: Wird die<br />

Leistung sowohl „im“ als auch „<strong>für</strong>“ den Haushalt des<br />

Steuerpflichtigen erbracht, ist darauf zu achten, <strong>das</strong>s die<br />

Arbeitsleistung in der Rechnung nach dem Ort der Leistung<br />

aufgeteilt ist. FG München, Urteil 24.10.2011, Az<br />

7K2544/09, www.iww.de, Abruf-Nr. 120513<br />

@<br />

Das <strong>Dach</strong> 43<br />

Wenn Steildachbahn –<br />

dann Bauder<br />

Besonders robust:<br />

von diffusionsoffen bis nahtselbstklebend<br />

Im Steildach bietet Ihnen Bauder Bahnen auf Bitumenbasis. Denn<br />

was die Robustheit angeht, kommen textile Bahnen nicht an<br />

Bitumen heran. Dabei lassen sich Bitumenbahnen heute so schnell<br />

und sicher verlegen wie textile Alternativen. Zusätzlich gibt es bei<br />

Bauder besonders lange, leichte und breite Bahnen. Auch funktional<br />

bleiben keine Wünsche offen. Von diffusionsdicht bis diffusionsoffen,<br />

von nahtselbstklebend bis zur Spezialbahn <strong>für</strong>s Metalldach –<br />

Bauder hat alles im Programm – inklusive Zubehör. Und vor Ort auf<br />

der Baustelle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Deshalb:<br />

wenn Steildachbahnen, dann von Bauder.<br />

Paul Bauder GmbH & Co. KG · Korntaler Landstraße 63 · 70499 Stuttgart<br />

Telefon 0711/8807-0 · Telefax 0711/8807-291 · www.bauder.de · stuttgart@bauder.de

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