Betriebsübergabe: Rechtzeitig loslassen - DEG Alles für das Dach eG
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Jahreskarte nicht steuerfrei<br />
Geldwerter Vorteil<br />
bei Job-Tickets<br />
Gibt ein Verkehrsbetrieb aufgrund der Vereinbarung mit<br />
dem Arbeitgeber <strong>das</strong> vom Arbeitgeber bezuschusste Job-<br />
Ticket als Jahreskarte aus, fließt der geldwerte Vorteil<br />
den Arbeitnehmern nach einem Urteil des Finanzgerichts<br />
Rheinland-Pfalz mit der Ausgabe der Fahrkarte zu. Da keine<br />
Umlage auf die einzelnen Monate erfolgt, kommt die<br />
monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44,- Euro regelmäßig<br />
nicht zum Zuge. So hatte ein Unternehmen mit einem<br />
Verkehrsverbund ein Abkommen über die Ausgabe von<br />
Job-Tickets als Jahreskarten geschlossen. Danach zahlte<br />
der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss in Höhe von<br />
5,92 Euro je Arbeitnehmer an die Verkehrsbetriebe und zusätzlich<br />
einen Eigenanteil. Da der Zuschuss unter 44,- Euro<br />
lag, wurde er als steuerfreier Sachbezug behandelt. Das<br />
Finanzamt sagte jedoch: Die verbilligte Abgabe der Jahreskarte<br />
bleibt nicht steuerfrei, weil der geldwerte Vorteil<br />
den Arbeitnehmern mit der Ausgabe des Job-Tickets insgesamt<br />
zufließt und die monatliche Freigrenze im Zeitpunkt<br />
des Erwerbs der Jahreskarte überschritten ist. Besteht ein<br />
Jahresticket allerdings aus einzelnen monatlichen Fahrberechtigungen,<br />
ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze<br />
nach den Bestimmungen in den Lohnsteuer-Richtlinien<br />
anwendbar. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2011, Az.3K<br />
2579/09, Rev.BFH az.VI R 56/111,<br />
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www.iww.de, Abruf-Nr. 114093.<br />
handwerkerleistungen<br />
Nur im haushalt<br />
begünstigt<br />
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten<br />
Steuerpflichtige unter gewissen Voraussetzungen<br />
eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen,<br />
höchstens jedoch 1.200,- Euro. Eine der Bedingungen:<br />
Die Handwerkerleistung muss im Haushalt des<br />
Steuerpflichtigen erbracht werden. Wird ein Gegenstand<br />
in der Werkstatt des Unternehmens repariert oder renoviert<br />
ist keine Steuerermäßigung möglich. Tipp: Wird die<br />
Leistung sowohl „im“ als auch „<strong>für</strong>“ den Haushalt des<br />
Steuerpflichtigen erbracht, ist darauf zu achten, <strong>das</strong>s die<br />
Arbeitsleistung in der Rechnung nach dem Ort der Leistung<br />
aufgeteilt ist. FG München, Urteil 24.10.2011, Az<br />
7K2544/09, www.iww.de, Abruf-Nr. 120513<br />
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Das <strong>Dach</strong> 43<br />
Wenn Steildachbahn –<br />
dann Bauder<br />
Besonders robust:<br />
von diffusionsoffen bis nahtselbstklebend<br />
Im Steildach bietet Ihnen Bauder Bahnen auf Bitumenbasis. Denn<br />
was die Robustheit angeht, kommen textile Bahnen nicht an<br />
Bitumen heran. Dabei lassen sich Bitumenbahnen heute so schnell<br />
und sicher verlegen wie textile Alternativen. Zusätzlich gibt es bei<br />
Bauder besonders lange, leichte und breite Bahnen. Auch funktional<br />
bleiben keine Wünsche offen. Von diffusionsdicht bis diffusionsoffen,<br />
von nahtselbstklebend bis zur Spezialbahn <strong>für</strong>s Metalldach –<br />
Bauder hat alles im Programm – inklusive Zubehör. Und vor Ort auf<br />
der Baustelle stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Deshalb:<br />
wenn Steildachbahnen, dann von Bauder.<br />
Paul Bauder GmbH & Co. KG · Korntaler Landstraße 63 · 70499 Stuttgart<br />
Telefon 0711/8807-0 · Telefax 0711/8807-291 · www.bauder.de · stuttgart@bauder.de